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Schul- und Klassenfahrten in Corona-Zeiten: Wie plant man das Unplanbare?

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Kann man im Schuljahr 2021/22 überhaupt an die Planung einer Klassenfahrt denken? Die Situation ist zwar, wie vor, immer noch ziemlich ungewiss und schwierig. Aber gute Nachricht ist – ja, das geht! Schulfahrten können wieder stattfinden!


Viele Schulen sind aber verunsichert, weder Eltern noch Lehrer blicken durch. Tausend ungeklärte Fragen und große Risikofaktoren nehmen womöglich Lust, gerade solche Fahrten zu organisieren.


Gibt es feste Regeln für die Planung? Unter welchen Bedingungen dürfen Klassenfahrten wieder gebucht werden? Sind die Klassenfahren inzidenzabhängig? Gilt die Inzidenz am Heimatort oder am Zielort? Wer übernimmt die Kosten, wenn die Reise abgesagt werden muss? Kommt eine Fahrt ins Ausland in Frage? Können nur geimpfte Schüler mit? Was ist zu tun, wenn einer der Schüler positiv auf Corona getestet wird?


Die Organisation einer Klassenfahrt ist jetzt aufwändiger, denn je. Auch die Reise selbst wird wegen Corona-Einschränkungen wahrscheinlich nicht mehr so wie früher sein. Aber wenn man sich gut informiert und ein paar Punkte berücksichtigt (okay, ein paar mehr), dann ist eine sichere und coole Klassenfahrt auch in Corona-Zeiten bestimmt möglich.


Klassenfahrten: das ist jetzt erlaubt

Da Schulrecht Ländersache ist, gibt es je nach Bundesland teilweise unterschiedliche Voraussetzungen und Bestimmungen für die Durchführung von Klassenfahrten. Welche Regelung in deinem Bundesland gilt, kannst du in der Regel beim jeweiligen Kultusministerium erfahren. Die Informationen sind dort leider aber oft alles andere als übersichtlich und du musst jede Menge Zeit aufwänden, um dich durch mehrere Seiten durchzuklicken. 


Deswegen haben wir recherchiert und die wichtigsten Richtlinien-Auszüge hier aufgeführt (Stand: 25.10.2021/ Wir haben die Inhalte natürlich nach bestem Wissen und Gewissen aufbereitet. Jedoch übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte.).


Baden-Württemberg:

"Eintägige Ausflüge ins benachbarte Ausland sind erlaubt. Mehrtägige Auslandsfahrten sowie Schüleraustauschmaßnahmen sind zunächst bis zum 31.01.2022 untersagt."

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport


Bayern:

"Eintägige Schülerfahrten sind unter den im Rahmenhygieneplan geschilderten Voraussetzungen möglich. Mehrtägige Schülerfahrten sind ebenfalls möglich… Es muss gesichert sein, dass alle infektionsschutzrechtlichen Vorgaben sowohl am Ausgangsort als auch am Zielort sowie bei der An- und Rückreise beachtet werden können). Zudem sollen Buchungen nur vorgenommen werden, wenn diese kostenfrei storniert werden können."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus


Berlin:

"Schülerfahrten und Exkursionen sind unter Beachtung der Hygieneregeln wieder möglich. Bei Schülerfahrten ins Ausland und beim internationalen Austausch sind die entsprechenden Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten. In allen Fällen gilt auch während mehrtägiger Fahrten die zweimalige Testpflicht pro Woche bis auf weiteres."

Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie


Brandenburg:

"Mehrtägige Schulfahrten sollen im Konsens mit den Eltern und Erziehungsberechtigten sowie unter Berücksichtigung der Hygieneregelungen und der Unvorhersehbarkeit des Infektionsgeschehens im Schuljahr 2021/2022 geplant und durchgeführt werden."

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)


Bremen:

"Klassenfahrten sind grundsätzlich möglich. Mit Blick auf die nach wie vor vorhandene Pandemielage sollen sich Klassenfahrten bis zum Schuljahresende auf die nähere Umgebung konzentrieren. Grundlage ist, dass die zum Zeitpunkt der Fahrt aktuelle CoronaVO des jeweiligen Bundeslandes, in dem das Schullandheim/die Beherbergungsstätte liegt, einen Aufenthalt zulassen."

