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Kostenfalle Bergunfall - trotz Krankenversicherung

Kostenfalle-Bergunfall-Bergung © Victor Chaika | stock.adobe.com

Gerade wir Deutschen haben in unserem Land ein erhöhtes Sicherheitsgefühl, denn wir wissen, dass wir im Notfall immer gerettet werden. Setzen wir in Deutschland einen Notruf ab, dann erhalten wir Hilfe, und zwar in Form von Notärzten, Rettungssanitätern, Suchtruppen, Suchhunden, Fahrern/Piloten und vielem mehr.


Da wir uns erst gar nicht ausmalen möchten, einen Unfall zu erleiden, stellen wir uns auch nicht vor, wie ein Unfallszenario aussehen könnte und stellen uns jene Fragen nur sehr ungern: 

Wer kommt finanziell für den ganzen Einsatz auf? Und wovon hängt es ab, wer ihn finanziert?

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Wir erläutern Ihnen die Situation anhand folgenden Beispiels. Stellen Sie sich also das folgende Szenario vor:


Ein Wanderer knickt in unbefahrbarer Gebirgsregion um und kann nicht weitergehen. Er setzt einen Notruf ab und ein Rettungshubschrauber kommt herbeigeflogen, um den Verunfallten in das nächste Krankenhaus bzw. zu einer Stelle zu transportieren, an der ein Krankenwagen auf ihn wartet.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur einen Bruchteil!

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Alle Einzelmaßnahmen - Helikopter, Krankenwagen, Notarzt - werden von der Krankenkasse genau geprüft. Dass alle Leistungen komplett von der Krankenkasse übernommen werden, ist aber selten der Fall – dabei macht es keinen Unterschied, ob der Verunfallte gesetzlich oder privat versichert ist.


In Deutschland passieren sehr viele solcher Helikoptereinsätze – und diese werden in den meisten Fällen nicht von den Krankenkassen finanziert!

Warum zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht alle Kosten?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen medizinisch notwendige Rettungen - keine Bergungen!


Um das zu verstehen, brauchen Sie folgendes Hintergrundwissen:


1. Was bedeutet „medizinisch notwendig"?

Medizinisch notwendig ist ein Einsatz mit dem Helikopter nur dann, wenn 1.) ein Transport zu Landwegen den Zustand des Verunfallten verschlechtern würde oder 2.) die Transportzeit mit dem Rettungswagen zu lange dauern und dadurch sein Leben gefährden würde.


2. Rettung vs. Bergung:

Eine Rettung ist per Definition das Abwenden eines lebensbedrohlichen Zustandes durch lebensrettende Maßnahmen und/oder durch Befreien aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage. Das heißt, es muss erst definiert werden, ob der Verunfallte in einem lebensbedrohlichen Zustand oder in einer lebensbedrohlichen Zwangslage steckt – oder eben nicht. Ein Steinschlag, ein Absturz eines Wanderers, der folglich liegenbleibt, oder ein Herzinfarkt mögen ein lebensbedrohlicher Zustand sein. Ein gebrochenes Bein oder eine Blockierung dagegen stellen aber weder das eine noch das andere dar. 

In unserem Beispiel bedeutet das konkret:

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Der Helikopter kam aus dem Grund zum Einsatz, weil der Weg bis zum Unfallort für einen Krankenwagen nicht befahrbar war, was den Helikoptereinsatz erforderlich machte. Diese Form des Einsatzes stellt aber keine Rettung, sondern eine Bergung dar, weil er aus logistischen Gründen, nicht aus medizinischer Notwendigkeit heraus passierte. Und Bergungen (ohne medizinische Notwendigkeit) werden nie von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen!


In diesem Fall kann es sein, dass zwar der Notarzt von der GKV bezahlt wird, aber der Hubschraubereinsatz eben nicht, weil das Leben des verletzten Wanderers nicht auf dem Spiel stand. 

Der mögliche Eigenanteil der Kosten für den Verunfallten in unserem Beispiel

Rechnen wir mit einer Pauschale von 40-60 Euro je Einsatzminute des Helikopters und gehen davon aus, dass der Rettungseinsatz 2 Stunden dauert, dann schwanken die Kosten zwischen 5000 und 7000 Euro allein für den Helikoptereinsatz.


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