Komfortpaket
Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
- Ambulante ärztliche Heilbehandlung
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
- Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Heilbehandlung wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
- Stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten
- Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
- Ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik bis insgesamt maximal 300,- EUR je Reise
- Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt
- Erstattung der Kosten der Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes Kind bis 12 Jahre stationär behandelt werden muss
- Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss
- Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
- Kostenübernahme von unfallbedingten Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000 EUR
Rücktransport:
- Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
- Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
- Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
Die Leistungen der Assistance:
- Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
- Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
- Vermittlung ärztlicher Betreuung
- Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland
- Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
- Informationen über Klimaverhältnisse
- Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
- Informationen über Devisenbestimmungen
- Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
- Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
Notfall-Service:
- 24-Stunden-Hotline
- Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
- Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline bis zu 25,- EUR je Versicherungsfall durch die Würzburger
- Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
- Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
- Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
- Vermittlung ärztlicher Betreuung
- Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
- Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Leitungswasser, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat
- Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Berufsschule / Universität / Fachhochschule / College
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt oder der Schüler scheidet aus dem Klassenverband aus
- Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
- Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze.
- Einreichung der Scheidungsklage
- Gerichtliche Ladung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark)
- Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
- Unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes. Dies sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt.
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
- Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
- Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
- Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
- Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
- Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
- Erstattung von Visa-Gebühren bis 100,-- EUR je versicherter Person
Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
- Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
(Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Urlaubshälfte, maximal jedoch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab der zweiten Hälfte, spätestens ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.) - Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen.
- Bei Naturkatastrophen/Elementarereignisse am Urlaubsort Erstattung von Mehrkosten der versicherten Person bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung, sowie die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten
- Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
- Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
- Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
- Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson
Reisegepäckversicherung:
- Abhandenkommen
- Zerstörung
- Beschädigung
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, mörderische Erpressung
- Vorsätzlicher Sachbeschädigung
- Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten
- Bestimmungswidrig einwirkendem Wasser
- Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion
- Höherer Gewalt
Wichtige Hinweise:
Risikopersonen:
- Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Außerdem ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder
- Die Angehörigen einer versicherten Person. Dazu zählen:
- Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Gemeinschaft
- Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder
- Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern
- Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger
- Tanten, Onkeln, Neffen und Nichten
- Die Angehörigen des Lebensgefährten einer versicherten Person
- Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. dem aufgezählten Personenkreis betreuen.
- Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson.
Selbstbehalt:
Für die Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Auslandsreisekrankenversicherung gilt kein Selbstbehalt vereinbart. Bei der Reisegepäckversicherung tragen Sie einen Selbstbehalt von 150,- EUR je Versicherungsfall.
Abschlussfrist:
Der Versicherungsvertrag muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag maximal vier Tage nach der Buchung abgeschlossen wird.
Reiseart:
Urlaubsreisen und Geschäftsreisen
Geltungsbereich:
weltweit
Reisedauer:
In der Auslandsreisekrankenversicherung, der Versicherung von Assistance-Leistungen und in der Reisegepäckversicherung darf die Dauer der versicherten Einzelreise 56 Tage nicht überschreiten. Für die Reiserücktrittkosten- und die Reiseabbruchversicherung gilt diese Frist nicht.
Zahlungsart:
SEPA-Lastschrifteinzug
Versicherungssumme:
Bei der Jahresversicherung sind alle Reisen innerhalb des Versicherungsjahres bis zu der angegebenen Versicherungssumme abgesichert. Bei der Eingabe sollten Sie immer den Preis Ihrer teuersten Reise im Versicherungsjahr eingeben.Das Komfortpaket-Single kann bis maximal 6.000,-- EUR abgeschlossen werden, das Komfortpaket-Familie kann bis maximal 10.000,-- EUR abgeschlossen werden.
Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten nachfolgenden Versicherungsbedingungen.