Reisestornierung ohne Reiserücktrittsversicherung

Ratgeber TravelSecure: Reisestornierung ohne Reiserücktrittsversicherung

Deutschland - Sommerferien - Familien

Die klassische Reisesaison fällt in Deutschland wohl in die Sommerferien, wenn viele Familien in ihren wohlverdienten Jahresurlaub fliegen. Manchmal passiert es jedoch, dass geplante Reisen kurzfristig storniert werden müssen, sei es wegen Krankheiten, Unfällen oder anderen Ereignissen, auf die der Mensch keinen Einfluss hat. Für derartige Fälle gibt es Reiserücktrittsversicherungen. Doch nicht jeder hat vorgesorgt und eine solche Versicherung abgeschlossen. Unter bestimmten Umständen muss auch ohne Versicherungsschutz nicht mit Stornogebühren gerechnet werden.

Erholung, Spaß, Sonne, Fernweh – es gibt viele Gründe, in den Urlaub zu fliegen. Leider gibt es auch viele, weswegen man die eine oder andere Urlaubsdestination kurzfristig lieber meidet. Einige Reiselustige beschließen beispielsweise, die Reise aufgrund von unsicheren politischen Verhältnissen im Urlaubsland nicht anzutreten und lieber im eigenen Land zu bleiben.

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Bild: Unter bestimmten Umständen ist es möglich, eine Reise auch ohne Versicherung kostenlos stornieren zu können – beispielsweise bei der Sperrung von Reisegebieten aufgrund von Naturkatastrophen.

Tatsächlich brechen allerdings nur zwei Prozent aller Urlaubswilligen ihren lange vorher und gutgeplanten Trip ab, weil im gewünschten Urlaubsparadies politische Unruhen herrschen. Verletzungen infolge von Unfällen bzw. Krankheiten sind die Hauptgründe, warum viele ihre Reise noch vor dem Abflug stornieren.

Wer in solchen Fällen vorgesorgt und eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, darf sich glücklich schätzen. Diese übernimmt nämlich die Stornokosten, wenn

  • Unfälle und Erkrankungen,
  • der Tod eines nahen Angehörigen,
  • die unerwartete Arbeitslosigkeit oder
  • Impfunverträglichkeit

den geplanten Urlaub zunichtemachen. Was aber ist, wenn solch eine Versicherung vorab nicht abgeschlossen wurde? Auch in diesem Fall besitzen Betroffene einige Optionen.

Fakten zur Reiserücktrittsversicherung und dem Reiserücktritt in der Übersicht

  • Lohnt sich, wenn Reisen lange im Voraus geplant sind
  • Sollte immer abgeschlossen werden, wenn Kinder und ältere Menschen mitreisen
  • Wird optimal durch eine Reiseabbruchsversicherung ergänzt
  • Die Höhe anfallender Stornogebühren ohne Versicherung hängt von der Art der Reise, dem Zeitpunkt der Stornierung und vom Reiseveranstalter ab
  • Nur bei „höherer Gewalt“ ist es möglich, Reisen auch ohne Reiserücktrittsversicherung kostenlos zu stornieren

Was aber ist, wenn solch eine Versicherung vorab nicht abgeschlossen wurde? Auch in diesem Fall besitzen Betroffene einige Optionen.

Reise stornieren ohne Versicherung – Was kostet das?

Ratgeber Reise stornieren ohne Reiserücktrittsversicherung

Bild: Die Kosten bei einer Stornierung einer Pauschalreise fallen im Schnitt meistens am günstigsten aus.

Selbstverständlich hat jeder das Recht, seinen Urlaub zu stornieren, auch ohne Reiserücktrittsversicherung. Die Frage ist nur, wie teuer dies wird. Verbraucher sollten in diesem Fall wissen, dass bei Urlaubsbuchungen – übrigens ganz egal, ob diese online oder direkt vor Ort im Reisebüro vorgenommen wurden – nicht das gesetzlich reglementierte zweiwöchige Widerrufsrecht gilt.

