Reisewarnung und Einreisebestimmungen Japan
Es ist aktuell eine Teilreisewarnung (Region Fukushima) für Japan ausgesprochen.
Aktuelles
Teilreisewarnung Fukushima
Vor Aufenthalten in von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebieten um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi I im Nordosten der Insel Honshu wird gewarnt. Reisen in andere Landesteile sind aus radiologischer Sicht unbedenklich.
- Reisen Sie nicht in die von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebiete.
- Bei Fragen zu Reaktorsicherheit und Strahlenschutz informiert das Bundesamt für Strahlenschutz.
Einschränkungen im Flugverkehr
Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs künftig nicht ausgeschlossen werden.
Sicherheit
Innenpolitische Lage
Die Lage in Japan gilt als stabil und ruhig. Demonstrationen und gewaltsame Auseinandersetzungen sind entsprechend selten.
- Meiden Sie Demonstrationen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen in größeren Städten und an touristischen Orten vor. Betrügereien, Raub und sexuelle Übergriffe, oft in Verbindung mit dem Einsatz von Betäubungsmitteln, kommen in von Touristen frequentierten Ausgehvierteln von Tokyo (z.B. Roppongi, Kabuki-cho, Shibuya) und anderen Großstädten vor.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Lassen Sie Getränke und Speisen insbesondere abends und nachts nie unbeaufsichtigt.
- Meiden Sie „Kundenfänger", die versuchen, Sie in Veranstaltungsorte zu locken.
Natur und Klima
Erdbeben und Tsunamis
Japan ist das erdbebenreichste Land der Erde. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert, von denen mehrere auch in Tokyo deutlich wahrgenommen werden können. Starke Erdbeben können auch Tsunamiwarnungen zur Folge haben.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
- Informieren Sie sich über regionale Warnhinweise über die kostenlose Krisenvorsorge-App „Safety tips".
Vulkanausbrüche
Von den 110 als aktiv geltenden Vulkanen werden derzeit 47 permanent überwacht. Für mehrere Vulkane in der Region Kyushu sowie den Vulkan Kusatsu-Shirane gelten erhöhte Warnstufen und z.T. Sperrzonen.
Tropenstürme
Süd- und Westjapan werden im Spätsommer häufig von Taifunen heimgesucht. Starke Winde, Überschwemmungen und Erdrutsche können zu erheblichen Schäden und Behinderungen im Reiseverkehr führen.
- Halten Sie sich über die Wetterlage informiert, z.B. über die Japan Meteorological Agency.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen sind sehr gut. Es gibt zahlreiche Inlandsflüge und ein dichtes Eisenbahnnetz einschließlich Hochgeschwindigkeitszüge (Shinkansen). In Japan herrscht Linksverkehr. Es gilt striktes Alkoholverbot am Steuer. Autobahnen sind ausnahmslos mautpflichtig.
Führerschein
Um in Japan ein Fahrzeug fahren zu dürfen, benötigen Inhaber eines nationalen deutschen Führerscheins eine japanische Übersetzung. Der deutsche internationale Führerschein wird in Japan nicht anerkannt. Übersetzungen können in Japan direkt bei der Japan Automobile Federation (JAF) angefertigt werden. Es werden auch Übersetzungen anerkannt, die vom ADAC Südbayern e.V. gefertigt wurden.
Bitte denken Sie daran, Ihre Führerscheinübersetzung vor der Ausreise nach Japan zu organisieren.
Ausweispflicht
In Japan besteht Passzwang. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden.
Rechtliche Besonderheiten
Das japanische Strafrecht sieht selbst für Bagatelldelikte harte Strafen vor. Ausländer müssen selbst bei kleineren Straftaten wie Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung mit bis zu 23 Tagen Haft rechnen. Drogendelikte werden mit hohen Haftstrafen geahndet (sieben bis zehn Jahre). Die Haftbedingungen werden von Nichtjapanern als sehr hart empfunden.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Yen (JPY). Die Geldautomaten der meisten japanischen Banken akzeptieren noch keine ausländischen Karten. Europäische Debit- und Kreditkarten können an Geldautomaten der SevenEleven- und Family Mart-Supermärkte sowie an Geldautomaten der japanischen Post verwendet werden.
Einreise und Visum
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
| Reisepass: | Ja |
| Vorläufiger Reisepass: | Ja |
| Personalausweis: | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis: | Nein |
| Kinderreisepass: | Ja |
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein. Reisen Sie nicht mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Pass nach Japan.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage visumsfrei einreisen. Die Aneinanderreihung mehrerer visumsfreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen ist nicht zulässig.
Visit Japan Web
Die Anmeldung über Visit Japan Web (vor dem Check-in) ist nicht mehr notwendig, kann aber den Einreiseprozess beschleunigen.
Biometrische Daten
Bei der Einreise werden von Ausländern ab 16 Jahren biometrische Daten (Gesichtsfotos und Fingerabdrücke) erfasst.
Gesundheit
Impfschutz
| Pflichtimpfungen: | Für die Einreise nach Japan sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. |
| Reiseimpfungen: | Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (ländliche Gebiete) wird ein Impfschutz gegen Japanische Enzephalitis empfohlen. |
| Standardimpfungen: | Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. |
Pflichtimpfungen: Keine.
Reiseimpfungen: Japanische Enzephalitis bei Langzeitaufenthalt empfohlen.
Standardimpfungen: Gemäß Impfkalender des RKI, insbesondere Masern.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Japan ist mit Europa vergleichbar und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Die Kommunikation mit Ärzten kann allerdings ausgesprochen schwierig sein. Viele Krankenhäuser behandeln ausländische Patienten nur gegen Vorkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen persönlich beraten. Entsprechende Ärzte finden Sie z.B. über die DTG.
Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise
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