Auslandskranken­versicherung für ausländische Gäste

AKV Ausländische Gäste Titelbild

Die Vorteile einer Auslandskranken­versicherung für ausländische Gäste im Überblick

  • Die Versicherung schützt Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und sich nur vorübergehend in Deutschland oder Ländern der EU (einschließlich Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) aufhalten.
  • Die Auslandsreisekranken­versicherung kann für eine Auslandsreise bis 365 Tage abgeschlossen werden.
  • Schutz gilt für nicht beruflich bedingte Reisen sowie Geschäftsreisende für Firmen- und Messebesuche bis 30 Tage.
  • versicherbar sind neben Privatpersonen auch Mitarbeiter von Firmen, Behörden und Verbänden, die nicht körperlich tätig sind.
  • Der Versicherungsschutz entspricht den Visum-Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009.
AKV für ausländische Gäste

Welche Versicherungen bieten wir für ausländische Gäste an?

Ausländische Versicherte profitieren mit Versicherungsbeginn von ausgezeichneten Leistungen bei voller Kostenerstattung. Und das ganz ohne Selbstbeteiligung. Hier eine Übersicht unserer Versicherungen für ausländische Gäste:

Auslandskranken­versicherung

  • 100 % Kostenerstattung
  • kein Selbstbehalt
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare Krankenhaus
  • medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
  • weltweite 24-Stunden-Service-Nummer, Vermittlung ärztlicher Betreuung, Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen, Übermittlungen von Nachrichten an die Familie etc.
  • Organisation der medizinischen Hilfeleistungen, Notfall-Service: 24-Stunden-Hotline, Rückerstattung der Telefonkosten für die Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale bis 50,- EUR

Die Reisehaftpflicht­versicherung – Ihr Schutz gegen Haftpflichtrisiken in Europa

Folgende Schadenereignise sind abgedeckt:

  • Tod
  • Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden)
  • Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)

Weitere Leistungen der Reisehaftpflicht­versicherung:

  • Prüfung ob Sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden können
  • Nach Prüfung der Sachlage, Auszahlung der Entschädigung nach Deckungssumme
  • Abwehr unberechtigter Forderungen

Die Versicherungssumme der Reisehaftpflicht­versicherung:

  • 3.000.000,-- EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden

Die Reiseunfall­versicherung - Ihr Schutz bei Unfällen in Europa

  • auf Ihrer Urlaubsreise bis zu 365 Tagen
  • rund um die Uhr, 24 Stunden
  • unabhängig davon, ob Sie selbst oder ein anderer den Unfall verursacht hat

Die Versicherungssummen der Reiseunfall-Versicherung

  • Versicherungssumme für Invalidität 30.000,-- EUR
  • Versicherungssumme bei Tod 15.000,-- EUR
  • Bergungskosten 5.000,-- EUR

Schutz im Gastland - So sichern sich ausländische Besucher in Europa ab

Privat zu Gast bei der Familie? Ein paar Tage Urlaub bei Freunden? Besuch auf der Messe? Wer als Ausländer eine vorübergehende Reise nach Deutschland oder in andere Länder der EU (einschließlich Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) plant oder wer ausländische Gäste erwartet, sollte bei der Vorbereitung auch an eine umfassende Versicherung denken.

Wichtige Gründe für den Abschluss einer privaten Versicherung für ausländische Besuche

  • Die Versicherung wird für den Visum-Antrag bzw. für die Visum-Ausstellung benötigt (Schengen-Visum).
  • Aus dem Heimatland der Besucher existiert oft kein Versicherungsschutz oder bestehende Versicherungen decken die Kosten nicht.
  • Der Gastgeber und der Gast sind mit der Auslandsversicherung für den Zeitraum des Besuchs gegen hohe Kosten abgesichert, die im Falle einer unerwarteten Krankheit, eines Unfalls oder bei Sachschäden entstehen können.
  • Die Auslandskranken­versicherung für ausländische Gäste übernimmt weltweit die hohen Kosten für einen medizinisch sinnvollen Kranken-Rücktransport des Versicherten in ein Krankenhaus in der Nähe des Wohnorts.
  • Speziell für Besucher mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union bieten Versicherungsunternehmen spezielle Krankenversicherungsprodukte an, die für den Bedarf von ausländischen Gästen entwickelt worden sind. Der Tarif-Vergleich vor dem Abschluss lohnt sich.

Schengen Visum Krankenversicherung

Die Krankenversicherung wird für den Visum-Antrag bzw. für die Visum-Ausstellung benötigt (Schengen-Visum). Das sogenannte Schengen-Visum ist ein Dokument das von den zuständigen Behörden ausgestellt wird, damit Personen innerhalb des Schengen-Raums verreisen und sich frei bewegen können.

Folgende Staaten gehören zum Schengen-Raum (Angaben ohne Gewähr):

  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn

Aktuelle Reisewarnungen und Sicherheitshinweise: Einreisebestimmungen für Deutschland
Im Zweifel finden Sie aktuelle Hinweise auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Reisewarnungen

Die Incoming Auslands­krankenversicherung: Schutz ab Einreise für ausländische Besucher in Deutschland

Die private Incoming-Reiseversicherung der Würzburger ist die optimale Absicherung für Reisen nach Deutschland und in die Europäische Union. Diese bietet sowohl den Gastgebern wie auch den Gästen Schutz vor hohen Kosten, die aus medizinischen Notfällen im Gastland entstehen können.

Wollen Sie ausländische Gäste einladen oder planen Sie selbst einen solchen Aufenthalt, finden Sie hier schnell die wichtigsten Informationen zum Umfang unserer Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste.

Wichtig: Beachten Sie die Abschlussfrist. Der Versicherungsvertrag sollte idealerweise vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Für Reisen nach Deutschland kann der Vertrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise der versicherten Person in Deutschland abgeschlossen werden.

Aktuelle Reisewarnung und Einreisebestimmungen Deutschland - Infos für Gäste aus dem Ausland

Aktuell ist keine Reisewarnung für Deutschland ausgesprochen.

Seit dem 11.06.2022 sind sämtliche COVID-19-Einreisebeschränkungen nach Deutschland vorläufig aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt sind Einreisen nach Deutschland wieder zu allen Reisezwecken zulässig (auch zu Tourismus- und Besuchsreisen).

Informieren Sie sich umfassender auf unserer regelmäßig aktualisierten Themen & Info Seite zu Reisewarnungen und Einreisebestimmungen nach Deutschland

Sinnvoll ergänzt für vollen Schutz: Reiseunfall und Reisehaftpflicht-Versicherung für ausländische Gäste

Mit der Auslandsreisekranken­versicherung der Würzburger sind Sie umfassend im medizinischen Notfall abgesichert und genießen die Vorteile unseres mehrfach ausgezeichneten Tarifs. Doch auch die Risiken des Alltags wie Haftpflicht-Schäden oder Unfälle können immense Kosten verursachen. Deshalb empfehlen wir Ihnen als Ergänzung zur Krankenversicherung auch den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung.

Direkt abschließen - sorgenfrei nach Deutschland und Europa einreisen

Über unseren Online-Rechner können Sie Ihre Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste einfach online berechnen und direkt abschließen. Ihren Versicherungsschein (für Ihre Unterlagen) senden wir Ihnen nach Eingang der Beitragszahlung per E-Mail oder Post umgehend zu.

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