Was ist eine Auslandskranken­versicherung?

Sie interessieren sich für den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung?


Dann geht es Ihnen sicherlich vor allem um die Absicherung von Behandlungskosten, wenn Sie im Ausland erkranken oder einen Unfall erleiden sollten. Darüber hinaus hat unsere Auslandsreisekrankenversicherung noch viel mehr zu bieten.

Zu unseren Leistungen zählen z.B. die Kostenübernahme für:

  • medizinisch notwendige ambulante ärztliche Heilbehandlungen
  • Heilbehandlungen im Krankenhaus
  • einen Transport in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Medikamente, Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel
  • einen medizinisch sinnvollen Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus an Ihrem Wohnort
  • Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze nach einem Unfall im vereinbarten Umfang
Und auch, wenn Sie an COVID-19 (Corona-Infektion) erkranken sollten, übernehmen wir im Ausland anfallende Behandlungskosten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Seite Service - Corona (COVID‐19).

Inhaltsverzeichnis

Wie kann ich den Vertrag abschließen?

Der Vertrag kann online abgeschlossen werden. Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Auslandskrankenversicherung sowie unseren Tarifrechnern. Sollten noch Fragen auftreten, können Sie sich auch gerne telefonisch unter +49 (0)931 - 2795 250 oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an uns wenden.

Bis wann muss der Vertragsabschluss erfolgen?

Der Vertrag kann noch bis einen Tag vor Reiseantritt bei uns abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Versicherungsunterlagen bei Behörden z.B. für ein Visum benötigen, empfehlen wir den Vertrag so früh wie möglich abzuschließen. Sollten sich Ihre Reisepläne später noch ändern, kann der Versicherungsschutz vor Versicherungsbeginn problemlos angepasst werden.

Wieviel kostet eine Krankenversicherung für das Ausland?

Der Versicherungsbeitrag richtet sich unter anderem nach der Art des geplanten Aufenthaltes, nach der Reisedauer oder dem Reiseziel. Für Ihren Urlaub bieten wir bereits Absicherungen ab 11,00 EUR im Jahr an. Über unseren Tarifrechner können Sie schnell und einfach ein konkretes Angebot berechnen. Gerne können Sie auch telefonisch unter +49 (0)931 - 2795 250 oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Ihr persönliches Angebot anfordern.

Ich brauche eine Versicherungsbestätigung in englischer Sprache. Wie kann ich diese anfordern?

Wir bieten für unsere Reisekrankenversicherungen nicht nur Versicherungsbestätigungen in Englisch an, sondern auch in Russisch oder Spanisch. Wenn Sie eine entsprechende Bestätigung benötigen, können Sie diese entweder telefonisch unter +49 (0)931 - 2795 250 oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. anfordern.

Ich muss am Urlaubsort eine Bestätigung vorlegen, dass die Behandlungskosten im Falle einer Infektion mit COVID-19 von meiner Auslandsreisekranken-Versicherung übernommen werden. Wie kann ich diese anfordern?

Sollten Sie im Ausland an COVID-19 erkranken, sind im Rahmen unserer Auslandsreisekrankenversicherung Kosten für erforderliche Heilbehandlungen und Krankenhausaufenthalte abgesichert. Eine Bestätigung hierüber können wir Ihnen in englischer und spanischer Sprache anbieten. Sie können diese telefonisch unter +49 (0)931 - 2795 250 oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bei uns anfordern.

Für wen gilt der Familientarif?

Sie möchten mit Ihrer Familie in den Urlaub fahren und suchen hier den passenden Auslandskrankenschutz? Dann ist unser Familientarif genau das Richtige für Sie. Hier sind nicht nur Sie und Ihr Lebens- oder Ehepartner abgesichert, sondern auch bis zu fünf unterhaltsberechtigte Kinder. Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung bzw. bis zum Ende des Studiums im Familientarif mitversichert. Dies gilt bis das Kind das 25. Lebensjahr erreicht.

Wann sind Kinder im Rahmen der Familienversicherung mitversichert?

Ihre Kinder sind – sofern Sie namentlich im Versicherungsschein genannt sind - bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums im Familientarif abgesichert, längstens jedoch bis zum 25. Geburtstag.

Bin ich auf Geschäftsreisen auch versichert?

