Reisewarnung und Einreisebestimmungen Ägypten

Es ist aktuell eine Teilreisewarnung für Ägypten ausgesprochen.
Einreisebestimmungen
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ägyptens.
Die Einreise unterliegt zurzeit keinen COVID-19-bedingten Einschränkungen.
An Flughäfen sind Temperaturmessungen möglich.
Durch- und Weiterreise:
Der Flugverkehr findet eingeschränkt wieder statt. Die Weiter- oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.
Regelungen vor Ort
- Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden.
- Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen.
- Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
- Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt. Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.
Terrorismus
Es besteht landesweit weiterhin ein Risiko terroristischer Anschläge. Diese richten sich meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, vereinzelt aber auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger. Zuletzt forderte am 4. August 2019 ein Autobombenanschlag im Zentrum von Kairo mindestens 20 Todesopfer und zahlreiche Verletzte.
Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustandes am 25. Oktober 2021 haben die Sicherheitskräfte und das Militär im Zuge der Terrorismusbekämpfung erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
Seit 2016 ist es wiederholt zu Anschlägen auf koptische Christen und koptische Kirchen gekommen. Dabei gab es zahlreiche Tote und Verletzte. Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, besondere Vorsicht walten. Meiden Sie während der Feiertage (z.B. koptisches Weihnachtsfest am 7. Januar) die Nähe zu koptischen Einrichtungen. Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam. Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Sinai-Halbinsel
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba - wird gewarnt. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, da es in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen kam. Im November 2017 wurden durch einen besonders schweren terroristischen Anschlag nach dem Freitagsgebet in einer Moschee in Bir al-Abed mehr als 300 Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt. Im Gouvernorat Nordsinai gilt der Ausnahmezustand, der mit nächtlichen Ausgangssperren einhergeht. Die Straße von Suez nach Taba ist für nichtmilitärische Fahrzeuge gesperrt.
Vor Reisen in den angrenzenden Gazastreifen wird nach wie vor gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird aufgrund der aktuellen Sicherheitslage nur in unregelmäßigen Abständen für einen eingeschränkten Personenkreis geöffnet. Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah und keine Hilfe im Notfall leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich.
Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten. Dies gilt insbesondere auch für Fahrten zum Katharinen-Kloster und zum Berg Sinai.
- Beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern.
- Unternehmen Sie Tauch- und Schnorchel-Touren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
- Buchen Sie Ausflüge nur mit hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise
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