Reisewarnung und Einreisebestimmungen Kenia

TravelSecure® Service - Reisewarnung und Einreisebestimmungen Kenia

icon Travelsecure Kenia Teilreisewarnung Es liegt aktuell eine Teilreisewarnung für Kenia vor.

Aktuelles

Vor Reisen in die Countys Mandera, Wajir, Garissa und Lamu im Osten Kenias, mit Ausnahme von Lamu Island und Manda Island, wird gewarnt.

Von Reisen in die Countys Baringo, West Pokot und Turkana der North-Rift-Region und in den Norden des Countys Tana River, einschließlich der Fernstraße A3 im County Tana River, wird dringend abgeraten.

Von nicht notwendigen Reisen nach Lamu Island und Manda Island wird abgeraten.

Bei Reisen in die erweiterte North-Rift-Region (Elgeyo Marakwet, Samburu sowie im Dreiländereck von Laikipia, Meru und Isiolo) und das Grenzgebiet zu Äthiopien wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Kenianische Reisekrankenversicherung bei eTA-Beantragung

Seit Anfang Oktober 2026 ist bei Beantragung der elektronischen Einreisegenehmigung „eTA" (siehe Einreise und Zoll) eine kostenpflichtige kenianische Reisekrankenversicherung abzuschließen. Der Abschluss der Versicherung ist online in den eTA-Antragsvorgang integriert. Reisekrankenversicherungen anderer Anbieter werden nicht akzeptiert. Bereits erteilte eTA behalten ihre Gültigkeit; es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Einreise eine zusätzliche Versicherung erworben werden muss. Weitere Hinweise erteilen die kenianischen Behörden.

Ebolafieber

Am 15. Mai 2026 wurde in der Demokratischen Republik Kongo ein Ebolafieber-Ausbruch mit dem Bundibugyo-Ebolavirus gemeldet. Die WHO erklärte den Ausbruch am 17. Mai 2026 zur gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite.

Anfang Oktober wurde erstmals ein aus der Demokratischen Republik Kongo importierter Ebolafieber-Fall in Kenia bekannt. Die kenianischen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet.

Reisende sollten sich nach Aufenthalten in Kenia vor Weiterreise in andere Staaten bei den dort zuständigen Stellen erkundigen, ob und ggf. unter welchen Auflagen (z. B. verstärkte gesundheitstechnische Kontrollen oder Quarantäne) die Einreise ins Zielland möglich ist.

  • Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden.
  • Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, der Teilnahme an Beerdigungen und dem Aufenthalt in großen Menschenmengen ab.
  • Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
  • Berühren Sie keine lebendigen und toten Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.
  • Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in Kenia telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

El Niño Phänomen

Aufgrund des Wetterphänomens El Niño wird für Kenia für die Monate Oktober bis Dezember eine stärkere Regensaison vorhergesagt. Durch heftige Regenfälle kann es zu Überschwemmungen, Erdrutschen und Schlammlawinen, Dammbrüchen sowie hohen Pegelständen in Flüssen kommen; zudem muss mit plötzlich auftretenden Fluten gerechnet werden.

Weitere Informationen sind erhältlich beim Kenya Meteorological Department und auch auf dessen Facebook-Seite.

  • Seien Sie in betroffenen Regionen besonders umsichtig und führen stets funktionsfähige mobile Kommunikation mit sich.
  • Meiden Sie gesperrte bzw. überflutete Straßen.
  • Halten Sie sich bei heraufziehendem Regen nicht in der Nähe von Bächen, Flüssen und Böschungen/Hängen auf.
  • Füllen Sie Ihre Vorräte mit Frischwasser und Lebensmitteln auf, so dass Sie für einige Tage versorgt sind.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Sicherheit

Terrorismus

In Kenia besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge. Die somalische Al-Shabaab-Terrororganisation droht weiterhin mit Anschlägen in Kenia. Mehrere Anschläge in der Vergangenheit und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, kirchliche Einrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Kleinbusse, Fähren, Flughäfen und andere stark frequentierte Einrichtungen zählen zu den Orten mit erhöhter Gefährdung.

In den östlichen Countys, insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia, sind Terrorgruppen verstärkt aktiv. Das Risiko von terroristisch oder kriminell motivierten Entführungen ist insbesondere in den an Somalia angrenzenden Countys hoch.

