Reisewarnung und Einreisebestimmungen Kroatien
Es ist aktuell keine Reisewarnung für Kroatien ausgesprochen
Aktuelles
Insbesondere in Küstengebieten kann es in den kommenden Tagen weiterhin zu starken Winden und Böen kommen. Dies kann ggf. zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führen.
- Vermeiden Sie möglichst Aufenthalte im Freien.
- Verfolgen Sie die Wettervorhersage des kroatischen Wetterdiensts und beachten Sie die Hinweise der örtlichen Behörden.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis .
Innenpolitische Lage
Es kann vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, die meistens friedlich verlaufen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen, insbesondere auch im Umfeld von Fußballspielen und anderer großer Sportveranstaltungen sowie hierdurch ausgelöste Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Landminen
Obwohl seit Ende des Balkankrieges in Kroatien umfangreiche Minenräumungsaktionen durchgeführt wurden, besteht in einigen Landesteilen immer noch eine Gefährdung durch Minen, insbesondere in den bis 1995 umkämpften Gebieten und entlang der damaligen Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete:
- Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere östlich von Osijek)
- Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica)
- das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otočac, Gospić sowie südlich und östlich von Drniš).
In diesen Gebieten sollten Straßen und Wege nicht verlassen werden. Minenfelder sind auf der Karte des kroatischen Mine Action Center Misportal ersichtlich und in der Regel durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnaufdrucken („Ne prilazite“) ausgewiesen. Sie können auch durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet sein. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung.
Nationalparks sind nicht betroffen. Bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien, im Großraum Zagreb sowie im nördlichen Landesteil besteht in der Regel keine Gefahr.
Nähere Informationen bietet die kroatische Direktion für Zivilschutz . Dort sind die gefährdeten Gebiete anhand einer detaillierten Karte (bitte akzeptieren Sie die AGB und klicken auf Public Access) ersichtlich.
- Verlassen Sie in den o.g. Gebieten Straßen und Wege nicht.
- Betreten Sie keinesfalls Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude.
Kriminalität
In Kroatien ist die Straßenkriminalität sehr gering; Gewaltdelikte sind selten. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Eigentumsdelikte kommt vor allem in Touristengebieten vor, ebenso in Zagreb in den Nachtstunden, am Hauptbahnhof und in einer nahe gelegenen unterirdischen Ladenpassage sowie am Busbahnhof.
Diebstähle erfolgen meist durch Autoaufbrüche und am Strand. In Ferienwohnungen und bei Übernachtungen im Wohnmobil auf Autobahnrastplätzen an der Nord-Südroute kommt es im Sommer zu Einbruchdiebstählen unter Verwendung von Betäubungsmitteln. Vereinzelt werden in Bars und Nachtklubs stark überhöhte Preise verlangt, die teils unter Androhung von Gewalt eingefordert werden.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in Ladenpassagen in Zagreb sowie in den Küstenorten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Wenn Sie eine Reise mit dem KfZ durch Slowenien planen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt im Reise- und Sicherheitshinweis Slowenien .
- Parken Sie möglichst auf bewachten Parkplätzen bzw. Campingplätzen und übernachten Sie nicht auf Autobahnraststätten und –Parkplätzen.
- Lassen Sie keine Wertsachen und Dokumente im Auto oder an Strand zurück.
- Vergewissern Sie sich in Lokalen der Preise vor einer Bestellung.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht an der Küste ein mediterranes, im Landesinneren gemäßigt kontinentales Klima.
In den Sommermonaten kommt es in Kroatien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Auch in Tourismusgebieten muss dann mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur und weiteren Einschränkungen gerechnet werden.
Kroatien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
- Achten Sie auf Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden zu Bränden im Sommer. Diese werden u.a. vom Kroatischen Automobilklub veröffentlicht.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums .
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Kroatien ist Mitgliedstaat des Schengener Abkommens.
Seit 2023 werden vorübergehende Grenz- und Passkontrollen an der Landgrenze zu Slowenien eingeführt. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es kann vor allem in den Hauptreisezeiten zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr kommen.
Für die übrigen Grenzen zu den benachbarten Drittstaaten gilt weiterhin: Beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern jedes Reisedokument wird systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Diese Kontrollen betrifft auch EU-Bürger und andere Personen, die in der EU Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.
- Rechnen Sie mit langen Wartezeiten am Grenzübergang Bajakovo in Richtung Serbien und am Grenzübergang Karasovići in Richtung Montenegro, insbesondere zu den Hauptreisezeiten und an Feiertagen.
- Das Verkehrsaufkommen an den Grenzübergängen wird in Echtzeit auf der Webseite des kroatischen Automobilclubs HAK (Hrvatski Autoklub) dargestellt.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Eisenbahn- und ein gut ausgebautes Autobahn- und Schnellstraßennetz, sowie Schiffsverkehr zu den Inseln.
Auf den Autobahnen wird eine streckenabhängige Mautgebühr erhoben, die an den Mautstationen in EUR in bar oder per Kredit- bzw. Debitkarte (Girocard) zu entrichten ist.
Es gilt eine Promillegrenze von 0,5 und für Fahrer unter 25 Jahren eine Grenze von 0,0 Promille.
Während der Winterzeit (letzter Sonntag im Oktober bis letzter Sonntag im März) gilt auch bei Tag die Pflicht zum Abblendlicht. Eine Winterreifenpflicht besteht nur witterungsbedingt auf ausgewiesenen Straßen oder Streckenabschnitten.
Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung (kroatisch: *potvrda*) der Polizeidienststelle, die den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.
Tagesaktuelle Informationen in deutscher Sprache zur Verkehrslage in Kroatien sind beim Kroatischen Automobilklub verfügbar.
In Kroatien ist der maximal zulässige Preis für die Erbringung von Taxidienstleistungen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Vor Fahrtantritt sollten Informationen über den Preis für die geplante Fahrt erfragt werden.
Führerschein
Der deutsche Führerschein gilt für die darin aufgeführten Fahrzeugklassen in Kroatien.
LGBTIQ
In Kroatien wird Homosexualität gesetzlich respektiert. In Teilen der Gesellschaft wird sie jedoch nicht akzeptiert, insbesondere außerhalb der größeren Städte und der Tourismusgebiete. Gleichgeschlechtliche Eingetragene Partnerschaften sind rechtlich möglich und werden anerkannt. LGBTIQ-Aktivisten berichten von Diskriminierungen in der Gesellschaft, vereinzelt auch durch Behörden.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ .
Rechtliche Besonderheiten
Der Handel mit Drogen wird hart bestraft, die Mindeststrafe beträgt drei Jahre auch bei geringen Mengen.
In Kroatien als unangemessen angesehenes Verhalten (wie Alkoholkonsum z.B. in der Nähe von Schulen, Schlägereien, lautstarke Auseinandersetzungen usw.) kann durch die strong>Ordnungsbehörden mit Bußgeldern in erheblicher Höhe geahndet werden. Entsprechende Beschilderung sollte beachtet werden.
Das Sammeln fossiler Fundstücke und archäologischer Gegenstände, aber auch geschützter und wertvoller Muscheln wie der Großen Steckmuschel ist verboten und kann hohe Strafen nach sich ziehen.
Die Nutzung von Drohnen in der Republik Kroatien unterliegt der Kontrolle der Croatian Civil Aviation Agency . Sie hält englischsprachige Hinweise auf die vorgeschriebenen Kontrollverfahren vor, die bei der Nutzung einer Drohne auf kroatischem Gebiet und zum Gebrauch von Foto- und Videoaufnahmen zu beachten sind.
Verstöße können, soweit bekannt, ggf. strafrechtliche Konsequenzen und/oder Bußgelder nach sich ziehen.
Geld/Kreditkarten
Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen Debit- (Girocard) oder Kreditkarte möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes . Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Kroatien ist Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Bei der Einreise aus/der Ausreise in ein anderes Land des Schengenraums entfallen seither die Grenz- und Passkontrolle.
Das Mitführen eines Ausweisdokuments ist trotzdem für alle Reisenden (auch Minderjährige) Pflicht, u.a. um gegenüber Beförderungsunternehmen, Polizei, Behörden, etc. die Identität der Reisenden nachzuweisen.