Gerade deswegen ist es empfehlenswert, bei Vorkommnissen nicht umgehend zur Stornierung zu greifen, sondern vorerst Kontakt zum Reiseveranstalter aufzunehmen. Oft kann man nämlich auf Kulanz hoffen. Folgende Optionen werden in diesen Fällen häufig angeboten:

  • Umbuchungen: Der optimale Fall tritt ein, wenn der Reiseveranstalter einer Umbuchung zustimmt. Ob dafür Gebühren anfallen oder nicht, hängt vom Veranstalter ab.
  • Reiseweiterverkauf: Auch die Möglichkeit, die Reise an andere Urlaubswillige weiterzuverkaufen, ist denkbar. Oftmals können Flug und Hotel zum Buchungspreis an Dritte veräußert werden. In seltenen Fällen müssen niedrigere Verkaufspreise akzeptiert werden. Besser als auf den gesamten Kosten sitzen zu bleiben, ist dies aber allemal.

Kommt all dies nicht infrage, bleibt am Ende tatsächlich nur noch die Reisestornierung. Wie teuer genau das wird, hängt maßgeblich mit dem Zeitpunkt der Stornierung zusammen sowie mit der Art der Reise:

  • Bei Pauschalreisen fallen im Schnitt die geringsten Stornogebühren an.
  • Bei Kreuzfahrten und Weltreisen muss mit deutlich höheren Stornogebühren als bei herkömmlichen Reisen gerechnet werden.
  • Bei Einzelbuchungen von Hotel und Flug hängt es vom Anbieter ab, wie hoch die Stornogebühren ausfallen.
    • Bei Billigfliegern verfallen Tickets bei Stornierung im Regelfall und können nicht wiederverwendet werden. Mindestens muss die Airline aber Steuern und Gebühren erstatten.
    • Bei exklusiveren Fluganbietern gilt das Gleiche, wenn in der günstigsten Preisklasse geflogen wird. Bei Business-Class-Flügen hingegen sind Stornierungen und auch Umbuchungen meist gegen hohe Gebühr möglich.
    • Konnte die Fluglinie den Sitzplatz weiterverkaufen, fallen keine Stornierungsgebühren an. Dabei ist die Airline stets in der Beweispflicht, dass der eigene Sitzplatz freigeblieben ist, sollten doch Kosten anfallen, die vom Urlauber getragen werden sollen. Deswegen ist es ratsam, Flüge immer sehr früh zu stornieren, um die Chance auf den Weiterverkauf des Flugtickets zu erhöhen.
    • Bei Bahn-Karten hängen Stornierungsgebühren von der Art des Bahn-Tickets ab:
      • Tickets – ob mit oder ohne Bahncard – können bis zum Anbeginn des ersten Geltungstages zurückgegeben werden, und das auch ohne Angabe von Gründen (Flexpreis-Tickets). Stornokosten fallen nicht an und Kunden erhalten den vollen Kaufpreis zurück.
      • Stornierungen am Tag der Bahnfahrt kosten 19 Euro.
      • Wurden Tickets zum Sparpreis erworben, ist eine Stornierung nur bis zum ersten Geltungstag des Tickets möglich. 19 Euro fallen auch hier an Gebühren an.
      • Umbuchungen sind bei der Bahn grundsätzlich möglich, beim Flexpreis-Tarif bis zu 31 Tage nach eigentlichem Abfahrtstermin gar kostenlos. Beim Sparpreis-Tarif ist dies nur für den selben Reisetag gewährleistet.

