TravelSecure Reiserücktrittsversicherung - Bewahrt Sie vor hohen Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht wie geplant antreten können.

Erstattung von Stornokosten

Erstattung von Umbuchungskosten

Erstattung von Mehrkosten bei Verspätung

Testsieger 2023

Einfache digitale Schadenabwicklung
Nutzen Sie die Vorteile der Reiserücktrittsversicherung:
- Umfassende Absicherung: Erstattung der anfallenden Stornierungskosten bei Erkrankung, schwerem Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum, Panne oder Verkehrsunfall mit einem Privatfahrzeug und vielen weiteren Rücktrittsgründen.
- Testsieger: Die Zeitschrift Finanztest | Stiftung Warentest (Ausgabe 01/2023) hat 138 Tarifvarianten für Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung getestet. Der Tarif TravelSecure Topschutz wurde Testsieger bei Einmalverträgen für Einzelpersonen und für Familien!
- Mit oder ohne Selbstbeteiligung: Sie haben die Wahl, ob Sie eine Reiseversicherung mit Selbstbehalt oder ohne abschließen möchten.

Unsere Tarife bei der Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung bieten wir in zwei Tarifvarianten an, als Grundschutz und als Topschutz. Wenn Sie sich auch während der Reise optimal vor den Kosten eines Reiseabbruchs wegen beispielsweise einer unerwarteten Erkrankung absichern möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Topschutz-Tarif. Vergleichen lohnt sich:

Grundschutz
- Reiserücktrittsversicherung
Schützt Sie vor hohen Kosten für Stornierung oder Umbuchung einer Reise.
Vor Reisebeginn schützt Sie der Grundschutz vor anfallenden Reiserücktrittskosten (Stornierungsgebühr) falls Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können.

Topschutz inkl. Urlaubsschutz
(Urlaubsgarantie)
- Reiserücktrittsversicherung
Schützt Sie vor hohen Kosten für Stornierung oder Umbuchung einer Reise.
- Reiseabbruchversicherung
Übernimmt die Kosten, sollten Sie Ihre bereits angetretene Reise bspw. aufgrund von Krankheit abbrechen müssen.
Bei unserem Topschutz sind Sie nicht nur vor Reisebeginn gegen die anfallenden Stornierungskosten abgesichert, sondern auch während der Urlaubsreise gegen anfallende Mehrkosten bei einem Urlaubsabbruch.
Was bedeutet Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie?
Urlaubsschutz oder auch Urlaubsgarantie bedeutet, dass die versicherten Personen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund innerhalb der ersten Hälfte, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen den vollen Reisepreis erstattet bekommen.
Umfassend geschützt – die Leistungen des Reiserücktrittsversicherung im Überblick:

Selbstbehalt / Selbstbeteiligung
Mit oder ohne Selbstbeteiligung buchbar

Reisearten
Pauschalreisen, Individualreisen, Last-Minute-Reisen, Wochend- und Kurztripps, Einzelreisen, Flugreisen, Geschäftsreisen, Auslandsreisen, Schiffsreisen, Badereisen, Rundreisen, Skireisen, Städtereisen, Kreuzfahrten, Aktivreisen, Bildungsreisen uvm.

Risikopersonen
Versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Außerdem ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder. Angehörige einer versicherten Person sowie Diejenigen, die nicht mitreisende Minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.

Geltungsbereich
Weltweit

Abschlussfristen
Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Last-Minute-Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag max. vier Tage nach Buchung abgeschlossen wird.

