WANDER- UND TravelSecure Wander- und Bergsportversicherung BERGSPORTVERSICHERUNG

Schließt die Deckungslücke Ihrer Krankenkasse!

Schützen Sie sich vor hohen Zusatzkosten bei Bergunfällen und ergänzen Sie Ihre Krankenversicherung um existenzielle Leistungen:

  • Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten bis 20.000 EUR
  • Medizinischer Transport bis 10.000 EUR
  • Übernahme von Sachkosten bis 1.000 EUR
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Ihre Vorteile mit der Wander- und Bergsportversicherung von TravelSecure?

Sofortschutz bei Wanderunfällen & Notfällen in Deutschland und im Ausland

  • Bergung im In- und Ausland auch ohne medizinische Notwendigkeit
  • Transport im Inland zu einem Krankenhaus in Wohnortnähe
  • Ohne Selbstbeteiligung
  • Als Option hinzubuchen: Die TravelSecure Auslandskrankenversicherung
    Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz und decken Sie Erkrankungen im Ausland ab!
TravelSecure Wander- und Bergsportversicherung

Wie funktioniert die TravelSecure Wander- und Bergsportversicherung?

Erfahren Sie, welche Leistungen in der Wander- und Bergsportversicherung von TravelSecure® enthalten sind.

TravelSecure Wander- und Bergsportversicherung


Was leistet die TravelSecure Wander- und Bergsportversicherung?

TravelSecure Wander- und Bergsportversicherung

Welche Risiken sind versichert?

  • Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten infolge eines Unfalls, Berg-, See- und Wassernot

TravelSecure Wander- und Bergsportversicherung

Welche Kosten erstatten wir?

  • Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten 
  • Medizinischer Transport im Inland zur Weiterbehandlung in Nähe Ihres Wohnorts 
  • Transport in das nächste Krankenhaus bzw. Spezialklinik
  • Überführung bei Tod zum Heimatort
  • Transport nach einer Bergung, auch wenn Sie nicht direkt ins Krankenhaus müssen
  • Sachkosten für Kleidung/Ausrüstung, die durch Rettung oder Bergung verloren gegangen ist oder beschädigt wurde

TravelSecure Wander- und Bergsportversicherung

Höchstentschädigungsgrenze

  • Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten bis 20.000,- EUR
  • Medizinischer Transport im Inland bis 10.000,- EUR
  • Sachkosten bis 1.000,- EUR

TravelSecure Wander- und Bergsportversicherung

Selbstbeteiligung

  • keine

TravelSecure Wander- und Bergsportversicherung

Rahmenbedingungen

  • Geltungsbereich: weltweit
  • Dauer: max. 21 Tage
  • Höchstalter: 75 Jahre

TravelSecure Wander- und Bergsportversicherung

Optional zubuchbar:
Auslandskrankenversicherung

  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und -füllungen
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland
  • Vielfältige Service-Leistungen


Die TravelSecure Wander- und Bergsportversicherung zahlt sich aus. Prüfen Sie selbst!

Wir haben zwei Fallbeispiele für Sie herausgesucht, die Ihnen aufzeigen, wie schnell Sie sich bei Ihrer Wanderung in eine Notlage bringen können und vor welchen horrenden Geldsummen Sie sich mit dem Abschluss der Wander- und Bergsportversicherung schützen können:



Beispiel 1:

Beim Abstieg von einem Berg in den Hohen Tauern in Österreich kam ein Ehepaar vom Weg ab und befand sich schließlich in schwer begehbarem Schrofengelände, in dem die Frau an einer herausstehenden Wurzel hängenblieb, mit dem Fuß umknickte und nicht mehr weitergehen konnte. Nach Absetzen des Notrufs war der Handyakku des Ehepaars leer, was die Suche deutlich erschwerte. Mehrere Gruppen von Bergrettern waren schließlich am Einsatz beteiligt, wobei Dunkelheit, Wind und Dickicht den Einsatz deutlich erschwerten. Bei Tageslicht konnten die beiden per Rettungshubschrauber geholt und in ein nahe liegendes Krankenhaus gebracht werden.

