Reisen in der Schwangerschaft - Reiserücktritt

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Mit einer Reiserücktrittsversicherung sind Sie während der Schwangerschaft auf der sicheren Seite

Wer möchte sie nicht nutzen? Die vielleicht letzte Gelegenheit für einen halbwegs entspannten Urlaub? Wenn man einige Tipps beherzigt, dann kann der Urlaub trotz Schwangerschaft ruhig verlaufen. Am besten eignet sich die Zeit zwischen dem vierten und sechsten Monat für eine Reise, da hier die Zeit meist am ehesten beschwerdefrei verläuft.

Reisetipps für Schwangere

In der Schwangerschaft unterwegs mit dem Auto

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Wer mit dem Auto in Urlaub fährt, der sollte darauf achten, dass die Temperaturen nicht zu hoch sind und viele Pausen gemacht werden, damit Sie sich die Beine ein wenig vertreten und frische Luft schnappen können. Die ist immer noch das Wichtigste für Mutter und Kind. Auch die Aufnahme von ausreichend Flüssigkeit (mind. 2-3 Liter am Tag) ist besonders wichtig. Wenn der Ernstfall eintritt und Sie einen Autounfall haben, so sollten Sie schnellstmöglich einen Frauenarzt aufsuchen, damit dieser überprüfen kann, dass dem Baby auch nichts passiert ist. Auch wenn es vielleicht nicht so wirkt, der Airbag stellt keine Gefahr für Ihr Baby dar. Er reagiert noch vor dem Sicherheitsgurt im Falle eines Aufpralls und verhindert, dass der Hüftgurt zu stark auf Ihren Bauch drückt.

Wichtige Fakten auf einen Blick:

  • Temperaturen nicht zu hoch
  • häufige Pausen einlgen
  • Beine vertreten
  • frische Luft
  • ausreichend Flüssigkeit
  • Frauenarzt nach Autounfall konsultieren
  • Airbag stellt i. A. keine Gefahr da

Reisen mit dem Flugzeug während der Schwangerschaft | Reiserücktrittsversicherung

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Wer nicht mit dem Auto unterwegs sein will, der kann getrost auch das Flugzeug nehmen. Grundsätzlich können gesunde Mütter und Kinder auch Langstreckenflüge antreten, ideal sind allerdings Ziele, die innerhalb von vier Stunden zu erreichen sind. Grundsätzlich werden schwangere Frauen bis zur 36. Schwangerschaftswoche problemlos befördert, erst darüber hinaus besteht ein Startverbot für Schwangere, da die Airlines verhindern wollen, dass das Kind an Bord zur Welt kommt. Ab der 28. Woche sollten Sie ein Attest mitführen, welches bestätigt, dass keine unmittelbare Geburt bevorsteht. Wichtig: Erkundigen Sie sich im Vorfeld Ihrer Reise nicht nur über die Bestimmungen der Fluggesellschaft mit der Sie fliegen, sondern auch nach den Regelungen im jeweiligen Zielland. Nicht nur die Regelungen der Airlines sind different, sondern auch die Einreisebestimmungen für Schwangere sind von land zu Land unterschiedlich.

Die Reise mit dem Flugzeug erfordert bereits im Vorfeld einige Bemühungen: So ist es sinnvoll, dass Sie bei der Buchung anmerken, dass Sie schwanger sind, damit Sie einen Platz am Gang oder in den vorderen Reihen erhalten. Hier haben Sie genügend Beinfreiheit und können zwischendurch ggfs. Übungen für Beine und Gelenke durchführen, um die Thrombosegefahr zu mindern. Ihre Kleidung sollten Sie möglichst locker wählen und vorsichtshalber Kompressionsstrümpfe tragen, die ebenfalls die Thrombosegefahr mindern.

Grundsätzlich schadet die Flugreise einem ungeborenen Kind nicht. Trotz des geringen Sauerstoffgehaltes der Atemluft wird ihr Kind optimal mit Sauerstoff versorgt. Nach neuesten Erkenntnissen schaden weder die Belastung durch Lärm, noch durch Beschleunigung und Vibrationen.

