TravelSecure® Auslandskrankenversicherung | Corona

Mit einer Auslandskrankenversicherung | Corona von TravelSecure® sind Sie während Ihrer Reise optimal abgesichert
- Weltweiter Schutz im Urlaub: Mit der TravelSecure® Auslandskrankenversicherung können Sie sich weltweit behandeln lassen.
- Ausgezeichnet: Im aktuellsten Test von Finanztest (Ausgabe 05/2022) wurde unsere Auslandsreisekrankenversicherung mit „SEHR GUT“ bewertet und hat die Note 0,8 erhalten.
- 24-Stunden Notfall Service: Unser Notruf-Service steht Ihnen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.

Inhalt
- Welche Absicherung brauche ich?
- Leistungen
- Wichtig zu wissen – wo die Auslandsreisekrankenversicherung zur Pflicht wird!
- Mehrfach ausgezeichnet von Stiftung Warentest - Finanztest
- Auslandsreisekrankenversicherung und Corona
- Reisekrankheiten & Kostenübernahmen
- FAQ - Häufige Fragen und Antworten
- Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt
- Auch interessant

Welche Absicherung brauche ich?
Jede Reise ist anders.
Während der eine einfach nur 14 Tage am Strand liegen möchte, verbringt der nächste ein paar Monate bei seiner Familie im Ausland oder unternimmt eine Weltreise. Wieder andere möchten ein oder mehrere Semester im Ausland studieren.
Wir bieten für Ihren Auslandsaufenthalt den optimalen Versicherungsschutz an. Überzeugen Sie sich selbst:
Unsere Tarife im Einzelnen:

- Versicherungsschutz für Reisen bis zu 365 Tage Reisedauer
- Entspricht den Visum-Anforderungen der Verordnung (EG)
- Versicherungschutz in Deutschland und den EU-Ländern (einschließlich Liechtenstein, Schweiz, Norwegen, Island)
Das ist zunächst davon abhängig, ob Sie aus Ihrem Heimatland Deutschland ins Ausland möchten oder ob Personen aus dem Ausland hier in Deutschland abgesichert sein möchten.

Gerne beraten wir auch telefonisch unter Tel. 0931/2795-270
Leistungen
Je nach Art des Aufenthaltes sind die Leistungen entsprechend angepasst. Wir übernehmen jedoch grundsätzlich die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland, egal ob ambulant oder stationär sowie die Kosten für einen dringenden Rücktransport.
Eine ausführliche Beschreibung der Leistungen finden Sie unter den jeweiligen Tarifen.
Wichtig zu wissen – wo die Auslandsreisekrankenversicherung zur Pflicht wird!
Mittlerweile gibt es einige Länder, in denen die Auslandsreisekrankenversicherung zur Pflicht geworden ist. Hier müssen Sie eine gültige Versicherung nachweisen können – ansonsten kann Ihnen die Einreise verwehrt werden und Ihre Reise endet, bevor sie überhaupt begonnen hat.
Dies gilt aktuell zum Beispiel für Reisen in die Russische Föderation, die Ukraine oder Kuba.
Für einige Länder wie z.B. China oder Thailand ist ein Touristenvisum erforderlich. Dieses wird üblicherweise nur gewährt, wenn eine Auslandsreisekrankenversicherung nachgewiesen werden kann.
Unser Service für Sie: Wir bieten Ihnen die Versicherungsbestätigungen nicht nur in Deutsch, sondern auch in Englisch, Russisch oder Spanisch an. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mehrfach ausgezeichnet von Stiftung Warentest - Finanztest
Die Auslandskrankenversicherungen | Corona von TravelSecure® wurden in der Vergangenheit wiederholt vom Finanztest der Stiftung Warentest mit den Noten "SEHR GUT" ausgezeichnet. Damit gehören unsere Versicherungen schon seit Jahren zu den Besten und günstigsten. Im aktuellsten Test 05/2022 sind wir mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung für Familien und Einzelpersonen mit der Note 0,8 SEHR GUT ausgezeichnet worden. Weitere Informationen zu den Auszeichnungen sowie Testergebnissen finden Sie unter Finanztest.