Im Rahmen unserer Jahresversicherung (Versicherungsschutz für Reisen bis 56 Tage gelten alle Auslandsreisen mitversichert. Dies betrifft sowohl Urlaubs- als auch Geschäftsreisen.

Welchen Vorteil bietet die Jahresversicherung für Urlaubsreisen?

Sie haben eine Jahresversicherung für Urlaubsreisen abgeschlossen? Dann haben Sie automatisch Versicherungsschutz für alle Urlaubsreisen bis zu einer Einzelreisedauer von 56 Tagen, die Sie innerhalb der Laufzeit des Vertrages antreten. Die einzelnen Urlaubsreisen müssen nicht bei uns angemeldet werden.

Was ist der Versicherungsfall?

Hierunter verstehen wir die medizinisch notwendige Heilbehandlung, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland erforderlich ist.

Sind Bergungskosten über die Auslandskrankenversicherung mitversichert?

Sie hatten während Ihrer Reise einen Unfall und deshalb fallen nun Such-, Rettungs- oder Bergungskosten an? Je nach gewähltem Tarif sind diese über die Auslandsreisekrankenversicherung mitversichert.

Was beinhaltet der Notfall-Service?

Brauchen Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls Unterstützung? Dann stehen Ihnen unsere Spezialisten rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 (0)931 - 2795 250 zur Verfügung.

Wie kann ich einen Schadenfall melden?

Sie mussten sich im Ausland behandeln lassen und möchten nun die Rechnung bei uns einreichen? Am schnellsten geht das über unsere Online-Schadenmeldung. Gerne können Sie uns die Unterlagen auch per Post einreichen. Hierfür haben Sie Zeit bis nach Ihrer Reise. Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder gar ein Rücktransport anstehen, wenden Sie sich umgehend an unsere Kollegen unter der Tel.-Nr.  +49 (0)931 - 2795 250. Wir sind immer rund um die Uhr für Sie erreichbar und zahlen dann – nach Prüfung – direkt an das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt.

Das behandelnde Krankenhaus benötigt eine Kostenübernahmebestätigung. Was muss ich tun?

Unsere Spezialisten stehen Ihnen rund um die Uhr - auch nachts, Wochenendes oder am Feiertag - zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich hierzu unter der Tel.-Nr. +49 (0)931 - 2795 250 mit uns in Verbindung.

Was ist unter Schulmedizin zu verstehen?

Hierunter ist vor allem die wissenschaftlich orientierte Medizin zu verstehen, die an Universitäten oder ihnen gleichgestellten wissenschaftlichen Hochschulen gelehrt und allgemein anerkannt ist. Beispiele für Schulmedizin sind Medikamente, deren Wirkung erwiesen ist, Operationen, Heil- und Hilfsmittel, Physiotherapie u.a.
Behandlungsmethoden, die nicht zur Schulmedizin gehören, werden unter dem Begriff Alternativmedizin zusammengefasst.

Was versteht man unter Alternativmedizin?

Hierunter werden Behandlungsmethoden zusammengefasst, die als Alternative oder Ergänzung zur wissenschaftlich begründeten Medizin zu verstehen sind, z.B. Naturheilverfahren, Homöopathie, Osteopathie, Eigenbluttherapie u. a..

Was sind Heilmittel?

Heilmittel sind Stoffe oder Behandlungsverfahren, die zur Heilung des Patienten beitragen. Hierunter fallen zum Beispiel Arzneimittel, Strahlenbehandlungen, Massagen oder Krankengymnastik.

Was sind Hilfsmittel?

Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder die eine körperliche Einschränkung ausgleichen, z.B. Gehhilfen, Rollstühle, Prothesen.

Welchen Arzt kann ich im Ausland aufsuchen?

Sie können selbst wählen, an welchen zugelassenen Arzt Sie sich am Urlaubsort wenden möchten. Ebenso können Sie sich für ein Krankenhaus Ihrer Wahl entscheiden, sofern es unter ständiger ärztlicher Leitung steht. Im Rahmen unserer Serviceleistungen können Sie sich auch weitere Informationen über die Möglichkeit ärztlicher Behandlung im Reiseland einholen.

Wann spricht man von ambulanter Behandlung?