Die kroatische Grenzpolizei besitzt Zugriff auf das Schengener Informationssystem und hat damit Einblick in die Sachfahndung nach gestohlen oder verloren gemeldeten Ausweisdokumenten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach einem Dokument aufgehoben hat, zeigt die Erfahrung, dass diese Information meist erst mit großer zeitlicher Verzögerung auch an der ausländischen Grenzkontrollstelle vorliegt. Solche Dokumente werden von der kroatischen Polizei im Zuge der Grenzkontrollen bei der Ausreise in einen Nicht-Schengenstaat konsequent eingezogen.
Seit dem EU-Beitritt Kroatiens gelten grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU.
- Versuchen Sie nicht, mit einem in der Vergangenheit als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Personaldokument zu reisen.
- Führen Sie stets gültige Reisedokumente mit, auch für Kinder. Abgelaufene Ausweise, Führerscheine oder Geburtsurkunden der Kinder können den fehlenden gültigen Ausweis nicht ersetzen.
- Sofern Ihre Angehörigen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, erkundigen Sie beim kroatischen Außenministerium über eine Visumpflicht.
Längerfristiger Aufenthalt
EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht mehr bei den örtlichen Behörden registrieren lassen. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen EU-Staatsangehörige spätestens acht Tage nach Ablauf der Dreimonatsfrist ihren vorübergehenden Aufenthaltsort bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle anmelden.
Die Bescheinigung über die erfasste Registrierung des vorübergehenden Aufenthalts von EU-Staatsangehörigen wird in Form einer biometrischen Aufenthaltskarte ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer bis zu fünf Jahren.
Es wird empfohlen, sich verbindliche Auskünfte von den zuständigen kroatischen Auslandsvertretungen geben zu lassen oder sich beim kroatischen Innenministerium zu informieren.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige .
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren aus den bzw. in die übrigen EU- Staaten unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union . Warenkontrollen finden nicht statt, Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs können nicht ausgeschlossen werden. Diese verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift „Stop Carina“ angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen und insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.
Einfuhren aus Drittstaaten unterliegen gesonderten Bestimmungen. Bei der Einfuhr bestimmter Artikel (wie z.B. Zigaretten, Tabak und Alkohol) aus Drittstaaten gelten Obergrenzen.
Reisenden aus einem Nicht-EU-Staat ist die Einfuhr von Milch- und Fleischprodukten untersagt. Die unangemeldete Einfuhr erlaubter Lebensmittel und sonstiger Gegenstände in einem Umfang, der haushaltsübliche Mengen übersteigt, führt zur Verhängung hoher Geldstrafen. Diese sind vor Ort in bar zu entrichten. Die kroatische Zollverwaltung informiert in englischer Sprache über die derzeit geltenden Einfuhrbestimmungen .
Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.
Von der Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Baseballschläger, Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte kalte Waffen) wird dringend abgeraten. Mit einer Beschlagnahme des Gegenstandes und einer Geldbuße muss gerechnet werden.
Die Einfuhr und der Besitz von in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln oder Medikamenten werden in Kroatien häufig auch dann nicht zugelassen, wenn die medizinisch-therapeutische Verwendung z.B. durch eine ärztliche Verordnung nachgewiesen wird. Mit hohen Ordnungsgeldern ist zu rechnen.
- Informieren Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung Kroatiens zur Einfuhr von Medikamenten, falls Sie diese während Ihres Aufenthalts benötigen.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft .
Auf der Internetseite des kroatischen Landwirtschaftsministeriums sind die Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Kroatien sowie die zu erfüllenden Voraussetzungen, wie erlaubte Rassen und Schutzimpfungen, veröffentlicht. Für die Einfuhr von Haustieren sind Grenzübergänge mit Veterinärmedizinern zu nutzen; eine Übersicht findet sich ebenfalls auf der Internetseite des kroatischen Landwirtschaftsministeriums .
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Kroatien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Kroatien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig; in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber .
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Von Zecken übertragene Erkrankungen
Im Norden des Landes kann es zwischen Mai und August zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenstiche kommen.
Des Weiteren werden durch Zeckenstiche auch Erkrankungen wie Borreliose und das sog. Zeckenbissfieber (Rikettsien) übertragen. Impfungen für diese beiden Erkrankungen existieren nicht.
- Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
- Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise hinsichtlich einer möglichen FSME-Impfung mit einem Reisemediziner Kontakt auf.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir .
Medizinische Versorgung
Akute ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung ist unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Unter Umständen müssen Zuzahlungen zu bestimmten Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten geleistet werden. In Einzelfällen wird eine umgehende Bezahlung der Behandlungskosten verlangt; in solchen Fällen empfiehlt es sich, eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Kosten für die Rückführung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen; der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird daher angeraten.
Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Gesundheitszentren („Dom Zdravlja“). Bei den meisten Polikliniken handelt es sich um private Einrichtungen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG .
Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise
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Service – Reisewarnung - Corona
Reisewarnung | Pandemie | Krisengebiete
Vor Corona bestand die Reisevorbereitung in der Regel nur aus Kofferpacken und Reiseführer lesen. Heute beschäftigt man sich mit Reisewarnungen, Einreisebestimmungen, Testpflichten und Regelungen für Reiserückkehrer, Krisen- oder Kriegsgebieten
Hier bieten wir Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Themen rund um Reisewarnungen und Versicherungsschutz.
Was bedeutet Reisewarnung?
Bei einer Reisewarnung handelt es sich um einen dringenden Appell des Auswärtigen Amtes, ein bestimmtes Land nicht zu bereisen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserer Rubrik Reisewarnungen.
Wo bestehen zurzeit Reisewarnungen (u.a. Krisen, Konflikte, Kriege oder bspw. COVID-19-bedingte Reisewarnungen)?
- Aktuell bestehen keine COVID-19-bedingten Reisewarnungen –
Auf unserer Reisewarnungs-Weltkarte finden Sie rot markiert alle Länder, für die aktuell eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Bitte erkundigen Sie sich dennoch vor jeder Reise unbedingt beim Auswärtigen Amt über aktuelle Regelungen und Reisehinweise.
Stand 30Auf unserer Reisewarnungs-Europakarte finden Sie rot markiert alle europäischen Länder, für die zurzeit eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Bitte erkundigen Sie sich dennoch vor jeder Reise unbedingt beim Auswärtigen Amt über aktuelle Regelungen und Reisehinweise.
Stand 30.03.2026 Was ist bei einer Reisewarnung wegen Corona zu beachten?
Eine Reisewarnung wegen Corona wird zurzeit für Länder ausgesprochen, die als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet eingestuft werden. Bei einer Reisewarnung handelt es sich nicht um ein Reiseverbot, sondern lediglich um eine Warnung. Sie können Ihre Reise also wie geplant antreten unter Berücksichtigung einiger Voraussetzungen. Auf der Homepage des Auswärtigen Amts können Sie sehen, für welche Länder COVID-19-bedingte Reisewarnungen und Teilreisewarnungen ausgesprochen wurden.
Welche Reiseregelungen für die beliebtesten Reiseziele der Deutschen bestehen, haben wir in der Rubrik Einreiseregelungen für die beliebtesten Reiseziele der Deutschen für Sie zusammengefasst. Können Sie Ihr Reiseziel hier nicht finden, schauen Sie direkt auf der Homepage des Auswärtigen Amts auf der Seite Ihres auserwählten Landes.
Was gilt für meinen Versicherungsschutz?
Generell empfehlen sowohl Verbraucherschützer als auch das Auswärtige Amt den Abschluss einer Reisekrankenversicherung vor einer Auslandsreise. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung sichern Sie nicht nur Heilbehandlungskosten im Ausland ab, sondern im Notfall auch einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland. Sollten Sie bereits eine Auslandsreisekrankenversicherung besitzen, überprüfen Sie deren Gültigkeit und Leistungsumfang. Gerade langjährig bestehende Verträge sowie auch manche aktuellen Tarife haben das durch Corona entstandene Risiko nicht mitversichert. Mit unserer Reisekrankenversicherung sind Sie optimal abgesichert, auch wenn für Ihr Reiseland eine Reisewarnung wegen Corona ausgesprochen wurde. Dabei ist es unerheblich, ob die Reisewarnung bereits vor dem Antritt der Reise ausgesprochen wurde oder ob sie während der Reise ausgesprochen wurde.
