TravelSecure® Auslandsreisekranken­versicherungen

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Mit einer Auslandsreisekranken­versicherungen von TravelSecure® sind Sie während Ihrer Reise optimal abgesichert

  • Weltweiter Schutz im Urlaub: Mit der TravelSecure® Auslandskranken­versicherung können Sie sich weltweit behandeln lassen.
  • Ausgezeichnet: Im aktuellsten Test von Finanztest (Ausgabe 05/2022) wurde unsere Auslandsreisekrankenversicherung mit „SEHR GUT“ bewertet und hat die Note 0,8 erhalten.
  • 24-Stunden Notfall Service: Unser Notruf-Service steht Ihnen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
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Die Tarife unserer Auslandsreisekranken­versicherungen

Auslandskrankenversicherung Auslandsreisekrankenversicherung Auslandsreisekrankenversicherungen für Urlaubs- und Geschäftsreisen Auslandskrankenschutz für Urlaubs- und Geschäfts­reisen

für Reisen bis 56 Tage » Mehr dazu

für Reisen bis 365 Tage » Mehr dazu

  • weltweiter Schutz im Urlaub
  • von Stiftung Warentest ausgezeichnet
  • 24-Stunden Notfall Service
  • mit oder ohne Selbstbeteiligung
  • Top-Leistung ab 11 EUR im Jahr




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Auslandskrankenversicherung für Schüler & Studenten Auslandsreisekrankenversicherungen Auslandskranken­versicherungen für Schüler & Studenten

für Reisen und Auslandsaufenthalte bis max. 1.095 Tage (36 Monate)

  • besonders günstige Prämie für alle bis 35 Jahre
  • Sprachschüler, Schüler, Studenten, Stipendiaten, Doktoranden, Gastwissenschaftler und Praktikanten






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Auslandskrankenversicherung Auslandsreisekrankenversicherung Work & Traveller Auslandsreisekrankenversicherungen Auslandskranken­versicherung für Work & Traveller

für Reisen oder Auslandsaufenthalte bis zu 1.095 Tage (36 Monate)

  • besonders günstige Prämie für alle bis 35 Jahre
  • Work & Traveller, Backpacker & Globetrotter, Teilnehmer an Programmen des Freiwilligendienstes, Volunteers und WWOOFer





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Au-Pair Auslandskrankenversicherung Auslandsreisekrankenversicherung Auslandsreisekrankenversicherungen Au-Pair Versicherung

für Auslandsaufenthalte bzw. Absicherung der Gastfamilie bis 365 Tage

  • Erleichterung bei der Visum-Erteilung
  • Sicherheit für die Gastfamilien
  • (optional) mit Reisehaftpflicht sowie Reiseunfallversicherung


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Auslandskrankenversicherung Auslandsreisekrankenversicherung Incoming Versicherung Auslandskranken­versicherung für Besucher & Gäste

für eine Auslandsreise bzw. Aufenthalt im Gastland bis zu 365 Tagen

  • erfüllt Visum-Anforderungen
  • (optional) mit Reisehaftpflicht sowie Reiseunfallversicherung
  • Absicherung ausländischer Gäste im Gastland und deren Gastgeber

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Auslandskrankenversicherung Auslandsreisekrankenversicherung Gruppen Auslandskranken­versicherung für Gruppen

für Gruppenreisen bis 56 Tage

  • (optional) mit Reiserücktritts-und Reiseabbruchversicherung
  • für Gruppen ab 10 Personen




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Was ist eine Auslandskranken­versicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland und bietet somit einen unverzichtbaren Versicherungsschutz.

Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung von TravelSecure® sind alle Auslandsreisen bis zu einer jeweiligen Dauer von 56 Tagen bzw. 365 Tagen (Langzeit), die Sie innerhalb des versicherten Zeitraumes antreten, versichert.

Die Auslandskrankenversicherung bis 56 Tage hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und gilt für beliebig viele Reisen in einem Jahr. Hierbei darf eine Reise nicht länger als 56 Tage am Stück andauern.

Wie wichtig und sinnvoll ist eine Auslandskranken­versicherung?

Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sind sie während Ihres Urlaubes weltweit gut versichert. Eine Auslandsreise kann nicht nur ein schönes Erlebnis sein, über das Sie noch lange sprechen, sondern birgt auch die gleichen Risiken wie der Alltag daheim. Schnell ist ein Unfall passiert oder man wird krank. In Deutschland sind Sie dann über die gesetzlichen Krankenkassen oder die private Versicherung gut abgesichert. Das sieht bei einem Aufenthalt im Ausland anders aus. Bei Behandlungen im Ausland werden die Kosten nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Daher lohnt es sich, bei einem Auslandsaufenthalt eine Reiseversicherung zu haben, die die Kosten im Krankheitsfall übernimmt.