Auslandsreisekrankenversicherung und Corona
Mit unseren Tarifen der Auslandsreisekrankenversicherung besteht im Ausland ein umfangreicher Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn Sie sich während Ihres Auslandsaufenthaltes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infizieren, unabhängig davon, ob für Ihr Urlaubsland eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wurde oder nicht. Wir übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen einschließlich der Kosten für einen ärztlich angeordneten PCR-Test.
Selbst bei einer schweren Erkrankung, die zu einem medizinischen Rücktransport führt, kommen wir für die Kosten auf. Dabei spielt es keine Rolle, was für eine Reise Sie unternommen haben. Der Urlaub am Strand ist genauso abgesichert wie die Kreuzfahrt oder das Auslandssemester.
Bitte beachten Sie: In einigen Ländern (z.B. Thailand oder Costa Rica) wird mittlerweile für die Einreise einen Nachweis verlangt, dass die Auslandskrankenversicherung | Corona auch für die Kosten einer Covid-19-Erkrankung aufkommt! Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne eine solche Bestätigung zur Verfügung!
Sie haben weitere Fragen zum Versicherungsschutz zu Zeiten von Corona? Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Reisekrankheiten & Kostenübernahmen
Leider kann es auch im Ausland zu Unfällen oder Erkrankungen kommen und man ist auf ärztliche Hilfe oder gar einen Rücktransport angewiesen. Gut, wenn man sich im Vorfeld für unsere Auslandsreisekrankenversicherung entschieden hat.
Die 9 häufigsten Reisekrankheiten
- Sonnenbrand
- Erkältung
- Magen-Darm Erkrankungen
- Allergien
- Sonnenstich
- Verstauchungen und Brüche
- Vergiftungen wegen Insektenbissen
- Lebensmittelvergiftung
- Verkehrsunfälle
Kostenübernahme durch unsere Auslandskrankenversicherung - Beispiele
An den folgenden Beispielen lässt sich die Wichtigkeit der Auslandskrankenversicherung | Corona am besten erläutern.
Die folgenden Leistungsfälle beziehen sich auf echte Urlaubsreisen und sind nicht frei erfunden sondern aus der Arbeit unserer Leistungsabteilung.
Herzprobleme auf Mallorca Heinz D. musste während seines Auslandsaufenthalt mit Verdacht auf Herzinfarkt in das örtliche Krankenhaus eingeliefert werden. Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt in Höhe von 37.700 EUR hat unsere Versicherung für das Ausland übernommen.
Rücktransport mit einem Doppel-Ambulanzflugzeug aus Gran Canaria Herr T. erlitt einen schweren Schlaganfall während seiner Urlaubsreise auf Gran Canaria. Die Behandlung im örtlichen Krankenhaus sowie der stationäre Aufenthalt brachte keine Verbesserung. Zur weiteren Behandlung und Genesung organisierten wir einen Rücktransport zum nächst gelegenen Krankenhaus im Heimatort. Die Kosten für den Rücktransport wurden durch uns vollständig übernommen.
Häufige Fragen (FAQ) zur Krankenversicherung für Auslandsreisen
Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung immer dann, wenn Ihr Reise- oder Ausflugsziel außerhalb Deutschlands liegt.
Leider bietet der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) keinen ausreichenden Schutz im Urlaubsland. Die GKV leistet grundsätzlich nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Und dann auch nur in dem vor Ort üblichen Umfang. Und dieser unterscheidet sich deutlich von dem, was bei uns Standard ist.
Für alle, die sich noch genauer über den Versicherungsschutz der GKV im Ausland informieren möchten, empfehlen wir folgenden Link zu den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums:
Online-Ratgeber KrankenversicherungIn der Regel werden die Kosten für Behandlungen von den Privaten Krankenkassen übernommen. Sollte allerdings ein medizinischer Rücktransport erforderlich sein, wird dieser von den Privaten Krankenkassen nicht übernommen. Gut, wenn man sich im Vorfeld für unsere Auslandsreisekrankenversicherung entschieden hat.
Sie können die Auslandskrankenversicherung | Corona bis einen Tag vor Reiseantritt bei uns noch abschließen.
Geben Sie einfach bei der Beantragung Ihre E-Mail-Adresse mit an. Wir senden die Versicherungsunterlagen i.d.R. innerhalb weniger Stunden an Sie.
Sie können den Reiseschutz entweder Online beantragen oder die Absicherung telefonisch bei uns in Auftrag geben.
Schließen Sie den Vertrag für Ihre Auslandsreise möglichst bald nach Planung Ihres Auslandsaufenthaltes ab, da die Bearbeitung des Visums erfahrungsgemäß auch einige Zeit in Anspruch nimmt.