Eine ambulante Behandlung kann in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder in der Wohnung des Patienten durch den Arzt durchgeführt werden. Allerdings erfolgt keine Aufnahme in das Krankenhaus, sondern Sie können direkt nach der Behandlung wieder nach Hause.

Ab wann ist eine Behandlung stationär?

Bei einer stationären Behandlung wird der Patient für die Behandlung in ein Krankenhaus aufgenommen und die planmäßige Aufenthaltsdauer beträgt mindestens einen Tag und eine Nacht.

Wie bin ich versichert, wenn ich aufgrund meiner Schwangerschaft ärztliche Hilfe benötige?

Dies ist von dem gewählten Versicherungsprodukt abhängig. In jedem Fall besteht Versicherungsschutz, wenn Sie sich wegen akuter Beschwerden während der Schwangerschaft an einen Arzt wenden müssen. Ebenso gelten Früh- oder Fehlgeburten mitversichert.

Wenn ich mich im Ausland gegen Corona impfen lasse, werden die Kosten hierfür dann über die Auslandskrankenversicherung übernommen?

Die Krankenversicherung für Auslandsreisen übernimmt Kosten für Behandlungen aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls im Ausland. Daher sind Kosten für Schutzimpfungen nicht mitversichert, diese Kosten werden nicht übernommen.

Welche Kosten werden übernommen, wenn ich mich im Ausland auf Corona testen lasse?

In der Regel werden die Kosten für Corona-Tests nicht übernommen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht und der Test daher ärztlich angeordnet wird. In diesem Fall sind die Kosten im Rahmen der Auslandskrankenversicherung mitversichert.

Bin ich auch versichert, wenn ich an Corona erkranke?

Wenn Sie sich während Ihres Auslandsaufenthaltes mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) infizieren, haben Sie vollen Versicherungsschutz über unsere Auslandsreisekrankenversicherung. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt für Ihre Reiseland ausgesprochen wurde oder nicht. Wir übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen einschließlich der Kosten für einen ärztlich angeordneten PCR-Test.

Wann werden die Kosten für einen Rücktransport ins Heimatland übernommen?

Wenn im Ausland ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, Sie aber vor Ort nicht ausreichend medizinisch versorgt werden können, organisieren und zahlen wir den Rücktransport nach Deutschland für Sie. Im Rahmen des medizinisch sinnvollen Rücktransports übernehmen wir die Kosten auch dann, wenn absehbar ist, dass die Krankenhausbehandlung im Ausland mehr als 14 Tage dauern wird - unabhängig von der Versorgungslage vor Ort. Voraussetzung ist natürlich, dass der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Was ist ein schwebender Versicherungsfall?

Tritt eine Erkrankung während der Reise ein und ist auch nach der Rückreise noch behandlungsbedürftig, spricht man von einem schwebenden Versicherungsfall. Da in diesem Fall mit der Einreise ins Heimatland Ihre private oder gesetzliche Krankenversicherung wieder zuständig ist, endet hier unsere Leistungspflicht.

Wo schließe ich eine Auslandskrankenversicherung ab?

Eine preisgünstige Auslandskrankenversicherung können Sie zum Beispiel direkt bei TravelSecure berechnen und abschließen.
Über die Eingabe Ihrer Reisedaten in unserem Tarifrechner wird Ihre Versicherungsprämie berechnet. Direkt nach Abschluss der Transaktion mittels Auswahl der Zahlungsmodalität erhalten Sie Ihre Versicherungsunterlagen wie gewünscht per E-Mail oder per Post.

Mit einer Auslandskrankenversicherung von TravelSecure sind Sie während Ihrer Reise optimal abgesichert:

  • Weltweiter Schutz im Urlaub: Mit der TravelSecure Auslandskranken­versicherung können Sie sich weltweit behandeln lassen.
  • Ausgezeichnet: Im aktuellsten Test von Finanztest (Ausgabe 05/2022) wurde unsere Auslandsreisekrankenversicherung mit dem Qualitätsurteil SEHR GUT bewertet und hat die Note 0,8 erhalten.
  • 24-Stunden Notfall Service: Unser Notruf-Service steht Ihnen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.

Sie haben noch Fragen zur TravelSecure Reiseversicherung?

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