Ihre Vorteile mit der Wander- und Bergsportversicherung von TravelSecure®
Sofortschutz bei Wanderunfällen & Notfällen in Deutschland und im Ausland
- Bergung im In- und Ausland auch ohne medizinische Notwendigkeit
- Transport im Inland zu einem Krankenhaus in Wohnortnähe
- Ohne Selbstbeteiligung
- Als Option hinzubuchen: Die TravelSecure® Auslandskrankenversicherung
Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz und decken Sie Erkrankungen im Ausland ab!
Wie funktioniert die TravelSecure® Wander- und Bergsportversicherung?
Erfahren Sie, welche Leistungen in der Wander- und Bergsportversicherung von TravelSecure® enthalten sind.„Sie sind ein begeisterter und erfahrener Wanderer so wie Robert und planen Ihre nächste Wanderung durch die Berge?“
Wir haben die wichtigsten Infos kurz und knackig in einem Video erklärt!
Was leistet die TravelSecure® Wander- und Bergsportversicherung?
Unsere Wander- und Bergsportversicherung greift in Zwangs- oder Notlagen, die eine Fortführung Ihrer Wanderung nicht mehr möglich machen.
Eine Wanderung ist dabei charakterisiert durch eine Dauer von mehr als einer Stunde, eine entsprechende Planung, Nutzung spezifischer Infrastruktur sowie eine angepasste Ausrüstung.
Welche Risiken sind versichert? |
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Welche Kosten erstatten wir? |
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Höchstentschädigungsgrenze |
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Selbstbeteiligung |
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Rahmenbedingungen |
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Optional zubuchbar: Auslandskrankenversicherung |
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- Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten infolge eines Unfalls, Berg-, See- und Wassernot
- Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten
- Medizinischer Transport im Inland zur Weiterbehandlung in Nähe Ihres Wohnorts
- Transport in das nächste Krankenhaus bzw. Spezialklinik
- Überführung bei Tod zum Heimatort
- Transport nach einer Bergung, auch wenn Sie nicht direkt ins Krankenhaus müssen
- Sachkosten für Kleidung/Ausrüstung, die durch Rettung oder Bergung verloren gegangen ist oder beschädigt wurde
- Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten bis 20.000,- EUR
- Medizinischer Transport im Inland bis 10.000,- EUR
- Sachkosten bis 1.000,- EUR
- keine
- Geltungsbereich: weltweit
- Dauer: max. 21 Tage
- Höchstalter: 75 Jahre
Auslandskrankenversicherung
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und -füllungen
- Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland
- Vielfältige Service-Leistungen
Die TravelSecure® Wander- und Bergsportversicherung zahlt sich aus. Prüfen Sie selbst!
Wir haben zwei Fallbeispiele für Sie herausgesucht, die Ihnen aufzeigen, wie schnell Sie sich bei Ihrer Wanderung in eine Notlage bringen können und vor welchen horrenden Geldsummen Sie sich mit dem Abschluss der Wander- und Bergsportversicherung schützen können:
Beispiel 1:
Beim Abstieg von einem Berg in den Hohen Tauern in Österreich kam ein Ehepaar vom Weg ab und befand sich schließlich in schwer begehbarem Schrofengelände, in dem die Frau an einer herausstehenden Wurzel hängenblieb, mit dem Fuß umknickte und nicht mehr weitergehen konnte. Nach Absetzen des Notrufs war der Handyakku des Ehepaars leer, was die Suche deutlich erschwerte. Mehrere Gruppen von Bergrettern waren schließlich am Einsatz beteiligt, wobei Dunkelheit, Wind und Dickicht den Einsatz deutlich erschwerten. Bei Tageslicht konnten die beiden per Rettungshubschrauber geholt und in ein nahe liegendes Krankenhaus gebracht werden.


Beispiel 2:
Ein Mann war im Allgäu bei Regen Bergwandern. Beim Abstieg rutschte er auf dem steinigen Untergrund aus, knickte dabei mit einem Fuß um und zog sich einen Bänderriss zu. Da er nicht mehr weitergehen konnte und sich in unbefahrbarem Gelände befand, musste er von einem Helikopter geborgen und in ein naheliegendes Krankenhaus gebracht werden.


Was kostet die Wander- und Bergsportversicherung von TravelSecure®?
Die Wander- und Bergsportversicherung kann für maximal 21 Tage abgeschlossen werden. Nutzen Sie unsere Tabelle und vergleichen und kalkulieren Sie Ihren individuellen Beitrag.
bis 3 Tage | bis 7 Tage | bis 14 Tage | bis 21 Tage | |
Einzelperson | 9,- EUR | 14,- EUR | 23,- EUR | 33,- EUR |
Paare & Familien mit Kindern | 18,- EUR | 28,- EUR | 46,- EUR | 66,- EUR |
Einzelperson
bis 3 Tage- 9,- EUR
- 14,- EUR
- 23,- EUR
- 33,- EUR
Paare & Familien mit Kindern
bis 3 Tage- 18,- EUR
- 28,- EUR
- 46,- EUR
- 66,- EUR
Versicherungsbedingungen der Wander- und Bergsportversicherung zum Herunterladen:
Produktinformationen Wander- und Bergsportversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Wander- und Bergsportversicherung
Produktinformationen (optional zubuchbare) Auslandsreisekrankenversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die (optional zubuchbare) Auslandsreisekrankenversicherung
Kundeninformation einschließlich Widerrufsbelehrung
Alle weiteren Versicherungsbedingungen (PDF) können Sie sich unter Bedingungen herunterladen.
