Reisewarnung und Einreisebestimmungen Südkorea
Es ist aktuell keine Reisewarnung für Südkorea ausgesprochen.
Natur und Klima
Südkorea liegt in einer seismisch aktiven Zone, in der es zu Erdbeben kommen kann.
Es gibt vier ausgeprägte Jahreszeiten: Die Monsunzeit von Juni bis August ist feuchtheiß, der Winter von Dezember bis Februar kalt und trocken, das Frühjahr und der Herbst sind gemäßigt.
Insbesondere zwischen Juli und September kann es zu Taifunen und heftigen Regenfällen, Überflutungen und Erdrutschen kommen, die auch zu Behinderungen im Reiseverkehr führen können.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Südkorea verfügt über ein sehr gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz mit Inlandsflügen, modernen Zug- und auch Busverbindungen, die Hauptstadt Seoul zudem über ein hervorragendes U-Bahnnetz, andere Großstädte haben ebenfalls U-Bahnen (u.a. Busan, Daegu, Gwangju). Straßen sind sehr gut ausgebaut, es gibt ein dichtes Autobahnnetz, das meist kostenpflichtig ist. In größeren Städten sind Informationen des öffentlichen Personennahverkehrs und die Straßenbeschilderung überwiegend sowohl in koreanischer Schrift als auch in lateinischen Buchstaben. Außerhalb von größeren Städten muss mit Ausschilderungen nur in koreanischer Schrift gerechnet werden.
Grenzgebiet zu Nordkorea
Etwa entlang des 38. Breitengrades zieht sich ein vier Kilometer breiter Grenzstreifen, in dessen Vorfeld beiderseitig umfangreiche Truppenkontingente stationiert sind. Auf südkoreanischer Seite verhindert die Ausweisung eines militärischen Sperrgebietes die unmittelbare Annäherung an die Teilungslinie. Die Einreise nach Nordkorea ist von Südkorea aus nicht möglich; hierzu muss der Transfer über Drittstaaten (Volksrepublik China, Russland) erfolgen.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und bis zu einem Jahr in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
In Südkorea sind homosexuelle Aktivitäten legal; gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften sind hingegen gesetzlich nicht möglich. Die Akzeptanz ist in der breiten Bevölkerung, insbesondere bei der älteren Bevölkerungsschicht, nicht besonders ausgeprägt.
Zur Einreise von Personen, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben siehe Einreise/Zoll – Ein- und Ausreisekontrolle.
Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
- Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.
- Für den Betrieb von Drohnen sind Genehmigungen erforderlich.
- Drogendelikte werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das südkoreanische Recht unterscheidet nicht zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen. Auch der Besitz geringer Mengen illegaler Drogen wird strafrechtlich geahndet.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Won (KRW). Geldwechsel ist am Flughafen, bei allen Banken und größeren Hotels sowie Wechselstuben möglich. Barabhebungen mit gängigen internationalen Kreditkarten sind an gekennzeichneten Geldautomaten („Global ATM“) möglich, soweit dies nicht durch individuelle Beschränkungen der deutschen Kreditinstitute ausgeschlossen ist. Auch in vielen Hotels, Restaurants und Geschäften kann mit Kreditkarte bezahlt werden. Das Abheben von Bargeld mit deutschen Debitkarten (Girocard) ist kaum möglich.
Erkundigen Sie sich vor der Reise beim deutschen Geldinstitut über die Bedingungen zur Bargeldabhebung im außereuropäischen Ausland.
Einreise und Zoll
Reisedokumente
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein. Eine Mindestrestgültigkeit besteht nicht.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Visum
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization)
Bis zum 31. Dezember 2026 benötigen deutsche Staatsangehörige keine K-ETA, um visumsfrei nach Südkorea einzureisen. Weitere Informationen bietet das K-ETA-Portal.
E-Arrival Card
Im Februar 2025 wurde ein elektronisches Formular (e-Arrival Card) zur Einreise in die Republik Korea eingeführt. Das elektronische Formular kann gebührenfrei innerhalb der drei Kalendertage vor der Einreise online eingereicht werden.
Nähere Informationen hierzu bietet die offizielle Webseite.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Südkorea sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
Malaria
Es kommt ausschließlich die Malaria tertiana (Plasmodium vivax) vor. Weitere Informationen erhalten Sie über die Länderinformationen der DTG.
Luftverschmutzung
Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Südkorea entspricht europäischem Niveau und ist in der Hauptstadt ausgezeichnet.
Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise
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