Erkranken Sie im Urlaub und müssen zum Arzt oder ins Krankenhaus, übernehmen wir die Kosten für die Behandlung. Aber auch wenn Sie sich während Ihrer Reise mit dem Coronavirus infizieren und sich in ärztliche Behandlung begeben müssen, werden die Behandlungskosten von unserer Auslandsreisekrankenversicherung übernommen.
Achtung!
Nicht bei jeder Reisekrankenversicherung genießen Sie den vollen Schutz. Bei einigen Anbietern ist in den Versicherungsbedingungen ein sogenannter Ausschluss der Reisewarnung enthalten. Das bedeutet, die Versicherung würde nicht leisten, sofern für das Reiseland eine Reisewarnung besteht. Müssten Sie während ihres Urlaubs zum Arzt, werden keine Kosten übernommen. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob Sie wegen dem Coronavirus oder wegen eines Unfalls zum Arzt müssen.
Gehen Sie daher unbedingt auf Nummer sicher und überprüfen Sie den Versicherungsschutz Ihrer Krankenversicherung vor Ihrer Reise.
Wichtig!
Viele Länder verlangen mittlerweile für die Einreise einen Nachweis über die Absicherung von COVID-19 in Ihrer Krankenversicherung. Dabei haben viele Staaten klar definiert, wie ein solcher Nachweis der Reisekrankenversicherung aussehen muss und welche Leistungen abgesichert sein müssen, damit dieser anerkannt wird. So verlangen Länder des Schengen-Raums beispielsweise eine Auslandsreisekrankenversicherung, die bei medizinischen Notfällen und Krankenhausaufenthalten mindestens Kosten bis zu 50.000,- EUR absichert. Andere Länder, wie beispielsweise Thailand, verlangen sogar eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 100.000,- EUR. Einen solchen Nachweis können Sie sich direkt nach Abschluss unserer Auslandsreisekrankenversicherung ausstellen lassen. Haben Sie bereits eine bestehende Auslandsreisekrankenversicherung bei uns und benötigen für die nächste Reise einen solchen Nachweis, kontaktieren Sie uns gerne.
Grundsätzlich leistet eine Reiserücktrittsversicherung, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund nicht oder nur verspätet antreten können. Versicherte Gründe sind zum Beispiel unerwartet schwere Erkrankungen, Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes etc. Mehr Informationen finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung.
Gerade in Zeiten von Corona ist eine Reiserücktrittsversicherung so wichtig wie noch nie. Erkranken Sie vor Ihrer Reise beispielsweise an COVID-19 und können aus diesem Grund die Reise nicht antreten und müssen diese stornieren, erstattet Ihnen die Reiserücktrittsversicherung die entstehenden Stornokosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Reiseland als Risikogebiet eingestuft ist oder nicht.
Keinen Versicherungsschutz bietet die Reiserücktrittsversicherung jedoch, wenn für Ihr Reiseland eine Reisewarnung ausgesprochen wurde und Sie die Reise deshalb nicht antreten möchten, da hier kein versicherter Grund vorliegt. In diesem Fall sollten Sie sich an Ihren Reiseveranstalter wenden, da es sich nach Auslegung der EU-Pauschalreiserichtlinie um einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand handelt und Sie daher das Recht haben, Ihre Pauschalreise kostenfrei zu stornieren. Bei einer Individualreise (Sie haben Flug und Unterkunft einzeln gebucht) ist das kostenfreie Stornieren im Falle einer Reisewarnung schwieriger. Kann der jeweilige Anbieter die gebuchte Leistung (Flug / Unterkunft) grundsätzlich erbringen und die Gefährdung des Gebiets wirkt sich nicht unmittelbar auf die vertraglich geschuldete Leistung aus, so müssen Sie im Falle einer Stornierung die Stornokosten tragen. Daher prüfen Sie in diesem Fall am besten bereits bei der Buchung Ihre Stornomöglichkeiten gemäß der allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. setzen Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung bezüglich einer Kulanz.
Achtung!
Nicht jede Reiseversicherung bietet denselben Schutz. Gerade bei älteren Verträgen ist häufig in den Bedingungen ein Ausschluss der Reisewarnung vereinbart. Das bedeutet, dass Sie keine Leistung Ihrer Reiserücktrittsversicherung erhalten, wenn Sie von einer Reise in ein Risikogebiet, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, zurücktreten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Reise wegen einem Beinbruch oder einer schweren Coronaerkrankung stornieren. Prüfen Sie daher vor der Buchung Ihrer nächsten Reise unbedingt Ihren Versicherungsschutz.
Oder gehen Sie auch hier mit uns auf Nummer sicher und lassen Sie Ihre Reise vom Finanztest Testsieger absichern.
Müssen Sie Ihre Reise abbrechen, leistet ihre Reiseabbruchversicherung, wenn dies aus einem versicherten Grund geschieht. Versicherte Gründe sind beispielsweise unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Todesfall eines nahen Angehörigen etc. Weitere Informationen unter Reiseabbruchversicherung.
Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass eine Reisewarnung kein versicherter Grund für den Abbruch Ihrer Reise im Rahmen der Reiseabbruchversicherung ist. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Reisewarnung bereits vor dem Antritt der Reise ausgesprochen wurde oder erst während der Reise ausgesprochen wird. Möchten Sie also Ihre Reise vorzeitig aufgrund einer Reisewarnung beenden, da Sie sich vielleicht unsicher vor Ort fühlen, erhalten Sie keine Erstattung durch Ihre Reiseabbruchversicherung. Anders ist es jedoch, wenn Sie während Ihrer Reise z. B. einen Unfall haben und Sie diese deshalb abbrechen müssen. Hierbei würde es sich um ein versichertes Ereignis handeln und Sie können mit einer Leistung im Rahmen Ihrer Reiseabbruchversicherung rechnen. Die ausgesprochene Reisewarnung hat bei uns keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Achtung!
Prüfen Sie auch hier Ihren Versicherungsschutz vor der nächsten Reisebuchung, denn auch bei der Reiseabbruchversicherung haben einige Reiseversicherer einen Ausschluss für Reisewarnungen. Müssten Sie beispielsweise Ihre Reise aus einem Risikogebiet abbrechen, weil Ihre zu Hause gebliebene Mutter einen schweren Unfall erleidet, wäre dies durch den Ausschluss der Reisewarnung nicht versichert.
Oder gehen Sie auch hier mit uns auf Nummer sicher und lassen Sie Ihre Reise vom Testsieger absichern.
Müssen Sie eine Reise wegen einem Coronaverdacht oder einer symptomfreien Infektion stornieren oder abbrechen, leistet Ihre Coronaversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob für das Reiseland eine Reisewarnung besteht. Weitere Informationen unter Reiseschutzbrief – Corona.
Weitere Informationen rund um das Thema Versicherungsschutz und Corona: Service-Corona
Was gilt bei Reisewarnung für die Rückreise nach Deutschland?
Ihre Reise geht zu Ende und der Flug oder die Fahrt nach Hause steht an.
Bei der Rückreise nach Deutschland wird unterschieden, ob Sie aus einem Virusvariantengebiet, einem Hochrisikogebiet oder aus keinem Risikogebiet kommen. Die aktuellen Einreiseregelungen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
| Was gilt bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet? | Was gilt bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet? | Was gilt bei Einreise aus sonstigen Gebieten? |
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- Digitale Einreiseanmeldung
- Negativer PCR-Test oder Antigen-Test (max. 48h)
- Kein Test notwendig bei Impf- oder Genesenennachweis
- Kein Test notwendig bei Kinder unter 6 Jahren
- 14 Tage Quarantäne
- Beförderungsverbot
- Digitale Einreiseanmeldung
- Negativer PCR-Test oder Antigen-Test (max. 48h)
- Kein Test notwendig bei Impf- oder Genesenennachweis
- Kein Test notwendig bei Kinder unter 6 Jahren
- 10 Tage Quarantäne Verkürzung ab 1. Tag mit Impf- oder Genesenennachweis oder nach 5 Tagen mit negativem Test
- Kein Test notwendig bei Kinder unter 12 Jahren
- Negativer PCR-Test oder Antigen-Test (max. 48h)
- Kein Test notwendig bei Impf- oder Genesenennachweis
- Kein Test notwendig bei Kinder unter 6 Jahren
Digitale Einreiseanmeldung
Wenn Sie sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, besteht eine Anmeldepflicht. Die digitale Einreiseanmeldung muss bereits vor der Einreise vorgenommen werden.Orientierungshilfe für (Ein-)Reisende zur "Digitalen Einreiseanmeldung".