Lamu Island und Manda Island sind bislang nicht Ziel von Anschlägen geworden. Es gibt jedoch ein verstärktes Aufkommen aktiver terroristischer Zellen, die bis in die Nähe des Archipels vordringen. Angesichts des allgemeinen Risikos terroristischer Anschläge in der Region Ostafrika wird zu erhöhter Vorsicht aufgerufen.

  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Führen Sie stets einsatzfähige Kommunikationsmittel mit sich.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
  • Seien Sie bei unbedingt erforderlichen Besuchen des Lamu-Archipels besonders vorsichtig und reisen Sie ausschließlich auf dem Luftweg an.
  • Sollten Sie trotz der geltenden Teilreisewarnung mit dem Auto in die nördlichen und östlichen Landesteile Kenias und in die Küstenregion nördlich von Malindi reisen müssen, suchen Sie unbedingt Schutz in einem bewachten Konvoi. Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit und treffen Sie stets Sicherheitsvorkehrungen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
  • Machen Sie sich mit den Empfehlungen des Bundeskriminalamts zur Prävention von Entführungen und Geiselnahmen vertraut.

Innenpolitische Lage

In Kenia kommt es immer wieder zu Demonstrationen und zum Teil gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten mit Toten und Verletzten, zuletzt bei Protesten im Juni 2026. Proteste können jederzeit, kurzfristig und auch ohne konkreten Aufruf stattfinden.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie in Nairobi den Central Business District (CBD), das State House sowie die Stadtteile Kibera und Mathare während Demonstrationszeiten komplett. Ebenso die Straßenzüge Moi Avenue, Kenyatta Avenue, Haile Selassie Avenue und Harambee Avenue.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.

In Laikipia und angrenzenden Counties mehren sich die Konflikte über Weide- und Landrechte. Dabei kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Übergriffen auf Farmen und Lodges. In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias besteht die Gefahr von Stammesauseinandersetzungen.

Kriminalität

Die Gefahr, Opfer bewaffneter Überfälle zu werden, besteht in allen Landesteilen. Nicht ausgeschlossen sind Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Blitz-Entführungen münden, bei denen auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Girokarten hohe Geldbeträge abzuheben.

Bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete sind besonders gefährlich. In Nairobi ereigneten sich zudem in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden als Polizisten verkleidet gegenübertraten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.

In Nairobi und in Mombasa besteht die erhöhte Gefahr von Raubüberfällen, auf Fußgänger wie auch auf Autofahrer einschließlich des „Car-Jackings". Auch bei organisierten „Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden.

In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz besteht eine erhöhte Gefahr von bewaffneten Überfällen und Entführungen.

Nach Verabredungen über Dating-Plattformen ist es zu Überfällen, teilweise mit schwerer Körperverletzung, gekommen. Es gab zudem Erpressungsversuche aufgrund vermeintlicher Minderjährigkeit der Beteiligten oder homosexueller Handlungen.

2025 wurden in Nairobi vermehrt Raubüberfälle/„Bag Snatching" auf Reisende gemeldet, die am Tag zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs waren. Die Täter benutzen Motorradtaxis und nehmen auch Verletzungen ihrer Opfer in Kauf. Vorfälle wurden vor allem in den Bezirken Riverside, Westlands, Gigiri und Runda bekannt.

  • Vermeiden Sie bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete sowie die Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma.
  • Meiden Sie nachts die Innenstädte Nairobis und Mombasas.
  • Besuchen Sie die Altstadt von Mombasa auch tagsüber nur mit ortskundigen Personen.
  • Legen Sie auch kürzere Strecken im Zweifel lieber mit dem Taxi zurück.
  • Meiden Sie entlegene Gegenden. Telefonieren Sie in der Öffentlichkeit nur falls unbedingt nötig; führen Sie Ihre Tasche auf der von der Straße abgewandten Seite. Achten Sie insbesondere auf „Boda Bodas" (Motorradtaxis) und halten Sie möglichst viel Abstand zum fließenden Verkehr.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen, ärmeren Wohngegenden und an Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld sowie keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie beim Einsatz von Bank- und Kreditkarten und beim Abheben am Geldautomaten besonders vorsichtig.
  • Übernachten Sie als Individualtouristen in Nationalparks ausschließlich in Lodges oder auf bewachten Campingplätzen.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinesfalls Gegenwehr. Informieren Sie unverzüglich die örtliche Polizei und die Deutsche Botschaft Nairobi.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter als auch bei Verabredungen über Dating-Plattformen skeptisch.

Piraterie auf hoher See

Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Schiffe vor Kenia sind nach wie vor gefährdet; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.

  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.

