Reisewarnung und Einreisebestimmungen China

TravelSecure China Reisewarnung

Travelsecure ChinaReisewarnung Es ist aktuell keine Reisewarnung für China ausgesprochen.

Aktuelles

Visumfreie Einreise

Vom 1. Dezember 2023 bis voraussichtlich 30. November 2024 wird deutschen Staatsangehörigen unter bestimmten Bedingungen die visumfreie Einreise für Aufenthalte bis zu 15 Tagen in der VR China ermöglicht.

Ausreisesperren

Ausreisesperren gegen in China wohnhafte Ausländer (auch deutsche Staatsangehörige), können nicht ausgeschlossen werden. Ausreisesperren können insbesondere gegen Beteiligte oder Zeugen in Zivil- und Strafverfahren verhängt werden, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Region Xinjiang

Die chinesische Regierung hat die Sicherheitsmaßnamen in der Region im Rahmen einer Anti-Terror-Kampagne seit 2014 deutlich verschärft. Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (Bussen, Zügen) gelten grundsätzlich die gleichen Sicherheitsvorschriften wie an Flughäfen. Die Mitnahme von Flüssigkeiten (auch Trinkwasser, Speiseöl, Joghurt) sowie Feuerzeugen und Feuerwerkskörpern ist untersagt. Die Polizeipräsenz wurde massiv erhöht.

Verschärfte Kontrollen finden insbesondere in Städten bzw. an deren Zugangspunkten und Hauptverkehrsadern statt. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Personen-, Pass- und Gepäckkontrollen an Zugangspunkten zu u.a. Märkten, Parks und öffentlichen Plätzen sind die Regel. Ausländische Reisende müssen bei Polizeikontrollen ihren Pass vorzeigen, ihre Telefonnummer angeben und sich fotografieren lassen. Mit eingehenden Befragungen durch Sicherheitskräfte, auch nach Einchecken in Hotels, muss gerechnet werden. Beim Fotografieren und Filmen, auch mit dem Smartphone, ist darauf zu achten, dass keine Polizei- oder Sicherheitskräfte bzw. -installationen abgelichtet werden. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer vorübergehenden Festnahme kommen. In Xinjiang kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Verhaftungen und Passentzug. Betroffen sind insbesondere Personen uigurischer Abstammung.

  • Seien Sie bei Reisen in die Autonome Region der Uiguren besonders vorsichtig.
  • Fotografieren Sie keine Polizei- oder Sicherheitskräfte bzw.-installationen.
  • Rechnen Sie mit der Kontrolle von Smartphone und Kamera sowie Befragungen durch Sicherheitskräfte.
  • Rechnen Sie mit einer verschärften Überprüfung bereits bei der Einreise nach China.
  • Berücksichtigen Sie dies insbesondere, wenn Sie uigurischer Abstammung sind oder enge private Kontakte in Xinjiang haben.

Übrige Landesteile

Demonstrationen sind ohne vorherige Genehmigung der Regierung illegal, finden gleichwohl gelegentlich statt. Teilnehmer müssen ggf. mit ernsten rechtlichen Maßnahmen gegen sie rechnen.

Der Zugang zum Internet wird staatlich kontrolliert. Der Zugriff auf verschiedene Online-Angebote ist blockiert, darunter die von Google, Facebook, Twitter, Whatsapp und weiteren. Die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist verboten.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.

Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen wie dem Außenministerium der VR China. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise

Aus dem Ausland in die VR China einreisende Personen können, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, am Erstankunftsort einer routinemäßigen Infektionskontrolle unterzogen werden. Einreisende mit Auffälligkeiten bei der Kontrolle müssen einen Schnelltest absolvieren. Bei positivem Testergebnis dürfen Fluggäste, die keine bzw. nur leichte Symptome haben und keine schwere Vorerkrankung aufweisen, sich in häusliche Quarantäne begeben. Die deutschen Auslandsvertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.