FAQ - Häufige Fragen und Antworten
Um eine schnelle Verbreitung von neuen Varianten des Coronavirus zu vermeiden, wurde neben den geltenden Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen ein Beförderungsverbot festgelegt. Das Beförderungsverbot gilt für die Beförderer des Zug-, Bus-, Schiff- und Flugverkehrs Einreisender in die Bundesrepublik Deutschland aus Virusvariantengebieten. Sie sind dazu verpflichtet, die Beförderung aus Virusvariantengebieten zu unterlassen. Ausgenommen von diesem Beförderungsverbot ist die Beförderung deutscher Staatsangehöriger oder Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland sowie für umsteigende Personen am Flughafen (Weitere Ausnahmen des Beförderungsverbots). Diese Personen müssen das Vorliegen ihrer Ausnahme auf Verlangen des jeweiligen Beförderers oder bei einer polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs glaubhaft machen.
Weitere Informationen zum Beförderungsverbot finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.
Für Ihren Versicherungsschutz im Rahmen der Auslandsreisekranken-, Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung hat ein Beförderungsverbot keine Auswirkung. Denn für Sie als deutscher Staatsangehöriger gilt das Beförderungsverbot aus einem Virusvariantengebiet bei Ihrer Rückreise nach Deutschland nicht.
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts beruht auf den aktuell verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gefahrenlage ist oft nicht eindeutig erkennbar bzw. kann sich rasch ändern, somit auch die Reisewarnung. Aufgrund dessen informieren Sie sich am besten direkt auf der Homepage des Auswärtigen Amts über die aktuellen Reisewarnungen oder unter deren Newsroom.
Eine Liste mit den aktuell geltenden Reisewarnungen, Teilreisewarnungen und COVID-19-bedingten Reisewarnungen finden Sie beim Auswärtigen Amt.
Ja, das Reisen nach Deutschland bei Reisewarnung ist grundsätzlich möglich.
Sie möchten aus einem Land, für das eine coronabedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde, nach Deutschland reisen? Auch dies ist unter Berücksichtigung der geltenden Einreiseregelungen Was gilt bei Reisewarnung für die Rückreise nach Deutschland? (Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen) möglich.Liegt ein Beförderungsverbot vor, da Sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen, können Sie als deutscher Staatsangehöriger oder Person mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dennoch befördert werden, denn das Beförderungsverbot gilt für Sie nicht. (siehe FAQ: „Was ist Beförderungsverbot“)Stornieren können Sie eine gebuchte Reise jederzeit. Die Frage, die sich jedoch stellt, ist „Bekommen Sie Ihren Reisepreise zurückerstattet?“.
Wurde für Ihr Reiseland eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen, wird dies nach Auslegung der EU-Pauschalreiserichtlinie als unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand anerkannt und Sie können Ihre Pauschalreise kostenfrei stornieren. Nach dieser sind Kriegshandlungen, andere schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit, wie Terrorismus, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit, wie ein Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel, oder Naturkatastrophen, wie Hochwasser oder Erdbeben oder Witterungsverhältnisse, die eine sichere Reise an das im Pauschalreisevertrag vereinbarte Reiseziel unmöglich machen, umfasst.Bei einer Individualreise (Sie haben Flug und Unterkunft einzeln gebucht) ist das kostenfreie Stornieren im Falle einer Reisewarnung schwieriger. Kann der jeweilige Anbieter die gebuchte Leistung (Flug / Unterkunft) grundsätzlich erbringen und die Gefährdung des Gebiets wirkt sich nicht unmittelbar auf die vertraglich geschuldete Leistung aus, so müssen Sie im Falle einer Stornierung die Stornokosten tragen. Daher prüfen Sie in diesem Fall am besten bereits bei der Buchung Ihre Stornomöglichkeiten gemäß der allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. setzen Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung bezüglich einer Kulanz. Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen den Reisepreis bei der Stornierung aufgrund Reisewarnung nicht, da es sich nicht um ein versichertes Ereignis handelt.Für das Stornieren von Reisen bei einer Teilreisewarnung gelten die gleichen Regelungen wie bei dem Stornieren von Reisen bei Reisewarnungen (siehe FAQ: „Kann man bei Reisewarnung stornieren?“).
Wird für die Region, in die Sie reisen, eine Teilreisewarnung ausgesprochen, können Sie Ihre Pauschalreise im Rahmen der EU-Pauschalreiserichtlinie kostenfrei stornieren und erhalten den Reisepreis vom Veranstalter zurück, da es sich um einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand handelt. Bei einer Individualreise ist das Stornieren eher schwieriger. Setzen Sie sich in diesem Fall am besten mit dem Anbieter in Verbindung.
Eine Reisewarnung ist eine Empfehlung einer Behörde für die eigenen Staatsbürger, bestimmte Länder nicht zu bereisen aufgrund einer Gefahr für Leib und Leben. In Deutschland spricht das Auswärtige Amt Reisewarnungen aus. Reisewarnungen innerhalb Deutschlands kann es daher nicht geben.
Allerdings könnte es innerhalb Deutschlands unterschiedliche Regelungen bezüglich des Bereisens anderer Bundesländer geben. Aktuell gibt es diesbezüglich jedoch keine Einschränkungen. Hingegen gibt es jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Corona-Regeln. Eine Übersicht der einzelnen Bundesländer finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.Möchten Sie dagegen wissen, ob Deutschland aus Sicht Ihres Reiselands als Risikogebiet eingestuft wird, beachten Sie die Hinweise auf den Seiten des Reiselandes.Informationen über Reisewarnungen innerhalb Europas finden Sie auf der Website der Europäischen Union.
Daneben können Sie auch auf der Seite des Auswärtigen Amts alle Reisewarnungen auch für europäische Länder einsehen.Sie haben noch Fragen zur TravelSecure Reiseversicherung?
E-Mail schreiben
Support anrufen
+49 (0)931 - 2795 270
Reisewarnung und Einreisebestimmungen Italien
Es ist aktuell keine Reisewarnung für Italien ausgesprochen
Sicherheit
Terrorismus
Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen Ereignissen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis .
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen vor allem in Touristenzentren und an Stränden vor.
Mit Trickbetrug werden Touristen durch Hinweise auf eine angebliche Reifenpanne oder abgefahrene Rück- bzw. Seitenspiegel sowie Anrempeln, auch z.B. mit Beschmutzen der Kleidung durch Eis, Pizza u.ä., abgelenkt und dann durch Komplizen beraubt. Grundsätzlich ist in allen größeren italienischen Städten an den jeweiligen zentralen touristischen Orten wie auch Bahnhöfen und belebten Metrostationen besondere Achtsamkeit geboten. Besonders gilt dies auf den Bahnstrecken vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in den Bahnhöfen selbst und in Bussen, hier insbesondere den Linien 40, 62 und 64, außerdem in Mailand vor allem auf dem Domplatz und in der Fußgängerzone, in Venedig an den Haltestellen und Fahrscheinschaltern für das Linienboot („Vaporetto“) und in Neapel auf den Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden.
Autoeinbrüche kommen häufig vor. Es werden immer wieder Fahrzeuge und Wohnmobile mit komplettem Inhalt gestohlen. Besondere Vorsicht ist beim Abstellen von Autos in Strandnähe geboten, z.B. in Ostia, Fiumicino und Fregene bei Rom. Gleiches gilt auch für unbedachte Parkhäuser und auf unbewachten Stellplätzen.
