Urlaub mit Kind - Warum eine Reiserücktrittsversicherung so wichtig ist?

Ratgeber TravelSecure: Urlaub mit Kind - Warum eine Reiserücktrittsversicherung so wichtig ist?

In drei Tagen ist es endlich soweit: Auf geht’s in den zweiwöchigen Familienurlaub. Pläne werden geschmiedet, die Koffer stehen bereit und müssen noch gepackt werden. Ob alles hineinpasst, was unbedingt mit soll? An Sonnencreme und Badekleidung ist jedenfalls gedacht. Für Familie Fischer gibt es keinen Grund, sich die Vorfreude nehmen zu lassen. Denn, gut vorbereitet wie immer, haben sie direkt nach der Buchung online eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Die Kinder sind schon ganz aufgeregt. Nur der Jüngste, der nun schon seit zwei Tagen leichten Schnupfen hat, hält seinen Teddy im Arm und ist ungewöhnlich still.

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch bei Krankheit des Kindes?

Familie am Flughafen vor der Abreise

Gerade Kinder freuen sich auf die Ferienzeit. Werden Sie im Urlaub krank, leidet die gesamte Familie. Bildnachweis: MonkeyBusiness/fotolia.com

Am folgenden Tag bestätigt der Besuch beim Arzt: Das Kleinkind hat Fieber, hustet fürchterlich und kann unmöglich fliegen. Frau Fischer lässt sich neben den Rezepten eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Daheim überlegt die besorgte Mutter, ob es sinnvoll ist, mit dem Kleinsten allein zu Hause zu bleiben; die Idee, später nachzureisen, sobald das Kind wieder gesund ist, verwirft sie. Sich jetzt noch um eine Umbuchung des Fluges kümmern zu müssen, ist ihr zu stressig. Auf dem Programm stehen nun erst einmal Tee kochen, Tränen trocknen, Nase putzen und Wadenwickel anlegen. Theoretisch könnte Ihr Mann ja auch allein mit den beiden älteren Geschwistern fliegen. Seit Wochen sprechen sie ausschließlich von dem bevorstehenden Strandurlaub. Warum sollte sie ihnen den Spaß nicht gönnen? Herr Fischer lehnt den Vorschlag allerdings entschieden ab. Er ist der Meinung, dass seine Frau die zwei Wochen Erholung viel nötiger hat als er. Sogar die beiden älteren Kinder erklären, dass es nur ein richtiger Familienurlaub sei, wenn alle gemeinsam verreisen. Also wird der Urlaub auf die nächsten Ferien verschoben.

Die Entscheidung die Reise abzusagen, ist gefällt. Bei einem Rücktritt, der nur zwei Tage vor Reisebeginn ausgesprochen wird, ist normalerweise mit etwa 75% Stornierungskosten zu rechnen. Zum Glück brauchen sich die Fischers neben dem geplatzten Urlaub nicht auch noch über das verlorene Geld ärgern; ihre Reiserücktrittsversicherung übernimmt nämlich die kompletten Kosten. Für den verschobenen Urlaub wartet also noch genug Geld in der Reisekasse ungeduldig darauf, endlich ausgegeben zu werden.

Gut zu wissen: Ob nur einzelne Betroffene von der Reise zurücktreten möchten oder alle versicherten Personen gemeinsam vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Kunden von TravelSecure® haben die Wahl – nicht umsonst ist die Reiserücktrittsversicherung wiederholt Testsieger der Stiftung Warentest in verschiedenen Tarifvarianten.

Was gilt bei der Rücktrittsversicherung im Falle der Erkrankung der Eltern?

Natürlich greift eine Reiserücktrittsversicherung auch, wenn Eltern im versicherten Zeitraum vor Reisebeginn erkranken. Selbst Personen, die nicht an der Reise teilnehmen, können einen Grund darstellen, um von der Reise zurückzutreten. Schließen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung bei TravelSecure® ab, gilt der Versicherungsschutz auch für folgende Risikopersonen:

  • Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Außerdem ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder;
    • die Angehörigen einer versicherten Person. Dazu zählen:
      • Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft;
      • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder;
      • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern;
      • Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger;
      • Tanten, Onkeln, Neffen und Nichten.
      • Angehörige des Lebensgefährten
    • diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.

Rücktritt nach Antritt? Zahlt die Reiserücktritt bei Fieber des Kindes im Urlaub?

Unfall oder Krankheit sind die häufigsten Gründe für einen Reiserücktritt. Aber selbst, wer als Familie das Reiseziel glücklich erreicht hat, ist vor Grippe, Infektionen oder fiebrigen Erkältungen nicht sicher. Das fremde Klima, eine völlig andere Zeitzone oder der Genuss ungewöhnlicher Speisen kann den Gesundheitszustand des Körpers schonmal durcheinanderbringen.

