Reisewarnung und Einreisebestimmungen Ägypten

TravelSecure® Service - Reisewarnung und Einreisebestimmungen Ägypten

Travelsecure Ägypten Reisewarnung Es ist aktuell eine Teilreisewarnung für Ägypten ausgesprochen.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba - wird gewarnt. Vor Nutzung der Straße von Suez nach Taba wird ebenfalls gewarnt.
Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.

Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

Seit dem brutalen Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 07. Oktober 2023 und dem militärischen Vorgehen der israelischen Armee gegen die Hamas in Gaza hat die Huthi-Miliz von Jemen aus wiederholt Schiffe auch in internationalen Gewässern im Roten Meer unter Beschuss genommen.

Die Bundesregierung hat diese durch nichts gerechtfertigten Angriffe auf die zivile Schifffahrt auf das Schärfste verurteilt. Diese Angriffe haben bereits Menschenleben gefordert. Die Huthi-Miliz gefährdet damit zudem den friedlichen Handel auf dem Seeweg.

Die Staatengemeinschaft hat als Gegenmaßnahme u.a. Kampfschiffe in die Region entsandt. Auch Deutschland beteiligt sich im Rahmen der EU-Operation EUNAVFOR ASPIDES.

Die Sicherheitslage bleibt jedoch weiter sehr angespannt, die Gefahr weiteren Beschusses ziviler Schiffe hoch, mit Gefahr für Leib und Leben.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat für deutsche Schiffe in jemenitischen Küstengewässern und Häfen die Gefahrenstufe 3 und für Schiffe, die das südliche Rote Meer, den internationalen Schifffahrtsweg durch die Meerenge Bab al-Mandab (eingeschlossen die Küstengewässer von Eritrea und Dschibuti) und den Golf von Aden befahren, die Gefahrenstufe 2 festgelegt.

Auch die Kreuzschifffahrt ist betroffen. Viele Reedereien haben bereits Konsequenzen gezogen und Kreuzfahrten durch das Rote Meer abgesagt oder Routen angepasst.

Reisende, die bereits eine Kreuzfahrt mit Durchfahrt durch das Rote Meer gebucht haben, sollten sich an ihren Reiseveranstalter wenden, um die Routenführung zu erfragen oder ggf. mit dem Reiseanbieter die Möglichkeiten einer Umbuchung aufzunehmen.

Terrorismus

Die Sicherheitslage in Ägypten ist aktuell insgesamt stabil und ruhig.

Es besteht jedoch landesweit weiterhin ein Risiko terroristischer Anschläge. Diese fanden in der Vergangenheit insbesondere in der Sinai-Region statt und richteten sich meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, teilweise gegen koptische Einrichtungen und vereinzelt auch gegen ausländische Ziele und Staatsangehörige.

Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustandes 2021 haben die Sicherheitskräfte und das Militär im Zuge der Terrorismusbekämpfung erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.

  • Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, besondere Vorsicht walten.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Sinai-Halbinsel

Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai (inklusive Grenzgebiet zum Gazastreifen) sowie das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba - wird gewarnt. Vor Nutzung der Straße von Suez nach Taba wird ebenfalls gewarnt.

In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, da es in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen kam. Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.

  • Beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern.
  • Buchen Sie Ausflüge nur mit hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.

Übrige Landesteile

Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara einschließlich der Grenzgebiete zu Libyen und Sudan wird gewarnt.

Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete unterliegt ständigen Veränderungen.

Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Die Reise muss mit einem durch das Tourismusministerium anerkannten Reiseanbieter erfolgen. Auch bereits genehmigte Wüstenexkursionen können durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.

  • Nehmen Sie nur an professionell organisierten und ortskundig begleiteten Wüstenexkursionen mit anerkannten Reiseanbietern teil.
  • Bereisen Sie keinesfalls Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten nur mit ortskundiger Begleitung.

Innenpolitische Lage

Schwerwiegende terroristische Anschläge auf ägyptische Sicherheitskräfte und zivile Ziele können nicht ausgeschlossen werden.
Demonstrationen können weiterhin vor allem in Kairo und anderen Städten nicht ausgeschlossen werden. Im Zuge der Terrorismusbekämpfung haben Sicherheitskräfte und Militär erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts und bei Demonstrationen ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.

Kritische Äußerungen über Ägypten und politische Kommentare, auch in den sozialen Medien, können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens oder des Staatspräsidenten bzw. als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten“ angesehen werden und eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Bei Kontrollen ist eine Durchsuchung nach solchen Kommentaren möglich. Zuletzt kam es im öffentlichen Raum insbesondere in Kairo verstärkt zu Personenkontrollen auch durch Polizisten in Zivil und zur Durchsuchung u.a. von Mobiltelefonen. Weigerungen, den (zivil-)polizeilichen Aufforderungen Folge zu leisten, kann zumindest kurzfristige Freiheitsbeschränkungen bzw. Festnahmen zur Folge haben.

  • Seien Sie wachsam und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Beachten Sie Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen wie z.B. nach dem Freitagsgebiet vor Moscheen weiträumig.
  • Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.
  • Meiden Sie vor allem an Tagen wie dem Jahrestag des Sturzes des ehemaligen Präsidenten Mubarak am 25. Januar oder dem Revolutionsjahrestag am 30. Juni unbedingt religiöse Stätten, Universitäten und staatliche Einrichtungen.
  • Seien Sie sich Ihres Verhaltens und Ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien bewusst.

Minengefahr

Minenfelder sind häufig unzureichend gekennzeichnet, insbesondere auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen.

  • Seien Sie in den genannten Gebieten vorsichtig und bleiben Sie auf regulären Straßen und Wegen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Einreisebestimmungen

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ägyptens.
Die Einreise unterliegt zurzeit keinen COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ägyptens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung.

Durch- und Weiterreise:

Der Flugverkehr findet eingeschränkt wieder statt. Die Weiter- oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.

Einreise aus Israel

Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.

Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (25 USD) zu erwerben.

Regelungen vor Ort

  • Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden.
  • Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen.
  • Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
  • Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.

Travelsecure Ägypten Ausreise Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise

Sie haben noch Fragen zur TravelSecure Reiseversicherung?

E-Mail schreiben
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Support anrufen
+49 (0)931 - 2795 270