In größeren Städten, wie z.B. Neapel, Rom, Mailand und Turin, werden Taschen oder Fotoapparate sowie wertvolle Uhren oder Schmuck von vorbeifahrenden motorisierten Zweirädern aus entrissen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flug- und Fährhäfen, Bahnhöfen, in Zügen, im Bus, in Fußgängerzonen und an Stränden und Touristenattraktionen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Tragen Sie Taschen und Fotoapparate nicht zur Straßenseite hin.
- Verzichten Sie insbesondere in größeren und stark frequentierten Städten auf das Tragen wertvoller Uhren und Schmuck.
- Lassen Sie keine Wertsachen, Ausweise und anderen Gegenstände im Auto zurück, sondern Handschuhfach und ggf. auch eine Kofferraumabdeckung geöffnet, um potentiellen Einbrechern zu zeigen, dass ein Einbruch nicht lohnt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Der italienische Zivilschutz stellt detaillierte Informationen über verschiedene Naturrisiken, wie z.B. Erdbeben oder Vulkanausbrüche und damit verbundene Notfallpläne, in englischer Sprache zur Verfügung.
Erdbeben
Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu zum Teil schweren Erdbeben kommt.
Vulkanausbrüche
Mehrere Vulkane in Italien sind immer wieder aktiv.
Die phlegräischen Felder in Kampanien werden als Supervulkan eingestuft und zeigen immer wieder Veränderungen, die in der Vergangenheit auch zu Evakuierungsmaßnahmen führten. Der Vesuv in unmittelbarer Nähe bei Neapel brach zuletzt 1944 aus und steht unter Beobachtung.
Der Ätna auf Sizilien ist der aktivste Vulkan Europas und zeigt jüngst, wie auch der Vulkan Stromboli auf der gleichnamigen Insel, leichtere Eruptionen, die teilweise Unterbrechungen im Flugverkehr nach sich ziehen.
- Meldungen zu aktuellen Naturereignissen finden Sie auf der Webseite des italienischen Zivilschutzes (Protezione Civile) .
- Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft zu möglichen Auswirkungen auf bereits gebuchte Flüge.
- Bitte informieren Sie sich über die Webseite des Flughafens Catania .
Überschwemmungen, Lawinen und Stürme
Im Norden herrscht mitteleuropäisches, im Zentrum und Süden mediterranes Klima.
Ganzjährig, insbesondere in den Sommermonaten, kommt es in Norditalien aufgrund starker Regenfälle und Unwetter zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen können.
In den Wintermonaten besteht in den Bergen Norditaliens häufig die Gefahr von Lawinen und Erdrutschen.
Bei Tauwetter besteht insbesondere in Norditalien die Gefahr von Überschwemmungen.
Venedig ist zur Hochwasserzeit (Acqua alta) regelmäßig von Überschwemmungen betroffen, sodass einige Plätze und Gassen unpassierbar werden. Auch in Rom kann es nach Starkregen zu Überschwemmungen kommen.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten „Medicanes“ kommen. In der Folge sind Überschwemmungen und Erdrutsche sowie erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen möglich.
Busch- und Waldbrände
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Die Feuer können sich durch wechselnde Windrichtungen schnell ausbreiten oder wieder neu entfachen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur, auch in Tourismusgebieten, muss in diesen Fällen gerechnet werden; es kann jederzeit zu Straßensperren und weiteren Einschränkungen kommen. Auch die Luftqualität ist in diesen Fällen zum Teil stark beeinträchtigt.
- Online-Kartendienste bieten über sog. „Ebenen“ bzw. Detaileinstellungen aktuelle Informationen zu Bränden und zur Luftqualität.
Hitze
Vor allem in den Sommermonaten kommt es häufig zu Hitzewellen mit Temperaturen bis zu 40° C. Insbesondere für Säuglinge, Kinder, Senioren sowie Menschen, die an chronischen Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislaufs etc. leiden, ist besondere Vorsicht geboten. Aufenthalte in der Sonne und überfüllte öffentliche Bereiche sollten möglichst gemieden werden. Gleiches gilt für körperliche Anstrengung in der Mittagshitze.
- Nehmen Sie bei Spaziergängen und Wanderungen Sonnenschutz und ausreichend große Mengen Trinkwasser sowie ein aufgeladenes Mobiltelefon mit.
Dürre in Mittel- und Süditalien
In den mittleren und südlichen Regionen Italiens, insbesondere auf Sizilien, herrscht aufgrund der aktuellen Wetterlage sowie ausbleibender Regenfälle bereits seit einigen Wochen erheblicher Wassermangel. Die italienischen Behörden haben deshalb Dürre-Warnungen für betroffene Regionen Italiens ausgegeben und auf der Webseite von ISPRA veröffentlicht.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Aktuelle Wetterwarnungen bietet MeteoAlarm .
- Wählen Sie die europäische Notfallnummer 112 , wenn Sie sich in einer Notlage befinden. Sie können dann sofort geortet werden, sodass entsprechende Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums .
- Informieren Sie sich zu aktuellen Erdbeben und vulkanischer Aktivität beim Dipartimento della Protezione Civile .
- Informieren Sie sich im Winter für die Alpen über die Lawinengefahr beim Nationalen Dienst für Schnee- und Lawinenvorhersage bzw. für Triol, Südtirol und Trentino im Euregio-Lawinen.report und beachten Sie Absperrungen. Weitere Informationen bietet z.B. auch der Automobile Club d'Italia ACI .
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
Reiseinfos
Jubiläum 2025 - Heiliges Jahr
Im Heiligen Jahr 2025 werden mehr als 30 Mio. Pilger aus aller Welt in Rom erwartet.
Reisende können sich zu allen Veranstaltungen auf der offiziellen Jubiläumswebseite des Vatikans informieren.
- Weitere Informationen finden Sie auch auf den Webseiten der Stadt Rom sowie der deutschen Bischofskonferenz .
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen Ereignissen aufmerksam.
- Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt Sicherheit.
Bärenvorkommen in der norditalienischen Provinz Trient
In der norditalienischen Provinz Trient/Trentino wurde Mitte Juli 2024 ein Jogger nördlich des Gardasees von einer Bärin attackiert und verletzt. 2023 wurde ein Jogger von einem Bären getötet. In dieser Provinz lebt eine größere Bärenpopulation; in der Nachbarprovinz Südtirol wurden bislang nur vereinzelte Bärenstreifzüge festgestellt.
- Beachten Sie bei Wanderungen in bewaldeten, insbesondere abgelegenen Gebieten unbedingt entsprechende Hinweisschilder und Warnungen; leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden Folge.
- Beachten Sie die Hinweise und Verhaltensregeln auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen bei Begegnung mit einem Bären bzw. bei Sichtung. Weitere Informationen auch auf dieser Webseite.
Grenzkontrollen
Italien wendet das Schengener Abkommen an, Grenzkontrollen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen werden Reisende auf dem Luftweg bei Ein- und Ausreise jedoch verstärkt kontrolliert, Flugreisen nach Deutschland sind meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument möglich.
- Führen Sie stets den Personalausweis oder Reisepass mit, auch für Kinder.
Infrastruktur/Verkehr
Neben einem Inlandsflugnetz bestehen Eisenbahn- und Busverbindungen. In Rom, Mailand und Neapel gibt es U-Bahnen.
In Italien kommt es immer wieder zu regionalen und landesweiten Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, von denen auch Flugverbindungen nach Deutschland betroffen sein können. Im Streikfall muss mit stundenweisen oder auch ganztägigen Einschränkungen in Form von Verspätungen und Annullierungen gerechnet werden. Informationen über aktuelle Streiks werden vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr veröffentlicht.
Die meisten italienischen Autobahnen und viele Tunnel sind mautpflichtig. Mailand, Bologna und Palermo erheben eine City-Maut. Die Bezahlung erfolgt in bar, mit Debit- oder Kreditkarte, einer (z.B. bei Automobilclubs erhältlichen) Viacard oder einem Telepass. Informationen bietet hierzu auch Autostrade per l'Italia .
Daneben gibt es in vielen Städten Fahrverbote bzw. -einschränkungen und Tempolimits zur Reduzierung der Luftverschmutzung oder auch verkehrsberuhigte Zonen, sogenannten ZTL (zone a traffico limitato).
