Kategorie Reiseversicherung

Wer auf Reisen geht, sollte sich gegen verschiedene Risiken in Zusammenhang mit der Reise absichern.

Eine so genannte Reiseversicherung deckt beispielsweise das Risiko ab, dass Sie von einer Reise zurücktreten oder sie abbrechen müssen, auf Reisen erkranken oder Ihr Gepäck verlieren. Damit Sie gegen diese Risiken abgesichert sind, sollten Sie eine Reiseversicherung abschließen.

Wie funktioniert eine Reiseversicherung?

Wenn Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, zahlen Sie einen Beitrag, gegen den die Versicherung Ihnen Versicherungsschutz entsprechend des abgeschlossenen Vertrages bietet. Mit Antritt der Reise ist der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung erloschen, er besteht aber ab hier für die Auslandsreisekranken-, Reiseabbruch-, Reisegepäck- oder Reiseunfallversicherung. Dieser Schutz endet mit Beendigung der Reise. Die Fälle, in denen die Versicherung leistet und in welchen keine Leistung erfolgt, sind in den Versicherungsbedingungen aufgeführt. Sollten Sie eine der Reiseversicherungen in Anspruch nehmen müssen, finden Sie auch in den Bedingungen die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen zur Kostenerstattung.

Reiseversicherung abschließen

Beitrag entsprechend des abgeschlossenen Vertrages zahlen

Antritt der Reise

Bei Antritt der Reise ist der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung erloschen

Während der Reise

Schützt Sie die Auslandskranken-, Reiseabbruch-, Reisegepäck- oder Reiseunfallversicherung vor hohen Kosten.

Wann benötigt man eine Reiseversicherung?

Der Abschluss einer Reiseversicherung ist immer sinnvoll. Insbesondere eine Auslandskrankenversicherung sollte jeder Reisende abschließen. Schnell ist es passiert, dass jemand auf Reisen krank wird und medizinische Behandlung notwendig wird. Diese kann im Ausland sehr teuer werden und da die gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland nur in geringem Umfang zahlt, kann es sein, dass Sie die Kosten für eine ärztliche Behandlung im Ausland zu großen Teilen selbst tragen müssen. Hier sind Sie über die Auslandskrankenversicherung abgesichert.

Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich vor allem bei Reisen, bei denen im Falle einer Stornierung der Reise, Kosten auf Sie zukommen können. Diese übernimmt die Reiserücktrittsversicherung, wenn Sie eine solche abgeschlossen haben. Die Frage, ob sich eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung lohnt, hängt daher von den Buchungsbedingungen Ihrer Reise und den möglichen Stornierungskosten ab.

Welche Reiseversicherung ist sinnvoll bzw. notwendig?

Welche Reiseversicherung notwendig ist, kommt auf Ihre Bedürfnisse an. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandskrankenversicherung die größten Risiken in Zusammenhang mit einer Reise abdecken. Zum einen das Risiko, vor Antritt der Reise zu erkranken und zum anderen das Risiko am Urlaubsort zu erkranken und medizinische Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.

Für wen ist eine Reiseversicherung geeignet?

Eine Reiseversicherung, die auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist, sollte jeder abschließen, der eine Reise antritt. Das Gefühl der Sicherheit vor der Reise und während der Reise abgesichert zu sein, sorgt für einen stressfreien Urlaub. Gerade für Familien mit Kindern lohnt sich eine Reiseversicherung, da hier die Wahrscheinlichkeit für eine Erkrankung der Kinder im Ausland recht hoch ist.

Was ist wichtig bei der Reiseversicherung?

Eine Reiseversicherung, unabhängig davon, ob es sich um eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung, eine Auslandskrankenversicherung oder eine Reisegepäckversicherung handelt, sichert Sie gegen Risiken ab, die mit hohen Kosten für Sie verbunden sind. Daher bietet der Abschluss einer Reiseversicherung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist, Sicherheit vor und während der Reise. Das Wissen, dass Sie für möglicherweise auftretende Kosten nicht selbst aufkommen müssen, sorgt für Entspannung auf Reisen.

Wann ist eine Reiseversicherung geeignet?

Wann eine Reiseversicherung abgeschlossen werden muss und ab wann sie gilt, hängt davon ab, um welche Reiseversicherung es sich handelt.

  • Eine Auslandskrankenversicherung muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden und gewährt Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn und der Zahlung des Beitrages für die ersten 56 Tage aller Auslandsreisen, die Sie innerhalb eines Jahres antreten.

  • Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung muss ebenfalls vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Die Reiserücktrittsversicherung gilt für den Zeitraum vom Abschluss des Versicherungsvertrages bis zum Beginn der Reise. Denn die Reiserücktrittsversicherung deckt das Risiko ab, dass Sie oder sogenannte Risikopersonen die Reise nicht antreten können

  • Bei einer Reiseabbruchversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit Reiseantritt und endet mit der planmäßigen Beendigung der Reise. Die Reiseabbruchversicherung deckt das Risiko ab, dass Sie oder eine mitreisende Risikoperson (Bspw. Angehörige, die Angehörigen des Lebensgefährten u. a.) die Reise nicht beenden können.

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