Versicherungssumme
Bis maximal 15.000 EUR für Einzelpersonen und 20.000 EUR für Familien
- Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden versicherten Gründen nicht angetreten werden kann:
- Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartet schwere Erkrankung
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Schaden am Eigentum
- Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität Berufsschule, Universität, Fachhochschule/College
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
- Bruch von Prothesen, bzw. Lockerung von implantierten Gelenken
- Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Dies gilt auch für eine zur Reise angemeldete und mitreisende Katze
- Einreichung der Scheidungsklage
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Spende oder Empfang von Organen oder Geweben
- Unerwarteter Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels (z. B. implantierter Herzschrittmacher)
- Adoption eines minderjährigen Kindes
- Panne oder Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise
- Einsatz als Ersthelfer
- Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
- Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
- Erstattung des Vermittlungsentgeltes, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
- Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
- Erstattung von Visa-Gebühren und Kosten für Impfungen bis 100,00 EUR je versicherter Person
- Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie
(Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen erhalten Sie den kompletten Gesamtreisepreis erstattet. Ab der zweiten Hälfte der gebuchten und versicherten Reise leisten wir noch Entschädigung für gebucht und versicherte Reiseleistungen. Allerdings nur, sofern Sie diese aufgrund des Reiseabbruchs nicht mehr in Anspruch nehmen. Dies gilt spätestens ab dem 9. Reisetag. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
Erstattung:
- von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
- von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern in der Versicherungssumme berücksichtigt)
- von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
- der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/Elementarereignis, bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
- von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen
- der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson
Versicherungsbedingungen Reiserücktrittsversicherung zum Herunterladen
Kundeninformation einschließlich Widerrufsbelehrung
Produktinformationen zur Reiserücktrittsversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittsversicherung / Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV 08/2023)
Alle weiteren Versicherungsbedingungen (PDF) können Sie sich unter Bedingungen herunterladen.
Die Unterschiede zwischen einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung kurz erklärt:
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Falls Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen oder anderen Gründen (zum Beispiel Arbeitsplatzwechsel) vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor anfallenden Stornierungskosten (auch bei Teilstornierung).

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?
Während der Urlaubsreise können unvorhersehbare Dinge passieren und Sie können die Reise beispielsweise auf Grund von Krankheit oder einem Unfall nicht wie geplant beenden.
Unsere Reiseabbruchversicherung übernimmt die dadurch entstehenden Kosten (zum Beispiel zusätzliche Rückreisekosten, Mehrkosten bei Verlängerung des Aufenthalts). Daher empfehlen wir Ihnen unseren Tarif Topschutz.

Wann greift welche Versicherung?

Reiserücktritt = Ihre gebuchte Urlaubsreise können Sie erst gar nicht beginnen.
Reiseabbruch = Sie müssen während des Aufenthalts die Reise vorzeitig abbrechen.
Welche Gründe gibt es für einen Reiserücktritt?
Sie haben Ihren Urlaub gebucht und freuen sich auf eine erholsame Reise. Und dann können Sie diese aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls nicht antreten. Damit sind Sie nicht allein. Aus aktuellen Erhebungen geht hervor das mittlerweile jeder vierte deutsche Urlauber eine gebuchte Reise schon einmal stornieren musste; im Jahr 2020 waren es Corona-bedingt sogar fast 30% (Laut einer Statistik von Statista). Reiserücktrittsgründe gibt es viele und bei einem hohen Reisepreis ist hier die Absicherung umso wichtiger.
Die (Haupt-) Gründe für den Reiserücktritt sind:
- Erkrankungen
- Unfälle
Weitere Rücktrittsgründe finden Sie auf unserer Informationsseite "Gründe für den Reiserücktritt".
Experten-Tipp: Eine Jahresreiseversicherung lohnt sich schon ab 2 Reisen!
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung in Verbindung mit der Reiseabbruchversicherung. Diese sind auch als Jahresreiseversicherung - Reisekarte4you Basispaket abschließbar. So sind alle Ihre Reisen innerhalb eines ganzen Jahres top abgesichert!
Wer ist bei einem Reiserücktritt über die Reiserücktrittsversicherung versichert?
Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen. Versicherte Personen sind die im Versicherungsschein namentlich genannten Personen. Wir leisten Entschädigung bei Eintritt eines versicherten Ereignisses, wenn dieses Sie oder eine Risikoperson betrifft.
Beispiel Risikopersonen
Sie möchten verreisen und eine nahe stehende Person wird beispielsweise schwer krank. Aufgrund dessen müssen Sie die Reise sofort stornieren. Die anfallenden Stornokosten werden von Ihrer Reiserücktrittsversicherungen übernommen. Bei den sogenannten Risikoperson handelt es sich um Personen, die Anlass für den Reiserücktritt von der gebuchten Reise bieten könnten, auch wenn sie selbst nicht mitreisen.
Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner des oben aufgezählten Personenkreises und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die Personen untereinander. Es ist wichtig bei der Reisebuchung immer alle Mitreisenden mit anzugeben.
Bei der Reiserücktrittsversicherung von TravelSecure gelten als Risikopersonen:
- Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nur:
- wenn maximal sechs Personen die Reise gemeinsam gebucht haben;
- wenn bei Produkten für Familien max. sieben Personen die Reise gemeinsam gebucht haben;
- wenn maximal zwei Familien die Reise gemeinsam gebucht haben;
- wenn bei Produkten für Familien maxi. zwei weitere minderjährige Kinder mitreisen.
- die Angehörige einer versicherten Person. Dazu zählen:
- Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Gemeinschaft;
- Kinder, Adoptivkinder;
- Stiefkinder, Pflegekinder;
- Eltern, Adoptiveltern;
- Stiefeltern, Pflegeeltern;
- Großeltern, angeheiratete Großeltern, Schwiegereltern;
- Geschwister;
- Enkel, angeheiratete Enkel;
- Schwiegerkinder, Schwäger
- Tanten, Onkel;
- Neffen, Nichten;
- Cousins, Cousinen;
- Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
- die Angehörigen des Lebensgefährten einer versicherten Person. Dazu zählen die in der vorstehenden Aufzählung genannten Personen.
- Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige entsprechend der vorstehenden Aufzählung einer versicherten Person betreuen.