Sollten Sie an Flugangst leiden oder mit Herz-Kreislauf-Beschwerden zu kämpfen haben, sollten Sie sich vor Ihrer Flugreise unbedingt von Ihrem Arzt beraten lassen.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Reiseziel möglichst innerhalb von vier Stunden erreichbar
  • bis zur 36. Schwangerschaftswoche problemlos in den Urlaub fliegen
  • Startverbot für Schwangere ab der 37. Schwangerschaftswoche
  • ab der 28. Woche Attest mitführen
  • Bestimmungen der Fluggesellschaften für Abflug prüfen
  • Bestimmungen des Ziellandes prüfen (USA Tipps: vor dem Abflug)
  • Platz am Gang reservieren
  • auf Beinfreiheit achten
  • Übungen für Beine und Gelenke durchführen (Reisethrombose vorbeugen)
  • komfortable Kleidung tragen
  • Kompressionsstrümpfe tragen

Allgemeine Reise-Tipps für die Schwangerschaft | Reiserücktrittsversicherung

Generell gilt bei der Urlaubsreise im schwangeren Zustand:

  • Auch wenn Sie sich gut fühlen, sollten Sie sich nicht überschätzen.
  • Reisen in Gebiete mit starken klimatischen Veränderungen und Unterschieden sind ebenso wenig ratsam wie Reisen in tropische Gebiete, die Ihren Kreislauf belasten.
  • Außerdem besteht dort eine erhöhte Gefahr von Infektionen.
  • Über die ärztliche Versorgung vor Ort sollten Sie sich immer im Voraus informieren. Hier steht Ihnen Ihr Hotel am Zielort sicherlich gerne zur Verfügung

Auf Reisen gut versichert während der Schwangerschaft

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Selbst wenn Sie und Ihre Familie die vorherigen Tipps beherzigen, kann es zu Komplikationen kommen, die Sie zwingen, Ihre Reise aufgrund der Schwangerschaft zu stornieren. Eventuell ist die Reise bereits zu einem Zeitpunkt gebucht worden, an dem noch keine Schwangerschaft bestand. Und nun, wo es losgehen soll, stellt Frau sich die Frage „Kann ich schwanger verreisen?“ Grundsätzlich ist das kein Problem, wenn Sie die oben genannten Punkte berücksichtigen. Allerdings empfindet es nicht jede werdende Mutter als angenehm, sich außerhalb ihres gewohnten Umfeldes zu bewegen oder gar zu verreisen. In diesem Fall ist es wichtig, eine Reiseversicherung abgeschlossen zu haben, die die Stornokosten für einen Reiserücktritt aufgrund Schwangerschaft zahlt. Bei der mehrfach ausgezeichneten Reiserücktrittsversicherung von TravelSecure® besteht auch während der Schwangerschaft Versicherungsschutz. Auch für Ihren Ehemann, Partner oder andere mitversicherte Mitreisende, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zu Ihnen stehen, greift der Reiseversicherungsschutz, wenn es bei einer Schwangerschaft zu Komplikationen kommt. Denn wir wollen, dass Sie bestens versorgt sind und sich auf Ihr Wohlbefinden konzentrieren können – mit Ihrer Familie und der Reiserücktrittsversicherung von TravelSecure® an Ihrer Seite.

Ein Reiserücktritt aufgrund einer Schwangerschaft ohne Versicherung wird meist sehr teuer: Sie müssten die gesamten Stornokosten für den Urlaub selbst tragen. Wir zahlen bei Schwangerschaft die Rücktrittskosten; wenn Sie einen Flug gebucht haben und die Reise aufgrund der Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikationen nicht antreten können, springt Ihre Reiserücktrittsversicherung ein.

Quelle: Eltern.de (Zugriff am 08.04.2019); Reisen in der Schwangerschaft (Zugriff am 08.04.2019); Lufthansa: Gesund Reisen (Zugriff am 03.11.2020)

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