TravelSecure Reiserücktrittsversicherung - Bewahrt Sie vor hohen Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht wie geplant antreten können.
Erstattung von Stornokosten
Erstattung von Umbuchungskosten
Erstattung von Mehrkosten bei Verspätung
Finanztest Testsieger 2025
Einfache digitale Schadenabwicklung
Nutzen Sie die Vorteile der Reiserücktrittversicherung:
- Umfassende Absicherung: Erstattung der anfallenden Stornierungskosten bei Erkrankung, schwerem Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum, Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug und vielen weiteren Rücktrittsgründen.
- Testsieger: Finanztest 2025: Die Zeitschrift Finanztest | Stiftung Warentest (Ausgabe 01/2025) hat 60 Tarifvarianten für Reiserücktrittversicherung und Reiseabbruchversicherung getestet. Unsere Reiserücktrittversicherung wurde jeweils als Testsieger für Familien und Einzelpersonen gekürt. Unsere Tarife TravelSecure Topschutz und Jahresreisekarte Basis wurden jeweils für Einzelpersonen und für Familien mit der Bestnote SEHR GUT (1,4) ausgezeichnet!
- Mit oder ohne Selbstbeteiligung: Sie haben die Wahl, ob Sie eine Reiseversicherung mit Selbstbehalt oder ohne abschließen möchten.
Unsere Tarife bei der Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung bieten wir in zwei Tarifvarianten an, als Grundschutz und als Topschutz. Wenn Sie sich auch während der Reise optimal vor den Kosten eines Reiseabbruchs wegen beispielsweise einer unerwarteten Erkrankung absichern möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Topschutz-Tarif. Vergleichen lohnt sich:
Grundschutz
- Reiserücktrittsversicherung
Schützt Sie vor hohen Kosten für Stornierung oder Umbuchung einer Reise.
Vor Reisebeginn schützt Sie der Grundschutz vor anfallenden Reiserücktrittskosten (Stornierungsgebühr) falls Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können.
Topschutz inkl. Urlaubsschutz
(Urlaubsgarantie)
- Reiserücktrittsversicherung
Schützt Sie vor hohen Kosten für Stornierung oder Umbuchung einer Reise.
- Reiseabbruchversicherung
Übernimmt die Kosten, sollten Sie Ihre bereits angetretene Reise bspw. aufgrund von Krankheit abbrechen müssen.
Bei unserem Topschutz sind Sie nicht nur vor Reisebeginn gegen die anfallenden Stornierungskosten abgesichert, sondern auch während der Urlaubsreise gegen anfallende Mehrkosten bei einem Urlaubsabbruch.
Was bedeutet Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie?
Urlaubsschutz oder auch Urlaubsgarantie bedeutet, dass die versicherten Personen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund innerhalb der ersten Hälfte, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen den vollen Reisepreis erstattet bekommen.
Umfassend geschützt – die Leistungen des Reiserücktrittsversicherung im Überblick:
Selbstbehalt / Selbstbeteiligung
Mit oder ohne Selbstbeteiligung buchbar
Reisearten
Pauschalreisen, Individualreisen, Last-Minute-Reisen, Wochend- und Kurztripps, Einzelreisen, Flugreisen, Geschäftsreisen, Auslandsreisen, Schiffsreisen, Badereisen, Rundreisen, Skireisen, Städtereisen, Kreuzfahrten, Aktivreisen, Bildungsreisen uvm.
Risikopersonen
Versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Angehörige einer versicherten Person sowie Diejenigen, die nicht mitreisende Minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Geltungsbereich
Weltweit
Abschlussfristen
Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Last-Minute-Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag max. vier Tage nach Buchung abgeschlossen wird.
