Auslandskrankenversicherung für langfristige Urlaubsreisen

TravelSecure Auslandskrankenversicherung für Urlaubreisen langfristig

Der zuverlässige Auslandskrankenschutz für Urlaubsreisen bis 365 Tage

  • Reisen bis zu einer Dauer von 365 Tagen absicherbar
  • Weltweiter Versicherungsschutz möglich
  • Reisehaftpflicht und Reiseunfall zubuchbar
  • 24-Stunden-Notfall-Service
Langzeit-Auslandskrankenversicherung sehr gut

Warum ist die Auslandsreisekrankenversicherung wichtig?

Eine Auszeit nehmen und für mehrere Monate im Ausland reisen: durch Asien, Australien und Neuseeland, die USA und Kanada oder ganz Europa – Auslandsreisen, die mehrere Wochen und Monate dauern, sind nicht mehr nur Schul-Absolventen, Studenten oder Senioren vorbehalten. Mit der Möglichkeit zu einem Sabbatical nutzen auch Familien, Paare oder Einzelpersonen die Chance, um sich ihren Traum vom ausgedehnten Reisen im Ausland bis hin zur Weltreise zu verwirklichen.

Doch mit der Dauer der Reise steigt auch die Wahrscheinlichkeit, unterwegs zu erkranken oder einen Unfall zu erleiden. Und Krank sein im Ausland ist nicht nur sehr ärgerlich wegen des entgangenen Urlaubes, es kann auch richtig ins Geld gehen!

Sie möchten innerhalb von Europa reisen und sind gesetzlich versichert? Leider bietet der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) keinen ausreichenden Versicherungsschutz im Urlaubsland. Die GKV leistet grundsätzlich nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Der Leistungsumfang im Ausland lässt sich jedoch nicht damit vergleichen, was hier in Deutschland von der GKV übernommen wird. Es wird nur das übernommen, was auch bei Versicherten des jeweiligen Gastlandes abgesichert ist. Dazu kommt, dass die Übernahme von Behandlungskosten in Drittstatten auch zeitlich begrenzt ist.

Genaue Informationen zum Versicherungsschutz der GKV finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Doch auch privat Krankenversicherte sollten sich für unsere Auslandsabsicherung entscheiden. Zwar wird hier in den meisten Fällen Versicherungsschutz für Behandlungen in Europa angeboten. Sollte jedoch ein medizinischer Rücktransport anstehen, wird dieser von den privaten Krankenversicherungen (PKV) nicht übernommen. Gut, wenn man sich um Vorfeld für unsere Auslandsreisekrankenversicherung entschieden hat.

Tarifübersicht

Wir bieten Ihnen für Ihren geplanten Auslandsaufenthalt den entsprechend zugeschnittenen Versicherungsschutz an.

Auslandskrankenversicherung für private Urlaubsreisen bis zu einer Einzelreisedauer von 365 Tagen

Unsere Auslandsreisekrankenversicherung für Urlaubsreisen bietet Versicherungsschutz für Reisen bis zur Dauer von 365 Tagen. Zusätzlich können Sie diesen Versicherungsschutz um eine Reisehaftpflicht- und Reiseunfall-Versicherung ergänzen. Unter Punkt 3 geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick zu den in diesem Tarif enthaltenen Leistungen.

Sie planen einen Auslandsaufenthalt über mehrere Monate, aber als Work & Traveller? Oder Sie erkunden als Backpacker oder Globetrotter hautnah fremde Länder? Auch hier haben wir ein genau angepasstes Versicherungsangebot für Sie:

