Reiserücktrittsgründe im Überblick

Gründe für einen Reiserücktritt  Reiserücktrittsgründe Reiserücktrittskostenversicherung

Wann ist eine Reiserücktrittskosten­versicherung sinnvoll?

Reiserücktrittsversicherung bei Krankheit - Sie haben Ihren Urlaub gebucht und freuen sich auf eine erholsame Reise. Und dann können Sie diese aufgrund von Krankheit nicht antreten. Damit sind Sie nicht allein. Wie eine forsa-Umfrage 2013 zeigte, musste jeder fünfte deutsche Urlauber eine gebuchte Reise schon einmal stornieren.

Die Hauptgründe für den Reiserücktritt sind:

  • Krankheit
  • Unfall

Sorgen Sie deshalb mit einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseabbruchversicherung vor, damit Sie die entgangene Erholung nicht auch noch teuer bezahlen müssen.

Finanztest Topschutz Familie & Einzelpersonen Reiserücktrittsversicherung + Reiseabbruchversicherung

Die folgenden Fallbeispiele sollen die einzelnen Versicherungsarten nochmals verdeutlichen:

Kostenerstattung: Kind ist krank -Familienurlaub abgesagt. Familie Müller verbringt seit langem wieder einen gemeinsamen Familienurlaub und zwar eine Schiffsreise. Die Reisebuchung ist abgeschlossen, alles ist perfekt geplant und die Koffer stehen bereit. Doch zwei Tage vor Reisebeginn wird eines der Kinder krank. Der Arzt bescheinigt, dass ihr Kind nicht reisefähig ist und somit muss Familie Müller stornieren. Aufgrund der kurz bevor stehenden Reise muss Familie Müller über 90 % der Gesamtreisekosten übernehmen. Vor Antritt der Reise hat Herr Müller einen Reiseschutz in Form einer Reiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) abgeschlossen. In diesem Fall übernimmt unser Familientarif alle Stornierungskosten und Familie Müller kann das gesparte Geld für den Urlaub einplanen. An diesem Beispiel sehen Sie, wie wichtig es ist, eine Reiserücktrittsversicherung für die Familie abzuschließen.

Urlaubsabbruch wegen eines Unfalls. Herr Schmidt und Frau Fischer verreisen gemeinsam. Sie sind täglich mehrere Kilometer zu Fuß unterwegs um die schönsten Seiten der Insel zu entdecken. Am vierten Tag erklimmen beide einen Berg, der eine traumhafte Aussicht verspricht. Doch der Untergrund ist sehr steinig und Frau Fischer knickt unglücklich um, so dass sie einen Bänderriss im Fußknöchel erleidet. Aufgrund der ärztlichen Diagnose müssen die Beiden den Urlaub aufgrund der Unfallverletzung abbrechen und die Stornierungskosten übernehmen. Doch Herr Schmidt und Frau Fischer haben wie immer mit einer Reiseversicherung (Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung) vorgesorgt und sparen dadurch die Kosten, die durch den Reiseabbruch entstanden sind. In dieser speziellen Situation bekommen Herr Schmidt und Frau Fischer sogar den vollen Reisepreis erstattet, da im Topschutz ein Urlaubsschutz (auch Urlaubsgarantie) enthalten ist. Dieser erstattet bei Abbruch in der ersten Hälfte der Reise (max. jedoch in den ersten 8 Reisetagen) den kompletten Reisepreis.

Herr Meier hat in diesem Jahr einen ganz besonderen Urlaub gebucht. Eine 10-tägige Safari in Tansania mit anschließendem Badeurlaub auf Sansibar. Das Reisebüro hat Herrn Meier über die Imfpvorschriften aufgeklärt, in diesem Fall muss bei Einreise eine Gelbfieberimpfung nachgewiesen werden. Herr Meier lässt diese entsprechend durchführen. Leider kommt es zu schweren Nebenwirkungen und Herr Meier muss die Reise leider wegen einer Imfpunverträglichkeit stornieren. Herr Meier meldet dies bei seiner Reiserücktrittsversicherung, die er vorsorglich abgeschlossen hat. Diese zahlt ihm die anfallenden Stornokosten komplett zurück, so dass Herr Meier zumindest keinen finanziellen Verlust erlitten hat.

Aktuelles Urteil: Erkrankung des Blindenhundes als Rücktrittsgrund

Ein Urteil des Amtsgerichts München sorgt aktuell für Diskussion. Ein blinder Mann hatte eine Reise nach Fuerteventura gebucht und konnte diese dann aufgrund der Erkrankung seines Blindenhundes nicht antreten. Der Reiseveranstalter stellte die Stornokosten in Höhe von 990 € in Rechnung. Die Versicherung verweigerte die Zahlung. Der Reiseversicherer berief sich darauf, dass dieses Ereignis kein versichertes Ereignis war und bekam Recht. Die Klage wurde abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Pressemitteilung zum Urteil

Erkrankung des Hundes ist bei TravelSecure ® mit versichert

Bei ähnlich gelagerten Fällen hat TravelSecure® die Kostenerstattung übernommen. Die Erkrankung des Hundes (unabhängig davon ob Haustier oder Blindenhund) ist ein versichertes Ereignis. Voraussetzung hierfür ist, dass der Hund mit auf der Buchungsbestätigung des versicherten Urlaubs aufgenommen ist.

Es gibt viele Gründe für einen Reiserücktritt - und eine Versicherung für alle Fälle

Reiserücktrittsversicherung - Gründe Familie auf Hängematte

Sie haben als Familie eine Reise gebucht? Sie wollen sich als Einzelperson einen exklusiven Urlaub gönnen? Sie wollen als Studenten gleich nach der Prüfung raus aus dem Stress und verreisen? Dann haben Sie sicher an eine private Auslandskrankenversicherung gedacht. Doch was passiert z.B. im Fall einer Krankheit, nicht bestandener Prüfung oder anderer Überraschungen, kurz bevor Sie Ihren Urlaub antreten wollen? Sie müssen nicht nur Ihre Pläne ändern, sondern auch einen hohen Preis für den Reiserücktritt zahlen: Stornierungskosten, die sich nach dem Reisepreis richten.

Deshalb gilt: Schon bei der Reisebuchung an die passende Reiseversicherung denken. Je teuerer die Reise, um so ratsamer ist es, wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Dabei lohnt es sich, das Angebot der Versicherungen zu vergleichen.

Unser Rat: Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor dem Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Last-Minute-Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten und Reiseabbruchversicherung am Buchungstag oder Folgetag abgeschlossen wurde.

Unsere Reiserücktrittkosten­versicherung schützt Sie bei:

  • Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Unerwarteter Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels (z. B. implantierter Herzschrittmacher)
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Panne oder Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug zum Ausgangspunkt der Reise
  • Einsatz als Ersthelfer
  • Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)

Wir erstatten Ihnen folgende Kosten:

  • Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird.
  • Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornierungskosten
  • Vermittlungsentgelt bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten

TravelSecure ®Reiserücktritts­versicherung

  • Umfassende Absicherung: Erstattung der anfallenden Stornierungskosten bei Erkrankung, schwerem Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum und vielen weiteren Rücktrittsgründen.
  • Die Zeitschrift Finanztest | Stiftung Warentest (Ausgabe 01/2024) hat 54 Tarifvarianten für Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung getestet. Der Tarif TravelSecure ® Topschutz wurde mit der Bestnote SEHR GUT (1,5) bei Einmalverträgen für Einzelpersonen und auch für Familien ausgezeichnet!
  • Mit oder ohne Selbstbeteiligung: Sie haben die Wahl, ob Sie eine Reiseversicherung mit Selbstbehalt oder ohne abschließen möchten.
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