Auslandskrankenversicherung im Auslandssemester – darauf sollten Sie achten!

Sie planen ein Semester im Ausland zu studieren und wissen noch nicht, ob Sie eine Auslandskrankenversicherung benötigen? Eine Entscheidung können Sie letztlich nur fällen, wenn Sie die Probleme ohne entsprechende Absicherung kennen und sich die Leistungen einer solchen Police genauer anschauen. Aus diesem Grund zeigen wir Ihnen, welche Probleme ein Auslandssemester ohne zusätzliche Auslandskrankenversicherung verursachen kann und wie Sie mit einem leistungsfähigen Tarif günstig vorsorgen.

Das Wichtigste in Kürze: Auslandssemester-Versicherungen

Wenn Sie als Student in naher Zukunft ein Auslandssemester anstreben, stehen Sie vor sehr umfangreichen Planungen. Neben der Auswahl der Universität sowie der Unterbringung und Finanzierung stellt sich natürlich auch die Frage nach der entsprechenden Absicherung. Dabei sind vor allem diese Fragen für Sie relevant:

1. Welche Versicherungen brauche ich bei einem Auslandssemester?

Versicherungen spielen in unserem alltäglichen Leben eine wichtige Rolle. Dies ist bei einem Aufenthalt im Ausland nicht anders. Aus diesem Grund sind folgende Versicherungen in einem Auslandssemester entscheidend:

Ein Student reist um die Welt

Ein Auslandssemester erfordert sorgfältige Planung, auch in Bezug auf den Versicherungsschutz

  • Auslandskrankenversicherung: Unsere Gesundheit ist unser wichtigstes Gut. Aus diesem Grund stellt die Absicherung Ihrer ärztlichen Versorgung im Bedarfsfall die höchste Priorität dar. Mit einer Auslandskrankenversicherung im Auslandssemester können Sie Ihre individuelle medizinische Versorgung gewährleisten. Die Kosten bewegen sich zudem in einem geringen Rahmen und sollten somit für Studenten kein größeres Problem darstellen.
  • Notfallversicherung: Sie sind im Auslandssemester und plötzlich erkrankt ein Familienangehöriger? In solchen Fällen möchten Sie sicher schnell die Rückreise antreten. Mit einer Notfallversicherung stellt dies kein Problem dar, denn die Kosten werden bis zu einem gewissen Betrag übernommen. Zudem sind der Rücktransport des Gepäcks sowie eine Soforthilfe bei Verlust von wichtigen Dokumenten oder Kreditkarten im Versicherungsschutz inbegriffen.
  • Reiserücktrittsversicherung: Sie können aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer nicht bestandenen Prüfung Ihre Reise ins Auslandssemester nicht antreten? In diesem Fall stellt die Reiserücktrittsversicherung eine sinnvolle Ergänzung dar, da diese Sie von den Kosten eines Reiserücktritts befreit.
  • Reiseabbruchversicherung: Sie haben die Reise bereits angetreten, müssen diese jedoch aus gesundheitlichen Gründen abbrechen? Eine Reiseabbruchversicherung hilft Ihnen in diesem Fall, die Kosten niedrig zu halten.
  • Haftpflichtversicherung: Die Haftung für selbst verursachte Schäden ist für Sie im Ausland ein genauso großes Risiko wie zu Hause. Aus diesem Grund sollten Sie auch in diesem Bereich über eine ausreichende Absicherung verfügen. Häufig ist dies nicht schwierig, da viele Haftpflichtpolicen zumindest zeitlich begrenzt auch weltweit gelten. Sie sollten hier lediglich vorher prüfen, wie Ihre Police gestaltet ist. Im Zweifel können Sie auch eine Reisehaftpflichtversicherung abschließen.

Bei Bedarf können Sie auch eine Reiseunfallversicherung abschließen, die bei Invalidität oder im Todesfall leistet. Darüber hinaus sind Bergungskosten im Versicherungsumfang mit eingeschlossen.

2. Welche Folgen hat es, wenn ich ohne Reisekrankenversicherung mein Auslandssemester antrete?

Ihr Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung ist im Ausland häufig stark eingeschränkt. Sie können innerhalb der EU und dem europäischen Wirtschaftsraum zwar Behandlungen in Anspruch nehmen, jedoch übernehmen die Krankenkassen bei weitem nicht immer die kompletten Behandlungskosten. Unter anderem kommen folgende Abschläge in Frage:

  • Differenz zu den Behandlungskosten in Deutschland
  • Zu hohe Verwaltungskosten der Medizinversorgung im Ausland

Treten Sie ein Auslandssemester außerhalb der EU an, werden die Kosten in vielen Fällen nicht übernommen und müssen von Ihnen selbst getragen werden. Staaten wie beispielsweise die USA, Kanada und Australien setzen eine Reisekrankenversicherung für das Auslandsstudium sogar als Bedingung für die Einreise voraus.

Was bringt die Auslandskrankenversicherung im Studium?

Was bringt die AKV im Studium?