Leistungen - Kurzüberblick

Selbstbehalt
  • Kein Eigenanteil, die anfallenden Behandlungskosten für notwendige Heilbehandlungen werden nach Prüfung voll von uns übernommen
Reisearten
  • Urlaubsreisen mit einer Dauer von mehr als 56 Tagen
Geltungsbereich
  • Weltweit, außer im Heimatland
Reisedauer
  • Max. 365 Tage
Vertragslaufzeit
  • Die bei Vertragsabschluss angegebene Reisedauer, der Vertrag endet automatisch ohne Kündigung
Selbstbehalt
  • Kein Eigenanteil, die anfallenden Behandlungskosten für notwendige Heilbehandlungen werden nach Prüfung voll von uns übernommen
Reisearten
  • Urlaubsreisen mit einer Dauer von mehr als 56 Tagen
Geltungsbereich
  • Weltweit, außer im Heimatland
Reisedauer
  • Max. 365 Tage
Vertragslaufzeit
  • Die bei Vertragsabschluss angegebene Reisedauer, der Vertrag endet automatisch ohne Kündigung

Leistungsübersicht

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Inlays und Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall
  • Leistungen für Schwangere:
    • medizinisch notwendige Behandlungen bei Beschwerden
    • ärztliche Behandlungen bei Komplikationen
    • Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt
    • Medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
    • Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
  • Die Heilbehandlung des Neugeborenen aufgrund einer Frühgeburt im Ausland vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Die Kostenerstattung ist auf einen Betrag von 50.000,- EUR begrenzt.
  • Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Heilbehandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten
  • Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
  • Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss
  • Organisation von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese während der Reise abhandengekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
  • Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten
  • Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären
  • Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer Ihnen nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise
  • Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis max. 5.000,- EUR, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles gerettet oder geborgen werden muss
  • Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt
  • Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss (sofern alle Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann)
  • Kostenübernahme für den medizinisch notwendigen Rücktransport
  • Kostenübernahme für den medizinischen sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
  • Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind
  • 24-Stunden-Hotline
  • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
  • Organisation von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese während der Reise abhandengekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
  • Informationen über Vertretungen der BRD (Bundesrepublik Deutschland) im Urlaubsland
  • Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
  • Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland
  • Informationen über Visa- und Zollbestimmungen / Klimaverhältnisse / Devisenbestimmungen
  • Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
  • Vermittlung ärztlicher Betreuung
  • Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Service-Hotline
Versicherte Schadenereignisse
  • Tod
  • Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden)
  • Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschäden)
Leistungen der Reisehaftpflicht-Versicherung
  • Prüfung, ob Sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden können
  • Auszahlung der Entschädigung entsprechend der Deckungssumme, wenn die Ansprüche berechtigt sind
  • Ablehnung von unberechtigten Forderungen
Versicherungssummen
  • 3.000.000,- EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden
  • 30.000,- EUR Deckungssumme für Mietsachschäden
  • Selbstbeteiligung: bei Mietsachschäden 20 % der Schadenersatzleistung, mind. 50,- EUR pro Schadenfall; in allen anderen Fällen entfällt die Selbstbeteiligung
Versicherte Schadenereignisse
  • Dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung nach einen Unfall während des Auslandsaufenthaltes
  • Kosten für die Bergung nach einem Unfall
  • Unfalltod

Geltungsbereich

  • Während der Zeit des Gastaufenthaltes bis zu einer Dauer von max. 365 Tagen
  • Versicherungsschutz gilt 24 Stunden am Tag
  • Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, ob es sich um einen selbst verschuldeten Unfall handelt oder ein anderer den Unfall verursacht hat

Versicherungssummen

  • Versicherungssumme für Invalidität: 30.000,- EUR
  • Versicherungssumme bei Tod: 15.000,- EUR
  • Versicherungssumme für Bergungskosten: 5.000,-EUR

Versicherungsbedingungen

Mehrfach ausgezeichnet von Stiftung Warentest - Finanztest

In regelmäßigen Abständen nimmt Stiftung Warentest – Finanztest auch verschiedene Reiseversicherungen genauer unter die Lupe. Hierbei bekommen wir immer wieder bestätigt, dass unsere Tarife einen ausgezeichneten Versicherungsschutz bieten. Hier finden Sie Informationen zu unseren in diesem Jahr von Finanztest geprüften und ausgezeichneten Reiseversicherungen.

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Unser aktuellstes Testergebnis der Jahreskrankenversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung und Corona

Mit unseren Tarifen der Auslandskrankenversicherung besteht im Ausland ein umfangreicher Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn Sie sich während Ihres Auslandsaufenthaltes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infizieren, unabhängig davon, ob für Ihr Urlaubsland eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wurde oder nicht. Wir übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen einschließlich der Kosten für einen ärztlich angeordneten PCR-Test.