Die 9 häufigsten Reisekrankheiten

1. Sonnenbrand 2. Erkältung 3. Magen-Darm Erkrankungen
4. Allergien 5. Sonnenstich 6. Verstauchungen und Brüche
7. Vergiftungen wegen Insektenbissen 8. Lebensmittelvergiftung 9. Verkehrsunfälle

Kostenübernahme durch unsere Auslandskranken­versicherungen - Beispiele

An den folgenden Beispielen lässt sich die Wichtigkeit der Reisekrankenversicherung am besten erläutern.
Die folgenden Leistungsfälle beziehen sich auf echte Urlaubsreisen und sind nicht frei erfunden sondern aus der Arbeit unserer Leistungsabteilung.

Herzprobleme auf Mallorca Heinz D. musste während seines Auslandsaufenthalt mit Verdacht auf Herzinfarkt in das örtliche Krankenhaus eingeliefert werden. Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt in Höhe von 37.700 EUR hat unsere Versicherung für das Ausland übernommen.

Rücktransport mit einem Doppel-Ambulanzflugzeug aus Gran Canaria Herr T. erlitt einen schweren Schlaganfall während seiner Urlaubsreise auf Gran Canaria. Die Behandlung im örtlichen Krankenhaus sowie der stationäre Aufenthalt brachte keine Verbesserung. Zur weiteren Behandlung und Genesung organisierten wir einen Rücktransport zum nächst gelegenen Krankenhaus im Heimatort. Die Kosten für den Rücktransport wurden durch uns vollständig übernommen.

Ist man im Ausland nicht durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung ausreichend geschützt?

Ohne eine Auslandskrankenversicherung (Reisekrankenversicherung, Auslandsreisekostenversicherung) sind Sie in vielen Ländern sogar bei harmlosen Erkrankungen nicht ausreichend versichert. Die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung hilft Ihnen nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben. Selbst dort stellen niedergelassene Ärzte oft Privatrechnungen aus, die sehr viel höher ausfallen, als Ihre Krankenversicherung zu Hause erstattet oder Sie müssen die Kosten für einen Rücktransport selbst begleichen. Deshalb sollten Sie vor Ihrer Reise immer an den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung denken. Diese können Sie ganz bequem online abschließen.

Sie verbringen zum Beispiel Ihren Sommerurlaub in der Türkei und müssen wegen einer Erkrankung einen Arzt aufsuchen. Sie bekommen Medikamente verschrieben, die Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. In diesem Fall erstattet unser Krankenschutz der Auslandskrankenversicherung die hierfür anfallenden Kosten.

Privat krankenversichert im Ausland

Fühlen Sie sich wie Privatpatienten und profitieren Sie vom Service unserer Versicherung, um medizinisch versorgt zu sein, auf einen unkomplizierten Krankenrücktransport zurückgreifen zu können oder um vor Ihrer Reise nötige Informationen einzuholen. Privat krankenversichert im Ausland oder nach einem Unfall bestmöglich versorgt - eine Reiseversicherung von TravelSecure® ist immer eine gute Wahl! Eine sinvolle Ergänzung zur privaten Auslandskrankenversicherung ist unsere Reiserücktrittsversicherung, die ebenfalls zum Testsieger von Stiftung Warentest (04/2017) ernannt wurde. Unsere Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Stornierungskosten falls Sie Ihre Reise nicht antreten können.

Auslandskranken­versicherung für Schüler & Studenten, Work & Traveller und Au-Pairs

Als besonderen Service haben wir speziell für Work & Travel, Au-Pair sowie Sprachschüler, Studenten, Praktikanten, Gastwissenschaftler und Doktoranden (Studenten und Schüler) eine Auslandskrankenversicherung entwickelt, die - im Vergleich zur Standard-Reisekrankenversicherung - nicht nur die Kosten für Behandlungen decken, sondern zusätzliche für den Aufenthalt im Ausland wichtige Leistungen enthalten und optimalen Versicherungsschutz bieten.

Mehrfach ausgezeichnet von Stiftung Warentest - Finanztest

Die Auslandsreisekrankenversicherungen von TravelSecure® wurden in der Vergangenheit wiederholt vom Finanztest der Stiftung Warentest mit den Noten "SEHR GUT" ausgezeichnet. Damit gehören unsere Versicherungen schon seit Jahren zu den Besten und günstigsten. Im aktuellsten Test 05/2022 sind wir mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung für Familien und Einzelpersonen mit der Note 0,8 SEHR GUT ausgezeichnet worden. Weitere Informationen zu den Auszeichnungen sowie Testergebnissen finden Sie unter Finanztest.