Kind mit Fieber im Bett

Gerade Kinder freuen sich auf die Ferienzeit. Werden Sie im Urlaub krank, leidet die gesamte Familie. Bildnachweis: MonkeyBusiness/fotolia.com

Ein kranker Erwachsener kann mal problemlos alleine im Hotel bleiben, während die Mitreisenden einen Tagesausflug machen oder sich am Strand vergnügen. Damit man später die Urlaubsumgebung richtig genießen kann, ist es sinnvoll, sich im Bett auszukurieren. Handelt es sich nur um eine leichte Erkrankung, liest man vielleicht ein Buch und gönnt sich einfach etwas Erholung. Bei einem Kind mit Fieber sieht das anders aus. Wird zum Beispiel das Baby unerwartet krank, muss sich jemand rund um die Uhr um den Nachwuchs kümmern – eine Geduldsprobe. Die Kleinsten sind hilflos, können meist noch nicht sagen, wo es wehtut. Sie leiden zum Beispiel unter der Urlaubshitze oder der fremden Umgebung. Trotz bewährter Medikamente ist keine Verbesserung des Zustandes zu erwarten. Die Urlaubsfreuden rücken in die Hintergrund. Bevor die gesamte Familie gemeinsam mit dem Patienten unter schlaflosen Nächten leidet, ist es ratsam, die Reise abzubrechen. Besonders Kinder fühlen sich in den heimischen vier Wänden wohler und können dort schneller wieder gesund werden.

Für einen derartigen Fall ist der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung wichtig. Diese werden häufig gemeinsam mit einer Reiserücktrittsversicherung, wie zum Beispiel beim Tarif Topschutz von TravelSecure®, im Paket angeboten.

Erstattet werden unter anderem die zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten, die aufgrund der nicht planmäßigen Beendigung anfallen. Außerdem enthält die Reiseabbruchversicherung auch einen sogenannten Urlaubsschutz. Das bedeutet, dass die versicherten Personen bei Reiseabbruch in den ersten acht Tagen den vollen Reisepreis erstattet bekommen. Für den Abbruch, bzw. die spätere Schadenmeldung, ist ein Attest eines am Urlaubsort ansässigen Arztes erforderlich.

Unser Tipp: Wenn Sie mit Kindern verreisen, vergewissern Sie sich deshalb vorab, dass Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben; die Arztkosten im Ausland werden nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen und können unter Umständen hoch ausfallen. Außerdem ist anstelle einer gewöhnlichen Rückreise in besonders schweren Krankheitsfällen ein Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar, dessen Kostenübernahme ebenfalls unter die Leistungen der Auslandskrankenversicherung fällt.

Folgende Infografik zeigt den Ablauf der Schadenmeldung – falls Sie eine Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung abgeschlossen haben.

Reiserücktritt Krankes Kind

Welche Anzeichen machen einen Arztbesuch erforderlich?

Brütet unser Kind etwas Ernstes aus oder handelt es sich vielleicht nur um ein vorübergehendes Unwohlsein? Unerfahrene Eltern, die gerade den ersten Familienzuwachs bekommen haben, sind häufig unsicher, bei welchen Krankheitszeichen ein Arztbesuch sinnvoll scheint. Hat Ihr Kind Fieber, bekommen Sie mit fiebersenkenden Mitteln zwar die Temperatur unter Kontrolle, die Ursache bekämpfen Sie nicht. Ein Haus- oder Kinderarztbesuch ist dringend notwendig

  • für Babys im Alter bis zu drei Monaten bei einer Temperatur ab 38° C;
  • für Kinder im Alter bis zu zwei Jahren, deren Fieber länger als einen Tag anhält;
  • für Kinder über zwei Jahre, deren Fieber länger als drei Tage anhält;
  • für Kinder, deren Fieber trotz senkender Maßnahmen nicht zurückgeht;
  • für Kinder, die trotz Temperaturrückgangs teilnahmslos und unnormal reagieren;
  • bei Begleiterscheinungen wie Erbrechen, Kopfschmerzen, Durchfall, Bauchschmerzen, Hautausschlägen;
  • bei Fieberkrämpfen;
  • wenn Sie sich als Erwachsener ernsthaft um Ihr Kind sorgen.

Weitere Informationen für Eltern finden Sie hier.

Wie ist bei einer Reiserücktrittsversicherung der Begriff "schwere Krankheit" definiert?

Was genau haben Urlauber, neben Fieber bei einem Kind, unter einer unerwartet schweren Erkrankung zu verstehen? Versicherungen definieren diesen Begriff folgendermaßen:

„Schwer ist eine Krankheit oder Unfallverletzung nach ständiger Rechtsprechung, wenn in Anbetracht der Krankheitssymptome der Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar ist.“

„Eine unerwartet schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten. Diese müssen dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass zur Stornierung geben.“

Diesen Erklärungen zufolge kommt es darauf an, welche Art der Reise gebucht war. Eine Trekkingtour oder ein Fernflug sind vielleicht aufgrund eines bestimmten Krankheitsbildes nicht möglich. Dennoch kann es bedeuten, dass die Reise zu einer im Mitteleuropäischen Raum gemieteten Ferienwohnung als zumutbar gilt: Denn es handelt sich dabei eher um einen Erholungsurlaub - trotz gleicher Krankheitssymptome. Nachvollziehbar ist ebenfalls, dass auch Schnupfen nach allgemeiner ärztlicher Beurteilung keine schwere Erkrankung darstellt; eine Tauchreise kann bei Schnupfen allerdings unzumutbar werden.

