Urlaubsschutz New2Go


Liebe Kundin, Lieber Kunde,

Sie haben Ihre Wahl getroffen. Je nachdem, welches Paket Sie gewählt haben, erhalten Sie die enthalten Leistungen. In der Tabelle sehen Sie nochmals, welche Leistungen Sie versichert haben.

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Wir empfehlen
Komfortpaket Basispaket
Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung
Corona-Schutz (Reiserücktritt & Reiseabbruch)
Auslandskrankenversicherung inkl. Rücktransport und Assistance
Notfall-Service
Reisegepäckversicherung


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Produktinformation Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung Produktinfo - Komfortpaket Produktinfo - Basispaket
Produktinformation Reiseschutzbrief Corona Produktinfo Reiseschutzbrief Corona Produktinfo Reiseschutzbrief Corona
Produktinformation Auslandskrankenversicherung Produktinfo Auslandskrankenversicherung
Produktinformation Reisegepäck Produktinfo Reisegepäck
Bedingungen Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittsversicherung (ABRV 09/2021 Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittsversicherung ABRV 09/2021
Bedingungen Reiseschutzbrief Corona Bedingungen Reiseschutzbrief Corona Bedingungen Reiseschutzbrief Corona
Bedingungen Auslandskrankenversicherung Bedingungen Auslandskrankenversicherung
Bedingungen Reisegepäckversicherung Bedingungen Reisegepäckversicherung
Wichtige Informationen Kundeninformationen inkl. Widerrufsbelehrung Kundeninformationen inkl. Widerrufsbelehrung

Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung - Basis- und Komfortpaket:


Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:


  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Leitungswasser, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat
  • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Berufsschule / Universität / Fachhochschule / College
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt oder der Schüler scheidet aus dem Klassenverband aus
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze.
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Gerichtliche Ladung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark)
  • Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
  • Unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes. Dies sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt.
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung von Visa-Gebühren bis 100,-- EUR je versicherter Person

Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz
    (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Urlaubshälfte, maximal jedoch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab der zweiten Hälfte, spätestens ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen.
  • Bei Naturkatastrophen/Elementarereignisse am Urlaubsort Erstattung von Mehrkosten der versicherten Person bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung, sowie die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson

Wichtige Hinweise:

Der Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen oder Risikopersonen.

Als Risikoperson bezeichnet wird:


  • Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Außerdem ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder
  • Die Angehörigen einer versicherten Person. Dazu zählen:
    1. Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Gemeinschaft
    2. Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder
    3. Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern
    4. Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger
    5. Tanten, Onkeln, Neffen und Nichten
    6. Die Angehörigen des Lebensgefährten einer versicherten Person
  • Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. dem aufgezählten Personenkreis betreuen.
  • Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson.

Selbstbehalt:

Es gilt keine Selbstbeteiligung vereinbart.


Abschlussfrist:

  • Der Versicherungsvertrag muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
  • Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag maximal vier Tage nach der Buchung abgeschlossen wurde.


Corona-Schutz-Reiserücktritt & - Reiseabbruch - Basis und Komfortpaket:


Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:


Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus, sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.
  • Infektion mit dem Coronavirus:
    • sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.
    • sofern aus diesem Grund die Beförderung oder das Betreten des gebuchten Objekts durch einen berechtigten Dritten verweigert wird
    • sofern aus diesem Grund die Einreise durch berechtigte Dritte verweigert wird

Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:


  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund verspätet antreten
  • Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung von Visa-Gebühren bis 100,-- EUR je versicherter Person

Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Urlaubshälfte, maximal jedoch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab der zweiten Hälfte, spätestens ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen Corona oder Quarantänemaßnahmen

Der Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen oder Risikopersonen:

  • Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nur:
    • wenn maximal sechs Personen die Reise gemeinsam gebucht haben
    • wenn bei Produkten für Familien maximal sieben Personen die Reise gemeinsam gebucht haben
    • wenn maximal zwei Familien die Reise gemeinsam gebucht haben
    • wenn bei Produkten für Familien maximal zwei weitere minderjährige Kinder mitreisen.
  • Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Selbstbehalt:

Es ist kein Selbstbehalt vereinbart.


Abschlussfrist:

  • Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
  • Buchen Sie die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn? Dann müssen Sie den Versicherungsvertrag am Buchungstag oder maximal 4 Tage nach Buchung abschließen.
  • Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht am Buchungstag oder maximal 4 Tage nach Buchung ab? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.

Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung - Komfortpaket:


  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Heilbehandlung wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
  • Stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten
  • Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik bis insgesamt maximal 300,- EUR je Reise
  • Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt
  • Erstattung der Kosten der Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes Kind bis 12 Jahre stationär behandelt werden muss
  • Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss
  • Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
  • Kostenübernahme von unfallbedingten Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000 EUR

Rücktransport:

  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)

Die Leistungen der Assistance:

  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
  • Vermittlung ärztlicher Betreuung
  • Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland
  • Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
  • Informationen über Klimaverhältnisse
  • Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
  • Informationen über Devisenbestimmungen
  • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)

Notfall-Service:

  • 24-Stunden-Hotline
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
  • Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline bis zu 25,- EUR je Versicherungsfall durch die Würzburger
  • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
  • Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
  • Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
  • Vermittlung ärztlicher Betreuung
  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
  • Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport

Reisegepäckversicherung:

Ihr Reisegepäck ist abgesichert bei:

  • Abhandenkommen
  • Zerstörung
  • Beschädigung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, mörderische Erpressung
  • Vorsätzlicher Sachbeschädigung
  • Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten
  • Bestimmungswidrig einwirkendem Wasser
  • Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Höherer Gewalt

Wichtige Hinweise:

Selbstbehalt:

Es gilt keine Selbstbeteiligung vereinbartSie tragen einen Selbstbehalt von 150,- EUR je Versicherungsfall.