Allgemeine Informationen zu Reisewarnungen

TravelSecure® Reisewarnung Corona

Reisewarnung Ι Sicherheitshinweise Ι Urlaubsplanung

Warnungen für Reisen in Länder auf der ganzen Welt gibt es schon immer.

Da es aber gerade seit Beginn der Coronapandemie zusätzlich zu den generellen Reisewarnungen auch noch die COVID-19-bedingten Reisewarnungen gibt, ist das Thema spätestens jetzt zunehmend in aller Munde.

Daher möchten wir Ihnen an dieser Stelle einen umfassenden Überblick zum Thema Reisewarnungen geben.

Um einen sorgenfreien Urlaub verbringen zu können, sollten Sie bereits zu Hause einiges erledigen und unbedingt alle Reisewarnungen beachten:

  • Besteht eine Reisewarnung oder Sicherheitshinweise auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zu Ihrem Reiseziel?
  • Prüfen Sie, wie lange Personalausweis und Pass noch gültig sind und ob Sie eventuell ein Visum für Ihr Urlaubsland benötigen.
  • Um Ärger zu vermeiden, informieren Sie sich über Einreisevorschriften, Sicherheitshinweise am besten vorher und während Ihrer Reise.

Ist mein Urlaubsort sicher? Wenn Sie sich diese Frage stellen, sind Sie nicht allein. Denn oft sind Medienberichterstattungen über politische Entwicklungen in Urlaubsländern überzogen und geben ein widersprüchliches Bild ab.

TravelSecure® Service Reisewarnung Corona

Aktuelle Reisewarnungen und Sicherheitshinweise finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Reisewarnung - Begriff und Bedeutung:

Was bedeutet Reisewarnung?

Bei einer Reisewarnung handelt es sich um einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, ein bestimmtes Land nicht zu bereisen, basierend auf einer Vielzahl dort vorliegender, vertrauenswürdig eingeschätzter Informationen. Es handelt sich bei einer Reisewarnung keinesfalls um ein Reiseverbot. Sie können Ihre Reise selbstverständlich antreten, denn die Entscheidung liegt ganz allein bei Ihnen. Dennoch sollten Sie im Falle einer ausgesprochenen Reisewarnung unbedingt überdenken, ob Sie die Reise wirklich antreten möchten.

Warum werden Reisewarnungen ausgesprochen?

Eine Reisewarnung wird vom Auswärtigen Amt ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region gewarnt werden muss. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, weshalb Länder zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht bereist werden sollten. In den betroffenen Ländern könnte eine kritische politische Situation herrschen, evtl. sogar terroristische Anschläge bzw. deren Androhung, die eine gefährliche Sicherheitslage für die Menschen dort schaffen. Aber auch angespannte gesellschaftliche oder wirtschaftliche Verhältnisse können Sie als Reisenden in eine sehr heikle Lage bringen. Länder zu bereisen, die schwer von natur- und klimabedingten Gefahren wie beispielsweise Erdbeben oder Waldbränden betroffen sind, ist ebenfalls sehr gefährlich und sollte unbedingt vermieden werden. Zudem sind auch Gebiete mit einem hohen Infektionsrisiko durch Epidemien und Pandemien Gründe dafür, weshalb für ein Land eine Reisewarnung ausgesprochen wird.

Möchten Sie dennoch in ein Land reisen, für welches eine Warnung ausgesprochen wurde, sollten Sie sich unbedingt vorab als auch vor Ort regelmäßig über die aktuell kritische Situation in den Medien informieren und sich situationsangemessen verhalten.

TravelSecure® Reisewarnung Gründe Corona

Teilreisewarnung, Sicherheitshinweise, Reisehinweise - Abgrenzung zur Reisewarnung:

Was sind Teilreisewarnungen?

Teilreisewarnungen sind Reisewarnungen, die nicht das gesamte Land betreffen, sondern lediglich Teile oder Regionen eines Reiselandes.

Was sind Sicherheitshinweise?

Sicherheitshinweise werden vom Auswärtigen Amt ausgesprochen, um auf besondere Risiken eines Landes hinzuweisen. Ein Sicherheitshinweis kann auch von Reisen in ein Land abraten.

Was sind Reisehinweise?

Unter Reisehinweisen versteht man allgemeine Informationen zu Einreisebestimmungen, medizinische Hinweise und zollrechtliche Bestimmungen.