Der italienische Straßenverkehr ist sehr lebhaft und dicht. Die Straßenverkehrsregeln werden nicht immer eingehalten. Es ist daher auch an grünen Ampeln oder Zebrastreifen besondere Vorsicht geboten.
Um den in Italien derzeit steigenden Unfallzahlen zu begegnen, werden seit Dezember 2024 vor allem folgende Verkehrsdelikte streng geahndet: Überschreiten des Tempolimits, Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprechanlage sowie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis bzw. unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Mitführen von Warnwesten in Signalfarben sowie auch tagsüber die Einschaltung des Abblendlichts gesetzlich vorgeschrieben.
In den Kreis einfahrende Fahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt, wobei dies in der Praxis nicht immer beachtet wird. Gibt es keine entsprechenden Verkehrsschilder, die die Vorfahrt regeln, gilt wie an Kreuzungen ohne entsprechende Beschilderung die Rechts-vor-links-Regel.
Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.
Gerechtfertigte Bußgeldbescheide können vor Ort bezahlt werden, z. B. auf der Polizeidienststelle. Die Zustellung an den Inlandswohnort ist mit einem Gebührenaufschlag verbunden.
Besonders gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten Pkw nicht genutzt werden.
Farbliche Markierungen weisen Parkbeschränkungen aus; nur weiße Linien erlauben kostenloses Parken.
Auf vielen Straßen gilt im Winter die Pflicht, Winterreifen (mit M+S-Kennung) zu benutzen, jedoch gibt es keine einheitliche Regelung.
Bei Wohnsitzverlegung nach Italien müssen Fahrzeuge innerhalb von 60 Tagen umgemeldet werden, sonst droht die Konfiszierung des Fahrzeugs.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit empfindlichen Strafen geahndet.
- Fahren Sie insbesondere im Gebirge und im Kreisverkehr besonders vorsichtig und defensiv.
- Informieren Sie sich z. B. beim ADAC über die in Italien gültigen Verkehrsregeln.
- Beachten Sie Fahrverbote in Innenstädten.
- Nehmen Sie bei längeren Aufenthalten die Ummeldung Ihres Fahrzeugs rasch vor.
- Zahlen Sie Bußgelder möglichst vor Ort.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird akzeptiert.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ .
Rechtliche Besonderheiten
In Italien führen in jüngster Zeit verschiedenste Verstöße gegen die öffentliche Ordnung zu teilweise empfindlichen Geldstrafen und Verweisen, Verbote sollten entsprechend respektiert werden.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Das italienische Waffenrecht ist streng und aufgrund zahlreicher Gesetze und anderweitiger Regelungen komplex. Grundsätzlich ist das Mitführen von Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Schlagstöcken aller Art, Taser, Pfefferspray, usw. verboten bzw. nur mit behördlicher Erlaubnis (z. B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich. Auch Gegenstände, die keine Waffen sind, aber als solche verwendet werden können („armi improprie“, z. B. Schraubenzieher), können unter Umständen mit Auflagen versehen werden (z. B. adäquate/verschlossene Aufbewahrung). Verstöße können strafrechtlich geahndet werden.
Weitergehende Informationen können bei den Carabinieri oder bei der Polizia di Stato angefordert werden.
In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können. Nähere Informationen bietet TurismoRoma .
Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt.
Auf Sardinien ist jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 EUR bis 3.000 EUR verhängt.
Strände und Dünen dürfen in der Regel nicht befahren werden. Insbesondere in Naturschutzgebieten ist erhöhte Aufmerksamkeit auf die örtlichen Verhaltensregeln zu richten. Verstöße können mit Freiheitsstrafen und erheblichen Geldbußen geahndet werden.
In mehreren Städten, darunter vor allem süditalienische Urlaubsorte wie z.B. Sorrent, Tropea und Cagliari, ist es verboten, sich im öffentlichen Raum außerhalb von Badebereichen oberkörperfrei oder in Badekleidung aufzuhalten. Verstöße können mit Bußgeldern von 25 EUR bis 500 EUR geahndet werden.
Versicherungsnachweispflicht in italienischen Skigebieten
Nutzer italienischer Skipisten müssen im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein und diese auch nachweisen können. Die gängigsten Versicherungen dieser Art decken den Bereich des Skifahrens ab. Dennoch sollte dies im Vorhinein mit dem jeweiligen Versicherungsgeber abgesprochen werden. Sollte ein entsprechender Versicherungsschutz nicht bestehen, kann bei Kauf des Skipasses eine zusätzliche Tagespolice abgeschlossen werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz wird ein Bußgeld bis zu 150 EUR fällig. Zusätzlich droht der Entzug des Skipasses.
Geld/Kreditkarten
Die Obergrenze für Barzahlungen in Italien wurde 2022 auf einen Höchstbetrag von 1.000 EUR festgelegt. Auch Touristen sind davon betroffen, wenn diese z. B. gebuchte Unterkünfte oder Mietwagenrechnungen und Ähnliches begleichen wollen. Rechnungen, die über diesen Betrag hinausgehen, können nur mit Kreditkarte, Debitkarte (Girocard) oder per Überweisung beglichen werden. Nähere Informationen erteilt die deutsche Botschaft in Rom .
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Wichtig: Für Weiterreisen mit der Fähre von italienischen Häfen aus benötigt jeder Reisende (auch Kinder egal welchen Alters) ein gültiges Reisedokument und ggf. ein gültiges Visum. Auch beim Check-in in Hotels ist für jeden Reisenden ein gültiges Reisedokument vorzulegen.
Anmerkungen:
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen daher grundsätzlich seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen nur mit gültigem Ausweis nach Italien zu reisen.
Minderjährige
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige .
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, deklariert werden.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft .
Gesundheit
Impfschutz
Bei Einreise nach Italien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird besonders für die südlichen Landesteile empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Italien durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber . Für Italien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden vereinzelt von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber .
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Italien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber .
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Phlebotomusfieber (oder Toskanafieber)
Das im Norden saisonal vorkommende Phlebotomusfieber wird durch kleine Sandfliegen/Phlebotomen übertragen und verursacht v.a. Kopf- und Gliederschmerzen.
Allen Reisenden wird eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber sowie in den Abendstunden und nachts.
Medizinische Versorgung
Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG .
Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise
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Support anrufen
+49 (0)931 - 2795 270
Reisewarnung und Einreisebestimmungen Kuba
Es ist aktuell eine Reisewarnung für Kuba ausgesprochen.
Aktuelles
Von Reisen nach Kuba wird derzeit dringend abgeraten.
Energiekrise: Medizinische Versorgung, Nahverkehr und Flugbetrieb stark eingeschränkt
Kuba sieht sich einer akuten Energiekrise gegenüber, die zudem auf breitflächig marode Energieinfrastruktur trifft. Das Ausbleiben von Öl- und Treibstofflieferungen aus dem Ausland führt zu erheblichen Ausfällen bei der Energie- und Treibstoffversorgung, die sich auf alle Lebensbereiche auswirkt.
Vor allem die ohnehin stark eingeschränkte medizinische Versorgung im Land (einschließlich Notfallversorgung sowie medizinisch notwendige Rücktransporte) wird durch die Energiekrise weiter erheblich beeinträchtigt werden.
Seit dem 9. Februar 2026 können Flugzeuge aus dem Ausland in Kuba nicht mehr aufgetankt werden, es kommt zu erheblichen Einschränkungen im Flugbetrieb. Viele Airlines haben Direktflüge aus Europa bis Ende Mai ausgesetzt; verschiedene Hotels wurden bereits geschlossen, siehe Reiseinfos - Energiekrise. Mit weiteren, auch kurzfristigen Einschränkungen muss jederzeit gerechnet werden.
Im gesamten Land sind seit längerem mehrstündige, tägliche Stromabschaltungen mit Auswirkungen auf die Wasser- und Lebensmittelversorgung die Regel. Öffentlicher Nahverkehr, Straßenbeleuchtung, Ampeln, Geldautomaten, Kommunikations- und Sicherheitssysteme sind bereits stark eingeschränkt oder können ausfallen, siehe Reiseinfos. In der Folge kommt es immer wieder zu vereinzelten Protestaktionen der Bevölkerung.
- Lassen Sie besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre individuelle Krisenvorsorge!
