Kategorie Reiserücktritts­versicherung

In dem Zeitraum zwischen der Buchung einer Reise und dem tatsächlichen Reiseantritt kann viel passieren. Im schlimmsten Fall können Sie die Reise nicht antreten und müssen Stornogebühren zahlen. Damit Sie auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben, sollten Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.

Reiserücktritts­kostenversicherung abschließen:

Sie zahlen Ihren Beitrag entsprechend des abgeschlossenen Vertrages

Unvorhergesehenes Ereignis:

Hier greift Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung

Reise kann nicht angetreten werden:

Mit der Reiserücktrittskostenversicherung sind Sie gut abgesichert.

Weitere Informationen zur Reiserücktrittsversicherung:

Eine Reiserücktrittsversicherung oder auch Reisestornoversicherung, ist eine Reiseversicherungen, die abgeschlossen wird, um Stornierungskosten abzuwenden, falls eine Reise kurzfristig und unerwartet abgesagt werden muss. Der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft stellen einem Kunden in der Regel anteilige Stornogebühren in Rechnung. Diese können den gesamten Reisepreis ausmachen. Eine Reiserücktrittskostenversicherung trägt diese Kosten bei Rücktritt aus versichertem Grund. Versicherte Gründe sind zum Beispiel Tod, eine schwere Unfallverletzung, eine unerwartete Erkrankung, Impfunverträglichkeiten oder vieles mehr. Die Erstattung der Stornogebühren bei Reiserücktritt wegen eines bereits bestehenden Gebrechens wird in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Weiterführende Informationen zu diesem Thema:

Die Tarife der TravelSecure® Reiserücktrittsversicherung im Überblick

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