Urlaubsschutz New2go Komfortpaket


Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Notfall-Service für Urlaubsreisen:


  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorische Zahnersatzleistungen und Reparaturen von notwendigen Inlays und vorhandenem Zahnersatz
  • Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
  • Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
  • Die Heilbehandlung des Neugeborenen aufgrund einer Frühgeburt im Ausland vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Die Kosten werden ohne eine Entschädigungsgrenze in voller Höhe übernommen, sofern die Versicherungsdauer für ein Elternteil mindestens drei Monate beträgt
  • Die Heilbehandlung des Neugeborenen aufgrund einer Frühgeburt im Ausland vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, sofern das Neugeborene über uns versichert wird. Die Kostenerstattung ist auf einen Betrag von 50.000,-- EUR begrenzt. Andere Versicherungen gehen dieser Versicherung vor.
  • Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten
  • Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
  • Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss
  • Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten
  • Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären
  • Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt der versicherten Person organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise. Kostenerstattung für bis zu zehn Hotelübernachtungen (max. 2500,-- EUR) mitreisender versicherter Personen, falls die gebuchte Auslandsreise aufgrund eines Krankenaufenthaltes unterbrochen oder verlängert werden muß.
  • Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis max. 5.000,- EUR, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles gerettet oder geborgen werden muss
  • Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt. Dies gilt auch für den Transport zurück in die Unterkunft.
  • Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss. Wir leisten auch für die zusätzlichen Rückreisekosten der Kinder. Voraussetzung hierfür ist, dass alle mitreisenden Betreuungspersonen stationär behandelt, zurücktransportiert oder verstorben sind.
  • Kosten für die Rückholung von Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten und mitgereisten Personen während der Reise zurücktransportiert wurden oder verstorben sind
  • Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline durch die Würzburger
  • Organisation von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
  • Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
  • Informationsleistungen zu Visa- und Zollbestimmungen, Klimaverhältnissen, Devisenbestimmungen, Vertretungen der BRD im Urlaubsland, Krankenhäusern, Impfvorschriften und-empfehlungen
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
  • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
  • Information über Möglichkeiten ärztlicher Versorgung bei Erkrankung im Ausland
  • Kontaktherstellung zwischen Hausarzt und behandelnden Arzt im Ausland sowie die Übernahme der hierdurch entstanden Kosten
  • Notrufservice rund um die Uhr

Rücktransport:

  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson
  • Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind

Wichtige Hinweise:


Selbstbehalt:

Es ist kein Selbstbehalt vereinbart.


Reiseart:

Urlaubsreisen und Geschäftsreisen


Geltungsbereich:

weltweit, außer im Heimatland


Reisedauer:

Reisen bis 56 Tage

Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruch


Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:


Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Leitungswasser, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat
  • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Berufsschule / Universität / Fachhochschule / College
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt oder der Schüler scheidet aus dem Klassenverband aus
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze.
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Gerichtliche Ladung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark)
  • Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
  • Unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes. Dies sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt.
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung von Visa-Gebühren bis 100,-- EUR je versicherter Person

Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
  • (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Urlaubshälfte, maximal jedoch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab der zweiten Hälfte, spätestens ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/Elementarereignis
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen
  • Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson

Wichtige Hinweise:


Der Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen oder Risikopersonen.

Als Risikoperson bezeichnet wird:

  • Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Außerdem ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder
  • Die Angehörigen einer versicherten Person. Dazu zählen:
    1. Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Gemeinschaft
    2. Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder
    3. Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern
    4. Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger
    5. Tanten, Onkeln, Neffen und Nichten
    6. Die Angehörigen des Lebensgefährten einer versicherten Person
  • Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. dem aufgezählten Personenkreis betreuen.
  • Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson.

Selbstbehalt:

Es ist kein Selbstbehalt vereinbart.


Abschlussfrist:

  • Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
  • Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung maximal vier Tage nach der Buchung abgeschlossen wurde.
  • Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den detaillierten nachfolgenden Versicherungsbedingungen.

Corona-Schutz-Reiserücktritt & - Reiseabbruch


Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:


Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus, sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.
  • Infektion mit dem Coronavirus:
    • sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.
    • sofern aus diesem Grund die Beförderung oder das Betreten des gebuchten Objekts durch einen berechtigten Dritten verweigert wird
    • sofern aus diesem Grund die Einreise durch berechtigte Dritte verweigert wird

Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:


  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund verspätet antreten
  • Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung von Visa-Gebühren bis 100,-- EUR je versicherter Person

Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Urlaubshälfte, maximal jedoch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab der zweiten Hälfte, spätestens ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen Corona oder Quarantänemaßnahmen


Der Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen oder Risikopersonen:

  • Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nur:
    • wenn maximal sechs Personen die Reise gemeinsam gebucht haben
    • wenn bei Produkten für Familien maximal sieben Personen die Reise gemeinsam gebucht haben
    • wenn maximal zwei Familien die Reise gemeinsam gebucht haben
    • wenn bei Produkten für Familien maximal zwei weitere minderjährige Kinder mitreisen.
  • Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Selbstbehalt:

Es ist kein Selbstbehalt vereinbart.


Abschlussfrist:

  • Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
  • Buchen Sie die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn? Dann müssen Sie den Versicherungsvertrag am Buchungstag oder maximal 4 Tage nach Buchung abschließen.
  • Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht am Buchungstag oder maximal 4 Tage nach Buchung ab? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.

Reisegepäckversicherung


Die Leistungen der Reisegepäckversicherung:


Ihr Reisegepäck ist abgesichert bei:

  • Abhandenkommen
  • Zerstörung
  • Beschädigung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, mörderische Erpressung
  • Vorsätzlicher Sachbeschädigung
  • Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten
  • Bestimmungswidrig einwirkendem Wasser
  • Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Höherer Gewalt

Wichtige Hinweise:


Selbstbehalt:

Sie tragen einen Selbstbehalt von 150,- EUR je Versicherungsfall.