Die Auslandskrankenversicherung bringt für Studierende im Ausland
viele Vorteile und Sicherheiten mit. Infografikquelle: eigene Darstellung

Eine Auslandskrankenversicherung für Studenten ist gerade im Auslandssemester eine große Hilfe, denn sie können somit die Versorgungslücke durch die GKV problemlos schließen. Auf diesem Weg decken Sie ein großes Risiko zu geringen Kosten ab. Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Ein sicheres Gefühl beim Auslandssemester
  • Gute medizinische Behandlung im Ausland
  • Begrenzte Übernahme der Kosten für spezielle medizinische Leistungen
  • Geringe Kosten

Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung innerhalb Europas?

Die Versorgung durch die deutschen Krankenkassen ist innerhalb der Europäischen Union (EU) und des europäischen Wirtschaftsraums zwar besser als außerhalb. Trotzdem müssen Sie als Betroffener Einschränkungen in Kauf nehmen. Die Rechtslage dazu sieht folgendermaßen aus:

Grundsätzlich ruht der Leistungsanspruch eines gesetzlich Versicherten, wenn er sich im Ausland aufhält und eine medizinische Behandlung im Ausland begonnen hat.

Der Gesetzgeber hat hierzu jedoch Ausnahmen festgelegt:

  • Dringende medizinische Leistungen, die keinen Aufschub dulden (§18 Abs. 3 SGB V – maximal 6 Wochen lang)
  • Medizinische Behandlung, die nur im Ausland durchgeführt werden können (§18 Abs. 1 SGB V)

Bei Sozialversicherungsabkommen wie innerhalb der EU und zwischen Deutschland und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Kroatien, Mazedonien und Serbien werden von Behandlungen maximal die Kosten übernommen, die auch in Deutschland gezahlt worden wären. Privatbehandlungen müssen Versicherte jedoch selbst bezahlen. Wenn Sie solche Einschränkungen umgehen möchten, ist eine Auslandskrankenversicherung im Auslandssemester auch innerhalb Europas sehr wichtig.

Wichtig:
Medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransporte aus dem Ausland werden von den Krankenkassen generell nicht übernommen. Die Kosten für einen Rücktransport deckt in der Regel nur eine private Reisekrankenversicherung!

Was wird bei der Auslandskrankenversicherung übernommen?

Je nach Tarif fallen die inkludierten Leistungen einer Auslandskrankenversicherung im Studium leicht unterschiedlich aus. Typische Leistungsmerkmale sind:

Basistarife

  • Ambulante und stationäre Behandlung (inkl. Arznei- und Verbandmittel)
  • Krankenrücktransport (wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar)
  • Vermittlung von ärztlicher Betreuung
  • Abgabe von Kostenerklärungen
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen (bis zu 250 EUR je Versicherungsjahr)
  • Zahnersatz (50% des Rechnungsbetrages bis max. 250 EUR je Versicherungsjahr)
  • Ärztliche verordnete Hilfs- und Heilmittel (bis zu einer Betragsgrenze von 250 Euro pro Versicherungsjahr)

Gehobene Tarife

  • Ambulante und stationäre Behandlung (inkl. Arznei- und Verbandmittel
  • Krankenrücktransport (medizinisch sinnvoll und vertretbar)
  • Vermittlung von ärztlicher Betreuung
  • Abgabe von Kostenerklärungen
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen (bis zu 500 EUR je Versicherungsjahr)
  • Zahnersatz (50% des Rechnungsbetrages, max. bis zu 500 EUR je Versicherungsjahr)
  • Ärztliche verordnete Hilfs- und Heilmittel (bis zu einer Betragsgrenze von 500 Euro pro Versicherungsjahr)

Obere Leistungsgrenze

  • Ambulante und stationäre Behandlung (inkl. Arznei- und Verbandmittel)
  • Krankenrücktransport (wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar)
  • Vermittlung von ärztlicher Betreuung
  • Abgabe von Kostenerklärungen
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen (komplett)
  • Zahnersatz (50% des Rechnungsbetrages, max. bis zu 750 EUR je Versicherungsjahr)
  • Ärztliche verordnete Hilfs- und Heilmittel (komplett)
  • Psychische Erstbehandlung (max. bis zu 1.000 EUR je Versicherungsjahr)
  • Versicherungsschutz im Heimatland (bis zu 6 Wochen bei Reiseunterbrechung innerhalb eines Vesicherungsjahres)

Was sollte bei einer Auslandskrankenversicherung inbegriffen sein?

Die Tarife im Bereich der Auslandskrankenversicherung sind häufig recht umfangreich. Wenn Sie sich dabei auch die Fragen stellen, welche Leistungen am Ende wirklich wichtig sind, möchten wir Ihnen die wichtigsten Leistungsmerkmale kurz aufzeigen:

  • Akute Behandlungen: Wenn Sie wegen akuten Krankheiten zum Arzt müssen, sollten diese Besuche von der Studentenversicherung im Ausland abgedeckt werden. Dazu gehören sowohl ambulante Behandlungen als auch dringende Aufenthalte im Krankenhaus.
  • Zahnbehandlungen: Im Bereich der Zahnbehandlungen sind vor allem die schmerzstillenden Maßnahmen und Füllungen wichtig. Zahnersatz fällt bei Studenten eher selten an, kann jedoch bei Unfällen relevant sein.
  • Hilfs- und Heilmittel: Nach Unfällen können Hilfs- und Heilmittel durchaus wichtig werden. Ihr Tarif sollte diese zumindest in einem begrenzten Umfang abdecken.
  • Rücktransport: Neben den akuten Behandlungen gehört der Krankenrücktransport zu den wichtigsten Leistungsmerkmalen. Dieser bringt schnell sehr hohe Kosten mit sich. Sollten Sie zurück in Deutschland sein, brauchen Sie sich keine Gedanken um die Behandlung zu machen. In Deutschland kommt dann im Normalfall wieder Ihre Krankenkasse für alles auf.