Wir bieten Versicherungsbestätigungen in den Sprachen Englisch, Spanisch und Russisch an. Bei Bedarf senden Sie uns einfach eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe der Versicherungsscheinnummer oder rufen uns kurz an, wir veranlassen dann alles Weitere für Sie.Ja. Wir bieten statt der häufig geforderten Deckungssumme von 30.000 EUR für medizinisch erforderliche Behandlungskosten sogar Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe.
Wir bieten Versicherungsbestätigungen in den Sprachen Englisch, Spanisch und Russisch an. Bei Bedarf senden Sie uns einfach eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe der Versicherungsscheinnummer oder rufen uns kurz an, wir veranlassen dann alles Weitere für Sie.
Senden Sie uns einfach eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit den neuen Reisedaten. Geben Sie hierbei bitte Ihre Versicherungsscheinnummer mit an. Wir prüfen Ihre Absicherung und passen diese bei Bedarf gerne an.
Wenn Sie einen Notfall haben, stehen Ihnen unsere Spezialisten rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 931 - 2795 250 zur Verfügung. Hier erhalten Sie Informationen darüber, was als Nächstes zu tun ist und an welche Ärzte Sie sich am besten wenden können.
Kleinere Beträge, z.B. für ein Medikament oder einen Arztbesuch, legen Sie im Ausland aus und reichen uns nach Ihrem Auslandsaufenthalt die Originalrechnung ein. Wir prüfen diese dann und erstatten Ihnen das Geld zurück. Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder gar eine Operation nötig sein, erstellen wir nach Prüfung des Sachverhalts eine Kostenübernahmebestätigung. In diesem Fall zahlen wir direkt an das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt.
Auch hier stehen Ihnen rund um die Uhr unsere Spezialisten unter der Tel.-Nr. +49 (0) 931 - 2795 250 zur Verfügung.
Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt
Selbstbehalt / Selbstbeteiligung |
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Heilbehandlung |
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Visa- und Zollbestimmungen |
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Medizinisch sinnvoll |
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Medizinisch notwendig |
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Mehraufwendungen |
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Ambulante Behandlung |
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Stationäre Behandlung |
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Leistungsfall |
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- Im Schadenfall zahlen Sie die Kosten bis zu dem vereinbarten Betrag selbst. Wir übernehmen – nach Prüfung – alles, was über diesen Betrag hinausgeht. Der Eigenanteil fällt pro Schadenfall an. Sie können unsere Versicherungen mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.
- Bei einer Heilbehandlung handelt es sich um eine ärztliche Behandlung einer Krankheit oder Unfallverletzung.
- Gesetzliche Regelungen, die die Einreisebestimmungen eines Landes festlegen, nähere Infos finden Sie unter Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt
- Ein Rücktransport ist dann medizinisch sinnvoll, wenn ein besserer Heilungsverlauf im Heimatland zu erwarten ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Krankenhaus im Heimatland besser ausgestattet ist als im Urlaubsland.
- Eine effektive Behandlung im Urlaubsland kann nicht erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die Transportfähigkeit, die von Ärzten der Notrufzentrale getroffen wird.
- Wenn Ihnen zusätzliche Kosten entstehen z.B. für die Überführung bei Tod einer versicherten Person.
- Die ärztliche Behandlung in einer Praxis des niedergelassenen Arztes / Zahnarztes.
- Unter stationäre Behandlung versteht man die medizinische Behandlung und Pflege in einem Krankenhaus.
- Bei einem im Ausland eintretenden Schadenfall gewähren wir den Ersatz von Kosten für erforderliche Heilbehandlungen und sonstige versicherte Leistungen.
- Nicht dabei, was Sie gesucht haben? Dann empfehlen wir einen Blick in unser Reiseversicherungs-Wiki.
Sie haben noch Fragen zur TravelSecure® Reiseversicherung?
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Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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