TravelSecure Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher (Incoming) innerhalb der EU (einschließlich Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz).
Lange
Versicherungsdauer
100% Kosten-
erstattung
Flexible
Versicherungsdauer
Ohne
Selbstgehalt
24-Stunden
Notfallservice
Nutzen Sie die vielen Vorteile der Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste:
- Lange Versicherungsdauer:von bis zu 365 Tagen (12 Monate)
- Private Reisen sowie Incentive-Reisen, Work & Travel-Reisen mit Working Holiday Visum (WHV)
- Ohne Selbstbehalt: und Gesundheitsfragen
- Optional mit Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung abschließbar
- Versicherungsschutz entspricht den Visum-Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009
- Gültig für Firmen- und Messebesuche in Deutschland
Welche Vorteile bietet eine Versicherung für ausländische Gäste?
Für einen längeren privaten Aufenthalt in Deutschland bietet unsere Reiseversicherung für ausländischen Gästen und ihrer Familie bis zu 365 Tage umfangreichen Schutz vor hohen Kosten bei Krankheit oder Unfall. Wir übernehmen unter anderem die Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente und Krankentransport.
Während die Auslandskrankenversicherung im Krankheitsfall wichtig ist, bietet eine umfassende Absicherung in allen Lebenslagen zusätzliche Sicherheit. Die Kombination der Auslandskrankenversicherung mit einer Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung gewährt optimalen Schutz in allen Situationen während des gesamten Aufenthalts in Deutschland in allen Situationen.
Tarifübersicht
100% Kostenerstattung | |
Kein Selbstbehalt | |
Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort | |
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband-, Heilmittel u. Behandlungen | |
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen | |
Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare Krankenhaus | |
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport | |
Notfall-Service: 24-Stunden-Hotline |
Personenschäden | |
Sachschäden | |
Abwehr unberechtigter Forderungen | |
Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden 3.000.000 EUR (pauschal) |
Versicherungssumme für Invalidität 30.000 EUR | |
Versicherungssumme bei Tod 15.000 EUR | |
Bergungskosten 5.000 EUR |
Maximale Reisedauer | 365 Tage |
Geltungsbereich | Deutschland und EU einschließlich Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) |
Zahlungsweise | einmalig |
Zahlungsarten | Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung |
Abschlussfrist | vor Antritt der Reise (bei Reisen nach Deutschland bis spätestens 10 Tage nach Einreise) |
Beispielpreis Auslandskrankenversicherung eines Reisenden bis 64 Jahre | 1,60 € (pro Tag) |
Beispielpreis Zusatzpaket Reisehaftpflicht- & Reiseunfallversicherung | 0,35 € (pro Tag) |
Die vollständigen Leistungen entnehmen Sie bitte den detaillierten Versicherungsbedingungen.
Schutz im Gastland - So sichern sich ausländische Besucher in Europa ab
Privat zu Gast bei der Familie? Ein paar Tage Urlaub bei Freunden? Besuch einer Messe? Wer als Ausländer eine vorübergehende Reise nach Deutschland oder in andere EU-Länder (einschließlich Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) plant oder ausländische Gäste erwartet, sollte bei den Vorbereitungen auch an einen umfassenden Versicherungsschutz denken.
Wichtige Gründe für den Abschluss einer privaten Versicherung für ausländische Besuche
- Die Versicherung ist für die Beantragung bzw. Erteilung des Visums (Schengen-Visum) erforderlich.
- Oft besteht im Heimatland des Gastes kein Versicherungsschutz oder die bestehende Versicherung deckt die Kosten nicht.
- Eine Auslandskrankenversicherung schützt Gastgeber und Gast für die Dauer des Besuchs vor hohen Kosten, die durch unerwartete Krankheit oder Unfall entstehen können.
- Die Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste übernimmt weltweit die hohen Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport des Versicherten in ein Krankenhaus in der Nähe des Wohnortes.
- Speziell für Besucher mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union bieten Versicherungsgesellschaften spezielle Krankenversicherungsprodukte an, die auf die Bedürfnisse ausländischer Gäste zugeschnitten sind. Es lohnt sich, die Tarife vor Abschluss zu vergleichen.
Schengen Visum Krankenversicherung
Die Krankenversicherung wird für den Visum-Antrag bzw. für die Visum-Ausstellung benötigt (Schengen-Visum) und entspricht der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009. Das sogenannte Schengen-Visum ist ein Dokument das von den zuständigen Behörden ausgestellt wird, damit Personen innerhalb des Schengen-Raums verreisen und sich frei bewegen können.