Natur und Klima

Kenia liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Das Klima ist an der Küste tropisch, das Hochland und Zentrum des Landes ist subtropisch, der Norden und Nordosten semi-arid und arid.

Extreme Trockenheit und Dürre kann die östlichen, nordöstlichen, aber auch Küstenregionen betreffen. In den Regenzeiten, die üblicherweise von Oktober bis November und von Ende März bis Mitte Juni gehen, können starke Regenfälle Überflutungen und Erdrutsche sowie Schäden an der Infrastruktur verursachen.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Infrastruktur/Verkehr

Dem Auswärtigen Amt liegen Berichte vor, wonach uniformierte Sicherheitskräfte, insbesondere Polizisten, hohe Bußgelder verlangen oder mit Festnahme aufgrund erfundener Verkehrsdelikte oder kleinerer Vergehen drohen.

  • Bleiben Sie bei unklarer Rechtslage kritisch und nehmen Sie im Zweifel Kontakt mit dem Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft Nairobi auf.
  • Leisten Sie keine Zahlungen, wenn Sie die angebliche Tat nicht begangen haben, das geforderte Bußgeld unangemessen hoch erscheint oder wenn Ihnen keine Quittung/kein Protokoll ausgestellt werden kann.
  • Notieren Sie sich die Personalien, Dienstnummern bzw. Kfz-Kennzeichen der kontrollierenden Sicherheitskräfte.

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Kleinbusse, Taxis und Motorradtaxis „Boda-Boda". Es herrscht Linksverkehr. Die Hauptverkehrsstraßen sind oftmals in schlechtem Zustand. Öffentliche Busse oder „Matatus" genannte Kleinbusse sind teilweise nicht in verkehrssicherem Zustand. Schwere Unfälle von Überlandbussen und „Boda-Boda" genannten Motorradtaxis mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind vergleichsweise häufig.

  • Verzichten Sie im Zweifel bei Überlandfahrten auf öffentliche Busse, „Matatus" und „Boda-Bodas" und nutzen Sie lieber lizensierte Taxis.
  • Planen Sie die Route und die Fahrtzeit bei selbst organisierten Fahrten so, dass Sie Ihr Ziel noch bei Tageslicht erreichen.
  • Informieren Sie sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit Safarianbietern und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden.
  • Führen Sie Wanderungen möglichst mit einem ortskundigen, vertrauenswürdigen oder beim Kenya Wildlife Service registrierten Wanderführer durch.
  • Vergewissern Sie sich bei Buchungen über lokale Reiseveranstalter der Seriosität des Unternehmens.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Das kenianische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe. Auch wenn diese Bestimmungen bisher nicht angewandt wurden, wird zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit dringend empfohlen. Homosexualität wird weitestgehend tabuisiert. Es ist nach Verabredungen über Dating-Apps zu Überfällen und Gewalttaten insbesondere gegenüber Homosexuellen gekommen.

Rechtliche Besonderheiten

Das kenianische Recht ist streng und sieht hohe Geld- bzw. langjährige Freiheitsstrafen für zahlreiche Vergehen vor. Auch ohne Verurteilung muss mit langer (teils mehrjähriger) Untersuchungshaft gerechnet werden.

Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) werden selbst bei Geringfügigkeit strafrechtlich verfolgt und streng bestraft. Gleiches gilt für unerlaubten Waffenbesitz. Auch Gas-/Schreckschuss- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray werden als Waffen klassifiziert. In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.

Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/Frauenhandel und Ausbeutung werden mit langjährigen Freiheitsstrafen geahndet. In Kenia gelten alle Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kind im Sinne dieses Gesetzes.

Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z. B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude), ist verboten.

Es besteht ein allgemeines Verbot von Plastiktüten; schon der Besitz ist strafbar und es drohen hohe Geldstrafen und u. U. sogar Haft.

  • Führen Sie keine Plastiktüten nach Kenia ein.

Der Besitz und Handel von Elfenbein und Elfenbeinprodukten steht unter hohen Geld- und Freiheitsstrafen. Der Kauf oder das Sammeln von Korallen, Muscheln und Seesternen ist verboten. Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist weitgehend verboten. Die Einfuhr und das Rauchen von Wasserpfeifen (inklusive Tabak) sind verboten.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kenya-Shilling (KES). Bargeld kann an Geldautomaten mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) europäischer Banken bis maximal 40.000 KES abgehoben werden. Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in 1-USD-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z. B. für ein Taxi, bestreiten zu können.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisedokument Einreise möglich
Reisepass Ja
Vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Ja

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über das Aufenthaltsende hinaus gültig sein. Die Vorlage eines Rück- oder Weiterreisetickets ist notwendig. Vor Einreise ist eine elektronische Einreisegenehmigung „eTA" notwendig, siehe eTA.

