Aktuelle Hinweise zum Coronavirus (COVID‐19)

Reiseschutzbrief – Corona von TravelSecure

Aktuelle Hinweise zum Coronavirus (COVID-19) in Verbindung mit ihrer TravelSecure Reiseversicherung

Weltgesundheitsorganisation (WHO):

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 30.01.2020 den Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) zur internationalen gesundheitlichen Notlage erklärt. Aufgrund der aktuellen Entwicklung zur Ausbreitung des Coronavirus, möchten wir ihnen nachfolgend wichtige Informationen zum Versicherungsschutz geben.

Hinweise zur Reiserücktrittskosten-Versicherung

Grundsätzlich bietet die Reiserücktrittskosten‐Versicherung Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie z. B. wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder eines schweren Unfalls Ihre Reise nicht wie geplant antreten können. Dementsprechend sind Sie auch abgesichert, wenn Sie ihre Reise aufgrund einer Corona‐Infizierung (Krankheit) nicht antreten können.

Eine theoretische Gefahr, wenn Sie z.B. Angst vor einer Ansteckung während der Reise haben, ist allerdings kein versichertes Ereignis und somit werden dadurch möglicherweise anfallende Stornokosten nicht vom Versicherer übernommen.

Ebenso besteht kein Versicherungsschutz, wenn eine Quarantäne für Sie angeordnet wird, die Einreise ins Urlaubsland behördlich verweigert wird oder es dort starke Einschränkungen geben wird. Eine Stornierung der Reise wegen diesen oder vergleichbaren Ursachen begründet keinen Leistungsanspruch aus der Reiserücktrittskosten‐Versicherung.

Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an Ihren Reiseveranstalter bzw. an den Leistungsträger ihrer Reisebuchung.

Wird vom Auswärtigen Amtes eine Reisewarnung ausgesprochen ist dies ebenfalls kein versichertes Ereignis.

Hinweise zur Reisabbruchkosten-Versicherung

Auch hier gilt, dass Sie bei einer Corona Erkrankung entsprechend abgesichert sind und die Mehrkosten bzw. zusätzliche Rückreisekosten im Rahmen der Versicherung geltend gemacht werden können.

Gibt es nur einen Verdacht der Infizierung oder Angst vor einer Ansteckung oder es wird im Ausland eine Quarantäne für Sie ausgesprochen, besteht auch hier kein Versicherungsschutz. Hierbei handelt es sich um eine „Maßnahme der Staatsgewalt“, die nicht unter den Versicherungsumfang fällt.

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung

Mit der TravelSecure Auslandsreisekrankenversicherung, sind Sie im Ausland bei Erkrankung umfassend geschützt. Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, besteht für die vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten Versicherungsschutz. Falls Sie darüber hinaus aufgrund der Erkrankung nicht transportfähig sind und nicht zurückkehren können, fallen selbstverständlich auch die dann entstehenden weiteren Behandlungskosten unter den Versicherungsschutz.

Grundsätzlich gilt für alle Aussagen immer, dass maßgeblich für den jeweiligen Versicherungsumfang das jeweils abgeschlossenen Produkt und die dazu geltenden Bedingungen sind.

Wir empfehlen Ihnen unseren Reiseschutzbrief – Corona: Das i-Tüpfelchen zu Ihrer bereits bestehenden Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Sie haben noch Fragen zur TravelSecure® Reiseversicherung?

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