Reisewarnung und Einreisebestimmungen Türkei

TravelSecure® Service - Reisewarnung und Einreisebestimmungen Türkei

Travelsecure Türkei Reisewarnung Es ist aktuell keine Reisewarnung für die Türkei ausgesprochen.

Aktuelles

Aufgrund des andauernden Konflikts in Israel und den Palästinensischen Gebieten kann es in der Türkei zu ggf. spontanen, pro-palästinensischen Protestkundgebungen und gewaltsamen Ausschreitungen kommen.

  • Bleiben Sie wachsam und seien Sie besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Verfolgen Sie die aktuellen Nachrichten in den lokalen Medien.

Festnahmen und Einreiseverweigerungen

Es gibt weiterhin Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Den Strafverfolgungsmaßnahmen liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, die Unterstützung von oder die Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde, z.B. der PKK oder Gülen-Bewegung (letztere wird in der Türkei als Terrororganisation eingestuft), siehe Rechtliche Besonderheiten.

Die türkischen Strafverfolgungsbehörden führen offenbar umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können.

Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder „Liken“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen. Nach einem neuen „Anti-Desinformationsgesetz“ kann die Verbreitung von Aussagen, die von Strafverfolgungsbehörden als unwahr und als Gefährdung für die Sicherheit des Landes, die öffentliche Ordnung oder die Gesundheit der Bevölkerung eingestuft werden, ebenfalls zu Strafverfolgung führen. Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland rechtlich legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein, wobei die Mitgliedschaften u.a. teils jahrelang zurückliegen können. Es können auch Personen betroffen sein, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014 mit Bezug zur damaligen Situation im Irak.

Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidigung. Hierfür wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland existenzbedrohende Konsequenzen haben.

Betroffen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angaben von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.

  • Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie sich bewusst, dass in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen, wie z.B. die Unterzeichnung von Petitionen mit kurdischen Anliegen, in der Türkei als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Gleiches gilt für regierungskritische Äußerungen in den sozialen Medien sowie das bloße Teilen oder Liken eines fremden Beitrags. Auch nichtöffentliche Kommentare können durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.
  • Bitte beachten Sie, dass auch die konsularische Unterstützung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung in vielen Fällen nicht ausreichen kann, um Sie vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung zu schützen.
  • Beachten Sie die Hinweise Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
  • Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise zur Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.

Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak

Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak (in den Provinzen Hatay, Gaziantep, Kilis, Şanlıurfa, Mardin, Şırnak, Hakkâri) bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Vermeiden Sie alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in die o.g. Grenzgebiete.
  • Halten Sie sich zur Sicherheitslage laufend informiert.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen.
  • Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen.

Sicherheit

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.

Terrorismus

In der Türkei kam es, insbesondere seit 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen. Dabei waren auch die Innenstädte von Istanbul und Ankara Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen. Im November 2022 wurde auf der Istanbuler Einkaufsstraße Istiklal ein Sprengstoffanschlag verübt, bei dem Todesopfer zu beklagen waren. Am 1. Oktober 2023 gab es einen Bombenanschlag auf das Innenministerium der Türkei in der Nähe des Parlaments in Ankara mit Verletzten.

Es besteht die grundsätzliche Gefahr, dass terroristische Gruppierungen auch vor dem Hintergrund türkischer Militäroperationen in Syrien und Irak versuchen werden, insbesondere in den großen Metropolen Anschläge durchzuführen.

Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge.

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau, insbesondere in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitsbehörden sichtbar. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Einreisebestimmungen

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Türkei.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen. Es bestehen derzeit keine COVID-bedingten Einreisebeschränkungen.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-in überprüft.

Durch- und Weiterreise:

Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellands sind zu beachten. Weiteres siehe Einreise.

Regelungen vor Ort

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nur noch in Gesundheitseinrichtungen Pflicht. Ein ausreichendes Abstandhalten wird empfohlen. Weitere Beschränkungen bestehen nicht.

Empfehlungen

  • Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei. Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Notrufnummer 112.

Travelsecure Türkei Ausreise Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise

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