"Vor Beginn der Fahrt und nach 2 Tagen werden alle Teilnehmer getestet. Die notwendigen Schritte im Falle einer Positivtestung (Absonderung und Abholung der Schüler:in, Information des Gesundheitsamtes, Festlegung naher Kontaktpersonen, u.U. Abbruch und Heimreise) müssen vor der Fahrt festgelegt und verbindlich mit den Eltern kommuniziert werden. Sollten die Infektionszahlen zum Zeitpunkt der Fahrt höher als erwartet sein, kann auch kurzfristig eine generelle Absage erfolgen."

Quelle: Freie Hansestadt Bremen


Hamburg:

"Schulfahrten für das Schuljahr 2021/22 können gebucht werden, sofern eine coronabedingte kostenfreie Stornierung aufgrund pandemiebedingter Reisebeschränkungen am Abreise- bzw. Zielort in den AGB enthalten sind. Es wird empfohlen, Schulfahrten in der Metropolregion Hamburg und unter Nutzung von Schullandheimen und Jugendherbergen durchzuführen."

Quelle: Die Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung


Hessen:

"Ab dem 13. September 2021 gilt für Schulfahrten innerhalb von Deutschland: Ein- und mehrtägige Schulfahrten innerhalb Deutschlands und eintägige Fahrten ins Ausland dürfen grundsätzlich durchgeführt werden. Dies gilt weiterhin unter dem Vorbehalt, dass infektionsschutzrechtliche Regelungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene oder Anordnungen durch zuständige Gesundheitsämter Reisen in das Zielgebiet zulassen – unabhängig von den jeweiligen Werten der Sieben-Tage-Inzidenz. Mehrtägige Klassenfahrten ins Ausland bleiben bis Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/22 untersagt."

Quelle: Das Hessische Kultusministerium


Mecklenburg-Vorpommern:

"Ein- und mehrtägige Schulausflüge dürfen wieder stattfinden. Grenzüberschreitende Fahrten können nur in die Länder stattfinden, die nicht zum Risikogebiet erklärt wurden. Es sind dabei immer die vom RKI und Auswärtigen Amt erlassenen Reisewarnungen zu beachten. Auf Grund wieder ansteigender Coronainfektionen wird empfohlen, Fahrten innerhalb Deutschlands zu planen."

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern


Niedersachsen:

"Schulen dürfen Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses durchführen; dies gilt für das In- und Ausland. Soweit durch das örtliche Gesundheitsamt Szenario B oder C angeordnet wird, sind Schulfahrten unzulässig. Da die Durchführbarkeit von Schulfahrten außerdem vom Infektionsgeschehen am Zielort beeinflusst werden kann, darf eine Buchung nur erfolgen, wenn eine kurzfristige (in der Regel bis eine Woche vor Reisebeginn) kostenlose Stornierung möglich ist. Sollten im Einzelfall dennoch Stornierungskosten entstehen, so werden diese nicht durch das Land Niedersachsen übernommen, sondern müssten ggf. durch die Erziehungsberechtigten übernommen werden."

Quelle: Das Niedersächsische Kultusministerium


Nordrhein-Westfalen:

"Im Schuljahr 2021/2022 können Schulen in eigener Verantwortung über Schulfahrten im In- und Ausland entscheiden. Schulfahrten können durchgeführt werden, wenn die infektiologische Entwicklung und Verhältnisse am Standort der Schule und im Zielgebiet dies zulassen."

Quelle: Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen


Rheinland-Pfalz:

"Schulfahrten in das Ausland dürfen gebucht werden. Dabei seien alle bundesweiten, rheinland-pfälzischen und ausländische Hygienevorgaben zu beachten sowie die Reiseregelungen des Auswärtigen Amtes zu berücksichtigen. Auch bei Auslandsreisen muss sichergestellt werden, dass die Reisebedingungen kurzfristige und kostenlose Buchungen/Stornierungen ermöglichen, sofern die Schulfahrt infolge infektionsschutzrechtlicher Verbote undurchführbar würde oder das Bildungsministerium oder die Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion die Absage von Schulfahrten anordnen müsste. [...] Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt [...] keine Stornierungskosten."

