Reisewarnung und Einreisebestimmungen China

Es ist aktuell keine Reisewarnung für China ausgesprochen.
COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Touristische Reisen nach China sind weiterhin nicht möglich. Über die aktuellen Einreiseregelungen nach China informieren die Webseiten der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland und das Außenministerium der VR China. .
Seit dem 8. Januar 2023 führt die chinesische Regierung neue Einreisevorschriften ein. Seit dem 8. Januar 2023 sind auch visafreie Transitaufenthalte wieder möglich.
Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, müssen seit dem 8. Januar 2023 ein negatives RT-PCR-Testergebnis (Nasen-Rachenabstrich) vorlegen. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor Abflugzeit nach China durchgeführt werden und kann von einem Hausarzt in Deutschland sowie einer amtlich anerkannten Teststelle stammen.
Das PCR-Testergebnis ist in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zolls einzutragen. Dies kann über WeChat, die offizielle App oder die Website des chinesischen Zolls geschehen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Shanghai und nach Peking) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen begrenzt.
Einreiseregelungen
Die Infektionszahlen in China befinden sich derzeit auf dem höchsten Stand seit Beginn der Pandemie 2020. Das chinesische Gesundheitssystem ist überlastet, auch die ausreichende Versorgung in medizinischen Notfällen ist davon betroffen.
Von nicht notwendigen Reisen nach China wird daher derzeit abgeraten.
Mit Wirkung vom 9. Januar 2023 ist China als drohendes Virusvariantengebiet eingestuft.
Beachten Sie bei Einreise nach Deutschland die erforderliche Test- und Nachweispflicht für Reisende aus China.
Einreisen sind mit Transitflügen über Drittländer grundsätzlich möglich, sofern innerhalb von 48 Stunden vor Abflug nach China ein PCR-Test durchgeführt wurde. Bei Abflügen aus Deutschland können sich die Passagiere entweder in Deutschland oder in den Transitländern testen lassen. Bei fristgerechter Testung in Deutschland ist keine erneute Testung im Transitland erforderlich.
Ebenfalls möglich ist die Einreise über Hongkong , wobei alle Einreisenden, die am Tag der Ankunft in Hongkong mindestens drei Jahre alt sind, ein maximal 48 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis oder ein maximal 24 Stunden altes Antigen-Schnelltestergebnis nachweisen müssen. Ein Foto des Testergebnisses soll 90 Tage lang aufbewahrt oder über die Hongkong Health Declaration Form hochgeladen werden. „Non-Hongkong-Residents“ über 12 Jahre müssen bei Einreise zweifach geimpft sein. Das EU-Impfzertifikat wird anerkannt. Für die Weiterreise nach Festlandchina auf dem Landweg ist eine Registrierung erforderlich sowie ein negatives PCR-Testergebnis, das bei Grenzübertritt nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Weitergehende Informationen zu den Anforderungen in Hongkong finden Sie auf der Webseite des Deutschen Generalkonsulats Hongkong und in den Reise- und Sicherheitshinweisen Hongkong. .
Alle aus dem Ausland in die VR China einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort einer routinemäßigen Infektionskontrolle unterzogen. Fluggäste, deren Gesundheitserklärung sowie Kontrollergebnis unauffällig sind, dürfen ohne Einschränkungen an ihren Zielort weiterreisen. Einreisende mit Auffälligkeiten müssen einen Schnelltest absolvieren. Bei positivem Testergebnis dürfen Fluggäste, die keine bzw. nur leichte Symptome haben und keine schwere Vorerkrankung aufweisen, sich in häusliche Quarantäne begeben.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise:
- Für den einmaligen Flughafentransit von bis zu 24 Stunden besteht keine Visumpflicht.
- Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Regelungen vor Ort
- Die Infektionszahlen erreichen gegenwärtig den höchsten Wert seit Beginn der Pandemie 2020. Gleichzeitig hat China seit 7. Dezember 2022 seine rigiden COVID-Einschränkungen gemildert (z. B. Heimquarantäne für Infizierte ermöglicht, Lockdown-Maßnahmen reglementiert, Zugang zum ÖPNV und Flughäfen ohne PCR-Test gestattet, Registrierungspflicht beim Kauf fiebersenkender Medikamente abgeschafft, PCR-Testintervalle gestreckt).
- In Krankenhäusern in Peking besteht als Folge der Corona-Welle ein Mangel an Arzt- und Pflegepersonal, die Versorgung auch medizinischer Notfälle in den örtlichen Krankenhäusern ist nicht durchgehend gewährleistet. Probleme bestehen außerdem bei der Versorgung mit notwendigen Medikamenten.
- Für den Zugang zu Innenräumen (insbesondere Gastgewerbe, Behörden, Schulen, Krankenhäuser etc.) sind negative PCR-Tests erforderlich, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen.
- In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich.
- Für den Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist zusätzlich zum Nachweis über einen aktuellen PCR-Test häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich.
Empfehlungen
- Beachten Sie bei Einreise nach Deutschland die erforderliche Test- und Nachweispflicht für Reisende aus China.
- Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen die am Reiseziel geltenden Maßnahmen zur COVID-Prävention.
- Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise
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