Grundsätzlich gilt für den Ablauf: Je später Verbraucher Ihre Reise stornieren, desto teurer wird es!
Zwar hängt das meist vom Veranstalter ab, dennoch fallen in der Regel nachfolgende Gebührenstrukturen bei Pauschalreisen an:

Stornierung bis 30 Tage vor Urlaubsbeginn 20 Prozent der gesamten Reisekosten
Stornierung bis zum 22. Tag vor Urlaubsbeginn 30 Prozent der gesamten Reisekosten
Stornierung bis zum 15. Tag vor Urlaubsbeginn 35 Prozent der gesamten Reisekosten
Stornierung bis zum 7. Tag vor Urlaubsbeginn 45 Prozent der gesamten Reisekosten
Stornierung bis zum 6. Tag vor Urlaubsbeginn 55 Prozent der gesamten Reisekosten
Spätere Stornierung 75 bis 90 Prozent der gesamten Reisekosten

Tabelle: Durchschnittliche Stornierungsgebühren für Urlaube

Reiserücktritt ohne Stornogebühren: Wann ist das möglich bzw. wie ist der Ablauf?

Reiserücktritt ohne Stornogebühren

Bild: Die Kosten bei einer Stornierung einer Pauschalreise fallen im Schnitt meistens am günstigsten aus.

Im Regelfall fallen ohne Reiserücktrittsversicherung also auf jeden Fall Gebühren an, wenn ein Urlaub storniert wird. Dennoch gibt es einige, wenngleich auch wenige Ausnahmefälle, in denen Personen, die mehr oder minder unfreiwillig ihre Reise stornieren (müssen), die Stornierung auch ohne anfallende Gebühren aufgeben können.

Diese Fälle sind in der Regel recht selten, können aufgrund der aktuellen globalen Lage aber durchaus in Betracht kommen. Allgemein gilt nämlich, dass Reiseveranstalter Urlaube kostenlos stornieren müssen, wenn der Reiserücktritt aus Gründen von höherer Gewalt erfolgt oder der Reiseveranstalter die Geschäftsbedingungen ändert.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Preis sich urplötzlich stark erhöht oder vorab inkludierte Leistungen plötzlich nicht mehr im Preis inbegriffen sind. Dies muss allerdings von Fall zu Fall entschieden werden. Bei Streitigkeiten muss unter Umständen ein Anwalt hinzugezogen werden.

Zumindest aber was den Reiserücktritt aufgrund „höherer Gewalt“ anbelangt, ist die Rechtslage ziemlich eindeutig, was aus vergangenen Gerichtsurteilen abzuleiten ist.

Zur „höheren Gewalt“ zählen:

  • Sperrung eines Reisegebiets aufgrund von Naturkatastrophen
  • Ein drohender militärischer Konflikt im Zielland / Krieg
  • Innenpolitische Unruhen / Bürgerkrieg
  • Krankheitsepidemien

Wichtig: Terrorgefahr gilt offiziell nicht als „höhere Gewalt“, die zu einer kostenlosen Reisestornierung berechtigt. Auch direkt nach konkreten Terroranschlägen ist es nicht möglich, Reisen in das jeweilige Land kostenlos zu stornieren. Bei akuter Terrorwarnung sind Reiseveranstalter lediglich verpflichtet, ihre Kunden über die Terrorgefahr zu informieren, zu mehr aber auch nicht. Zudem gilt dies nur, wenn vom Terrorrisiko nicht in den Medien berichtet wurde. Ausnahmen gelten in Deutschland, wenn das Auswärtige Amt für das Urlaubsland eine offizielle Reisewarnung ausspricht. Nur dann ist eine kostenfreie Stornierung möglich.

Rücktrittsabsicht immer schriftlich erklären

Egal aus welchen Gründen eine Reise storniert oder umgebucht werden soll, immer ist es sinnvoll, sich vorab mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen, seine Situation zu schildern und gegebenenfalls eine individuelle Regelung zu treffen.

