Reiserücktrittversicherung Corona

Mit der Reiserücktrittversicherung Corona von TravelSecure® sind Sie vor und während der Reise optimal abgesichert:
- Das i-Tüpfelchen zu Ihrer bereits bestehenden Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
- Bei Verdacht auf Corona (COVID-19)
- Bei Infektion auf Corona (COVID-19)
- Und daraus folgender häuslicher Quarantäne
Trotz Corona auf Reisen
Sorgenfrei dem Urlaub entgegen: Mit unserer Reiserücktrittversicherung Corona können Sie sich endlich wieder mit Vorfreude in die Urlaubsplanung stürzen. Durch die Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung sind Sie für Ihre Urlaubsplanung trotz Corona bestens abgesichert.
Was ist der Corona-Schutz Reiserücktritt?
Unsere Reiserücktrittversicherung Corona schützt Sie, wenn Sie die Reise noch nicht angetreten haben und diese Corona-bedingt kurzfristig und unerwartet nicht antreten können. Es wird die Zeit vor dem Beginn der Reise versichert.
Gründe für einen Reiserücktritt |
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Wann abschließen? |
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Versicherter Fall |
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Übernommene Kosten |
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Höhe der Versicherungssumme |
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- Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
- Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
- spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
- Bei Last-Minute Buchungen muss die Versicherung am Tag der Buchung, spätestens einen Tag danach abgeschlossen werden<
- Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht am Buchungs- oder Folgetag ab? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.
- Reise wird nicht angetreten
- Reise kann nicht rechtzeitig angetreten werden
- Reise muss umgebucht werden
- Stornokosten bei Rücktritt
- Mehrkosten der Hinreise und Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen bei Verspätung
- Umbuchungen
- Mehrkosten des Zuschlags für ein Einzelzimmer
- Visa-Gebühren bis 100€
- Der volle ausgeschriebene Reisepreis
Was ist der Corona-Schutz Reiseabbruch?
Unsere Corona-Reiseabbruchversicherung schützt Sie, wenn die Reise bereits angetreten wurde und der Urlaub Corona-bedingt plötzlich abgebrochen oder ungeplant verlängert werden muss. Es wird die Zeit während der Reise versichert.
Gründe für einen Reiseabbruch |
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Wann abschließen? |
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Versicherter Fall |
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Übernommene Kosten |
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Rückerstattung der Reisekosten bei Reiseabbruch | Findet ein Reiseabbruch:
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Höhe der Versicherungssumme |
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- Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
- Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
- spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
- Bei Last-Minute Buchungen muss die Versicherung am Tag der Buchung, spätestens einen Tag danach abgeschlossen werden
- Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht am Buchungs- oder Folgetag ab? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.
- Reise kann nicht planmäßig fortgesetzt werden
- Reise muss beendet werden
- Unterkunft
- Verpflegung
- Art und Klasse des Transportmittels
- Nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen
- Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
- Findet ein Reiseabbruch:
- … in der ersten Hälfte der Reise (maximal innerhalb der ersten 8 Tage) statt, wird der versicherte Reisebetrag bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme erstattet.
- … in der zweiten Hälfte der Reise (spätestens ab Tag 9) statt, werden die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen erstattet.
- Der volle ausgeschriebene Reisepreis
Was leistet der TravelSecure® Reiseschutz Corona?
Was ist in der Corona Versicherung enthalten? |
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Wer ist versichert? |
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Reisearten |
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Welche Kosten erstatten wir? |
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Rahmenbedingungen |
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Voraussetzung |
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- Reiserücktrittversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Einzelpersonen
- Familien und Paare
- Risikopersonen
- Aktuell gebuchte und versicherte Reisen
- Stornokosten bei Rücktritt
- Erstattung der Mehrkosten der Hinreise und Kosten der nicht genutzten Reiseleistung bei Verspätung
- Erstattung bei Umbuchung
- Erstattung der Mehrkosten des Zuschlags für ein Einzelzimmer
- Erstattung der Visa-Gebühren bis 100€
- Unterkunft
- Art und Klasse des Transportmittels
- Nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen
- Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
- Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
- Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
- Es muss eine Reiserücktrittversicherung bei uns bestehen oder abgeschlossen werden
Wer ist beim Reiserücktrittversicherung Corona versichert?
Versicherbar sind sowohl Einzelpersonen als auch Familien und Paare.
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene (Ehepartner / Lebensgefährten) und mindestens ein, maximal bis zu fünf unterhaltsberechtigte Kinder. Diese sind bis zum Ende der Ausbildung mitversichert. Das gilt längstens bis das Kind 25 Jahre alt ist. Paare (Ehepartner / Lebensgefährten) bezeichnen wir ebenfalls als Familie. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn für Risikopersonen der Versicherungsfall eintritt.
Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht, gelten die Personen untereinander versichert. Zu den Risikopersonen gehören auch Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Achtung: Es muss eine Reiserücktrittversicherung bei uns bestehen oder abgeschlossen werden.
Versicherungsbedingungen des Reiserücktrittversicherung Corona zum Herunterladen:
Produktinformationen Reiseschutzbrief - Corona
Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Reiseschutzbrief - Corona AVB Corona 08/2020)
Kundeninformation einschließlich Widerrufsbelehrung
FAQ – Häufige Fragen:
- Nur Personen mit bestehender TravelSecure® Reiserücktrittversicherung können den Reiseschutzbrief - Corona abschließen:
- Der Reiseschutzbrief - Corona muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei Lastminute-Buchungen sollten Sie die Versicherung am Tag der Buchung abschließen, spätestens jedoch einen Tag danach.
- Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht am Buchungs- oder Folgetag ab? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.
- Ja!
- Bitte beachten Sie die Abschlussfristen.
- Der bestehende Vertrag muss eine Reiserücktrittversicherung entweder als Einmalschutz oder im Rahmen einer Jahres-Reise-Karte bei der Würzburger Versicherungs-AG sein.
- Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags nach Eingehen der Zahlung und endet mit dem Reiseantritt.
- Der Versicherungsschutz beginnt mit Antritt der Reise. Er endet mit Beendigung der Reise.
- Besteht ein Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus oder wurde eine Infektion diagnostiziert und eine häusliche Quarantäne verordnet, verlängert sich auch der Versicherungsschutz.
- Der Versicherungsschutz tritt ein,
- wenn ein Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus besteht und eine häusliche Quarantäne verordnet wurde.
- wenn eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert und eine häusliche Quarantäne verordnet wurde.
- Der Versicherungsschutz tritt ein wenn,
- Sie die Reise nicht antreten können.
- Sie die Reise nicht rechtzeitig antreten können.
- Sie die Reise deshalb umbuchen müssen.
- Sie Ihre Reise nicht planmäßig fortsetzen.
- Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden.
Sie haben noch Fragen zur TravelSecure Reiseversicherung?
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