Selbst bei einer schweren Erkrankung, die zu einem medizinischen Rücktransport führt, kommen wir für die Kosten auf.

Bitte beachten Sie: In einigen Ländern (z.B. Thailand oder Costa Rica) wird mittlerweile für die Einreise einen Nachweis verlangt, dass die Reisekrankenversicherung auch für die Kosten einer Covid-19-Erkrankung aufkommt! Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne eine solche Bestätigung zur Verfügung!

Sie haben weitere Fragen zum Versicherungsschutz zu Zeiten von Corona? Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Wichtig zu wissen – wo die Auslandsreisekrankenversicherung zur Pflicht wird!

Mittlerweile gibt es einige Länder, in denen die Auslandsreisekrankenversicherung zur Pflicht geworden ist. Hier müssen Sie eine gültige Versicherung nachweisen können – ansonsten kann Ihnen die Einreise verwehrt werden und Ihre Reise endet, bevor sie überhaupt begonnen hat.

Dies gilt aktuell für Reisen in die Russische Förderation, die Ukraine oder Kuba.

Gerade für längere Aufenthalte benötigen Sie in vielen Ländern ein Visum. Die Vorlage einer Auslandsreisekrankenversicherung ist hierbei unerlässlich. Gut zu wissen: der von uns angebotene Versicherungsschutz entspricht den Anforderungen, die für die Erstellung eines Visums gelten.

Unser Service für Sie: Wir bieten Ihnen die Versicherungsbestätigungen nicht nur in Deutsch, sondern auch in Englisch, Russisch oder Spanisch an. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

FAQ – Langzeit Auslandsreise­krankenversicherung

Sie können die Versicherung jederzeit bis einen Tag vor Urlaubsantritt abschließen.

Sie können alle privaten Urlaubsreisen absichern bis zu einer Reisedauer von 365 Tagen. Für kürzere Reisen bis zu einer Dauer von 56 Tagen empfehlen wir Ihnen unsere Jahreskrankenversicherung. Sollten Sie im Ausland studieren wollen oder ein Praktikum machen, sind Sie über unser Produkt TravelSecure Young umfassend abgesichert.

Unsere Tarife für Langzeit Auslandsreisen sehen keinen Selbstbehalt vor. Wir übernehmen die Kosten – nach Prüfung – in voller Höhe.

Ja. Wir bieten auch für Reisen in die USA oder nach Kanada entsprechende Tarife an. Geben Sie einfach bei Vertragsabschluss das gewünschte Reiseziel an.

Reichen Sie uns einfach einen Nachweis über das tatsächliche Rückreisedatum (z.B. eine Kopie vom Rückflugticket) ein, wir erstatten den überzahlten Beitrag dann zurück.

Suchen Sie zunächst einen Arzt oder ein Krankenhaus Ihrer Wahl auf und lassen sich behandeln. Die Rechnung bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie dann entweder über unsere Online-Schadenmeldung oder per Post bei uns ein. Hierfür haben Sie Zeit bis nach Ihrer Reise.

Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder gar ein Rücktransport anstehen, wenden Sie sich umgehend an unsere Kollegen unter der Tel.-Nr. +49 (0)931 - 2795 250. Wir sind immer rund um die Uhr für Sie erreichbar und zahlen dann – nach Prüfung – direkt an das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt.

Reichen Sie uns bitte die Originalbelege von dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus ein (auch Zahnarztrechnungen). Wichtig ist, dass genau erkennbar ist, wegen was Sie behandelt wurden.

Gerade in vielen älteren Versicherungsbedingungen ist häufig noch vom medizinisch notwendigen Rücktransport die Rede. Sollte dies in Ihren Unterlagen noch zu finden sein, wird ein Rücktransport von der Versicherung nur dann bezahlt, wenn Sie im Ausland nicht ausreichend medizinisch versorgt werden können. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der medizinische Standard im Reiseland niedriger als hier in Deutschland ist. Dies ist heute aber in immer weniger Ländern der Fall.