Versicherungssumme
Bis maximal 15.000 EUR für Einzelpersonen und 20.000 EUR für Familien
- Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden versicherten Gründen nicht angetreten werden kann:
- Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete Erkrankung oder unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Schwangerschaft und Komplikationen während der Schwangerschaft
- Unverträglichkeit von Impfungen
- Schaden am Eigentum
- Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ)
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder einer aus einem medizinischen Grund nicht angetretenen Prüfung an einer Schule / Berufsschule / Universität / Fachhochschule / College
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
- Bruch von Prothesen, bzw. Lockerung von implantierten Gelenken
- Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Dies gilt auch für eine zur Reise angemeldete und mitreisende Katze
- Einreichung der Scheidungsklage
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Spende oder Empfang von Organen oder Geweben
- Unerwarteter Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels (z. B. implantierter Herzschrittmacher)
- Adoption eines minderjährigen Kindes oder Aufnahme eines minderjährigen Pflegekindes
- Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise
- Einsatz als Ersthelfer
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Selbstständigen
- Zuweisung eines zeitlich nicht befristeten Platzes in einer Pflegeeinrichtung
- Unerwartete Ablehnung der Erteilung eines Visums durch die zuständige Vertretung (Botschaft / Konsulat) Ihres Reiseziellandes
- Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
- Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten bei Eintritt der genannten Gründe (ohne Eintritt eines versicherten Ereignisses max. 50 EUR pro versicherte Person)
- Erstattung des Vermittlungsentgeltes, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
- Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
- Erstattung der Kosten für Visum bis max. 100 EUR pro versicherte Person
- Erstattung der Kosten für Impfungen bis max. 100 EUR pro versicherte Person
- Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
- Erstattung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis max. 150 EUR pro versicherte Person, wenn die Reise aufgrund Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise, aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder aufgrund eines Einsatzes als Ersthelfer nicht wie geplant angetreten werden kann.
- Erstattung der Kosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten bei Nachreise zum nächsten Zustiegshafen, falls eine Schiffsreise aufgrund verspäteter öffentlicher Verkehrsmittel nicht rechtzeitig angetreten werden konnte
- Erstattung des Anteils des Reisepreises, falls bei Anmietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses mit anderen versicherten Personen eine davon erkrankt und die Reise nicht antreten kann
- Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten bei Eintritt eines versicherten Ereignisses, sowie die hierdurch direkt verursachten sonstigen höheren Kosten (z. B. Unterkunft und Verpflegung)
- Erstattung von zusätzlichen Weiter- und Rückreisekosten bei Versäumen des Anschlussverkehrsmittels infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels
- Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
- Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
- Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
- Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson
- Erstattung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei nicht planmäßiger Durchführung der Rückreise wegen Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf der Rückreise, bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels auf Ihrer Weiter- oder Rückreise oder bei Einsatz als Ersthelfer auf der Rückreise bis max. 150 EUR pro versicherte Person
- Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen Feuer oder Naturkatastrophe / Elementarereignis am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung, sowie die zusätzlichen Rückreisekosten bis max. zur Höhe der Versicherungssumme
- Erstattung Krankentagegeld bei stationärem Aufenthalt während einer Kreuzfahrt in Höhe von 50 EUR pro Tag
- Erstattung des Anteils des Reisepreises, falls bei Anmietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses mit anderen versicherten Personen eine davon erkrankt und die Reise abbrechen muss
Versicherungsbedingungen Reiserücktrittsversicherung zum Herunterladen
Kundeninformation einschließlich Widerrufsbelehrung
Produktinformationen zur Reiserücktrittsversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittsversicherung / Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV 09/2025)
Alle weiteren Versicherungsbedingungen (PDF) können Sie sich unter Bedingungen herunterladen.
Die Unterschiede zwischen einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung kurz erklärt:
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Falls Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen oder anderen Gründen (zum Beispiel Arbeitsplatzwechsel) vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor anfallenden Stornierungskosten (auch bei Teilstornierung).
Was ist eine Reiseabbruchversicherung?
Während der Urlaubsreise können unvorhersehbare Dinge passieren und Sie können die Reise beispielsweise auf Grund von Krankheit oder einem Unfall nicht wie geplant beenden.
Unsere Reiseabbruchversicherung übernimmt die dadurch entstehenden Kosten (zum Beispiel zusätzliche Rückreisekosten, Mehrkosten bei Verlängerung des Aufenthalts). Daher empfehlen wir Ihnen unseren Tarif Topschutz.
Wann greift welche Versicherung?

Reiserücktritt = Ihre gebuchte Urlaubsreise können Sie erst gar nicht beginnen.
Reiseabbruch = Sie müssen während des Aufenthalts die Reise vorzeitig abbrechen.
Welche Gründe gibt es für einen Reiserücktritt?
Sie haben Ihren Urlaub gebucht und freuen sich auf eine erholsame Reise. Und dann können Sie diese aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls nicht antreten. Damit sind Sie nicht allein. Aus aktuellen Erhebungen geht hervor das mittlerweile jeder vierte deutsche Urlauber eine gebuchte Reise schon einmal stornieren musste; im Jahr 2020 waren es Corona-bedingt sogar fast 30% (Laut einer Statistik von Statista). Reiserücktrittsgründe gibt es viele und bei einem hohen Reisepreis ist hier die Absicherung umso wichtiger.
