Reisewarnung und Einreisebestimmungen Israel
Es ist aktuell eine Reisewarnung für Israel ausgesprochen.
Eilmeldung
Vor Reisen in die folgenden Staaten bzw. Gebiete wird gewarnt:
Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen.
Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen.
Falls Sie sich in der Region aufhalten:
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
- Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND). Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Halten Sie Ihre Daten stets aktuell.
- Nehmen Sie Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen ernst. Suchen Sie bei Alarm umgehend nahegelegene Schutzräume oder das Innere eines Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
- Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
- Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
- Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
- Beachten Sie bitte die FAQ zur aktuellen Lage im Nahen und Mittleren Osten.
Aktuelles
Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete (Gazastreifen, Westjordanland, Ost-Jerusalem) wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen. Israel befindet sich formell im Kriegszustand.
Sicherheitslage
Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen.
Im Oktober 2025 trat ein Waffenstillstand zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas in Kraft. Auch wenn der Waffenstillstand zunehmend brüchig ist, wird er bislang von keiner Seite grundsätzlich in Frage gestellt. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass im Fall eines Scheiterns des von USA verhandelten 20-Punkte-Plans die israelische Militäroperation wiederaufgenommen wird.
Die im November 2024 zwischen Israel und Libanon geschlossene Waffenruhe wurde am 2. März 2026 durch die Hisbollah gebrochen. Darauf folgten israelische Gegenschläge. Insbesondere im Norden, aber auch im Zentrum Israels kann es weiterhin zu Raketenangriffen von libanesischem Staatsgebiet aus kommen. Israel geht in diesem Zusammenhang zunehmend gegen den Wiederaufbau von Terrorstrukturen in Libanon vor, insbesondere im israelisch-libanesischen Grenzgebiet (Blue Line).
Zudem wurde Israel wiederholt von der Huthi-Miliz in Jemen sowie aus dem Gazastreifen mit Raketen beschossen.
Aufgrund der angespannten Gesamtsituation besteht weiterhin ein hohes Risiko terroristischer Anschläge auf touristische Ziele, Verkehrsknotenpunkte, Märkte und Einkaufszentren sowie lokale Behörden. Orte, an denen sich gewöhnlich ausländische Reisende aufhalten, können einem höheren Risiko für Anschläge ausgesetzt sein. In den letzten Wochen und Monaten wurden in Israel, einschließlich in Tel Aviv und Jerusalem, mehrfach Anschläge verübt. Die israelische Armee hat eine große Anzahl von Truppen in das Westjordanland verlegt; es kommt dort regelmäßig zu Militäreinsätzen und in der Folge zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten.
Zudem wurde im Westjordanland eine große Zahl sogenannter „fliegender“ Checkpoints eingerichtet; darüber hinaus wurde die Kontrolle an den bestehenden Checkpoints verschärft, einige wurden über längere Zeit geschlossen. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron deutlich zugenommen.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
- Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
- Bereiten Sie sich darauf vor, über längere Zeiträume hinweg immer wieder Schutzräume aufsuchen zu müssen und wegen Luftraumsperrungen und Flugausfällen das Land nicht verlassen zu können. Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut. Vergewissern Sie sich stets über die genaue Lage des nächstgelegenen Schutzraums.
- Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen Sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
- Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 (Informationen in englischer Sprache).
- Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort.
- Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf.
- Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam und verhalten Sie sich stets vorsichtig.
- Beachten Sie die Sicherheitshinweise im Abschnitt Sicherheit – Terrorismus.
- Bei Fragen zu gebuchten Flügen/Reisen in die Region kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
Ausreisemöglichkeiten
Von einer weiteren Eskalation der Sicherheitslage könnten neben dem Flugverkehr auch die Land- und Seetransportwege betroffen sein, mit entsprechend deutlichen Beeinträchtigungen der Ein- und Ausreisemöglichkeiten. Informationen zur Ausreise über den Landweg siehe unten: Einreise und Zoll – Grenzübergänge.
Ausreise aus dem Gazastreifen
Der Grenzübergang Rafah nach Ägypten ist derzeit geschlossen. Konsularische Hilfeleistungen in Gaza sind aufgrund der trotz der Waffenruhe anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen und der weiterhin fehlenden Zugangsmöglichkeiten zurzeit praktisch unmöglich.