TravelSecure® Reisewarnung Gründe Corona

Wer informiert über aktuelle Reisewarnungen?

Wenn die Bundesregierung davor warnt, in ein anderes Land zu verreisen, liefert Ihnen das Auswärtige Amt diese Information aus erster Hand. Hierüber können Sie sich auf deren Homepage Aktuelle Reisewarnungen - Auswärtiges Amt informieren. Zudem hat das Auswärtige Amt eine Reise-App entwickelt, die Sie sich kostenlos über Ihren App-Store auf Ihr Smartphone laden können Sicher Reisen - Ihre Reise-App - Auswärtiges Amt. In der App erhalten Sie auch von unterwegs ausführliche und zu jeder Zeit aktualisierte Reise- und Sicherheitshinweise zu jedem Land. Die App umfasst insbesondere die aktuellen Themen in Bezug auf Sicherheit, Natur und Klima, Einreise und Zoll sowie Gesundheit.

Alternativ können Sie sich direkt auf der Homepage des Auswärtigen Amts den Newsletter, speziell auch für die von Ihnen ausgewählten Ländern, abonnieren. Bei jeder Änderung der Einreisebestimmungen erhalten Sie direkt eine E-Mail und können die Neuigkeiten nachlesen.

Eine Sammlung der Reisewarnungen und Einreisebestimmungen auf europäischer Ebene finden Sie auf der Website der Europäischen Union. Hier finden Sie neben den aktuellen Coronazahlen für Ihr Reiseland auch weitergehende Informationen zu Einreiseregelungen. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit sich einen Reiseplan zu erstellen. Fahren Sie beispielsweise mit dem Auto nach Italien, können Sie hier auch den Transit durch Österreich mit einplanen und erhalten eine Zusammenstellung aller geltenden Regelungen für Ihre Reise.

Eine weitere Möglichkeit, sich über Reisewarnungen zu informieren, haben Sie beim Gesundheitsamt des jeweiligen Reiselandes. Hier erhalten Sie meist in englischer Sprache weitere Informationen, ob Deutschland oder Teile von Deutschland im Reiseland als Risikogebiet eingestuft werden und welche Voraussetzungen für die Reise zu erfüllen sind. Außerdem finden Sie auf der jeweiligen Website des Landes die aktuellen Einreiseformulare, sollten diese für Ihre Reise notwendig sein.

Die vielfältige Informationsbeschaffung bezüglich Reisewarnungen ist sehr hilfreich, da sich risikoreiche Situationen und Gefahrenlagen kurzfristig sehr schnell ändern können.

Urlaubsplanung trotz Reisewarnung

Vor Corona fragte man sich bei der Planung des Urlaubs, was man im Urlaub erleben möchte, welches Reiseziel es werden soll und ob der geplante Urlaub ins Budget passt. Seit Beginn der Coronapandemie stehen wir vor anderen Herausforderungen bei der Planung der schönsten Zeit des Jahres. Ist es im Moment sicher zu reisen? Was passiert, wenn ich nach der Reise in Quarantäne muss? Wohin kann man überhaupt reisen?

Daher haben wir hier eine Checkliste, was bei der Urlaubsplanung zu beachten ist:

  • Überlegen Sie sich bereits vor der Buchung, welche Risiken Sie eingehen möchten.

  • Grundsätzlich stellt es kein Problem dar in ein Land zu reisen, für das eine COVID-19-bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde. Allerdings sind die Rückreisebestimmungen nach Deutschland dann andere. So müssen beispielsweise auch geimpfte und genesene Personen bei der Rückreise aus einem Virusvariantengebiet für 14 Tage in Quarantäne.

    Außerdem sollten Sie darauf achten, welche Einreisebestimmungen für Deutsche bei der Einreise in Ihr Reiseland bestehen. Denn jedes Land legt selbst für sich fest, welche anderen Länder oder Regionen für sie als Risikogebiete gelten und legt auch eigene Einreiseregelungen hierfür fest. Informationen über die Einreisebestimmungen in die jeweiligen Länder finden Sie beim Auswärtigen Amt.