Wird die Absicht des Reiserücktritts dann zur beschlossenen Sache, ist es wichtig, diese Intention auch schriftlich zu erklären. Allerdings ist es hierbei egal, wie der Reiserücktritt artikuliert wird, ob nun per Fax, Briefpost oder E-Mail. Wichtig sind die Belege, weswegen beim postalischen Weg Briefe immer als Einschreiben versandt werden sollten. Beim Fax muss der Sendebericht aufgehoben werden.

Im Streitfall dienen die Belege als Beweis für die Absichtsverkündung beim Reiseveranstalter und können unter Umständen rechtlich geltend gemacht werden. Da viele Betroffene allerdings häufig nicht wissen, wie sie im Fall der Fälle vorgehen und eine Stornierung schriftlich artikulieren, folgend der Vorgang in der Schritt-für-Schritt-Erklärung sowie eine Vorlage für Reisestornierungen zum Ausdrucken:

  1. Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter und suchen Sie gemeinsam nach einer für beide Parteien zufriedenstellenden Lösung.

  2. Überlegen Sie, ob es jemanden im Bekannten-, Familien- oder Freundeskreis gibt, der die Reise womöglich übernimmt.

  3. Stornieren Sie Ihren Urlaub so früh wie möglich, wenn Ihnen klar ist, dass Sie die Reise auf keinen Fall werden antreten und Sie diese auch nicht an Dritte veräußern können.

  4. Fragen Sie beim Reiseveranstalter nach, ob es ihm möglich war, die Reise nach der Stornierung zu verkaufen. Dies kann die Stornogebühren noch im Nachhinein senken.

Ergibt der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung Sinn?

Wer all die vorab genannten Schritte von vornherein vermeiden möchte, der schließt umgehend mindestens eine Reiserücktrittsversicherung und vielleicht zusätzlich ein Reise-Sorglos-Paket ab. Natürlich ergibt dies nur Sinn, wenn man auch reist. Wer seine freien Tage lieber auf der heimischen Couch verbringt oder nur einige Kilometer vom eigenen Wohnort an den Strand fährt, braucht keine Reiseversicherungen.

Bei der Entscheidung für eine Versicherung sollten Urlauber nicht den Fehler begehen und eine Reiserücktrittsversicherung auf Buchungsportalen oder gar bei der Fluglinie abschließen. Im Regelfall sind die Konditionen – vergleichsweise zu unserem Angebot, das von „Finanztest“ mit der Note „gut“ (1,5) bewertet wurde – unattraktiv. Zudem bestehen oftmals schwerverständliche und für den Verbraucher nachteilige Vertragsbedingungen.

Reiserücktrittsversicherungen sind immer ratsam, falls eine Reise lange im Voraus geplant wurde, speziell dann, wenn auch werdende Mütter, Kinder oder ältere Menschen mit an Bord sind. Zu den sogenannten Risikopersonen zählen beispielsweise Angehörige der versicherten Personen, die nicht an der Reise teilnehmen. Sollte also die Mutter eines Reiseteilnehmers plötzlich schwer erkranken, wäre das ein versicherter Rücktrittsgrund.

Wir empfehlen Urlaubern bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung auch immer an eine Reiseabbruchsversicherung zu denken, falls Personen im Urlaubsland erkranken und die Hilfe der Reiseapotheke nicht mehr ausreicht. Reiseabbruch ist nämlich nicht durch eine Reiserücktrittsversicherung gedeckt, die nur für den Zeitraum vor Antritt der Reise gilt. Mit dem Tarif Topschutz von TravelSecure ® haben Sie das passende Paket aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.

Hinweis: Dieser Artikel ist ein allgemeiner Ratgeber. Die Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und daher sollten immer die entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen durchgelesen werden. Die Versicherungsbedingungen von TravelSecure finden Sie unter TravelSecure® Versicherungs­bedingungen.

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  • Mit oder ohne Selbstbeteiligung: Sie haben die Wahl, ob Sie eine Reiseversicherung mit Selbstbehalt oder ohne abschließen möchten.
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