Zu beachten gilt, dass chronische Erkrankungen, wie Asthma, nicht zu den versicherten Gründen zählen, weil sie eben nicht unerwartet auftreten.

Der vom Arzt ausgestellte Nachweis für das Auftreten der Krankheit muss neben den persönlichen Daten des Patienten folgende Angaben enthalten: - ärztlich festgestellte Beschwerden und Symptome, - Diagnose (soweit bereits bekannt), - Behandlungsbeginn und weitere Behandlungsdaten, - Bewertung des Arztes zur Reisefähigkeit. Diesen Attest benötigen Sie für die spätere Schadenmeldung beim Versicherer.

Warum Sie immer einen festen Platz für Ihre Reiseapotheke im Koffer haben sollten

Wie eben festgestellt, ist nicht jedes Unwohlsein ein Grund – erst recht kein versicherter! – um auf den Urlaub zu verzichten. Bei folgenden Symptomen und kleineren „Wehwehchen“ sollten Sie sich nicht den Spaß an der Reise verderben lassen. Meistens können Sie sich selbst helfen: Kopfschmerzen, Insektenstiche, leichte Verletzungen (die vor allem Kinder sich beim Umhertollen zuziehen), Übelkeit und Durchfall um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Frau mit Schnupfen am Strand

Nichts ist ärgerlicher als im Urlaub oder auf Reisen krank zu sein. Eine Reiseapotheke macht immer Sinn.

Mit einer kleinen Reiseapotheke kann man Wunder bewirken bzw. Schlimmeres verhindern. Das gehört mit in ihren wohlverdienten Urlaub – ganz besonders, wenn Sie mit Kindern reisen:

  • Verschiedene Verbandsmaterialien (Erste-Hilfe-Kasten) und Blasenpflaster
  • Fieberthermometer, Desinfektionsmittel
  • Mückenschutz
  • Nasentropfen und Allergietabletten
  • vom Arzt verschriebene Medikamente (z.B. Insulin-Spritzen bei Diabetikern oder Notfall-Spray bei Asthmatikern)
  • Schmerztabletten wie Paracetamol oder Ibuprofen
  • Salbe gegen Sonnenbrand
  • Salbe gegen Verstauchungen
  • Magnesium und Calcium gegen Muskelkrämpfe
  • Medikamente gegen Durchfall, Husten, Übelkeit, Verstopfung, Blasen- und Bindehautentzündung

Damit Sie vor Ihrem Urlaub auch alle wichtigen Medikamente und Hilfsmittel einpacken, haben wir eine kurze Reise-Checkliste zusammengestellt.

Eine schwere Erkrankung ist übrigens nicht der einzige triftige Grund für einen Reiserücktritt oder -abbruch. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Ereignisse bei der Reiserücktrittsversicherung von TravelSecure® ebenfalls versichert sind:

Gesundheit/
Körperliche Gebrechen
Tod
schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung
unerwartete Impfunverträglichkeit
Schwangerschaft
Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenke
Thema Job und Arbeit, Ausbildung Verlust des Arbeitsplatzes
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
Arbeitsplatzwechsel
unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
konjunkturbedingte Kurzarbeit
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität
Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
Sonstiges Einreichung der Scheidungsklage
unerwartete gerichtliche Ladung
Schaden am Eigentum
unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)
unerwartet schwerer Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes

Wann muss ich meiner Reiserücktrittsversicherung die Krankheit melden und wann zahlt die Versicherung?

Nach Eintritt des Schadenfalls müssen Sie die Reise bei der Buchungsstelle stornieren und die Stornokosten möglichst niedrig halten. Warten Sie nicht zu lange, den Versicherungsfall, das bedeutet den Abbruch bzw. den Rücktritt aufgrund der Erkrankung, Ihrem Versicherer mitzuteilen. Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich, also „ohne schuldhafte Verzögerung“ zu erledigen. Die entsprechenden Kontaktdaten, wie Telefonnummer, E-Mail sowie Ihre Vertragsnummer, finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein. Aus solchen Gründen gehört dieser immer mit ins Gepäck. Für die Schadenmeldung werden später dann noch die Nachweise vom Arzt usw. benötigt. Zu diesem Zweck hat beispielsweise TravelSecure® die Möglichkeit einer Online-Schadenmeldung eingerichtet. Sie können ganz einfach alle wichtigen Daten zu Ihrem Versicherungsfall online eingeben und die nötigen Nachweise bequem hochladen. Ihre Schadenmeldung landet dann sofort – inklusiver der kompletten Unterlagen – bei dem zuständigen Mitarbeiter. Komfortabler geht es nicht.

Sie können mit der Zahlung der Entschädigung etwa zwei Wochen nach Feststellung (also nach Anerkennung) des Schadens rechnen.

Hinweis: Dieser Artikel ist ein allgemeiner Ratgeber. Die Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und daher sollten immer die entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen durchgelesen werden. Die Versicherungsbedingungen von TravelSecure finden Sie hier.

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