Reisende werden am Internationalen Flughafen Nairobi sowie am Internationalen Flughafen Mombasa bei Einreise im Rahmen eines Ebola-Screenings auf Infektionszeichen untersucht. Aus Uganda und der Demokratischen Republik Kongo ankommende Reisende müssen ein elektronisches Formular „Electronic Traveler Surveillance Form" ausfüllen.

eTA

Alle Reisenden benötigen eine „Electronic Travel Authorization" (sogenannte „eTA") zur Einreise nach Kenia. Die Beantragung erfolgt online und kann frühestens drei Monate vor Abreise eingereicht werden, spätestens jedoch 72 Stunden vor Abreise. Die „eTA" berechtigt nicht automatisch zur Einreise – dies liegt im Ermessen der Grenzbeamten bei der Einreise.

Visum

Seit Einführung der elektronischen Einreisegenehmigung „eTA" ist kein Visum zur Einreise nach Kenia mehr erforderlich. Bereits erteilte (E-)Visa behalten ihre Gültigkeit bis zum Abschluss der Reise.

Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, ein East African Visa – gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda – über das elektronische Visasystem zu beantragen. Die Kosten betragen 100 USD.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Das Mitführen einer englischsprachigen, von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen, beglaubigten Einverständniserklärung wird empfohlen.

Einfuhrbestimmungen

Bargeld und Zahlungsmittel müssen bei Beträgen über 10.000 USD deklariert werden. Wertvolle elektronische Geräte sind ebenfalls bei der Einreise zu deklarieren. Die Einfuhr von Waffen (einschließlich Gas-/Schreckschusspistolen, Tränengas und ähnlichen in Deutschland frei verkäuflichen Waren zur Selbstverteidigung), Drogen aller Art sowie jeder Art pornographischen Materials ist strikt verboten. Die Einfuhr von Plastiktüten ist verboten.

Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet. Weitere Informationen bietet die FAQ der Kenya Revenue Authority (KRA).

Tiere

Für die Einfuhr von Katzen und Hunden stellt die Botschaft von Kenia in Berlin gegen Vorlage des EU-Heimtierausweises, eines aktuellen tierärztlichen Gesundheitszeugnisses und einer Gebühr eine Einfuhrerlaubnis aus.

  • Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Ausreise bei der kenianischen Botschaft.

Gesundheit

Siehe Aktuelles

Impfschutz

Pflichtimpfungen

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Reiseimpfungen

Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Bei Reisen nur in die North Eastern Province, nach Kilifi, Kwale, Lamu, Malindi und Tanariver sowie nach Nairobi und Mombasa ist eine Gelbfieberimpfung nicht allgemein empfohlen, kann aber dennoch sinnvoll sein. Im übrigen Land besteht eine allgemeine Empfehlung zur Gelbfieberimpfung. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.

Standardimpfungen

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Kenia ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb des großen Zentrums in Nairobi fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen insbesondere auf dem sonstigen Markt vor.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u. a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99 %. Das Malariarisiko ist regional unterschiedlich:

  • Ganzjährig hohes Risiko: im ganzen Land unterhalb von 2.500 Hm
  • Ganzjährig geringes Risiko: Nairobi (Stadtzentrum), Höhenlagen oberhalb von 2.500 Hm

Darüber hinaus können ganzjährig auftreten: Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen. In Nairobi ist das Risiko für diese Erkrankungen allgemein nur minimal.

  • Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Denguefieber und Chikungunya-Fieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Die in Kenia vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Durch Zecken kann auch eine Rickettsiose (Afrikanisches Zeckenbissfieber) übertragen werden.

  • Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel- und Handhygiene können Erkrankungen auftreten. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Kenia wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis-A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

In Kenia besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis März und von Juni bis Oktober auf. HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken-ACWY-Impfung ärztlich beraten.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis-B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde. Rift-Valley-Fieber wird u. a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. In Kenia leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Hund oder einem anderen giftigen Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe, insbesondere aber Immunglobuline, nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.
  • Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
  • Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise zu Erste Hilfe bei Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann, auch in fließenden Gewässern.

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z. B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden und meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.
  • Beachten Sie vor geplanten Aufstiegen auf den Mount Kenya unsere Informationen zur Höhenkrankheit.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Travelsecure Kenia Ausreise Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise

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