Die von uns hier vorgestellten Tarife sehen einen deutlich weitergehenden Deckungsumfang vor – den medizinisch sinnvollen Rücktransport. Natürlich übernehmen wir die Kosten für den Rücktransport auch, wenn die Behandlung im Ausland nicht in ausreichendem Maße erfolgen kann. Darüber hinaus haben Sie aber auch Versicherungsschutz, wenn absehbar ist, dass die Behandlung im Krankenhaus mehr als 14 Tage in Anspruch nehmen wird – unabhängig vom Versorgungsstandard vor Ort. Dabei muss natürlich immer mit berücksichtigt werden, inwieweit Transportfähigkeit vorliegt. Dies erfolgt immer in Zusammenarbeit mit den Ärzten der Notrufzentrale.

Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt

Geltungsbereich
  • Der Geltungsbereich legt fest, wo Sie Versicherungsschutz haben, also in welchen Ländern die Versicherung greift. Sofern Sie eine Reise in die USA oder nach Kanada geplant haben, achten Sie bitte bei Vertragsabschluss darauf, den entsprechenden Geltungsbereich zu wählen.
Selbstbehalt / Selbstbeteiligung
  • Der Betrag, bis zu dem Sie im Schadenfall die Kosten selbst tragen müssen. Bei den Tarifen für die langfristigen Urlaubsaufenthalte übernehmen wir nach Prüfung die Kosten voll, es fällt kein Selbstbehalt an.
Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Sie können selbst wählen, an welchen zugelassenen Arzt Sie sich am Urlaubsort wenden möchten. Ebenso können Sie sich für ein Krankenhaus Ihrer Wahl entscheiden. Wichtig ist nur, dass dieses unter ständiger ärztlicher Leitung steht.
Heilbehandlung
  • Bei einer Heilbehandlung handelt es sich um eine ärztliche Behandlung einer Krankheit oder Unfallverletzung.
Heilmittel
  • Hierunter fallen zum Beispiel Strahlenbehandlungen, Massagen oder Krankengymnastik.
Kostenübernahme-erklärung
  • Wir bestätigen dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus, dass wir die anfallenden Behandlungskosten übernehmen und direkt ausgleichen. Vorteil für Sie: Sie brauchen sich über die Bezahlung der Behandlung keine Sorgen mehr machen.
Überführung
  • Kosten für die Rückholung nach Deutschland im Todesfall
Notrufnummer
Geltungsbereich
  • Der Geltungsbereich legt fest, wo Sie Versicherungsschutz haben, also in welchen Ländern die Versicherung greift. Sofern Sie eine Reise in die USA oder nach Kanada geplant haben, achten Sie bitte bei Vertragsabschluss darauf, den entsprechenden Geltungsbereich zu wählen.
Selbstbehalt / Selbstbeteiligung
  • Der Betrag, bis zu dem Sie im Schadenfall die Kosten selbst tragen müssen. Bei den Tarifen für die langfristigen Urlaubsaufenthalte übernehmen wir nach Prüfung die Kosten voll, es fällt kein Selbstbehalt an.
Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Sie können selbst wählen, an welchen zugelassenen Arzt Sie sich am Urlaubsort wenden möchten. Ebenso können Sie sich für ein Krankenhaus Ihrer Wahl entscheiden. Wichtig ist nur, dass dieses unter ständiger ärztlicher Leitung steht.
Heilbehandlung
  • Bei einer Heilbehandlung handelt es sich um eine ärztliche Behandlung einer Krankheit oder Unfallverletzung.
Heilmittel
  • Hierunter fallen zum Beispiel Strahlenbehandlungen, Massagen oder Krankengymnastik.
Kostenübernahme-erklärung
  • Wir bestätigen dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus, dass wir die anfallenden Behandlungskosten übernehmen und direkt ausgleichen. Vorteil für Sie: Sie brauchen sich über die Bezahlung der Behandlung keine Sorgen mehr machen.
Überführung
  • Kosten für die Rückholung nach Deutschland im Todesfall
Notrufnummer

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