Die (Haupt-) Gründe für den Reiserücktritt sind:
- Erkrankungen
- Unfälle
- Tod
- Arbeitsplatzwechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes
- Betriebsbedingte Kündigung
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Impfunverträglichkeiten
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
Unsere Reiserücktrittkostenversicherung schützt Sie bei:
- Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft und Komplikationen während der Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ)
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder einer aus einem medizinischen Grund nicht angetretenen Prüfung an einer Schule / Universität
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule / Universität
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
- Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
- Einreichung der Scheidungsklage
- Unerwarteter Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels (z. B. implantierter Herzschrittmacher)
- Adoption eines minderjährigen Kindes und Aufnahme eines minderjährigen Pflegekindes
- Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug zum Ausgangspunkt der Reise
- Einsatz als Ersthelfer
- Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder Katze
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Spende und Empfang von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- Zuweisung eines zeitlich nicht befristeten Platzes in einer Pflegeeinrichtung
- Unerwartete Ablehnung der Erteilung eines Visums durch die zuständige Vertretung (Botschaft / Konsulat) ihres Reiseziellandes
Wir erstatten Ihnen folgende Kosten:
- Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten (inkl. Vermittlungsentgelt, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde)
- Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
- Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird.
- Erstattung der Umbuchungskosten bei Eintritt eines versicherten Ereignisses bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten (ohne Eintritt eines versicherten Ereignisses max. 50 EUR pro versicherte Person)
- Erstattung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis max. 150 EUR pro versicherte Person, wenn die Reise aufgrund Panne /Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise, aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder aufgrund eines Einsatzes als Ersthelfer nicht wie geplant angetreten werden kann
- Erstattung der Kosten für Visum bis max. 100 EUR pro versicherte Person
- Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
- Erstattung der Kosten für Impfungen bis max. 100 EUR pro versicherte Person
- Erstattung der Kosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten bei Nachreise zum nächsten Zustiegshafen, falls eine Schiffsreise aufgrund verspäteter öffentlicher Verkehrsmittel nicht rechtzeitig angetreten werden konnte
- Erstattung des Anteils des Reisepreises, falls bei Anmietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses mit anderen versicherten Personen eine davon erkrankt und die Reise nicht antreten kann
Interessantes Urteil: Erkrankung des Blindenhundes als Rücktrittsgrund
Ein Urteil des Amtsgerichts München sorgt aktuell für Diskussion. Ein blinder Mann hatte eine Reise nach Fuerteventura gebucht und konnte diese dann aufgrund der Erkrankung seines Blindenhundes nicht antreten. Der Reiseveranstalter stellte die Stornokosten in Höhe von 990 € in Rechnung. Die Versicherung verweigerte die Zahlung. Der Reiseversicherer berief sich darauf, dass dieses Ereignis kein versichertes Ereignis war und bekam Recht. Die Klage wurde abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Pressemitteilung zum Urteil
Erkrankung des Hundes ist bei TravelSecure mit versichert
Bei ähnlich gelagerten Fällen hat TravelSecure die Kostenerstattung übernommen. Die Erkrankung des Hundes (unabhängig davon ob Haustier oder Blindenhund) ist ein versichertes Ereignis. Voraussetzung hierfür ist, dass der Hund mit auf der Buchungsbestätigung des versicherten Urlaubs aufgenommen ist.
Experten-Tipp: Eine Jahresreiseversicherung lohnt sich schon ab 2 Reisen!
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung in Verbindung mit der Reiseabbruchversicherung. Diese sind auch als Jahresreiseversicherung - Reisekarte4you Basispaket abschließbar. So sind alle Ihre Reisen innerhalb eines ganzen Jahres top abgesichert!
Wer ist bei einem Reiserücktritt über die Reiserücktrittsversicherung versichert?
Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen. Versicherte Personen sind die im Versicherungsschein namentlich genannten Personen. Wir leisten Entschädigung bei Eintritt eines versicherten Ereignisses, wenn dieses Sie oder eine Risikoperson betrifft.
Beispiel Risikopersonen
Sie möchten verreisen und eine nahestehende Person wird beispielsweise schwer krank. Aufgrund dessen müssen Sie die Reise sofort stornieren. Die anfallenden Stornokosten werden von Ihrer Reiserücktrittsversicherung übernommen. Bei den sogenannten Risikopersonen handelt es sich um Personen, die Anlass für den Reiserücktritt von der gebuchten Reise bieten könnten, auch wenn sie selbst nicht mitreisen.
Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner oder Lebensgefährte des oben aufgezählten Personenkreises und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die Personen untereinander. Es ist wichtig bei der Reisebuchung immer alle Mitreisenden mit anzugeben.