Deutsche, die sich trotz Reisewarnung derzeit im Gazastreifen aufhalten, beachten folgende Hinweise:
- Hinterlegen Sie unbedingt Ihre aktuellen Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste und aktualisieren Sie diese ggf. unverzüglich. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an das Deutsche Vertretungsbüro Ramallah.
- Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
- Bewegen Sie sich, wenn möglich, nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete (Gazastreifen, Westjordanland, Ost-Jerusalem) wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen. Israel befindet sich formell im Kriegszustand.
Terrorismus
Israel bleibt das erklärte Ziel islamistischer Terrorgruppen. Es kommt in der aktuellen Situation immer wieder zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum; das Risiko weiterer Anschläge besteht fort.
- Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen und bei unvorhergesehenen und plötzlichen Ereignissen.
- Meiden Sie möglichst Menschenansammlungen.
- Beachten Sie die Informationen und Hinweise im Abschnitt Sicherheitslage.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles
Grenzgebiet zu Ägypten
Auch die südliche Hafenstadt Eilat ist in unregelmäßigen Abständen Ziel von Raketen und anderen Flugkörpern, die aus jemenitischem Gebiet gestartet werden. Die überwiegende Zahl wird auf offener See von Raketenabwehrsystemen abgefangen; vereinzelt waren Einschläge zu verzeichnen.
In der Vergangenheit wurden aus dem Sinai Raketen auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden.
Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei auch zu Schusswechseln.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Siehe Aktuelles
Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.
Die deutschen Auslandsvertretungen in Ramallah, Tel Aviv oder Kairo können im Gazastreifen praktisch keine konsularische Hilfe leisten.
Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai. Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nordsinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank) und Ost-Jerusalem
Vor Reisen in das Westjordanland und nach Ost-Jerusalem wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands.
Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre Checkpoints können auch kurzfristig vorübergehend geschlossen werden.
Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder bei Demonstrationen kommen. Es kommt derzeit verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Israelische Militäroperationen finden im verstärkten Ausmaß und mit hoher Frequenz statt.
- Prüfen Sie, ob Fahrten über Land zwingend erforderlich sind, und meiden Sie die in letzter Zeit besonders von Siedlergewalt betroffenen Straßen 60 und 458.
- Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
- Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
- Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.
- Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.
- Vermeiden Sie Fahrten in das nördliche Westjordanland, insbesondere in den Raum Jenin, Tulkarem und Tubas sowie Fahrten in Flüchtlingslager.
- Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.
- Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.
- Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
- Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist.
Kriminalität
Siehe Aktuelles
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Stränden vor.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Es gibt drei Klimazonen: Die Küstenebene hat feuchtheiße Sommer und milde, regenreiche Winter, das Bergland einschließlich Jerusalem warme und trockene Sommer und kalte Winter, die Wüste heiße und trockene Sommer und milde Winter.
Vor allem in den Sommermonaten können aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Busch- und Waldbrände sowie Sandstürme auftreten. In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste.
Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern (Sink Holes). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle bis zu 20 Metern Tiefe und 80 Metern Breite.
In Tel Aviv und Umgebung kommt es aufgrund gefährlicher Strömungen immer wieder zu tödlichen Badeunfällen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Verlassen Sie befestigte Straßen und Wege am Toten Meer nicht.
- Halten Sie sich in Tel Aviv und Umgebung beim Baden im Meer immer in Strandnähe auf und schwimmen Sie nicht zu weit hinaus.
- Achten Sie auf teilweise sehr starke Strömungen und meiden Sie diese frühzeitig.
- Baden Sie nur an bewachten Küstenabschnitten und beachten Sie dort unbedingt die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Rettungsschwimmer.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv–Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften gilt vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlichtpflicht. Am Schabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel in Israel nicht. Am Freitag gilt das Gleiche für die Palästinensischen Gebiete. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Schabbat sollten vermieden werden. Auch am Yom-Kippur-Tag wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten.
Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal.
- Führen Sie bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten stets ein Ausweisdokument mit.
- Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen für Mietwagen genau.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Besondere Verhaltenshinweise
Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen zwischen Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt, in dem Ausländer deswegen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Für den Handel und Schmuggel von Drogen sind harte Strafen vorgesehen. Auch bei der unerlaubten Ein- und Ausfuhr wilder Tiere drohen hohe Geld- oder Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Informationen erteilt das Israel Ministry of Environmental Protection.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Debitkarten (Girocard) abgehoben werden. Der Umtausch von EUR und USD ist problemlos möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu Einreise- und Zollbestimmungen.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Reisedokumente müssen grundsätzlich sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Besteht eine Befreiung von der Visumspflicht und ist nur eine Registrierung über „ETA-IL“ erforderlich, müssen Reisedokumente lediglich drei Monate über die Reise hinaus gültig sein. Staatenlose Personen müssen im Besitz eines gültigen Reiseausweises für Ausländer sein, der für ein Jahr gültig ist.
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. drei Monaten kein Visum. Seit Januar 2025 ist für die Einreise nach Israel eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend. Fluglinien achten regelmäßig vor dem Abflug darauf, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen.
Die elektronische Einreisebestätigung kann über ein Online-Portal der israelischen Regierung beantragt werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Portal. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website der Deutschen Botschaft Tel Aviv.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.
Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise zu rechnen.
Grenzübergänge
Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke (nach Jordanien) erhalten Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht.
Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.
Bei den Landgrenzen von Israel nach Ägypten (Eilat–Taba, Menachem Begin) und nach Jordanien (Eilat–Aqaba, Yitzhak Rabin; Beit Shean–Sheikh Hussein, Jordan River; Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke vom Westjordanland nach Jordanien) kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Bitte prüfen Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten.
- Beit Shean/King Hussein (Jordan River) Tel: +972 (0)4-609-3410
- Eilat/Aqaba (Yitzhak Rabin) Tel: +972 (0)8-630-0555
- Eilat/Taba (Menachem Begin) Tel: +972 (0)8-636-0999
Ein- und Ausreisepraxis Israel
Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar. Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten).
Dies gilt auch bei vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit. Bei Verweigerung der Einreise erfolgt bis zum Rückflug üblicherweise die Unterbringung in einem Abschiebezentrum. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv kann in diesen Fällen nicht unterstützen.
Bei der Ausreise über den Flughafen Ben Gurion erfolgen zeitintensive Sicherheitskontrollen von Gepäck und Passagieren. Elektronische Geräte, z. B. Laptops, können einbehalten und nach 1–3 Tagen zugeschickt werden. Jede Fluggesellschaft legt eigene Beförderungsbedingungen fest, planen Sie zusätzliche Zeit ein.
- Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der israelischen Botschaft in Berlin nach.
- Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut.
Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, Wehrdienst
Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“, die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet haben, unterliegen grundsätzlich der Wehrpflicht, auch wenn sie zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Nicht-Meldung bei der Musterungsstelle wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei Einreise wird auf die Musterung verwiesen; Ausreise nur nach Musterung und ggf. abgeleistetem Wehrdienst möglich.
Ein- und Ausreise ins Westjordanland
Vor der Einreise ins Westjordanland ist grundsätzlich eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich ins Westjordanland erfolgt. Unterschiedliche Voraussetzungen gelten für Kurzzeitaufenthalte (bis zu 3 Monate) oder längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung, beruflich/geschäftlich) und für Ehepartner von Inhabern palästinensischer IDs.
Die Anträge müssen direkt an CoGAT gestellt werden. Die Einreise ins Westjordanland über den Landweg erfolgt generell von Jordanien aus über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke, nicht über Ben Gurion. Falsche Angaben führen regelmäßig zu Einreiseverboten.
Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und Westjordanland werden kontrolliert und können ohne Ankündigung geschlossen werden. Diese Regelungen gelten nicht für Aufenthalte in Israel mit kurzzeitigem Besuch im Westjordanland.
Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID
Einreise ins Westjordanland nur über Jordanien (Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke). Einreise nach Israel nur mit Permit. Aus dem Gazastreifen mit palästinensischer ID ist weder Einreise nach Israel noch ins Westjordanland möglich. Für Ein- und Ausreise grundsätzlich palästinensischer Reisepass erforderlich.
Weiterreise von Israel nach Jordanien
Deutsche Staatsangehörige, die über Westjordanland nach Jordanien reisen, benötigen ein Visum. Palästinensische ID-Inhaber müssen ein gesondertes Verfahren in den Palästinensischen Gebieten durchlaufen (Anmeldung zur Ausreise in Jericho). Beachten Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten:
- Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke Tel: +072 (0)2-548-2600
Einreisebestimmungen für Jordanien siehe Reise- und Sicherheitshinweise Jordanien. Im Zweifel vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv, Berlin oder dem Vertretungsbüro in Ramallah aufnehmen.