- Bereiten Sie sich auf erhebliche Beeinträchtigungen vor, insbesondere auf Knappheit von Diesel und Benzin, Wasser, Lebensmitteln und Medikamenten, sowie eine weitere Einschränkung der medizinischen Notfallversorgung.
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter, ob gebuchte Unterkünfte und Flüge tatsächlich zur Verfügung stehen und welche Vorkehrungen für die Gewährleistung Ihrer Rückreise getroffen wurden.
- Seien Sie sich bewusst, dass Sie als Individualreisende für notwendige Änderungen Ihrer Buchungen selbst verantwortlich sind, und prüfen Sie Ihre Reisepläne angesichts der bereits jetzt bestehenden erheblichen Einschränkungen in Kuba vor Abreise kritisch. Im Falle von Flugstornierungen prüfen Sie auch alternative Reisewege, ggf. über Drittstaaten.
- Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig.
Medizinische Versorgung in Kuba
In Kuba kann aufgrund großer Engpässe sowohl an Medikamenten als auch medizinischem Material sowie der aktuellen Energiekrise nicht davon ausgegangen werden, im Notfall eine medizinische Versorgung zu erhalten, siehe auch Gesundheit - Medizinische Versorgung. Rücktransportmöglichkeiten für Erkrankte nach Deutschland sind zudem derzeit nicht sichergestellt, siehe Einreise und Zoll - Krankenversicherungspflicht. Reisenden mit Vorerkrankungen wird empfohlen, Reisen nach Kuba sehr kritisch zu überdenken. Bei nicht vermeidbaren Reisen sollten sowohl regelmäßig benötigte Medikamente als auch eine Notausstattung mit Verbandsmaterial in ausreichender Menge mitgeführt werden.
- Sehen Sie von nicht notwendigen Reisen nach Kuba ab, insbesondere wenn Sie behandlungsbedürftige Vorerkrankungen haben.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine umfassende Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine großzügige individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Viele Medikamente und auch Mückenschutzmittel sind vor Ort nicht verfügbar.
Mückenübertragene Erkrankungen
Die im Herbst 2025 stark angestiegenen mückenübertragenen Erkrankungen wie Dengue-, Chikungunya- und Oropouche-Fieber treten weiterhin auf, wenn auch in weit geringerer Zahl als Ende 2025. Betroffen sind insbesondere die Ost- und Zentrumsprovinzen (Santiago de Cuba, Matanzas, Granma, Guantánamo), aber auch die Hauptstadt Havanna.
- Schützen Sie sich insbesondere tagsüber und in der Dämmerung konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende (lange) Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
- Lassen Sie sich bzgl. Dengue- und Chikungunya-Impfungen individuell ärztlich beraten.
Sicherheit
Von Reisen nach Kuba wird derzeit dringend abgeraten.
Terrorismus
Kuba gilt derzeit nicht als Schwerpunkt terroristischer Aktivitäten. Dennoch können auch hier Anschläge nicht ausgeschlossen werden.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Informieren Sie sich über aktuelle Sicherheitslagen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Kuba ist vergleichsweise niedrig. Dennoch kommt es insbesondere in touristischen Zentren zu Diebstählen, Einbrüchen und vereinzelten Raubüberfällen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Tragen Sie keine größeren Geldbeträge bei sich.
- Nutzen Sie Hotelsafes.
- Seien Sie bei Nacht vorsichtig und vermeiden Sie abgelegene Gegenden.
Natur und Klima
In der Karibik ist vor allem von Mai bis November Hurrikansaison. Reisende müssen in dieser Zeit mit Tropenstürmen, die Hurrikanstärke erreichen können, intensiven Regenfällen, Überschwemmungen und Einschränkungen der Infrastruktur rechnen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Verfolgen Sie, vor allem in der Hurrikansaison, regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen, z.B. über das Instituto Meteorología de Cuba oder das National Hurricane Center.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland im Fall einer Sturmwarnung.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Es besteht außerdem saisonal Hurrikan-Gefahr (siehe Abschnitt Aktuelles).
- Beachten Sie lokale Warnhinweise.
- Informieren Sie sich über Evakuierungsrouten.
Reiseinfos
Energiekrise und Einschränkungen der Infrastruktur
Die Kapazität zur Stromerzeugung in Kuba deckt den Bedarf nicht. Stromausfälle sind landesweit üblich. Dies wirkt sich auf Wasser, Lebensmittelversorgung, Internet und Mobilfunk aus.
- Informieren Sie sich über lokale und internationale Medien sowie soziale Medien.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden.
- Bewegen Sie sich vorsichtig, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.
- Nehmen Sie Taschenlampen, Powerbanks und Kerzen mit.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, falls Sie sich aktuell in Kuba aufhalten.
Infrastruktur / Verkehr
Die Treibstoffknappheit hat erhebliche Auswirkungen auf Flugverkehr, Überlandbusse und den Straßenverkehr.
- Flüge aus dem Ausland können nicht überall betankt werden; es kommt zu Stornierungen oder Umleitungen.
- Überlandfahrten mit Mietwagen oder privaten Fahrzeugen sind stark eingeschränkt.
- Tankstellen haben Notbetrieb; Treibstoff teilweise nur gegen USD erhältlich.
- Alkoholkonsum am Steuer und im Auto ist verboten.
- Unfälle können zu langen Aufenthalten oder Haftstrafen führen.
- Prüfen Sie Mietwagen auf Vorschäden und sichern Sie ausreichenden Versicherungsschutz.
- Nur Unterkünfte mit offizieller staatlicher Genehmigung nutzen (Hotels, casas particulares).
- Fahrten außerhalb der Städte nur bei Tageslicht.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird für touristische Aufenthalte anerkannt. Ab Aufenthalten >3 Monate muss in einen kubanischen Führerschein umgeschrieben werden.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar. Toleranz in der Bevölkerung ist jedoch vor allem in ländlichen Gebieten gering.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ-Reisende.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz kleiner Mengen Drogen kann streng geahndet werden. Wirtschaftliche und politische Aktivitäten unterliegen starken Einschränkungen.
- Beachten Sie lokale Gesetze, insbesondere zu Drogen, Eigentum und politischer Betätigung.
Geld / Kreditkarten
Es kommt zu Einschränkungen bei Bargeldversorgung, Kartenzahlung und Geldautomaten.
- Ausreichend Bargeld in EUR mitbringen.
- Zahlungen in CUP (Peso Cubano) oder MLC (frei konvertible Währung) möglich.
- Kreditkarten deutscher Banken werden meist akzeptiert, US-amerikanische Institute oft nicht.
- Prepaid-Karten für Touristen sind an Flughäfen oder CADECA erhältlich, nur mit Bargeld aufladbar (keine USD).
- Weitere Informationen unter kubanisches Tourismus-Portal.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen erhalten Sie bei den Vertretungen Kubas.
- Informationen des deutschen Zolls zu Einreisebestimmungen nach Deutschland: Zoll Deutschland
Reisedokumente
Für deutsche Staatsangehörige:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
- Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
- Alle Einreisenden müssen online innerhalb von 48 Stunden vor Check-in über das System D`Viajeros Angaben zu Einreise und Zoll machen.
Visum
Touristische Aufenthalte bis 90 Tage benötigen ein Visum.
- Beantragung ausschließlich online über eVisaCuba.
- Übergangsweise bis Dezember 2025 ist auch die klassische Touristenkarte möglich, erhältlich bei Fluggesellschaften, Anbietern im Internet und Reiseveranstaltern.
- Verlängerung um weitere 90 Tage grundsätzlich möglich, Entscheidung liegt bei kubanischen Behörden.
- Längere oder nicht touristische Aufenthalte: Visum bei kubanischer Auslandsvertretung beantragen, ggf. Einladungsschreiben erforderlich.
- Visa werden an der Grenze grundsätzlich nicht ausgestellt. Fluggesellschaften kontrollieren Visum/Touristenkarte vor Abflug.
Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit
Personen mit deutscher und kubanischer Staatsangehörigkeit werden in Kuba ausschließlich als kubanische Staatsbürger behandelt. Dies gilt z. B. für Wehrpflicht oder Reservistenpflicht.
