Reisewarnung und Einreisebestimmungen Schweiz
Es ist aktuell keine Reisewarnung für die Schweiz ausgesprochen.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in der Schweiz ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an vielbesuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Das Klima ist alpin-gemäßigt. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen. Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall und Lawinenabgängen kommen; bei Tauwetter kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen. Extremwetterlagen mit u.a. Starkregen und in der Folge Murgängen und Hochwasser nehmen insbesondere im alpinen Raum (Kantone Wallis, Graubünden, Tessin, Bern), aber auch in anderen Regionen, zu.
- Informieren Sie sich zu aktuellen Hochwasser- und Lawinenwarnungen für Ihren jeweiligen Standort auch über die App AlertSwiss .
- Holen Sie rechtzeitig Informationen beim Schweizer Alpen Club - SAC und von Alpine Sicherheit ein.
- Verlassen Sie ausgewiesene Wege, Pisten und Loipen nicht und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
An der deutsch-schweizerischen Landesgrenze finden derzeit vorübergehende Binnengrenzkontrollen statt. Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen. Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden.
- Führen Sie – auch für Kinder – stets gültige Reisedokumente wie Reisepässe oder Personalausweise mit und rechnen Sie ggf. mit Verzögerungen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht, siehe Einreise und Zoll - Reisedokumente .
- Beachten Sie aktuelle Verkehrsmeldungen und informieren Sie sich rechtzeitig z.B. beim ADAC oder beim Touring Club Schweiz (TCS) .
Infrastruktur/Verkehr
Die Schweiz hat ein hervorragendes, dichtes Netz von Verkehrsverbindungen mit Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind.
Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich, die als Klebe- oder als e-Vignette erhältlich ist. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden .
- Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) 0,1.
- Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d. h., dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
- Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang. Auf Bergstraßen hat das aufwärtsfahrende Fahrzeug Vorfahrt.
- Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung führen.
- Lawinenabgänge, Erdrutsche und Überschwemmungen können in den Bergregionen ganzjährig auftreten und zur temporären Sperrung von Straßen und Bahnstrecken führen.
Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.
Fahrräder und E-Bikes
Fahrräder und E-Bikes müssen auch in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards erfüllen. Dazu gehören ein weißes Vorder- und rotes Rücklicht, Reflektoren, funktionierende Bremsen und aufgepumpte Reifen. E-Bikes müssen außerdem mit einer Klingel ausgestattet sein. Eine helltönende Klingel wird bei Fahrrädern empfohlen.
Für E-Bikes gilt das Taglichtgebot.
Schnelle E-Bikes ab 25 km/h müssen registriert (gelbes Kontrollschild und E-Bike-Vignette) und mit Rückspiegel und Tachometer ausgestattet sein; außerdem gilt eine Helmpflicht. Das Führen eines E-Bikes ist ab 14 Jahren gestattet; es gilt allerdings eine Führerscheinpflicht. Diese entfällt auf langsamen E-Bikes für Personen ab 16 Jahren.
Bei Nichtbefolgung drohen Bußgelder, die auch in Deutschland eingetrieben werden können, siehe Rechtliche Besonderheiten .
Weitere Informationen bieten das Eidgenössische Bundesamt für Straßen ASTRA und das Informationsportal der Schweizer Behörden .
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Städten gut ausgeprägt.
Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ .
Rechtliche Besonderheiten
Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland und können auch dort vollstreckt werden. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der EUR vermehrt als Zahlungsmittel verwendet.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente & Einreise
- Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis, vorläufigem Personalausweis (nur im Rahmen der Gültigkeit) und Kinderreisepass einreisen.
- Reisedokumente dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein, mit Ausnahme des vorläufigen Personalausweises.
- Nutzen Sie keine ehemals als verloren gemeldeten Reisedokumente, selbst wenn der Verlust widerrufen wurde.
Visum
- Kein Visum für deutsche Staatsangehörige erforderlich.
- Auch Inhaber deutscher Aufenthaltstitel und Reiseausweise können visumfrei bis zu 90 Tage einreisen.
- Für Aufenthalte über 90 Tage: Informationen beim EDA .
Minderjährige
- Keine besonderen Einreisebestimmungen bekannt.
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten empfohlen.
Einfuhrbestimmungen
- Währungen sind unbegrenzt ein- und ausfuhrbar, ab 10.000 CHF deklarationspflichtig.
- Alkohol & Tabak nur in begrenzten Mengen erlaubt (1L über 18%, 5L unter 18%, 250 Zigaretten/Zigarren oder 250g Tabak).
- Weitere Infos: BAZG .
Tiere
- Einreise von Haustieren aus der EU mit EU-Heimtierausweis möglich.
- Beachten Sie die Hinweise des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen .
Gesundheit
Impfschutz
- Für die Schweiz sind keine Impfungen vorgeschrieben, jedoch sollten Sie darauf achten, dass die Standardimpfungen gemäss Impfkalender der STIKO bei Ihnen und Ihren Kindern aktuell sind. Insbesondere sollte ein ausreichender Impfschutz gegen Masern gewährleistet sein.
- Empfohlen: aktueller Impfstatus gemäß STIKO, ggf. FSME-Schutz bei Outdoor-Aktivitäten.
- EU-/EFTA-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gültig, aber eine Reiseversicherung wird empfohlen.
- Ab Wohnsitz in der Schweiz: Krankenversicherungspflicht nach drei Monaten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist sehr gut.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Wohnsitz in der Schweiz ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung erforderlich. Eine Übersicht der zugelassenen Krankenversicherungen finden Sie beim Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG.
- Lassen Sie sich besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG .
Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise
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