Quelle: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)


Saarland:

"Schulwanderungen, Unterrichtsgänge sowie Schulfahrten und internationale Begegnungen sind unter Beibehaltung der festen Gruppen wieder möglich. Für Schulfahrten mit Übernachtungen muss ein Hygienekonzept erstellt werden, das insbesondere die Durchmischung mit schulfremden Gruppen verhindert und die Regelungen des Musterhygieneplans berücksichtigt. Die an den Schulen bestehende Testpflicht gilt entsprechend auch auf Schulfahrten. Risikogebiete im In- und Ausland dürfen nicht aufgesucht werden."

Quelle: Das Saarländische Ministerium für Bildung und Kultur


Sachsen:

"Ein- und mehrtägige Schulfahrten im Inland dürfen ab dem 14. Juni 2021 durchgeführt werden und unter Beachtung aller rechtlichen Regelungen stattfinden. Höhere Priorität haben dabei die Schulfahrten der Abschlussklassen sowie Schulfahrten innerhalb des Freistaates Sachsen. Ein- und mehrtägige Schulfahrten in das In- und Ausland [...] dürfen gebucht werden und können ab dem Schuljahr 2021/2022 unter Beachtung aller rechtlichen Regelungen stattfinden."

Quelle: Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK)


Sachsen-Anhalt:

"Klassen- und Schulfahrten aller Art – auch solche im Rahmen des Unterrichts – können nunmehr unter Beachtung des Erlasses „Umgang mit Klassen- und Schulfahrten" bis zum Ende des laufenden Schuljahres vom 10. Juni 2021 [...] stattfinden."

Quelle: Das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt


Schleswig-Holstein:

"Klassenfahrten bleiben weiterhin möglich. Die Hygienekonzepte der Jugendherbergen, Hotels bzw. Veranstalter und die näheren Umstände an den Veranstaltungsorten sind für die konkreten Durchführungsmöglichkeiten entscheidend. Klassenfahrten gelten als schulische Veranstaltungen, so dass insbesondere die Test-Pflicht auch auf Klassenfahrten gilt."

Quelle: Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein


Thüringen:

"Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz des Landkreises/der kreisfreien Stadt von unter 35 können bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 mehrtägige Klassenfahrten erneut geplant und durchgeführt werden."

Quelle: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport


Zusammengefasst:

  • Klassenfahrten sind unter Einhaltung von Hygieneregeln in allen Bundesländern grundsätzlich möglich.
  • Eintägige Auslandsfahrten sind meistens unter Beachtung von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes erlaubt.
  • Mehrtägige Auslandsfahrten sind in folgenden Bundesländern untersagt: Baden-Württemberg (bis 31.01.2022) / Sachsen / Bremen/ Hessen. In einigen Bundesländern wird es von mehrtägigen Fahrten lediglich abgeraten (ist auch vielleicht ein guter Tipp).

Die Planung ist das A und O: Klassenfahrt und Corona

Die Zeiten, wo noch Fragen wie „Soll es ans Meer, in die Berge oder in eine Stadt gehen" oder „Welche Verpflegung soll es sein" zu den wichtigsten gehört haben, sind vorbei. Stattdessen müssen sich Lehrer und Eltern primär um ganz andere Sachen, wie zum Beispiel Hygienemaßnahmen oder Stornobedingungen, kümmern.


Absage wegen Corona: wer trägt die Stornokosten?

Wenn 2020 Stornokosten noch meist von den Schulämtern übernommen wurden, sieht das Ganze für Klassenfahrten 2021/22 leider ganz anders aus: die Bundesländer übernehmen die Kosten für stornierte Klassenfahrten nicht mehr.


Vielmehr verlangen einige Länder, dass die Reisen nur dann unternommen werden können, wenn man sie kostenfrei stornieren kann.


In folgenden Bundesländern gibt es besondere Regelung hinsichtlich der Stornobedingungen. Eine Buchung darf hier nur erfolgen, wenn eine kurzfristige kostenlose Stornierung möglich ist: Bayern / Bremen/ Hamburg/ Niedersachsen/ Rheinland-Pfalz.


