Auslands-BAföG

Auslands-BAfoG

Wenn du ein Auslandssemester oder ein Studium im Ausland planst und dabei in Deutschland BAföG-Förderung erhältst, gibt es gute Nachrichten für dich. Studierende, die in Deutschland BAföG beziehen, haben automatisch auch Anspruch auf Auslands-BAföG. Doch was nicht allgemein bekannt ist: Auch Studierende, die im Inland nicht BAföG-berechtigt sind, können eine staatliche Förderung für einen Auslandsaufenthalt beantragen. Dies liegt daran, dass die Lebenshaltungskosten im Ausland oft höher sind als in Deutschland.

Dein Guide zum Auslands-BAföG: Voraussetzungen und Antragstellung

Das Auslands-BAföG basiert hauptsächlich auf deinem eigenen Einkommen und dem Einkommen deiner Eltern. Im Gegensatz zu Stipendien, bei denen herausragende akademische Leistungen oder soziales Engagement gefordert werden, ist das Auslands-BAföG unabhängig von solchen Faktoren. Allerdings solltest du beachten, dass die Hälfte des gewährten Betrags als Darlehen vergeben wird und somit zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden muss.

Voraussetzungen für die Auslands-BAföG Förderung

Um das Auslands-BAföG zu erhalten, führt natürlich kein Weg an bürokratischen Hürden und bestimmten Voraussetzungen vorbei. Wenn du die erforderlichen Kriterien für eine Auslandsförderung nicht erfüllst, steht dir kein Auslands-BAföG zu, selbst wenn du in Deutschland Anspruch auf BAföG hast.

  • Du musst deinen Wohnsitz in Deutschland haben oder eine anderweitige Verbundenheit zu Deutschland nachweisen können, zum Beispiel durch:

    • Zugangsberechtigung für die zu fördernde Ausbildung oder ein beruflicher Abschluss in Deutschland
    • Mindestens 4 Jahre Schulzeit in Deutschland
    • Nachweis über mindestens 2 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland in den letzten 10 Jahren
    • Erwerbstätigkeit in Deutschland von dir selbst (oder von einem unterhaltsverpflichteten Elternteil bzw. Ehegatten oder Lebenspartner) für die Dauer von mindestens 3 der letzten 6 Jahre

  • Die ausländische Ausbildungsstätte muss den deutschen Anforderungen an eine Hochschule, Höhere Fachschule oder Akademie entsprechen, um als gleichwertig anerkannt zu werden.
  • Die Ausbildung muss eine bestimmte Mindestdauer haben (mindestens sechs Monate oder ein Semester im Ausland).

Bei solchen Programmen bewirbst du dich gleichzeitig um einen Studienplatz und ein Stipendium. Die Gasthochschulen sind dabei bereits im Voraus festgelegt. Neben der finanziellen Unterstützung und der Zeitersparnis liegt der große Vorteil von Austauschprogrammen darin, dass häufig auch Studiengebühren entfallen. Zudem erhältst du oft Unterstützung bei der Unterkunftssuche, und die Kosten für die Unterkunft können für Austauschstudierende ebenfalls reduziert werden.

Antragstellung

Auch wenn du nur einen Teil deines Studiums oder ein Praktikum im Ausland absolvieren möchtest, musst du einen Sonderantrag beim Auslandsförderungsamt stellen. Dies betrifft auch alle, die bereits im Inland BAföG erhalten.

Der Antrag sollte sechs Monate vor Beginn der Auslandszeit beim zuständigen BAföG-Amt gestellt werden. Die Zuständigkeit ist zentral geregelt und vom jeweiligen Zielland abhängig, in welchem das Auslandsstudium oder Praktikum absolviert werden soll.

Benötigte Dokumente:

  • Formblätter 1 bis 9
  • schulischer und beruflicher Werdegang (Anlage zu Formblatt 1)
  • letzter BAföG-Bescheid (wenn es schon einen gab) in Kopie
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Einkommensnachweise

Alle Formblätter stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung zum Download zur Verfügung. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung findest du detaillierte Informationen über die Regelungen und den Umfang des Auslands-BAföG.


Welche Zuschläge zahlt Auslands-Bafög

Stand Juli 2022

  • für Studiengebühren bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr
  • für Reisekosten zum Ausbildungsort: innerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 250 Euro, außerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 500 Euro
  • für eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung (monatlich bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlags nach § 13a Abs. 1 BAföG i. V. m. § 5 Auslandszuschlagsverordnung)
  • Auslandszuschläge für höhere Lebenshaltungskosten außerhalb der EU und der Schweiz (abhängig vom jeweiligen Land)


Quelle: https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/gibt-es-bafoeg-auch-im-ausland/gibt-es-bafoeg-auch-im-ausland.html, Stand August 2023

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