Bei der Reiserücktrittsversicherung von TravelSecure gelten als Risikopersonen:
- Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nur:
- wenn maximal sechs Personen die Reise gemeinsam gebucht haben;
- wenn bei Produkten für Familien max. sieben Personen die Reise gemeinsam gebucht haben;
- wenn maximal zwei Familien die Reise gemeinsam gebucht haben;
- die Angehörige einer versicherten Person. Dazu zählen:
- Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährte;
- Kinder, Adoptivkinder;
- Stiefkinder, Pflegekinder;
- Eltern, Adoptiveltern;
- Stiefeltern, Pflegeeltern;
- Großeltern, angeheiratete Großeltern, Schwiegereltern;
- Gewischter, Adoptiv-, Pflege-, oder / und Stiefgeschwister;
- Enkel, angeheiratete Enkel;
- Schwiegertöchter, Schwiegersöhne;
- Schwägerinnen, Schwäger;
- Tanten, Onkel;
- Neffen, Nichten;
- Cousins, Cousinen;
- Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
- die Angehörigen des Lebenspartners oder Lebensgefährten einer versicherten Person. Dazu zählen die in der vorstehenden Aufzählung genannten Personen.
- Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige entsprechend der vorstehenden Aufzählung einer versicherten Person betreuen.
Finanztest 2025: Testsieger Note SEHR GUT Unsere günstige Reiserücktrittsversicherung ist wiederholt mit SEHR GUT beim Finanztest der Stiftung Warentest bewertet
Im Vergleich von 60 Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen belegt unser Tarif Topschutz im Jahr 2025 wiederholt als Testsieger den ersten Platz für Familien und für Einzelpersonen ohne Selbstbehalt (Ausgabe 01/2025) bei Stiftung Warentest - Finanztest. Bereits in den Jahren 2011, 2013, 2014, 2016, 2018, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 wurde unser Versicherungsschutz von Finanztest mit Bestnote zum Testsieger gekürt (2015 wurde nicht getestet)!
TravelSecure Reiseversicherungen bietet Ihnen in jedem Falle den optimalen Schutz für Ihre nächste Urlaubs- oder Geschäftsreise. Bei unserem Tarif gilt auch die unerwartet schwere Erkrankung an Corona versichert/als versichertes Ereignis. Sollten Sie darüber hinaus auch bei Verdacht oder Infektion auf Corona (COVID-19) und der sich daraus folgenden häuslichen Quarantäne absichern wollen, dann können Sie unserem günstigen Reiseschutzbrief – Corona zusätzlich abschließen. Der Reiseschutzbrief – Corona ist jedoch nur in Verbindung mit einer TravelSecure Reiserücktrittsversicherung abschließbar.
Reise abgesagt und jetzt?
Damit Sie im Versicherungsfall sofort wissen, was zu tun ist, wenn abzusehen ist, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können und Sie die Versicherung in Anspruch nehmen müssen, haben wir im Folgenden einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt, um Sie schnell und unbürokratisch vor hohen Kosten zu bewahren und Ihnen unnötigen Stress zu ersparen.
- Reichen Sie Ihren Leistungsantrag online, per Post, Fax oder Email beim Versicherer ein.
- Hier geht es zur Online-Schadenmeldung
- Schadenmeldung per Post: Senden Sie uns bitte zu dem Leistungsfall die Belege (Rechnungen usw.) mit ergänzenden Angaben wie Versicherungsnummer oder Kopie Ihres Versicherungsscheines an folgende Adresse: Würzburger Versicherungs-AG | Bahnhofstr. 11 | 97070 Würzburg
- Schadenmeldung per Fax: Senden Sie uns bitte zu dem Leistungsfall die Belege (Rechnungen usw.) mit ergänzenden Angaben wie Versicherungsnummer oder Kopie Ihres Versicherungsscheines an folgende Faxnummer: 0931/2795-293
- Schadenmeldung per Email: Senden Sie uns bitte zu dem Leistungsfall die Belege (Rechnungen usw.) mit ergänzenden Angaben wie Versicherungsnummer oder Kopie Ihres Versicherungsscheines an folgende Email:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
- Beantworten Sie unsere Rückfragen möglichst zeitnah, damit eine zügige Bearbeitung gewährleistet bleibt.
- Falls Sie Fragen haben stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch unter +49 (0)931 - 2795 270 zur Verfügung.
Hinweis: Gerne können Sie uns die Unterlagen auch per Email schicken. Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen Sie wir jedoch darauf hinweisen, dass Email kein sicheres Medium ist.