FAQ - Häufige Fragen
Die Wander- und Bergsportversicherung deckt Such-, Rettungs- und Bergungskosten ab, die Ihnen infolge eines Unfalls oder Notfalls beim Wandern im In- oder Ausland entstanden sind.
Damit Sie bei einer Erkrankung im Ausland die teils sehr hohen Kosten von ärztlichen Behandlungen, Medikamenten, Krankenhausaufenthalten oder eines Rücktransports nicht selbst tragen zu müssen. Des Weiteren leistet die Auslandsreisekrankenversicherung auch bei Unfällen hervorragenden Schutz. Wir raten Ihnen dringend zum Abschluss unserer Auslandsreisekrankenversicherung, die Sie ganz einfach im Tarifrechner der Wander- und Bergsportversicherung als günstiges Zusatzprodukt hinzufügen können.
- Unabhängig von der Wander- und Bergsportversicherung einsetzbar
- Weltweit im Ausland gültig
- Perfekte Ergänzung zum Unfallschutz der Wander- und Bergsportversicherung, bei dem auch die Kosten durch Erkrankungen erstattet werden
- Für Reisezeitraum von bis zu 56 Tagen
Wander- und Bergsportversicherung: Der Vertrag endet automatisch zum Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Eine Kündigung ist somit nicht erforderlich.
Optional hinzubuchbare Auslandskrankenversicherung: Der Vertrag endet automatisch zum Ablauf des Versicherungsjahres. Eine Kündigung ist somit nicht erforderlich.
Der Versicherungsschutz der Wander- und Bergsportversicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und läuft während des individuell gewählten Zeitraums.
Falls Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung dazugebucht haben, so sind Sie vor den (Folge-)Kosten einer Erkrankung im Ausland während der gesamten Dauer Ihrer Wanderung geschützt, welche maximal 21 Tage betragen kann. Mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung dagegen sind Sie sogar für eine Auslandsreise von bis zu 56 Tagen am Stück geschützt - unabhängig von der Wander- und Bergsportversicherung.
- Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
- Den Versicherungsbeitrag müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
- Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
- Sie müssen die Kosten des Schadens möglichst geringhalten (Schadenminderungspflicht).
- Versicherungsfälle, die Sie oder eine versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt haben
- Versicherungsfälle, die bei Abschluss der Versicherung vorhersehbar waren
- Unfälle beim Bergsteigen/Klettern mit außergewöhnlichem Risiko
Der Versicherungsschutz besteht in Zwangs- oder Notlagen, die eine Fortführung der Wanderung nicht mehr möglich machen. Dazu zählen Situationen, die Ihnen während einer Wanderung innerhalb des versicherten Zeitraumes zustoßen, wie z.B. Unfälle, Berg-, See- oder Wassernot. Hier die Definitionen der jeweiligen Begriffe:
Unfall: Die versicherte Person erleidet durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung.
Bergnot: Die versicherte Person gerät sowohl im alpinen als auch im nichtalpinen Gelände durch dafür typische Gefahren (z.B. Lawine, Steinschlag, Wettersturz, Verlust der Orientierung) in eine Zwangs- oder Notlage.
See- oder Wassernot: Die versicherte Person gerät durch außergewöhnliche Wassermassen (z.B. Überschwemmung, Sturmflut) oder außergewöhnliche Wetterverhältnisse (z.B. Sturm, Unwetter) während des Aufenthalts auf Wasserflächen in eine Zwangs- oder Notlage.
Starkes Doppel bei Ihren Wandertouren:
Wander- und Bergsportversicherung & Auslandskrankenversicherung!
Die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bei Wander- und Bergsportunfällen sind begrenzt – im Ausland aber auch innerhalb Deutschlands.
Mit der Wander- und Bergsportversicherung sind weltweite Bergungen, Rettungen und Suchaktionen bei Wanderunfällen und Notfällen selbst ohne medizinische Notwendigkeit abgedeckt. Auch, wenn Sie sich vom Krankenhaus am Unfallort innerhalb Deutschlands zur Weiterbehandlung in ein Krankenhaus nahe Ihrem Heimatort versetzen lassen möchten, sind Sie abgesichert.
Schützen Sie sich auch bei Erkrankungen weltweit vor hohen Behandlungskosten und ergänzen Sie den Such-, Rettungs- und Bergungskostenschutz der Wanderversicherung durch unsere Auslandskrankenversicherung (Testnote SEHR GUT (0,8) beim Finanztest 2022 der Stiftung Warentest). Ein Krankenrücktransport ins Heimatland ist damit gleíchermáßen abgedeckt und Sie genießen hinzukommend eine Menge anderer Leistungen auf dem Niveau eines Privatpatienten.
Sie haben noch Fragen zur TravelSecure® Reiseversicherung?
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