Minderjährige
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder mit einem Elternteil reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.
Einfuhrbestimmungen
Ein- oder Ausfuhr von Bargeld, Barschecks, Reiseschecks ab 80.000 ILS (ca. 19.900 EUR) muss angemeldet werden (Zollformular Nr. 84, telefonisch anforderbar +972‑2‑658 7777). Besondere Vorschriften gelten für Geldmittel in die Palästinensischen Gebiete:
- Westjordanland über Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke: Anmeldung ab 2.000 JOD (ca. 2.400 EUR) online, Bestätigung am Zollschalter vorlegen.
- Missachtung kann rechtlich geahndet werden oder zu Beschlagnahmung führen.
Einreise mit Fahrzeug
Zu touristischen Zwecken eingeführte Fahrzeuge müssen wieder ausgeführt werden. Ansonsten wird das Auto verzollt. Ausreise kann verweigert werden, solange das Fahrzeug unverzollt ist.
Tiere
Einreise nur über Ben Gurion und Seehäfen Haifa, Ashdod, Eilat. Aktuell aufgrund der Lage eingeschränkt. Amtliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage erforderlich. Tiere müssen Mikrochip ISO-Standard, Hunde/Katzen mind. 4 Monate alt und 31–12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft sein.
- Informieren Sie sich über Einfuhr bei Go Israel und beim israelischen Ministry of Agriculture & Rural Development.
Gesundheit
Pflichtimpfungen
Für direkte Einreise aus Deutschland keine Pflichtimpfungen. Ein Gelbfiebernachweis bei Einreise aus Gelbfiebergebieten erforderlich. Poliomyelitis (cVDPV1) Nachweis max. 1 Jahr alt bei Ausreise aus Israel.
Reiseimpfungen
Empfohlen: Hepatitis A, Poliomyelitis. Je nach Indikation: Hepatitis B, Tollwut, Typhus (Palästinensische Gebiete), Cholera (Gaza).
Standardimpfungen
STIKO-Standardimpfungen auf aktuellem Stand. Insbesondere ausreichender Masernschutz. Poliomyelitis: Aufenthalt >4 Wochen Impfintervall 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise, <4 Wochen Auffrischung, wenn letzte Impfung>10 Jahre.
Medizinische Versorgung
Israel: Versorgung wie in Deutschland, Notfallversorgung etabliert. Palästinensische Gebiete: unzureichend, Krankenwagen dürfen Grenze nicht passieren.
- Reiseapotheke mitnehmen, regelmäßig einzunehmende Medikamente.
- Reise- und Evakuierungsversicherung abschließen.
Durch Mücken/Zecken übertragene Krankheiten
Leishmaniose landesweit, selten Phlebotomus-Fieber, West-Nil-Fieber.
- Konsequenter Mückenschutz tags und nachts, Bettnetze verwenden.
Erkrankungen durch mangelnde Hygiene
Durchfall, Virushepatitis A/E, Shigellose, Typhus möglich. Poliomyelitis cVDPV1/2 in Israel und Palästinensischen Gebieten. Cholera in Gaza.
- Grundlegende Hygienehinweise beachten.
- Hepatitis A-Impfung prüfen, vollständiger Poliomyelitis-Schutz.
- Typhus- und Cholera-Impfung ggf. bei längerem Aufenthalt.
Mensch-zu-Mensch übertragene Krankheiten
Mpox, HIV, Hepatitis B/C/D. Übertragung durch engen Kontakt, Körperflüssigkeiten, Drogenkonsum, Bluttransfusionen.
- Kondome bei Gelegenheitskontakten verwenden.
- Hepatitis B-Impfung prüfen.
- Mpox: keine generelle Reiseimpfempfehlung, Beratung nach STIKO-Kriterien.
Durch Tierkontakt übertragene Krankheiten
Leptospirose (Kontakt mit Nagetierurin, z. B. beim Wassersport), Tollwut (Hunde), Giftschlangen in ländlichen Regionen.
- Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen meiden.
- Bei Biss umgehend ärztlich behandeln lassen.
- Gegengifte nur begrenzt verfügbar.
