Reisewarnung und Einreisebestimmungen Frankreich

Es ist aktuell keine Reisewarnung für Frankreich ausgesprochen.
Einreisebestimmungen
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen Außenministeriums.
Am 1. August 2022 endete in Frankreich der gesundheitspolitische Notstand. Damit ist bei Einreise nach Frankreich aus allen Ländern kein Impf-, Test- oder Genesenennachweis mehr erforderlich. Gleiches gilt für Reisen zwischen Kontinentalfrankreich und den französischen Überseegebieten.
Der Nachweis über den Reisegrund in bestimmten Konstellationen („zwingender Grund“) ist entfallen, ebenso ist eine eidesstattliche Erklärung von Reisenden zur Bereitschaft einer Antigentestung nach Einreise nicht mehr erforderlich.
Nur im Fall der Verbreitung einer neuen COVID-19-Variante und einer daraus resultierenden ernsthaften Gesundheitsgefahr können weiterhin Notmaßnahmen ergriffen werden.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministeriums. laufend aktualisiert.
Durch- und Weiterreise:
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Beschränkungen im Land
- Gastronomiebetriebe, auch nicht-essentielle Geschäfte, Sporthallen, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind geöffnet.
- Im öffentlichen Personennahverkehr sowie an geschlossenen oder überfüllten Orten wird das Tragen einer Gesichtsmaske empfohlen. Nachdrücklich empfohlen wird das Tragen einer Gesichtsmaske in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Hinweise veröffentlicht die französische Regierung.
Empfehlungen
- Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
- Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung,, insbesondere dem Ministerium der französischen Überseegebiete und dort bei dem Gebiet, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
- Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
- Achten Sie bitte auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halten Sie sich an Weisungen der französischen Behörden.
- Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App „Tous Anti Covid“.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
Empfehlungen
Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC (Europäische Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten), bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französische Regierung., insbesondere dem Ministerium der französischen Überseegebiete und dort bei dem Gebiet, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
Achten Sie bitte auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halten Sie sich an Weisungen der französischen Behörden.
Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App Tous Anti Covid.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
Brexit
In den Häfen der französischen Kanalküste muss weiterhin vereinzelt mit längeren Wartezeiten bei der Grenzabfertigung des Güterverkehrs in Richtung Vereinigtes Königreich gerechnet werden.
IInformieren Sie sich über die Brexit-Webseite der französischen Regierung; sie enthält auch Informationen für LKW-Fahrer in deutscher Sprache (PDF).
Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise
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