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Urlaub buchen trotz Corona - kein finanzielles Risiko mit diesen Tipps

Header-urlaub-buchen-trotz-corona-tipps-finanzielle-absicherung ©emkal | pixabay.com

Bald ist Weihnachten! Wir freuen uns darauf, das Corona-Jahr 2020 – ein Jahr voller Einschränkung und Sorgen – hinter uns zu lassen und schmieden voller Hoffnung auf ein bunteres, fröhlicheres Jahr Pläne für Unternehmungen, die uns die folgenden 12 Monate versüßen sollen. Eine Sache lassen wir uns dabei bestimmt nicht nehmen: Unseren Urlaub! Auch wenn es bedeutet, dass wir nun anders reisen und auf viele Dinge achten müssen, aber wir werden verreisen!


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Viele von uns lassen sich allerdings verunsichern und zögern bei der Buchung, weil wir fürchten, dass wir unseren Urlaub schließlich doch nicht antreten können und schlussendlich auf den Kosten sitzen bleiben könnten. Dabei ist das Risiko gar nicht so hoch wie viele meinen. Denn auch die Reisebranche hat im vergangenen Jahr viel dazugelernt und ihre Leistungen an die aktuellen Umstände angepasst. 


Warum Sie ruhigen Gewissens Ihren Urlaub buchen können und wie Sie Ihr finanzielles Risiko so gering wie möglich halten.

1. Wer erstattet meine Reisekosten, wenn uns von Seiten der Regierung wieder Ausgangsbeschränkungen auferlegt werden und ich den Urlaub nicht antreten darf?

Eine durch die Regierung auferlegte allgemeine Ausgangsbeschränkung wird gerichtlich als Höhere Gewalt angesehen und Sie können die Reise beim Reiseveranstalter stornieren, ohne dass hierfür Stornokosten anfallen. Sprechen Sie mit dem Reiseveranstalter! Oft wird die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung angeboten oder aber Sie können sich den Reisepreis zurückerstatten lassen.


2. Wer erstattet meine Reisekosten, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für mein Reiseland ausspricht und ich den Urlaub nicht antreten möchte?

Eine Reisewarnung wird gerichtlich als Höhere Gewalt angesehen und Sie können die Reise beim Reiseveranstalter stornieren, ohne dass hierfür Stornokosten anfallen. Außerdem gilt für Pauschalreisen: Aufgrund des erheblichen Risikos für die menschliche Gesundheit und des Ausbruchs einer schweren Krankheit am Reiseziel liegen „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände" am Urlaubsort vor. Eine sichere Reise ist so nicht mehr möglich. Sprechen Sie deshalb mit dem Reiseveranstalter! Oft wird die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung angeboten oder aber Sie können sich den Reisepreis zurückerstatten lassen. 


3. Wer erstattet meine Reisekosten, wenn mein Urlaubsland ein Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige ausgesprochen hat und ich den Urlaub nicht antreten darf?

Auch ein Einreiseverbot wird gerichtlich als Höhere Gewalt angesehen und Sie können die Reise beim Reiseveranstalter stornieren, ohne dass hierfür Stornokosten anfallen. Sprechen Sie auch hier mit Ihrem Reiseveranstalter! Oft wird die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung angeboten oder aber Sie können sich den Reisepreis zurückerstatten lassen.


4. Am Reiseziel entsteht ein Corona-Hotspot und ich möchte früher abreisen. Wer übernimmt meine Reisekosten?

Sind Sie Pauschalurlauber, dann können Sie in diesem Fall früher abreisen und sich das Geld für Ihren restlichen Urlaub vom Reiseveranstalter erstatten lassen.


5. Wer erstattet die Kosten, wenn ich ein Hotelzimmer innerhalb Deutschlands aufgrund eines Beherbergungsverbots nicht beziehen darf?

In diesem Fall werden die Anbieter von Hotelzimmern, Pensionen und Ferienwohnungen in die Pflicht genommen und müssen Ihre Buchung ihrerseits stornieren. Für Sie entstehen keine Kosten.


7. Wer übernimmt meine Reisekosten, wenn ich selbst an CoViD-19 erkranke oder mich wegen Verdachts auf eine CoViD-19-Infektion in Quarantäne begeben muss und die Reise gar nicht antreten darf?

Schließen Sie vor Ihrer Reise eine Reiseversicherung von TravelSecure mit Corona-Schutzbrief ab! In Fällen wie diesem werden Ihnen nämlich die Reisekosten von uns erstattet.


*Unsere Reiserücktrittskosten-Versicherung Topschutz (Einmalversicherung) ohne Selbstbeteiligung für Einzelpersonen und Familien/Paare, sowie unsere (Jahres-) Reiserücktrittskosten-Versicherung Basisschutz ohne Selbstbeteiligung für Einzelpersonen und Familien/Paare wurden von der Stiftung Warentest zum Testsieger gekürt und stehen als solche an der Spitze aller getesteter Reiseversicherer mit Corona-Schutz.


8. Wer übernimmt meine zusätzlichen Reisekosten, wenn ich bereits im Urlaub bin und mich dort in Quarantäne begeben muss? Mein Aufenthalt verlängert sich ja dadurch. 

Schließen Sie vor Ihrer Reise eine Reiseversicherung von TravelSecure mit Corona-Schutzbrief ab! In Fällen wie diesem werden Ihnen nämlich die zusätzlich anfallenden Reisekosten von uns erstattet.


*Unsere Reiserücktrittskosten-Versicherung Topschutz (Einmalversicherung) ohne Selbstbeteiligung für Einzelpersonen und Familien/Paare, sowie unsere (Jahres-) Reiserücktrittskosten-Versicherung Basisschutz ohne Selbstbeteiligung für Einzelpersonen und Familien/Paare wurden von der Stiftung Warentest zum Testsieger gekürt und stehen als solche an der Spitze aller getesteter Reiseversicherer mit Corona-Schutz.


9. Wer übernimmt meine Reisekosten, wenn sich meine Partnerin / mein Partner / ein Familienmitglied zu Hause oder im Urlaub in Quarantäne begeben muss und wir die Reise nicht zusammen antreten können oder diese verlängern müssen?

Schließen Sie vor Ihrer Reise eine Reiseversicherung von TravelSecure mit Corona-Schutzbrief ab! In Fällen wie diesem werden Ihnen nämlich die Reisekosten von uns erstattet.


*Unsere Reiserücktrittskosten-Versicherung Topschutz (Einmalversicherung) ohne Selbstbeteiligung für Einzelpersonen und Familien/Paare, sowie unsere (Jahres-) Reiserücktrittskosten-Versicherung Basisschutz ohne Selbstbeteiligung für Einzelpersonen und Familien/Paare wurden von der Stiftung Warentest zum Testsieger gekürt und stehen als solche an der Spitze aller getesteter Reiseversicherer mit Corona-Schutz.


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Corona ist kein Grund, weshalb Sie auf Ihren Urlaub verzichten müssen!

Erkranken Sie vor oder im Urlaub an Corona oder müssen Sie wegen Verdachts auf Corona vor oder im Urlaub in Quarantäne, sind Sie finanziell abgesichert! Auch wenn Ihr Partner oder ein Familienmitglied betroffen ist.



Finanziell abgesichert mit dem Reiseschutzbrief Corona!

Leistungen bei Reiserücktritt wegen Corona-Infektion oder Verdacht auf Corona-Infektion (mit Quarantäne)

  • Stornokosten
  • Umbuchungskosten
  • Mehrkosten der Hinreise
  • Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen
  • Erstattung bis zur Höhe des Reisepreises!
  • uvm.

Leistungen bei Reiseabbruch, Reiseunterbrechung und Aufenthaltsverlängerung wegen Corona-Infektion oder Verdacht auf Corona-Infektion (mit Quarantäne)

  • Mehrkosten durch Unterkunft und Verpflegung
  • Erstattung der Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen
  • Bei Rundreise notwendige Beförderung, um zur Gruppe zu gelangen
  • Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen
  • Erstattung bis zur Höhe des Reisepreises!
  • uvm.


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