Reiserücktrittsversicherung Topschutz


Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:


Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Leitungswasser, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat
  • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Berufsschule / Universität / Fachhochschule / College
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt oder der Schüler scheidet aus dem Klassenverband aus
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze.
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Gerichtliche Ladung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark)
  • Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
  • Unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes. Dies sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt.
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung von Visa-Gebühren bis 100,-- EUR je versicherter Person

Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
    (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Urlaubshälfte, maximal jedoch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab der zweiten Hälfte, spätestens ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/Elementarereignis
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen
  • Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson

Der Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen oder Risikopersonen.

Als Risikoperson bezeichnet wird:

  • Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben.
    Außerdem ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder
  • Die Angehörigen einer versicherten Person. Dazu zählen:
    • Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Gemeinschaft
    • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder
    • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern
    • Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger
    • Tanten, Onkeln, Neffen und Nichten
    • Die Angehörigen des Lebensgefährten einer versicherten Person
  • Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. dem aufgezählten Personenkreis betreuen.
  • Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson.

Selbstbehalt:

Die Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar.
Wenn Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden, so beläuft sich dieser bei jedem Versicherungsfall auf 25,-- EUR je Person.
Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.

Abschlussfrist:

Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung maximal vier Tage nach der Buchung abgeschlossen wurde.

Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten nachfolgenden Versicherungsbedingungen.


Reiseschutzbrief – Corona Premium

Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus, sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.
  • Infektion mit dem Coronavirus:
    • sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.
    • sofern aus diesem Grund die Beförderung oder das Betreten des gebuchten Objekts durch einen berechtigten Dritten verweigert wird
    • sofern aus diesem Grund die Einreise durch berechtigte Dritte verweigert wird

Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund verspätet antreten
  • Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung von Visa-Gebühren bis 100,-- EUR je versicherter Person

Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Urlaubshälfte, maximal jedoch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab der zweiten Hälfte, spätestens ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen Corona oder Quarantänemaßnahmen

Der Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen oder Risikopersonen:

Als Risikoperson bezeichnen wir:

  • Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nur
    • wenn maximal sechs Personen die Reise gemeinsam gebucht haben
    • wenn bei Produkten für Familien maximal sieben Personen die Reise gemeinsam gebucht haben
    • wenn maximal zwei Familien die Reise gemeinsam gebucht haben
    • wenn bei Produkten für Familien maximal zwei weitere minderjährige Kinder mitreisen.
  • Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Selbstbehalt:

  • Es gilt kein Selbstbehalt vereinbart.

Abschlussfrist:

  • Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
  • Buchen Sie die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn? Dann müssen Sie den Versicherungsvertrag am Buchungstag oder maximal 4 Tage nach Buchung abschließen.
  • Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht am Buchungstag oder maximal 4 Tage nach Buchung ab? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.

Versicherungsschutz:

  • Versicherungsschutz besteht nur, wenn für die gebuchte Reise eine Reiserücktrittsversicherung entweder als Einmalschutz oder im Rahmen einer Jahres-Reise-Karte bei der Würzburger Versicherungs-AG (TravelSecure) besteht.

Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten nachfolgenden Versicherungsbedingungen.


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