  • Informieren Sie sich über die Coronaregelungen vor Ort

  • Damit Sie im Urlaub nicht im wahrsten Sinne vor verschlossenen Türen stehen, sollten Sie sich vor Buchung der Reise informieren, wie die aktuellen Coronaregelungen vor Ort sind. Sind die Restaurants geöffnet? Können Museen besucht werden, ohne Terminvereinbarung? Müssen Sie sich während des Aufenthalts testen lassen und was kosten die Tests?

  • Bleiben Sie up-to-date

  • Die geltenden Corona-Regelungen ändern sich nicht nur in Deutschland häufig. Daher ist es wichtig, regelmäßig zu prüfen, welche Coronabeschränkungen in Ihrem Reiseland aktuell gelten.

  • Checken Sie Ihre Buchungsbedingungen

  • Achten Sie auf die Stornierungsbedingungen bei der Buchung Ihrer Reise. Bei vielen Anbietern sind bereits kurz nach der Buchung bei Stornierung oder Umbuchung Gebühren fällig. Möchten Sie Ihre Reise nicht antreten, weil für Ihr Reiseland eine Reisewarnung besteht oder weil die Einreiseregelungen es Ihnen nicht möglich machen einzureisen, ist dies kein versicherter Reiserücktrittsgrund.

  • Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz

  • Gerade bei älteren Verträgen sind bei der Reisekrankenversicherung und bei der Rücktrittsversicherung häufig Reisewarnungen ausgeschlossen. Daher sollten Sie dringend prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz den aktuellen Anforderungen entspricht. Mehr zum Thema Service - Corona (COVID‐19).

  • Denken Sie an die Rückreise

  • Prüfen Sie bereits vor der Reise, was Sie bei der Rückreise nach Deutschland beachten müssen. Genügt ein Impf- oder Genesenennachweis? Ist ein zusätzlicher Test notwendig? Ist nach der Einreise eine Quarantäne erforderlich?
    Doch nicht nur bei den Einreiseregelungen sollten Sie die Augen offen halten. Planen Sie außerdem für die Hin- und Rückreise genug Zeit ein. Durch Grenzkontrollen kann es an den Grenzübergängen zu deutlichen Verzögerungen kommen. Sollte für die Rückreise ein Coronatest notwendig sein, sollten Sie außerdem genug Zeit für die Auswertung des Tests einplanen.

  • Gehen Sie auf Nummer sicher

  • Was passiert, wenn Sie wegen dem Verdacht auf Infektion oder einer Infektion doch nicht reisen können? Wer kommt für die Mehrkosten auf, wenn Sie im Urlaub in Quarantäne müssen? Sichern Sie Ihre Reise mit dem Reiseschutzbrief – Corona ab.

FAQ - Häufige Fragen und Antworten

Nein, eine Reisewarnung ist nicht das gleiche wie ein Risikogebiet.

Ein Risikogebiet ist ein Land oder eine Region eines Landes, welches als Virusvariantengebiet oder als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Eine Einstufung als Risikogebiet hängt zusammen mit dem COVID-19-Virus. Als Hochrisikogebiete werden Regionen mit besonders hohen COVID-19-Fallzahlen eingestuft, aber auch Regionen, bei denen aufgrund verschiedener Kriterien in Bezug auf die Ausbreitungsgeschwindigkeit oder hoher Hospitalisierungsrate Anhaltspunkte für eine gefährliche Infektionsentwicklung vorliegen. Als Virusvariantengebiet werden Gebiete eingestuft, bei denen eine Mutation des Coronavirus SARS-CoV-2 aufgetreten ist, die es so in Deutschland noch nicht gibt und von der zugleich ein besonderes Risiko ausgeht. Für diese Länder und Regionen wird aktuell eine COVID-19-bedingte Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen, also eine Empfehlung diese Gebiete derzeit nicht zu bereisen.

Wir möchten daraufhin weisen, dass es auch Reisewarnungen gibt, die nicht wegen Corona ausgesprochen werden. Reisewarnungen werden generell ausgesprochen, wenn die Reise in ein bestimmtes Land eine Gefahr für Leib und Leben darstellt.

Nein, eine Reisewarnung stellt lediglich eine Empfehlung des Auswärtigen Amtes und somit der Bundesregierung dar, nicht zu reisen. Sie als Reisender können dennoch selbst entscheiden, ob Sie die Reise antreten wollen oder nicht.

Reisewarnungen werden vom Auswärtigen Amt ausgesprochen.

