Anerkennung von Leistungen nach einem Auslandsaufenthalt

Die Anerkennung der Leistungen nach einem Auslandsstudium oder Praktikum ist ein großes Thema. Wer im Ausland an den Gastuniversitäten hart lernt und Prüfungen schreibt, möchte diese Ergebnisse nach seiner Rückkehr auch anerkannt bekommen und nicht sich erneut prüfen lassen, weil die Inhalte nicht übereinstimmten und keine Notenanerkennung möglich ist.
Notenanerkennung nach einem Auslandssemester
Damit du Prüfungen nach deinem Auslandssemester nicht wiederholen musst, ist es wichtig, einiges zu beachten:
- Die Anerkennung von Studienleistungen sollte im Idealfall bereits vor dem Auslandsaufenthalt abgesprochen werden. Um später großen Ärger zu vermeiden, kontaktiere die Fachstudienberatung und lass dich bezüglich der Anerkennung von Kursen, die du im Auslandsstudium planst, beraten.
- Am sichersten, dass deine Leistungen anerkannt werden, kannst du sein, wenn du an einer Partnerhochschule studierst. In diesem Fall wird im Learning Agreement festgehalten, welche Veranstaltungen, die im Ausland belegt werden, für dein Studium anerkannt werden.
- Nimm auch Kontakt zu einem deiner Professoren auf, für dessen Fach du planst, eine Leistung im Ausland zu erbringen. Oft hat er einen guten Überblick darüber, welche Studiengänge im Ausland ähnliche Fachinhalte haben, sodass du sicherstellen kannst, dass deine erbrachten Leistungen anerkannt werden.
- Die Prüfungsleistungen, die du im Einzelnen im Ausland erbracht hast, kannst du dann nach deiner Rückkehr über einen Antrag anerkennen lassen. Allerdings ist das am einfachsten, wenn du vor deinem Auslandsaufenthalt über die Notenanerkennung verhandelt hast. Denke daran, während des Auslandssemesters am besten alle Unterlagen (wie Zeugnisse, Transcript of Records, Scheine, Kursbeschreibungen, Seminararbeiten, Essays etc.) zu den Lehrveranstaltungen zu sammeln, die du anerkennen lassen möchtest.
Learning Agreement - Was ist das?
Ein Learning Agreement fungiert als eine Art Studienvertrag zwischen dir als Studierendem, deiner Heimathochschule in Deutschland und der Gasthochschule im Ausland. Es ist eine Vereinbarung zwischen allen Parteien, welche Lehrveranstaltungen du an der Gasthochschule belegen wirst und welche später an deiner heimischen Hochschule anerkannt werden können.
Wenn du über Erasmus+ ins Ausland gehst, ist ein Learning Agreement obligatorisch. Doch auch wenn du dein Auslandssemester als Freemover oder im Rahmen eines anderen Austauschprogramms planst, ist es ratsam, dich mit der vorläufigen Kurswahl auseinanderzusetzen und die Anerkennbarkeit der Module im Vorfeld zu klären. Einige Universitäten haben möglicherweise keine einheitliche Form des Learning Agreements, jedoch ähnliche Vorlagen, und verlangen einen Antrag auf Anerkennung vor dem Auslandsaufenthalt. Unabhängig davon, ob dies verpflichtend ist oder nicht, bietet dir die vorläufige Kurswahl und die Anerkennbarkeitsprüfung eine gewisse Planungssicherheit für dein bevorstehendes Auslandssemester.
Anerkennung eines Auslandspraktikums
In der Regel kann ein Auslandspraktikum unter bestimmten Voraussetzungen, die je nach Studienfach und Hochschule variieren können, als Teil des Studiums anerkannt oder im Prüfungszeugnis vermerkt werden. Dabei kann nicht nur ein Pflichtpraktikum, sondern auch ein Praktikum, das nicht obligatorisch ist, aber für das Studium förderlich ist, in Zeugnisunterlagen erwähnt werden.
Wenn du ein Pflichtpraktikum absolvieren musst und dieses im Ausland machen möchtest, bespreche die Anerkennung vor deinem Auslandsaufenthalt mit den entsprechenden Fachvertreter*innen. Wenn du ein Praktikum im Rahmen des Erasmus+ Programms absolvierst, ist die Anerkennungsfähigkeit im Learning Agreement for Traineeships festzuhalten. Stelle sicher, dass du in allen Fällen eine umfassende Praktikumsdokumentation führst und eine aussagekräftige Praktikumsbestätigung erhältst. Um das Praktikum anerkennen zu lassen, musst du nach deiner Rückkehr einen Antrag auf Anerkennung des absolvierten Praktikums stellen.
Anerkennung eines Vollstudiums
Wenn du nicht nur einige Semester, sondern ein Vollstudium im Ausland absolvieren möchtest, musst du dich über die Anerkennung von Abschlüssen gut informieren. Das betrifft insbesondere Studiengänge, die in Deutschland mit einem Staatsexamen abgeschlossen werden: Jura, Human-, Tier- und Zahnmedizin, Lebensmittelchemie und Pharmazie.
Ansonsten wird es letztlich von deinem zukünftigen Arbeitgeber abhängen, ob die erbrachten Leistungen für deine berufliche Tätigkeit ausreichen und anerkannt werden. Besonders im öffentlichen Sektor spielt dieser Aspekt eine Rolle. Bei international ausgerichteten Unternehmen und Organisationen sollte es hier normalerweise nicht zu Problemen kommen.
Genehmigung ausländischer Hochschulgrade
Besonders für Absolventen, die im Ausland einen Hochschulgrad erworben haben, ist dieser Punkt interessant. Da die Führung akademischer Grade in Deutschland rechtlich geschützt ist, unterliegt auch die Führung im Ausland erworbener Hochschulgrade einer gesetzlichen Regelung. Um einen ausländischen Hochschulgrad in Deutschland führen zu dürfen, ist die Genehmigung der Ministerien der Bundesländer erforderlich.
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