Häuftige Fragen (FAQ) zur Kranken­versicherung für Auslandsreisen

Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sind alle Auslandsreisen bis zu einer jeweiligen Dauer von 56 Tagen, die Sie innerhalb des versicherten Zeitraumes antreten, versichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich nicht auf bestimmte Reisen, wie beispielsweise Kreuzfahrten oder Pauschalreisen. Egal, welche Reise Sie gebucht haben, mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie sehr gut versichert.

Ob Sie in Vorkasse treten müssen, hängt von den Leistungen ab, die Sie im Ausland in Anspruch nehmen. Wenn Sie beispielsweise ins Krankenhaus eingeliefert werden, weil eine Operation notwendig ist, stellen wir nach Prüfung des Sachverhaltes eine Kostenübernahme aus. Es kann auch sein, dass Sie einen Arzt im Ausland konsultieren und er Ihnen Medikamente verschreibt. Die Kosten für den Arztbesuch und die Medikamente aus der Apotheke können Sie mit den Belegen bei uns einreichen und erhalten die Kosten nach Prüfung erstattet.

Wenn Sie einen Notfall haben, sollten Sie bei unserer Service-Hotline unter 0931-2795 255 anrufen. Dort erhalten Sie Informationen darüber, was als nächstes zu tun ist und welche Ärzte Sie am besten aufsuchen. In einer Notsituation ist man aufgeregt und braucht jemanden, der mit Rat und Tat zur Seite steht. Unsere Service-Hotline 7 Tage die Woche rund um die Uhr für Sie da.

Der Versicherungsschutz einer Auslandsreisekrankenversicherung gilt für Auslandsreisen bis 56 Tage. Der Vertrag wird für den versicherten Zeitraum abgeschlossen und gilt für alle Auslandsreisen, die Sie innerhalb dieses Zeitraums unternehmen.

Rufen Sie in folgenden Fällen bei uns unter der 0931-2795 250 oder 0931-2795 255 an:

  • Wenn sich ein Krankenhausaufenthalt anbahnt.
  • Wenn ein Rücktransport nach Deutschland geplant ist.
  • Wenn im Todesfall eine Rückführung stattfinden soll.
  • Bei Umfangreichen Behandlungen

Wenn Sie im Ausland einen Arzt aufsuchen und beispielsweise Medikamente verschrieben bekommen, können Sie die Belege einfach bei uns einreichen ohne unsere Notrufnummer zu kontaktieren.

  • Auf unserer Internetseite finden Sie eine Online-Schadenmeldung.
  • Reichen Sie den Leistungsantrag per Fax, Post oder Online ein. Von einer Zusendung per E-Mail raten wir aus Datenschutzgründen ab.
  • Immer, wenn Sie Rechnungen einreichen, bitten wir sollten Sie den Leistungsantrag mit den Originalbelegen per Post an uns schicken.
  • Mögliche Rückfragen von der Versicherung möglichst schnell beantworten, damit ist eine schnelle Bearbeitung von uns gewährleistet.
  • Sie erhalten Ihre ausgelegten Beträge von uns dann wieder zurück

Hinweis: Gerne können Sie uns die Unterlagen auch per Email schicken. Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen Sie wir jedoch darauf hinweisen, dass Email kein sicheres Medium ist.

Selbstbehalt / Selbstbeteiligung Sie beteiligen sich mit einem festgelegten Betrag pro Versicherungsfall am eingereichten Schadenfall. Sie können unsere Versicherungen mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Heilbehandlung Bei einer Heilbehandlung handelt es sich um die Behandlung einer Krankheit oder Unfallverletzung.
Visa- und Zollbestimmungen Gesetzliche Regelungen, die die Einreisebestimmungen eines Landes festlegen.
Devisenbestimmungen Gesetzliche Regelung, die die Ein- und Ausfuhr oder die Verwendung von Devisen betrifft.
Medizinisch sinnvoll Die Aussicht auf einen besseren Heilungsverlauf im Heimatland.
Medizinisch notwendig Eine effektive Behandlung im Urlaubsland kann nicht erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die Transportfähigkeit, die von Ärzten der Notrufzentrale getroffen wird.
Mehraufwendungen Wenn Ihnen zusätzliche Kosten entstehen z.B. für die Überführung bei Tod einer versicherten Person.
Ambulante Behandlung Die ärztliche Behandlung in einer Praxis des niedergelassenen Arztes / Zahnarztes.
Stationäre Behandlung Unter stationäre Behandlung versteht man die medizinische Behandlung und Pflege in einem Krankenhaus.
Leistungsfall Bei einem im Ausland eintretenden Schadenfall gewähren wir den Ersatz von Kosten für erforderliche Heilbehandlungen und sonstige versicherte Leistungen.

Sie haben noch Fragen zur TravelSecure® Reiseversicherung?

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