Folgende Staaten gehören zum Schengen-Raum (Angaben ohne Gewähr):
- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
Im Zweifel finden Sie aktuelle Hinweise auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Sinnvoll ergänzt für vollen Schutz:
Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung für ausländische Gäste
Mit unserem mehrfach ausgezeichneten Tarif für die Auslandsreisekrankenversicherung sind medizinische Notfälle umfassend abgesichert. Doch auch die Risiken des Alltags wie Haftpflicht-Schäden oder Unfälle können immense Kosten verursachen.
Deshalb empfehlen wir ausländischen Gästen als Ergänzung zur Krankenversicherung auch den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung.
Die Incoming Auslandskrankenversicherung: Schutz ab Einreise für ausländische Besucher in Deutschland
Die private Incoming-Reiseversicherung der Würzburger ist die optimale Absicherung für Reisen nach Deutschland und in die Europäische Union. Diese bietet sowohl den Gastgebern wie auch den Gästen Schutz vor hohen Kosten, die aus medizinischen Notfällen im Gastland entstehen können.
Wollen Sie ausländische Gäste einladen oder planen Sie selbst einen solchen Aufenthalt, finden Sie hier schnell die wichtigsten Informationen zum Umfang unserer Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste.
Wichtig: Beachten Sie die Abschlussfrist. Der Versicherungsvertrag sollte idealerweise vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Für Reisen nach Deutschland kann der Vertrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise der versicherten Person in Deutschland abgeschlossen werden.
FAQ - Häufige Fragen und Antworten zu Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste
Die Auslandskrankenversicherung richtet sich an Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland, die sich vorübergehend in Deutschland oder Ländern der EU (einschließlich Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) aufhalten. Sie versichert private Reisen, Incentive-Reisen, Work & Travel-Reisen mit Working Holiday Visum (WHV) sowie Firmen- und Messebesuche in Deutschland.
Die Versicherung kann für eine Auslandsreise bis zu 365 Tage abgeschlossen werden. Der Schutz gilt auch für Firmen- und Messebesuche.
Der Versicherungsschutz entspricht den Visum-Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009.
Der Vertrag sollte idealerweise vor Reiseantritt abgeschlossen werden, kann jedoch für Reisen nach Deutschland auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise abgeschlossen werden.
Die Incoming Auslandskrankenversicherung bietet Schutz ab Einreise für ausländische Besucher in Deutschland und der EU (einschließlich Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz), um Gastgeber und Gäste vor medizinischen Notfallkosten zu schützen.
Ja, Sie erhalten eine anteilige Rückerstattung.
Rufen Sie uns an unter 0931-2795 250, wenn Sie eine Kostenzusage gegenüber dem Krankenhaus benötigen oder einen Service (z. B. Information, Organisation, Vermittlung) in Anspruch nehmen möchten.
Wenn Sie eine Kostenerstattung z. B. für eine ärztliche Behandlung oder für verordnete Heilmittel wünschen, können Sie die Belege auch ohne vorherigen Anruf bei uns einreichen.
Mit unserer Online-Schadenmeldung können Sie Ihren Schadenfall innerhalb weniger Minuten schnell und unkompliziert erfassen:
1. Machen Sie Angaben zum Schadenfall.
2. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
3. Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit eine Rückmeldung und einen Link, über den Sie weitere Unterlagen hochladen können.
Hier geht es zur Online-Schadenmeldung: Online-Schadenmeldung
Die Versicherung umfasst folgende Leistungen (ein Auszug):
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
- Ambulante ärztliche Heilbehandlung
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorische Zahnersatzleistungen und
- Reparaturen von notwendigen Inlays und vorhandenem Zahnersatz
- Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
- Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
- Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson
- Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind
Die Reisehaftpflichtversicherung deckt Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden) sowie Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden). Die Versicherung prüft die Verantwortlichkeit für den Schaden, zahlt nach Prüfung der Sachlage Entschädigung nach Deckungssumme und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Die Reiseunfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen auf Urlaubsreisen bis zu 365 Tagen, rund um die Uhr und unabhängig davon, ob Sie selbst oder ein anderer den Unfall verursacht hat. Die Versicherungssumme beträgt 30.000 EUR bei Invalidität, 15.000 EUR im Todesfall und 5.000 EUR für Bergungskosten.
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