Sie möchten keine Abschlussfrist mehr verpassen und 12 Monate Rund-um-Sorglos Schutz genießen? Dann ist unsere Jahresreiseversicherung - Reisekarte4you. genau das richtige für Sie.
Nutzen Sie die vielen Vorteile der Jahresreiseversicherung - Reisekarte4you.
Ein Jahr Rundum-Sorglos-Schutz mit:
- Günstiger im Paket: Im Vergleich zum Einzelabschluss sparen Sie mit der Jahresreiseversicherung, wenn Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen.
- Familie ist mitversichert: Ob Kinder und Eltern oder Enkelkinder und Großeltern – ein Vorteil liegt in der Absicherung aller Familienmitglieder. Als Familie gelten 2 Erwachsene und max. 7 Kinder längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Als Paar gelten zwei Personen. Die versicherten Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Ein gemeinsamer Wohnsitz muss nicht vorliegen.
- Für alle Reisen: Die Tarife gelten für Reisen ab einer Übernachtung, z. B. Wochenendausflüge oder Städtereisen, ebenso wie für Schiffsreisen.
- Für Urlaubs- und Geschäftsreisen: Unsere Leistungen gelten für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres.
- Finanztest 2025 SEHR GUT: Finanztest empfiehlt uns mit Bestnote SEHR GUT auch bei der Jahresabsicherung.
FAQ - Häufige Fragen
Ob Sie diesen Reiseschutz mit oder ohne Selbstbehalt abschließen, hängt von Ihrem persönlichen Empfinden ab.
- Mit Selbstbehalt reduziert sich der Preis (die Prämie), jedoch müssten Sie im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst tragen.
- Ohne Selbstbehalt erhöht sich der Preis (die Prämie), jedoch übernimmt die Versicherung im Schadenfall die gesamten Kosten des erstattungsfähigen Schadens.
Ein solcher Schaden kann entstanden sein durch:
- Feuer
- Explosion
- Sturm
- Blitzschlag
- Leitungswasser
- Elementarschaden
- Vorsätzliche Straftat eines Dritten
Die Reiserücktrittsversicherung deckt nur Schäden ab, die in Ihrer Person liegen (z.B. Krankheit, Unfall ...). Daher besteht in diesem Fall kein Versicherungsschutz über Ihren Reisevertrag. Setzen Sie sich bitte wegen der Reisekosten mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung.
Müssen Sie sich wegen eines Coronaverdachts oder einer symptomfreien Erkrankung in Quarantäne begeben, stellt dies keinen versicherten Grund weder in der Reiserücktritts- noch in der Reiseabbruchversicherung dar. Daher sollten Sie zu jeder Reiserücktrittsversicherung den Reiseschutzbrief - Corona abschließen, da dieser genau in diesen Fällen leistet und damit Ihren Versicherungsschutz optimal ergänzt.
Wie hoch darf mein Reisepreis bei einer Reiserücktrittsversicherung als Familie / Einzelperson sein?
Benötigen Sie eine höhere Absicherung? Dann zögern Sie nicht, sich mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns
Spätestens abgeschlossen werden, muss die Reiserücktrittsversicherung 30 Tage vor Antritt der Reise. Haben Sie die Reise weniger als 30 Tage vor dem Beginn der Reise gebucht, besteht Versicherungsschutz, wenn Sie die Versicherung am Buchungstag oder spätestens 4 Tage nach Buchung abgeschlossen haben.
Denn je näher der Reisetermin, desto höher sind in der Regel die Stornierungskosten. Bei einem hohen Reisepreis kann dies richtig teuer werden da hohe Stornogebühren zu zahlen sind.Daher lohnt sich der Abschluss einer Reise Rücktrittskostenversicherung, die Sie vor diesen hohen Rücktrittskosten schützt und Ihnen die Kosten erstattet − unter Berücksichtigung eines evtl. anfallenden Selbstbehaltes.
Ein Beispiel, warum sich eine Reiserücktrittsversicherung auch bei günstigen Reisen lohnt: Sie haben einen Kurzurlaub an der Nordsee für 300 Euro gebucht. Zwei Tage vor Reiseantritt müssen Sie die Reise aus triftigen (versicherten) Gründen stornieren. Die Stornierungsgebühr (90% vom Reisepreis) beläuft sich hier auf 270 Euro. Falls Sie jetzt eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen haben, erstatten wir Ihnen die 270 Euro.
Sie haben noch Fragen zur TravelSecure Reiseversicherung?
E-Mail schreiben
Support anrufen
+49 (0)931 - 2795 270