Beschränkungen im Land

In Großstädten ist die Versorgung auch medizinischer Notfälle in den örtlichen Krankenhäusern möglich. Die Versorgung mit notwendigen Medikamenten ist in der Regel gewährleistet.

In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht.

Für den Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich.

Empfehlungen

  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich bei der < href="http://en.nhc.gov.cn/" target="_blank" rel="nofollow noreferrer">Nationalen Gesundheitskommission der VR China.

COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.

Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Touristische Reisen nach China sind weiterhin nicht möglich. Über die aktuellen Einreiseregelungen nach China informieren die Webseiten der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland und das Außenministerium der VR China. .

Seit dem 8. Januar 2023 führt die chinesische Regierung neue Einreisevorschriften ein. Seit dem 8. Januar 2023 sind auch visafreie Transitaufenthalte wieder möglich.

Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, müssen seit dem 8. Januar 2023 ein negatives RT-PCR-Testergebnis (Nasen-Rachenabstrich) vorlegen. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor Abflugzeit nach China durchgeführt werden und kann von einem Hausarzt in Deutschland sowie einer amtlich anerkannten Teststelle stammen.

Das PCR-Testergebnis ist in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zolls einzutragen. Dies kann über WeChat, die offizielle App oder die Website des chinesischen Zolls geschehen.

Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Shanghai und nach Peking) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen begrenzt.

Einreiseregelungen

Seit dem 29. April 2023 ist für Flugreisende nach China nur noch ein selbst durchgeführter, negativer Antigen-Schnelltest (alternativ ein negatives PCR-Testergebnis, jeweils nicht älter als 48 Stunden vor Abflug) für das Boarding erforderlich. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 3 Jahren, Personen, die direkt aus Macau anreisen bzw. sich in den letzten 7 Tagen in China, Hongkong oder Macau aufgehalten haben und per Direktflug aus Hongkong anreisende Kinder unter 4 Jahren.

Das negative Testergebnis ist in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zolls einzutragen. Dies kann über WeChat, die offizielle App oder die Website des chinesischen Zolls geschehen.

Aus dem Ausland in die VR China einreisende Personen können, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, am Erstankunftsort einer routinemäßigen Infektionskontrolle unterzogen werden. Einreisende mit Auffälligkeiten in Gesundheitserklärung oder Kontrolle müssen einen Schnelltest absolvieren. Bei positivem Testergebnis dürfen Fluggäste, die keine bzw. nur leichte Symptome haben und keine schwere Vorerkrankung aufweisen, sich in häusliche Quarantäne begeben. Die deutschen Auslandsvertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.

Einreisen sind mit Transitflügen über Drittländer grundsätzlich möglich, sofern innerhalb von 48 Stunden vor Abflug nach China ein PCR-Test durchgeführt wurde. Bei Abflügen aus Deutschland können sich die Passagiere entweder in Deutschland oder in den Transitländern testen lassen. Bei fristgerechter Testung in Deutschland ist keine erneute Testung im Transitland erforderlich.

Durch- und Weiterreise:

  • Für den einmaligen Flughafentransit bis zu 24 Stunden besteht keine Visumpflicht. Zur Ausreise ist eine Gesundheitserklärung des chinesischen Zolls auszufüllen. Dies kann über WeChat, die offizielle App oder die Website des chinesischen Zolls geschehen.

Regelungen vor Ort

  • China hat inzwischen seine COVID-19-Einschränkungen weitgehend aufgehoben.
  • In Großstädten ist die Versorgung auch medizinischer Notfälle in den örtlichen Krankenhäusern möglich. Die Versorgung mit notwendigen Medikamenten ist in der Regel gewährleistet.
  • In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht.
  • Für den Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich.

Empfehlungen

  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung noch sechs Monate gültig sein und mindestens zwei visierbare Seiten enthalten. Ausländer über 16 Jahre müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischem Visum ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich.

Travelsecure China Ausreise Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise