TravelSecure® Klassenreise­versicherung

 Klassenreiseversicherung von TravelSecure

Rundumschutz auf jeder Klassenfahrt:
für Schüler, Lehrer und andere Aufsichtspersonen

Die Klassenreise­versicherung bietet Schutz für alle Teilnehmer

  • Reiserücktrittsversicherung: Unsere Reiserücktrittsversicherung erstattet die anfallenden Stornierungskosten bei Erkrankung, schwerem Unfall, Nichtversetzung eines Schülers, Nichtbestehen oder Wiederholung einer Prüfung während oder kurz nach der Reise, Erkrankung von Angehörigen und vieles mehr.
  • Reiseabbruchversicherung: Nach Reiseantritt bewahrt unsere Reiseabbruchversicherung Mitreisende vor einem möglichen finanziellen Verlust bei Abbruch der Gruppenreise
  • Auslandskrankenversicherung: Erstattet den Teilnehmern der Reisegruppe die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland
  • Weltweit gültig
  • Für Schülergruppen ab 6 Personen
  • Optional mit Lehrerausfalldeckung

Die Vorteile der TravelSecure® Klassenreiseversicherung:

  • Perfekt auf Klassenreisen abgestimmte Leistungen!
  • Lehrerausfallversicherung: Kann eine Reise nicht stattfinden, weil die Aufsichtsperson die Reise nicht antreten kann, übernehmen wir die Stornokosten der gesamten Klassenfahrt.
  • Neben den klassischen Reiserücktrittsgründen Erkrankung, Unfall usw. auch Rücktrittsgründe, die besonders für Schüler relevant sind: Wiederholungsprüfung (an Schule/Uni), Schulwechsel, Nichtversetzung in die nächsthöhere Jahrgangstufe
  • Wählen Sie aus 3 Tarifen: Basic, Deutschland, Weltweit!
  • Keine Selbstbeteiligung bei Reiserücktritt, Reiseabbruch, Auslandskrankenversicherung, Reiseunfall und der Lehrerausfalldeckung!
 Klassenreiseversicherung von TravelSecure - Vorteile

Tarifübersicht

Abschlussfrist
  • Die Klassenreiseversicherung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
  • Liegen zwischen der Buchung und dem Beginn der Reise weniger als 30 Tage (Last-Minute-Buchung) muss die Klassenreiseversicherung am Tag der Buchung oder maximal 4 Tage nach Buchung abgeschlossen werden.
Was ist versichert?

In der Reiserücktrittsversicherung

  • Reise kann nicht angetreten werden
  • Reise kann nicht rechtzeitig angetreten werden
  • Reise muss umgebucht werden

In der Reiseabbruchversicherung

  • Reise muss vorzeitig beendet werden
  • Reise muss unterbrochen werden

In der Reiseunfallversicherung

  • Finanzielle Unterstützung bei Invalidität und Tod
  • Erstattung von Bergungskosten

In der Reisehaftpflichtversicherung

  • Leistung bei Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen
  • Leistung bei Mietsachschäden in Hotel- und Pensionszimmern
  • Leistung bei Schäden, die während der Ausübung von Sport entstehen

In der Reisekrankenversicherung

  • Übernahme der Kosten von Heilbehandlungen
  • Rücktransport

In der Lehrerausfalldeckung

  • Erstattung der Reisekosten, wenn wegen des Ausfalls einer Aufsichtsperson die Reise nicht stattfinden kann
Höhe der Versicherungssumme
  • Pro Person kann ein Reisepreis von maximal 1.500 EUR abgesichert werden.
Abschlussfrist
  • Die Klassenreiseversicherung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
  • Liegen zwischen der Buchung und dem Beginn der Reise weniger als 30 Tage (Last-Minute-Buchung) muss die Klassenreiseversicherung am Tag der Buchung oder maximal 4 Tage nach Buchung abgeschlossen werden.
Was ist versichert?

In der Reiserücktrittsversicherung

  • Reise kann nicht angetreten werden
  • Reise kann nicht rechtzeitig angetreten werden
  • Reise muss umgebucht werden

In der Reiseabbruchversicherung

  • Reise muss vorzeitig beendet werden
  • Reise muss unterbrochen werden

In der Reiseunfallversicherung

  • Finanzielle Unterstützung bei Invalidität und Tod
  • Erstattung von Bergungskosten

In der Reisehaftpflichtversicherung

  • Leistung bei Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen
  • Leistung bei Mietsachschäden in Hotel- und Pensionszimmern
  • Leistung bei Schäden, die während der Ausübung von Sport entstehen

In der Reisekrankenversicherung

  • Übernahme der Kosten von Heilbehandlungen
  • Rücktransport

In der Lehrerausfalldeckung

  • Erstattung der Reisekosten, wenn wegen des Ausfalls einer Aufsichtsperson die Reise nicht stattfinden kann
Höhe der Versicherungssumme
  • Pro Person kann ein Reisepreis von maximal 1.500 EUR abgesichert werden.

Welches Paket ist das richtige für unsere Reise?

klassenreisen auslandskrankenversicherung reiseversicherung reiserücktritt reiseabbruch reiseunfall

Leistungen

Reiserücktrittsversicherung

Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen oder Risikopersonen unter anderem bei

  • Tod
  • schwerem Unfall
  • unerwartet schwerer Erkrankung
  • unerwarteter Impfunverträglichkeit
  • Nichtbestehen oder Wiederholung einer Prüfung
  • Nichtversetzung eines Schülers
  • Ausscheiden eines Schülers aus dem Klassenverband
  • Erstattung von Stornierungsgebühren
  • Übernahme von Umbuchungskosten
  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise bei verspätetem Reiseantritt
  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln

Reiseabbruchversicherung

Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen oder Risikopersonen unter anderem bei

  • Tod
  • schwerem Unfall
  • unerwartet schwerer Erkrankung
  • unerwarteter Impfunverträglichkeit
  • Nichtbestehen oder Wiederholung einer Prüfung
  • Nichtversetzung eines Schülers
  • Ausscheiden eines Schülers aus dem Klassenverband
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei verspäteter Abreise

Reiseunfallversicherung

  • Wir erbringen Versicherungsleistungen aus der vereinbarten Versicherungssumme, wenn ein Unfall während der versicherten Reise zum Tod oder zu einer dauernden Invalidität der versicherten Person führt
  • Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden
  • Invaliditätsleistung, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist
  • Todesfallleistung bei Unfalltod
  • Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten (Bergungskosten)

Reisehaftpflichtversicherung

  • Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens während der Reise
  • Personen- und Sachschäden
  • Mietsachschäden
  • Übernahme der Kosten durch Personen- und Sachschäden
  • Erstattung von Mietsachschäden (inklusive Glas) aus der Benutzung der gemieteten Räumen in Gebäuden (z.B. Hotel- u. Pensionszimmer, Ferienwohnungen, Bungalows) sowie der Räume, deren Benutzung in Zusammenhang mit der Beherbergung vorgesehen und gestattet ist (z.B. Speiseräume, Gemeinschaftsbäder)
  • Prüfung der Haftungsfrage
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche

Reisekrankenversicherung

  • Medizinisch notwendige Heilbehandlungen während einer Auslandsreise
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • für ärztlich verordnete Massagen, med. Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • für ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus und zur Erstversorgung
  • Anschaffung von Herzschrittmachern und Prothesen (für Gewährleistung der Transportfähigkeit)
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
  • medizinischer Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
  • Kostenübernahme für eine versicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
  • vielfältige Assistance-Leistungen wie Vermittlung ärztlicher Betreuung
  • Auskünfte zu Impfvorschriften
  • Organisation der medizinischen Hilfeleistungen u.v.m.
  • Rückerstattung der Telefonkosten für die Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale bis 50,- EUR
  • Notfall-Service: 24-Stunden-Hotline

FAQ - Häufige Fragen

Die Klassenreiseversicherung kann von Schülergruppen und Schulklassen abgeschlossen werden. Schüler können bis zu einem Alter von 25 Jahren abgesichert werden. Für die Aufsichtspersonen bei Abschluss einer Lehrerausfallversicherung gibt es keine Altersgrenze.

Die Schülerreiseversicherung müssen Sie spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen haben. Liegen zwischen dem Buchungstag und dem Beginn der Reise weniger als 30 Tage, können Sie die Versicherung für die Schülerreise am Buchungstag der Reise oder maximal 4 Tage nach Buchung abschließen.

Mit der Klassenreiseversicherung können Sie klassische Reisen ins Schullandheim, Schüleraustausch mit der Partnerstadt oder Exkursionen absichern. Sind Sie sich nicht sicher, ob diese Reise hierunter fällt, kontaktieren Sie unseren Kundenservice.

Bei diesem Produkt gibt es keinen Selbstbehalt, außer beim Abschluss der Reisehaftpflichtversicherung, hier beträgt der Selbstbehalt bei Mietsachschäden 20% der Schadenersatzleistung, mind. jedoch 50 EUR.

Die Lehrerausfalldeckung ist empfehlenswert, wenn durch den Ausfall der Aufsichtsperson(en) die Klassenreise nicht durchgeführt werden kann. Nach unseren Bedingungen müssen mindestens zwei Aufsichtspersonen teilnehmen. Beachten Sie bitte auch die Regelungen Ihrer Schule.

Zunächst einmal: bewahren Sie Ruhe!

Für die Meldung des Schadens können Sie entweder unsere Online-Schadenmeldung oder uns telefonisch unter der Rufnummer: +49 (0) 931-2795-250 kontaktieren.

Achten Sie bei einem Anruf aus dem Ausland auf die entsprechende Landesvorwahl.

Tipp: Speichern Sie sich diese Nummer vor der Reise auf Ihrem Mobiltelefon ab und speichern Sie ihre Versicherungsnummer direkt mit dazu, dann sparen Sie sich im Schadenfall die Suche danach.

Je nach gewähltem Leistungsumfang gibt es Unterschiede. Im Basispaket sind der Rücktritt von der Reise und der Abbruch der Reise versichert. Im Sorglospaket wird dieser Schutz noch durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung, sowie bei Auslandsreisen durch eine Reisekrankenversicherung, ergänzt.

Achten Sie darauf, dass Sie bzw. die Schüler eine Reisekrankenversicherung haben.

Grundsätzlich sind Schüler bei einer Klassenreise über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, soweit der Unfall sich während einer schulischen Aktivität ereignet hat. Schwierig wird es aber, wenn der Unfall bei einer Aktivität passiert ist, die nicht eindeutig der Klassenfahrt zugeordnet werden kann. Zum Beispiel während der Freizeit oder bei unerlaubten Entfernen von der Gruppe.

Versicherungsschutz besteht für die versicherte Reise bis zu einer maximalen Reisedauer von 30 Tagen

Es handelt sich hier um eine einmalige Versicherung, die nach der vereinbarten Reisedauer automatisch endet. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Ist ein Schüler über 25 Jahre alt, kann die Klassenreiseversicherung nicht abgeschlossen werden. Allerdings könnte hier eine Gruppenreiseversicherung für Sie interessant sein.

Im Rahmen der Klassenreiseversicherung sollten nur schulische Reisen abgesichert werden. Handelt es sich jedoch bei der geplanten Reise nicht um eine Schulreise, empfehlen wir eine Gruppenreiseversicherung.

Abschlussmöglichkeiten

Sie haben sich bereits für einen Tarif entschieden und möchten Ihren Vertrag gleich abschließen?
Dann hier entlang:

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+49 (0)931 - 2795 270

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