Eine Liste der Länder, für die aktuell eine Reisewarnung besteht, finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts. Da sich die Reisewarnungen derzeit sehr häufig ändern, empfehlen wir Ihnen, sich regelmäßig direkt dort zu informieren. Hierzu kann Ihnen zum einen die Reise-App Sicher Reisen - Ihre Reise-App des Auswärtigen Amts besonders behilflich sein, da Sie Ihnen bei einer Änderung der Reise- und Sicherheitshinweise Ihrer favorisierten Länder sofort eine Push-Nachricht sendet. Zum anderen können Sie auch den Newsletter des Auswärtigen Amts abonnieren, mit dem Sie sofort per E-Mail über Änderungen der Reisewarnungen informiert werden.

Wurde für Ihr Reiseland eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen, wird dies nach Auslegung der EU-Pauschalreiserichtlinie als unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand anerkannt und Sie können Ihre Pauschalreise kostenfrei stornieren. Diese EU-Pauschalreiserichtlinie besagt, dass Kriegshandlungen, andere schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit, wie Terrorismus, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit, wie ein Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel, oder Naturkatastrophen, wie Hochwasser oder Erdbeben oder Witterungsverhältnisse, eine sichere Reise an das im Pauschalreisevertrag vereinbarte Reiseziel unmöglich machen.

Bei einer Individualreise (Sie haben Flug und Unterkunft einzeln gebucht) ist das kostenfreie Stornieren im Falle einer Reisewarnung schwieriger. Kann der jeweilige Anbieter die gebuchte Leistung (Flug / Unterkunft) grundsätzlich erbringen und die Gefährdung des Gebiets wirkt sich nicht unmittelbar auf die vertraglich geschuldete Leistung aus, so müssen Sie im Falle einer Stornierung die Stornokosten tragen. Daher prüfen Sie in diesem Fall am besten bereits bei der Buchung Ihre Stornomöglichkeiten, gemäß der allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. setzen Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung bezüglich einer Kulanz.

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, können Sie diese bei einer Reisewarnung für Ihr Reiseland gemäß der EU-Pauschalreiserichtlinie vor Ihrer Reise kostenfrei stornieren und erhalten Ihren Reisepreis zurück.

Bei einer Reise, deren Reiseleistungen Sie getrennt voneinander gebucht haben (sogenannte Individualreise) ist das anders. Möchten Sie Ihre Reise aufgrund einer ausgesprochenen Reisewarnung für Ihr Reiseland nicht antreten, erkundigen Sie sich zunächst über die Stornomöglichkeiten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Buchungen bzw. setzen Sie sich mit den Anbietern bezüglich einer Kulanz in Verbindung (siehe FAQ: Kann ich bei Reisewarnung meine Reise kostenfrei stornieren?)

Von Ihrer Reiserücktrittsversicherung können Sie mit keiner Erstattung des Reisepreises rechnen, da es sich bei einer Reisewarnung nicht um ein versichertes Ereignis im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung handelt.

Sie haben sich speziell für eine Reise bei uns abgesichert und fragen sich nun, was mit dem bereits gezahlten Versicherungsbeitrag im Falle einer Absage der Reise durch den Veranstalter wegen einer coronabedingten Reisewarnung ist? Wird Ihre Reise von Ihrem Reiseveranstalter abgesagt oder verschoben, da eine sichere Reise in das Reiseland wegen Corona unmöglich ist, sollten Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung setzen.

Nein, eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Eine Reisewarnung für ein bestimmtes Land stellt lediglich eine Empfehlung dar, dieses Land aufgrund einer aktuell unsicheren Situation vor Ort nicht zu bereisen. Gründe für solch eine Warnung können kritische politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Verhältnisse sein, sowie Katastrophen, Epidemien und Pandemien.

Es steht Ihnen allerdings frei dennoch Reisen in dieses Land zu unternehmen.

Wird für Ihr Reiseland eine Reisewarnung ausgesprochen und Sie möchten aufgrund dessen von der Reise zurücktreten oder sie abbrechen, erhalten Sie keine Erstattung Ihres Reisepreises von Ihrer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung, da es sich hierbei nicht um ein versichertes Risiko handelt.