Wie funktioniert eine Auslandskrankenversicherung für Studenten?

Zwei Studenten überlegen ein Reiseziel

Was ist bei einer AKV zu beachten?

Neben den abgedeckten Leistungen sollten Sie bei einer Auslandskrankenversicherung für das Auslandssemester auch noch einige andere wichtige Aspekte beachten. In diesem Bereich sind vor allem folgende Punkte sehr interessant, darauf sollten Sie unbedingt achten:

1. Wie lange gilt die Auslandskrankenversicherung?

Damit Sie Ihr Auslandssemester ganz bequem beenden und im Bedarfsfall auch verlängern können, bietet die Auslandskrankenversicherung für Studenten eine besonders lange Laufzeit. Sie können die Police bis zu 1.095 Tage nutzen, was einer Dauer von etwa 3 Jahren entspricht. Einem längeren Auslandsaufenthalt steht damit nichts mehr im Wege. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Versicherung tageweise zu kündigen.

Tipp:
TravelSecure empfiehlt Ihnen die Auslandskrankenversicherung immer für den maximalen Zeitraum abzuschließen. Sollten Sie einmal früher zurückreisen, wird Ihnen gegen Vorlage eines Nachweises (der vorzeitigen Rückkehr), der Betrag für zu viel gezahlte Tage zurück erstattet. Der Vertrag endet im mit der Rückkehr aus dem Auslandssemester oder spätestens mit dem Ende der vereinbarten Vertragsdauer.

2. Wann greift eine Auslandskrankenversicherung nicht?

Die Auslandskrankenversicherung deckt viele Leistungsbereiche ab. Trotzdem existieren natürlich auch Leistungsausschlüsse, die Sie als Versicherter beachten sollten:

  • Heilbehandlungen, deren Bedarf bereits vor Antritt der Reise feststand
  • Krankheiten und Unfallfolgen, wegen derer die Auslandsreise überhaupt angetreten wurde
  • Heilbehandlungen aufgrund von Vorsatz, Drogen, Alkohol und Sucht

Darüber hinaus greift eine Auslandskrankenversicherung normalerweise auch nicht, wenn Sie sich wieder im Inland aufhalten. Sollte dies nur vorübergehend der Fall sein, bieten besonders leistungsfähige Tarife hier einen zeitlich begrenzten Schutz.

3. Was kostet eine Auslandskrankenversicherung für Studenten?

Die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung bewegen sich auf einem niedrigen Niveau. So müssen Sie je nach Leistungsumfang lediglich 0,82 EUR bis 1,39 EUR pro Tag für die Police bezahlen. Für einen geringen Aufschlag lassen sich zudem Zusatzpolicen wie eine Reiseunfallversicherung, eine Reisehaftpflichtversicherung oder auch eine Notfallversicherung buchen. Wie bereits erwähnt, können Sie damit ein großes finanzielles Risiko im Auslandsstudium zu sehr niedrigen Kosten aus der Welt schaffen.

4. Gilt die Versicherung auch für einen Aufenthalt in den USA oder Kanada?

Eine Auslandskrankenversicherung für einen Aufenthalt in den USA muss gewisse Bedingungen erfüllen, da diese mit dem J1-Visum verknüpft sind. Dazu gehören vor allem folgende Mindestleistungen:

  • Mindestens 100.000 $ pro Unfall oder Krankheit als Versicherungsschutz
  • Mindestens 25.000 $ Übernahme an Überführungskosten im Todesfall
  • Mindestens 50.000 $ Kostenübernahme für einen medizinischen Rücktransport ins Heimatland
  • Maximal 500 $ Selbstbehalt pro Krankheitsfall

Sie sollten vor der Wahl einer Auslandskrankenversicherung für die USA genau checken, ob die Police diese Voraussetzungen erfüllt. Leistungsfähige Tarife decken diese Aspekte jedoch prAoblemlos ab.

Auslandskrankenversicherung – ein Muss im Auslandssemester

Eine Auslandssemester-Versicherung ist gerade im Bereich der Gesundheitsvorsorge fast schon eine Pflicht. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie eine angemessene medizinische Versorgung erhalten und die Kosten dafür auch erstattet werden. Je nach Bedarf sollten Sie sich die einzelnen Policen genau anschauen und letztlich den Tarif mit dem für Sie passenden Leistungsumfang auswählen. Nutzen Sie die Vorteile einer Auslandskrankenversicherung und freuen Sie sich auf ein sorgenfreies Auslandssemester!

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