- Kontakt zu stehenden Gewässern meiden, Fleisch unklaren Ursprungs vermeiden, Tollwutimpfung prüfen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Luftverschmutzung, intensive Sonneneinstrahlung, Strände mit Tierkot, Sporttauchen, Gefahren beim Baden.
- Lokale Warnungen beachten, Sonnenschutzmaßnahmen nutzen, Schwimmen nur an bewachten Stränden.
- Grundlegende Tauchsicherheitsregeln beachten, vor Reise tauchmedizinisch beraten lassen.
Sicherheitslage – Reisewarnung
Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete (Gazastreifen, Westjordanland, Ost-Jerusalem) wird dringend gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich – ausreisen. Israel befindet sich formell im Kriegszustand.
Terrorismus
Israel bleibt Ziel islamistischer Terrorgruppen. Es kommt regelmäßig zu Angriffen im öffentlichen Raum, auch in Tel Aviv und Jerusalem. Das Risiko weiterer Anschläge ist hoch.
- Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere an Bushaltestellen, Bahnhöfen und bei unvorhergesehenen Ereignissen.
- Meiden Sie möglichst Menschenansammlungen.
- Verfolgen Sie die aktuellen Informationen in Medien und offiziellen Sicherheitsmeldungen.
Innenpolitische Lage und Konfliktzonen
Die Situation im Westjordanland und Gazastreifen ist volatil. Israelische Militäroperationen, Auseinandersetzungen mit Siedlern, palästinensische Demonstrationen und Ausschreitungen führen regelmäßig zu Toten und Verletzten. Im Norden Israels besteht weiterhin Raketenbedrohung aus Libanon, Jemen und Gazastreifen.
- Meiden Sie das nördliche Westjordanland, insbesondere Jenin, Tulkarem, Tubas und Flüchtlingslager.
- Vermeiden Sie Fahrten in der Dunkelheit.
- Prüfen Sie regelmäßig Zugangsbeschränkungen und Sperrgebiete.
- Fahrten über Land nur, wenn unbedingt erforderlich; Straßen 60 und 458 aktuell besonders riskant.
Krisenvorsorge
Deutsche Staatsangehörige sollten sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts registrieren oder Daten aktuell halten. Auch Familienangehörige sollten registriert werden.
- Bereiten Sie sich darauf vor, Schutzräume über längere Zeiträume aufzusuchen. Machen Sie sich mit den Schutzvorkehrungen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
- Alarmsirenen: Innerhalb von 90 Sekunden Schutzraum aufsuchen, mindestens 10 Minuten nach Abklingen bleiben. Kein Schutzraum: Innenräume aufsuchen, Fenster meiden.
- Folgen Sie den Anweisungen des israelischen Home Front Command (Rufnummer 104, nur in Israel) und lokalen Sicherheitskräften.
- Laden Sie Mobiltelefone und Kommunikationsmittel immer voll auf.
- Verhalten Sie sich stets vorsichtig, verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam.
- Nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort für aktuelle Warnungen.
Ausreisemöglichkeiten
Von Eskalationen können Land-, See- und Luftverkehr betroffen sein. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb eingestellt, auch Drehkreuze in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar sind betroffen. Grenzübergänge können kurzfristig geschlossen werden.
Gazastreifen: Grenzübergang Rafah nach Ägypten geschlossen. Konsularische Hilfe derzeit praktisch unmöglich. Deutsche Staatsangehörige sollten lokale Vertretungen kontaktieren, Kontaktdaten in Krisenvorsorgeliste hinterlegen und Mobilgeräte aufgeladen halten.
Zusammenfassung der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen
- Geltende Reisewarnungen beachten.
- Registrierung in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts.
- Schutzräume kennen, Alarmsirenen ernst nehmen.
- Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und Home Front Command befolgen.
- Kommunikationsmittel voll aufgeladen halten, App „Red Alert (Nofzam)“ nutzen.
- Menschenansammlungen meiden, besonders in Städten wie Tel Aviv, Jerusalem, Nablus, Hebron.
- Fahrten nur bei absoluter Notwendigkeit, besonders im Westjordanland vorsichtig sein.
- Regelmäßige Lagebeobachtung über offizielle Kanäle.
- Vorräte an Wasser, Lebensmitteln, Medikamenten bereithalten.
Weitere Informationen
Aktuelle Hinweise und offizielle Reisewarnungen werden vom Auswärtigen Amt bereitgestellt.
Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise
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