Wird eine Klassenfahrt mit eingeschränkten oder gar keinen Stornierungsmöglichkeiten geplant, müssen die Teilnehmenden im Fall einer Absage mit Storno-Kosten rechnen. Deren Höhe hängt in der Regel vom Zeitpunkt der Stornierung ab. Die Kosten für die angesagte Reise müssen dann die Eltern tragen. Und wenn es um Geld geht, hört nicht nur bekanntlich Freundschaft, sondern auch die gute Lehrer-Eltern-Beziehung auf. Von daher ist es besonders wichtig, die Kostenfragen im Vorfeld gemeinsam zu klären.


Im Optimalfall muss eine Fahrt gebucht werden, die im Falle eines Klassenfahrtenverbots seitens der Landesregierung, kostenfrei stornierbar ist.


Möchte die Klasse eine ganz bestimmte Fahrt trotz kostenpflichtigen Stornierung unbedingt buchen, müssen die Lehrer und Eltern alle Risiken zusammen abwägen und Angebote mit unterschiedlichen Stornobedingungen vergleichen. Sind die Eltern mit der Übernahme der Kosten im Fall der Fälle einverstanden, soll das Ganze unbedingt schriftlich fixiert werden.


Wichtig: bei vielen Veranstaltern steht es klar und deutlich, dass die Tour nur aufgrund konkreter Auswirkungen der Corona Pandemie nicht stattfinden kann. Dazu zählen u.a. behördliches Verbot oder eine angeordnete Schulschließung. Erkrankt z.B. ein Schüler oder eine Schülerin während der Reise und diese muss dadurch abgebrochen werden, bleibt die Schulklasse auf den Stornokosten sitzen. Eine Klassenfahrtversicherung bietet zusätzliche Sicherheit beim Reiseabbruch oder Reiserücktritt und übernimmt die Kosten für Stornierung oder Umbuchung. Auch wenn zum Beispiel Lehrer kurzfristig krank werden und die Klassenfahrt deswegen ausfallen muss, rettet das sogenannte Lehrerausfalldeckung vor dem Fiasko. Auch dann erhalten die Eltern eine Rückerstattung. Im Falle einer schweren Erkrankung an Corona leistet die Klassenversicherung ebenfalls.



Klassenfahrt ist nicht mehr dieselbe: die Hygienemaßnahmen

Die erste gemeinsame Reise nach dem Klassenfahrten-Ban wird für alle wegen vielen Hygienemaßnahmen ein bisschen anders sein. Die strengen Hygieneregeln während der Reise dürfen aber die Planung von der Klassenfahrt nicht ausbremsen. Denn auf Klassenfahrten bleibt der Hygieneplan der Schulen gültig und ist mittlerweile für alle Routine geworden.


Die Schülerinnen und Schüler müssen mindestens zweimal pro Woche einen Selbsttest machen, Abstand halten, in Innenräumen und während der Fahrt eine Maske tragen.


Jede Jugendherberge hat zusätzlich ihr eigenes Hygienekonzept. Die Mehrbettzimmer werden so „locker" wie möglich belegt, das heißt möglichst wenig Schüler pro Zimmer, damit der Mindestabstand zwischen den Reisenden eingehalten werden kann.

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2021 ist eigentlich das Jahr der Selbstverpflegungsunterkünfte. Viele Anlagen wie zum Beispiel die Center Parcs bieten ihre Ferienhäuser für Schulklassen zur Selbstverpflegung. Mit einer Grundschulklasse eine Klassenreise mit Selbstverpflegung zu planen, ist jedoch wahrscheinlich nicht die beste Idee. Hier bieten sich klassische Schullandheime mit Voll- oder Halbpension an. Nimmt zum Beispiel eine Unterkunft mehrere Klassen gleichzeitig auf, bekommt jede Gruppe meist eine eigenen Zeitrahmen für die Mahlzeiten. Beim Wechsel werden die Tische desinfiziert.


Die zahlreichen Hygieneregeln sind aber das kleinste Übel und sind bei der Auswahl der Unterkunft oder der Reiseart allgemein nicht ausschlaggebend. Letztendlich bucht man wahrscheinlich das, was mit dem geringsten Aufwand und Risiko geht.