Bergungskosten Wander- und Bergsportversicherung Erstattung Bergungskosten Wander- und Bergsportversicherung


Beispiel 2:

Ein Mann war im Allgäu bei Regen Bergwandern. Beim Abstieg rutschte er auf dem steinigen Untergrund aus, knickte dabei mit einem Fuß um und zog sich einen Bänderriss zu. Da er nicht mehr weitergehen konnte und sich in unbefahrbarem Gelände befand, musste er von einem Helikopter geborgen und in ein naheliegendes Krankenhaus gebracht werden.

Bergungskosten Wander- und Bergsportversicherung Erstattung Bergungskosten Wander- und Bergsportversicherung


Bergunfälle: Sturz beim Wandern Ursache Nummer 1

Die meisten Bergunfälle passieren beim Wandern und Bergsteigen, gefolgt von Mountainbiken und Skitourengehen. Das zeigt die Unfallstatistik des Deutschen Alpenvereins. Vermutlich wird es in Zukunft noch mehr Unglücke geben.



Grafik Wanderunfälle - nach Ursachen/Notfällen - Wander- und Bergsportversicherung Grafik Steigende Tendenz bei Bergsportunfällen - Wander- und Bergsportversicherung

Was kostet die Wander- und Bergsportversicherung von TravelSecure?

Die Wander- und Bergsportversicherung kann für maximal 21 Tage abgeschlossen werden. Nutzen Sie unsere Tabelle und vergleichen und kalkulieren Sie Ihren individuellen Beitrag.

  bis 3 Tage bis 7 Tage bis 14 Tage bis 21 Tage
Einzelperson 9,- EUR 14,- EUR 23,- EUR 33,- EUR
Paare & Familien mit Kindern 18,- EUR 28,- EUR 46,- EUR 66,- EUR
  • Einzelperson
    bis 3 Tage
    • 9,- EUR
    bis 7 Tage
    • 14,- EUR
    bis 14 Tage
    • 23,- EUR
    bis 21 Tage
    • 33,- EUR
  • Paare & Familien mit Kindern
    bis 3 Tage
    • 18,- EUR
    bis 7 Tage
    • 28,- EUR
    bis 14 Tage
    • 46,- EUR
    bis 21 Tage
    • 66,- EUR

Starkes Doppel bei Ihren Wandertouren:
Wander- und Bergsportversicherung und Auslandskranken­versicherung!

Schützen Sie sich auch bei Erkrankungen weltweit vor hohen Behandlungskosten und ergänzen Sie die Wander- und Bergsportversicherung mit unserer Auslandskrankenversicherung (Bestnote SEHR GUT (0,7) beim Finanztest 2023 der Stiftung Warentest). Ein Krankenrücktransport ins Heimatland ist damit gleichermaßen abgedeckt und Sie genießen hinzukommend eine Menge anderer Leistungen auf dem Niveau eines Privatpatienten.

Mit der Wander- und Bergsportversicherung sind weltweite Bergungen, Rettungen und Suchaktionen bei Wanderunfällen und Notfällen selbst ohne medizinische Notwendigkeit abgedeckt. Auch, wenn Sie sich vom Krankenhaus am Unfallort innerhalb Deutschlands zur Weiterbehandlung in ein Krankenhaus nahe Ihrem Heimatort versetzen lassen möchten, sind Sie abgesichert.

TravelSecure Wander-, Bergsportversicherung und Auslandskrankenversicherung


FAQ - Häufige Fragen

Die Wander- und Bergsportversicherung deckt Such-, Rettungs- und Bergungskosten ab, die Ihnen infolge eines Unfalls oder Notfalls beim Wandern im In- oder Ausland entstanden sind.