Testsieger Finanztest 2023: Unsere günstige Reiserücktrittsversicherung ist wiederholt Testsieger beim Finanztest der Stiftung Warentest
Im Vergleich von 138 Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen belegt unser Tarif Topschutz im Jahr 2023 wiederholt den ersten Platz für Familien und den ersten Platz für Einzelpersonen ohne Selbstbehalt (Ausgabe 01/2023) bei Stiftung Warentest - Finanztest. Bereits in den Jahren 2011, 2013, 2014, 2016, 2018, 2021 und 2022 wurde unser Versicherungsschutz von Finanztest zum Testsieger gekürt (2015 wurde nicht getestet)!
TravelSecure® Reiseversicherungen bietet Ihnen in jedem Falle den optimalen Schutz für Ihre nächste Urlaubs- oder Geschäftsreise. Bei unserem Tarif gilt auch die unerwartet schwere Erkrankung an Corona versichert/als versichertes Ereignis. Sollten Sie darüber hinaus auch bei Verdacht oder Infektion auf Corona (COVID-19) und der sich daraus folgenden häuslichen Quarantäne absichern wollen, dann können Sie unserem günstigen Reiseschutzbrief – Corona zusätzlich abschließen. Der Reiseschutzbrief – Corona ist jedoch nur in Verbindung mit einer TravelSecure Reiserücktrittsversicherung abschließbar.

Reise abgesagt und jetzt?
Damit Sie im Versicherungsfall sofort wissen, was zu tun ist, wenn abzusehen ist, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können und Sie die Versicherung in Anspruch nehmen müssen, haben wir im Folgenden einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt, um Sie schnell und unbürokratisch vor hohen Kosten zu bewahren und Ihnen unnötigen Stress zu ersparen.
- Reichen Sie Ihren Leistungsantrag online, per Post, Fax oder Email beim Versicherer ein.
- Hier geht es zur Online-Schadenmeldung
- Schadenmeldung per Post: Senden Sie uns bitte zu dem Leistungsfall die Belege (Rechnungen usw.) mit ergänzenden Angaben wie Versicherungsnummer oder Kopie Ihres Versicherungsscheines an folgende Adresse: Würzburger Versicherungs-AG | Bahnhofstr. 11 | 97070 Würzburg
- Schadenmeldung per Fax: Senden Sie uns bitte zu dem Leistungsfall die Belege (Rechnungen usw.) mit ergänzenden Angaben wie Versicherungsnummer oder Kopie Ihres Versicherungsscheines an folgende Faxnummer: 0931/2795-293
- Schadenmeldung per Email: Senden Sie uns bitte zu dem Leistungsfall die Belege (Rechnungen usw.) mit ergänzenden Angaben wie Versicherungsnummer oder Kopie Ihres Versicherungsscheines an folgende Email:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
- Beantworten Sie unsere Rückfragen möglichst zeitnah, damit eine zügige Bearbeitung gewährleistet bleibt.
- Falls Sie Fragen haben stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch unter 0931 - 2795 250 zur Verfügung.
Hinweis: Gerne können Sie uns die Unterlagen auch per Email schicken. Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen Sie wir jedoch darauf hinweisen, dass Email kein sicheres Medium ist.