Corona Special ToDo für die Lehrer vor Antritt einer Klassenfahrt

Ist die Klassenfahrt gebucht, der Reise steht (hoffentlich) nichts im Wege und die Klassenfahrt-Planung geht in die letzte Runde? Zu der üblichen Checkliste sollte jetzt noch eine „Corona Special ToDo Liste" dazukommen:

  • Denke daran, ausreichend Corona-Tests für alle Reisende mitzunehmen und erstelle einen Testzettel, damit du die Ergebnisse jedes Mal protokolieren kannst und bei Bedarf auch vorzeigen.
  • Nimm dir Zeit, auch das Worst Case Szenario mental durchzugehen und aufzuschreiben, um bestmöglich Gefahren zu vermeiden und darauf reagieren zu können. Gemeint ist hier natürlich der Umgang mit einem positiven Coronatest während der Klassenfahrt.
  • Nimm Kontakt mit der gebuchten Unterkunft auf und kläre, ob bestimmte Hygienevorgaben im Fall einer Corona-Infektion bestehen und ob es Isolationsmöglichkeiten für Betroffenen gibt. Zögere auch nicht zu fragen, welche Mehrkosten durch das Ganze entstehen können.
  • Suche dir die Kontaktdaten des zuständigen Gesundheitsamtes am Zielort raus.
  • Bei Auslandsfahrten informiere dich mehrmals vor der Einreise über die Einreisebestimmungen und Quarantäneregelungen im Gastland, denn sie können sich kurzfristig ändern.
  • Kommuniziere alle Verhaltensregeln und eventuell entstehende Kosten mit der gesamten Schulklasse und mit den Eltern.

Klassenfahrt: Corona vor Ort, was ist zu tun

Große Unsicherheit herrscht natürlich darüber, was passiert, wenn jemand auf der Klassenfahrt positiv auf Corona getestet wird. Welche Maßnahmen da genau ergriffen werden, entscheidet das örtliche Gesundheitsamt. Folgende Punkte kannst du aber jedenfalls als Leitfaden im Kopf behalten:


  • Die positiv getestete Person muss umgehend in einem Zimmer der Unterkunft isoliert werden (natürlich nach Rücksprache mit der Leitung der Unterkunft).
  • Informiere das zuständige Gesundheitsamt vor Ort und das für den Heimatort zuständige Gesundheitsamt und ermittle auch die engen Kontaktpersonen (z.B. die Zimmergruppe). Über weitere Maßnahmen entscheidet das Gesundheitsamt. Es ist davon auszugehen, dass zunächst nur enge Kontaktpersonen in Quarantäne müssen. Es ist auch mit einer Quarantäneregelung für die ganze Klasse zu rechnen.
  • Trotz Infektionsrisiko muss eine Aufsicht durch eine Begleitperson unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen gewährleistet sein./li>
  • Informiere die Eltern.
  • Das positive Schnelltestergebnis muss durch einen PCR-Test überprüft werden.
  • Ist eine kurzfristige PCR-Überprüfung nicht möglich oder fällt der PCR-Test positiv aus, muss der Pechvogel mit dem positiven Testergebnis innerhalb von 24 Stunden von den Eltern oder einer Vertrauensperson abgeholt werden (natürlich nur bei Inlandsreisen) und in häusliche Quarantäne überführt werden. Die hierbei entstehenden Kosten tragen die Eltern / der Betroffene selbst.
  • Die restliche Gruppe muss die Schulreise abbrechen und innerhalb von 24 Stunden zurück nach Hause abreisen. Die Rückreise erfolgt auf eigene Kosten. Ob die Klasse dann gleich am Unterricht teilnehmen kann, entscheidet wiederum das für die Schule zuständige Gesundheitsamt.
  • Bei Auslandsfahren gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes. Hier musst du dich erstmal informieren, unter welchen Bedingungen eine Rückreise der infizierten Person oder der Reisegruppe angetreten werden kann.

Schlusswort:

Auch wenn die Klassenfahrt im Schuljahr 2021/22 wegen Corona und damit verbundenen Schwierigkeiten vielleicht nicht perfekt sein wird, ist sie eine Erfahrung, die für immer in Erinnerung bleibt. Schon nur deshalb lohnt sich der Aufwand. Und falls die Reise nicht wie geplant verläuft, ist es ärgerlich genug, gehört aber zu dem Abenteuer dazu. Du hast doch immer einen Plan B, oder? Und die finanziellen Folgen übernimmt die Klassenreiseversicherung.



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