Sie werden jedoch beispielsweise unerwartet schwer krank und können Ihre Reise deshalb nicht antreten oder müssen Sie abbrechen, dann leistet unsere Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, obgleich eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausgesprochen wurde. Denn Reisewarnungen sind bei uns nicht explizit ausgeschlossen.

Auch wenn Sie während einer Reise krank werden und eine medizinische Behandlung benötigen, werden Ihre Kosten trotz ausgesprochener Reisewarnung von unserer Auslandsreisekrankenversicherung übernommen.

Achtung: Es gibt jedoch Versicherungen, bei denen die Leistung bei einer ausgesprochenen Reisewarnung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Das würde für Sie bedeuten, sobald eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausgesprochen wurde, können Sie mit KEINER Leistung Ihrer Reiseversicherungen rechnen. Prüfen Sie vor Antritt der Reise daher unbedingt Ihren Versicherungsschutz.

Bei Reisehinweisen handelt es sich um allgemeine Hinweise zu den Besonderheiten eines Landes. Das sind beispielsweise medizinische Hinweise, zollrechtliche Bestimmungen und strafrechtliche Vorschriften.

Eine Reisewarnung dagegen ist eine bewusste Empfehlung, Reisen in ein bestimmtes Gebiet oder Land nicht anzutreten, wenn davon ausgegangen werden muss, dass für Reisende eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht.

Wird während Ihrer Reise eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausgesprochen, besteht kein Grund zu Sorge, da es sich nicht um ein Verbot der Reise in dieses Land handelt. Eine Reisewarnung stellt lediglich eine Empfehlung des Auswärtigen Amts dar, das entsprechende Land aktuell zu meiden, da vor Ort eine akute Gefahr für Leib und Leben bestehen könnte. Allerdings kann es durch die Reisewarnung bei der Rückreise nach Deutschland zu einer Änderung der Einreisebestimmungen kommen. Für Einreisende aus Gebieten mit COVID-19-bedingter Reisewarnung gelten spezielle Einreiseregelungen. Diese werden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) festgelegt.

Eine Reisewarnung für ein Land wird vom Auswärtigen Amt ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region gewarnt werden muss.

Eine Liste mit den aktuell geltenden Reisewarnungen, Teilreisewarnungen und COVID-19-bedingten Reisewarnungen finden Sie beim Auswärtigen Amt.

Wird während Ihres Urlaubs für Ihr Reisegebiet eine Reisewarnung ausgesprochen, können Sie Ihre Reise selbstverständlich jederzeit abbrechen.

Allerdings stellt eine Reisewarnung keinen versicherten Grund für den Abbruch Ihrer Reise im Rahmen der Reiseabbruchversicherung dar. Beenden Sie also Ihre Reise vorzeitig aufgrund einer Reisewarnung, erhalten Sie keine Erstattung durch Ihre Reiseabbruchversicherung.

Anders ist es jedoch, wenn Sie beispielsweise einen Unfall haben und deshalb die Reise aus einem versicherten Grund abbrechen müssen. Dann hat die Reisewarnung keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz.

Eine Reisewarnung ist eine Empfehlung einer Behörde für die eigenen Staatsbürger bestimmte Länder nicht zu bereisen aufgrund einer Gefahr für Leib und Leben. In Deutschland spricht das Auswärtige Amt Reisewarnungen aus. Reisewarnungen innerhalb Deutschlands kann es daher nicht geben.

Allerdings könnte es innerhalb Deutschlands unterschiedliche Regelungen bezüglich des Bereisens anderer Bundesländer geben. Aktuell gibt es diesbezüglich jedoch keine Einschränkungen. Hingegen gibt es jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Corona-Regeln. Eine Übersicht der einzelnen Bundesländer finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

Möchten Sie dagegen wissen, ob Deutschland aus Sicht Ihres Reiselands als Risikogebiet eingestuft wird, beachten Sie die Hinweise auf den Seiten des Reiselandes.

Über neue Reisewarnungen informiert das Auswärtige Amt. Da die Warnungen vom Auswärtigen Amt ausgesprochen werden, erfahren Sie Änderungen hier zuerst. Mittels der Reise-App des Auswärtigen Amts oder dem abonnierten Newsletter des Auswärtigen Amts werden Sie sofort über neue Reisewarnungen oder Änderungen der Reisewarnungen informiert.

Sie haben noch Fragen zur TravelSecure Reiseversicherung?

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