Damit Sie bei einer Erkrankung im Ausland die teils sehr hohen Kosten von ärztlichen Behandlungen, Medikamenten, Krankenhausaufenthalten oder eines Rücktransports nicht selbst tragen zu müssen. Des Weiteren leistet die Auslandsreisekrankenversicherung auch bei Unfällen hervorragenden Schutz. Wir raten Ihnen dringend zum Abschluss unserer Auslandsreisekrankenversicherung, die Sie ganz einfach im Tarifrechner der Wander- und Bergsportversicherung als günstiges Zusatzprodukt hinzufügen können.

  • Unabhängig von der Wander- und Bergsportversicherung einsetzbar
  • Weltweit im Ausland gültig
  • Perfekte Ergänzung zum Unfallschutz der Wander- und Bergsportversicherung, bei dem auch die Kosten durch Erkrankungen erstattet werden
  • Für Reisezeitraum von bis zu 56 Tagen
Der Familientarif kann auch für unverheiratete Paare gewählt werden. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
Ja, die Bergungskosten werden auch übernommen, wenn keine medizinische Notlage vorliegt.

Wander- und Bergsportversicherung: Der Vertrag endet automatisch zum Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Eine Kündigung ist somit nicht erforderlich.

Optional hinzubuchbare Auslandskrankenversicherung: Der Vertrag endet automatisch zum Ablauf des Versicherungsjahres. Eine Kündigung ist somit nicht erforderlich.

Der Versicherungsschutz der Wander- und Bergsportversicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und läuft während des individuell gewählten Zeitraums.

Falls Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung dazugebucht haben, so sind Sie vor den (Folge-)Kosten einer Erkrankung im Ausland während der gesamten Dauer Ihrer Wanderung geschützt, welche maximal 21 Tage betragen kann. Mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung dagegen sind Sie sogar für eine Auslandsreise von bis zu 56 Tagen am Stück geschützt - unabhängig von der Wander- und Bergsportversicherung.

  • Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
  • Den Versicherungsbeitrag müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
  • Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
  • Sie müssen die Kosten des Schadens möglichst geringhalten (Schadenminderungspflicht).
Nicht versichert sind zum Beispiel:
  • Versicherungsfälle, die Sie oder eine versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt haben
  • Versicherungsfälle, die bei Abschluss der Versicherung vorhersehbar waren
  • Unfälle beim Bergsteigen/Klettern mit außergewöhnlichem Risiko
Setzen Sie einen Notruf ab. Die Kostenerstattung durch die Würzburger Versicherung klären Sie im Nachgang und halten dafür bitte sämtliche Belege bereit.
Im Leistungsfall kontaktieren Sie uns bitte per Telefon +49 (0)931 - 2795 270 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und halten entsprechende Belege (z.B. Rechnungen) bereit.

Der Versicherungsschutz besteht in Zwangs- oder Notlagen, die eine Fortführung der Wanderung nicht mehr möglich machen. Dazu zählen Situationen, die Ihnen während einer Wanderung innerhalb des versicherten Zeitraumes zustoßen, wie z.B. Unfälle, Berg-, See- oder Wassernot. Hier die Definitionen der jeweiligen Begriffe:

Unfall: Die versicherte Person erleidet durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung.

Bergnot: Die versicherte Person gerät sowohl im alpinen als auch im nichtalpinen Gelände durch dafür typische Gefahren (z.B. Lawine, Steinschlag, Wettersturz, Verlust der Orientierung) in eine Zwangs- oder Notlage.

See- oder Wassernot: Die versicherte Person gerät durch außergewöhnliche Wassermassen (z.B. Überschwemmung, Sturmflut) oder außergewöhnliche Wetterverhältnisse (z.B. Sturm, Unwetter) während des Aufenthalts auf Wasserflächen in eine Zwangs- oder Notlage.

Sie haben noch Fragen zur TravelSecure Reiseversicherung?

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