Sie möchten keine Abschlussfrist mehr verpassen und 12 Monate Rund-um-Sorglos Schutz genießen? Dann ist unsere Jahresreiseversicherung Reisekarte4you genau das richtige für Sie.
Nutzen Sie die vielen Vorteile der Jahresreiseversicherung - Reisekarte4you.
Ein Jahr Rundum-Sorglos-Schutz mit:
- Günstiger im Paket: Im Vergleich zum Einzelabschluss sparen Sie mit der Jahresreiseversicherung, wenn Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen.
- Familie ist mitversichert: Ob Kinder und Eltern oder Enkelkinder und Großeltern – ein Vorteil liegt in der Absicherung aller Familienmitglieder. Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und max. 5 Kinder bzw. Enkelkinder bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
- Für alle Reisen: Die Tarife gelten für Reisen ab einer Übernachtung, z. B. Wochenendausflüge oder Städtereisen, ebenso wie für Schiffsreisen.
- Für Urlaubs- und Geschäftsreisen: Unsere Leistungen gelten für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres.
- Testsieger 2023: Finanztest empfiehlt uns als Testsieger bei der Jahresabsicherung.

FAQ - Häufige Fragen
Ob Sie diesen Reiseschutz mit oder ohne Selbstbehalt abschließen, hängt von Ihrem persönlichen Empfinden ab.
- Mit Selbstbehalt reduziert sich der Preis (die Prämie), jedoch müssten Sie im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst tragen.
- Ohne Selbstbehalt erhöht sich der Preis (die Prämie), jedoch übernimmt die Versicherung im Schadenfall die gesamten Kosten des erstattungsfähigen Schadens.
Ein solcher Schaden kann entstanden sein durch:
- Feuer
- Explosion
- Sturm
- Blitzschlag
- Leitungswasser
- Elementarschaden
- Vorsätzliche Straftat eines Dritten
Die Reiserücktrittsversicherung deckt nur Schäden ab, die in Ihrer Person liegen (z.B. Krankheit, Unfall ...). Daher besteht in diesem Fall kein Versicherungsschutz über Ihren Reisevertrag. Setzen Sie sich bitte wegen der Reisekosten mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung.
Müssen Sie sich wegen eines Coronaverdachts oder einer symptomfreien Erkrankung in Quarantäne begeben, stellt dies keinen versicherten Grund weder in der Reiserücktritts- noch in der Reiseabbruchversicherung dar. Daher sollten Sie zu jeder Reiserücktrittsversicherung den Reiseschutzbrief - Corona abschließen, da dieser genau in diesen Fällen leistet und damit Ihren Versicherungsschutz optimal ergänzt.
Wie hoch darf mein Reisepreis bei einer Reiserücktrittsversicherung als Familie / Einzelperson sein?
Benötigen Sie eine höhere Absicherung? Dann zögern Sie nicht, sich mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns
Spätestens abgeschlossen werden, muss die Reiserücktrittsversicherung 30 Tage vor Antritt der Reise. Haben Sie die Reise weniger als 30 Tage vor dem Beginn der Reise gebucht, besteht Versicherungsschutz, wenn Sie die Versicherung am Buchungstag oder spätestens 4 Tage nach Buchung abgeschlossen haben.
Sie haben noch Fragen zur TravelSecure® Reiseversicherung?
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