- Für diese Personengruppe Pflicht, kubanische Reisepässe für Ein- und Ausreise zu verwenden.
- Konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft wird nicht gestattet.
Minderjährige
Probleme bei Ein- und Ausreise ausländischer Minderjähriger ohne Begleitung beider Erziehungsberechtigter bisher nicht beobachtet. Minderjährige mit kubanischer Staatsangehörigkeit benötigen notarielle Genehmigung zur Ausreise, wenn nicht beide Sorgeberechtigten begleiten.
- Hinweise zu Einverständniserklärung für Minderjährige beachten.
Erfassung biometrischer Daten
Bei Einreise werden am Flughafen Gesichtsfotografien der Reisenden erstellt.
Krankenversicherungspflicht
Reisende müssen bei der Einreise nach Kuba einen gültigen Krankenversicherungsschutz für die Dauer des Aufenthalts nachweisen.
- Ohne gültige Auslandskrankenversicherung bzw. Vorauszahlung per Kreditkarte erfolgt keine Behandlung in Ausländerkliniken. Kosten können deutsche Standards übersteigen, siehe Gesundheit – Medizinische Versorgung.
- Rücktransporte nach Deutschland sind nicht immer sichergestellt, siehe Einreise und Zoll – Krankenversicherungspflicht.
- Vor Reiseantritt bei Versicherungsgesellschaft prüfen, ob Vereinbarungen mit Kuba bestehen. US-amerikanische Versicherungen und deutsche gesetzliche Versicherungen werden meist nicht anerkannt.
- Fehlt der Nachweis, muss am Flughafen eine Versicherung für die Aufenthaltsdauer abgeschlossen werden. Zuschläge bei Vorerkrankungen, Alter >70 Jahre oder Risikosportarten möglich.
Ein- und Ausreise über die USA
Besondere Regelungen für Reisende, die Kuba besucht haben:
- Seit 12. Januar 2021 ist ESTA für diese Personen nicht gültig, Visum erforderlich.
- Transitreisende, deutsch-kubanische Doppelstaater oder Langzeitaufenthalter in Kuba sind betroffen.
- Reisende sollten frühzeitig US-Vertretungen kontaktieren.
- Touristische Reisen direkt aus den USA nach Kuba sind verboten; gilt auch für deutsche Reisende. Ausnahme: 11 von US-Behörden festgelegte Kategorien (kulturell, wirtschaftlich, wissenschaftlich, religiös).
- US-Reisende nach Kuba müssen genaue Aufzeichnungen über Reise, Aktivitäten, Ansprechpartner etc. fünf Jahre aufbewahren.
- US-amerikanische Behörden veröffentlichen Listen von kubanischen Hotels/Firmen, mit denen keine Geschäfte erlaubt sind.
- Hinweise von Fluggesellschaften wie American Airlines beachten.
- Regelmäßig aktuelle US-Bestimmungen prüfen.
Einfuhrbestimmungen
- Fremdwährung unbegrenzt, Deklaration ab 5.000 USD Pflicht.
- Ausfuhr >5.000 USD nur mit Genehmigung der kubanischen Zentralbank.
- Ein- und Ausfuhr von Landeswährung verboten.
- Nur Gegenstände für persönlichen Bedarf einführen; Übermengen können beschlagnahmt werden.
- Elektrogeräte nur für persönlichen Bedarf, Drohnen, GPS, Funkgeräte vorher genehmigen lassen.
- Frische Lebensmittel (z. B. Wurst, Milchprodukte, Obst, Gemüse) nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Ausfuhrbestimmungen
- Bis zu 20 lose Zigarren ohne Nachweis.
- Bis zu 50 Zigarren nur in Originalverpackung mit Hologramm, ggf. Originalrechnung notwendig.
- Detaillierte Informationen: Webseite des kubanischen Zolls.
- Keine Mitnahme von kubanischem Kulturgut, auch Münzen älterer Prägung. Auskünfte: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 839658.
Gesundheit
Siehe Aktuelles.
Impfschutz
- Keine Pflichtimpfungen für direkte Einreise aus Deutschland.
- Standardimpfungen nach STIKO für sich und Kinder aktuell halten. Besonders Masern.
- Reiseimpfungen empfohlen: Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Chikungunya, Denguefieber bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition.
Zika-Virus-Infektion
Übertragung vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken. Risiko für Fehlbildungen beim Kind in der Schwangerschaft und neurologische Komplikationen bei Erwachsenen.
- Reisehinweise zur Zika-Virus-Infektion beachten.
Denguefieber
Ganzjährig, besonders während der Regenzeit, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Symptome: Fieber, Hautausschlag, Gliederschmerzen.
- Komplikationen bei Reisenden selten; keine Chemoprophylaxe oder spezifische Therapie verfügbar.
- Impfung verfügbar: siehe Denguefieber.
- Tagsüber konsequent Mückenschutz verwenden.
- Beratung zu Impfungen durch Tropen- oder Reisemediziner empfohlen.
Oropouche-Fieber
Übertragen überwiegend nachts durch Stechgnitzen/Stechmücken. Symptome ähnlich Dengue: plötzlicher Fieberanstieg, starke Kopfschmerzen, Übelkeit, Gelenkschmerzen, selten Hirnhautentzündung. Keine Therapie oder Impfung verfügbar.
- Abends und nachts konsequent Mückenschutz verwenden.
- Schwangerschaft: nicht notwendige Reisen vermeiden, ärztliche Beratung vor Abreise.
Chikungunya-Fieber
Übertragung durch tagaktive Aedes-Mücken. Symptome: hohes Fieber, Gelenk- und Muskelschmerzen, teils langanhaltend.
- Tagsüber konsequent Mückenschutz verwenden.
- Individuelle ärztliche Beratung zu Impfung empfohlen: siehe Chikungunya-Fieber.
HIV/AIDS
Übertragung durch sexuelle Kontakte, unsauberen Drogengebrauch oder Bluttransfusionen möglich.
- Immer Kondome verwenden, besonders bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Häufige Reiseerkrankungen. Durch Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermeidbar.
- Nur Wasser sicheren Ursprungs trinken, nie Leitungswasser.
- Flaschenwasser mit Kohlensäure erkennen, bereits geöffnete Flaschen meiden.
- Trinkwasser auch zum Geschirrspülen/Zähneputzen verwenden.
- Nahrungsmittel kochen oder schälen.
- Fliegen von Speisen fernhalten.
- Hände regelmäßig waschen und ggf. desinfizieren.
Cholera
Übertragung über ungekochtes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel. Vereinzelt seit 2012 gemeldet in Havanna, Guantánamo, Santiago de Cuba, Granma, Camagüey, Cienfuegos.
- Hygiene beachten, Erkrankung meist mild, Impfung selten notwendig.
- Beratung nach individuellem Risiko durch Tropen- oder Reisemediziner.
Ciguatera
Fischvergiftung nach Verzehr tropischer Meeresfische. Besonders April bis September.
- Lokale Warnungen beachten.
Tollwut
Übertragung von Hunden, Katzen oder Fledermäusen. Ohne Schutzimpfung/Postexpositionsprophylaxe meist tödlich.
- Kontakt mit streunenden Tieren vermeiden.
- Biss-, Kratzverletzungen oder Kontakt mit Speichel sofort medizinisch behandeln.
- Langzeitaufenthalt: ärztliche Beratung zu Tollwutimpfung empfohlen.
- Postexpositionsprophylaxe im Land nicht sicher verfügbar.
Medizinische Versorgung
Siehe Aktuelles.
- Medikamente, Apothekenartikel, medizinisches Material oft nicht verfügbar.
- Kein verlässliches Rettungssystem wie in Deutschland. Alarmierungszeiten und qualifiziertes Personal nicht garantiert.
- Medizinische Behandlung für Ausländer nur in speziellen Ausländerkrankenhäusern oder Abteilungen.
- Akutnotfälle: Erstbehandlung prinzipiell auch in anderen Krankenhäusern, Kosten können deutlich über Deutschland liegen.
- Angebot im ländlichen Raum entspricht oft nicht europäischen Standards.
- Empfohlen: Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung abschließen.
- Individuelle Reiseapotheke mitführen und vor Hitze schützen.
- Vor Reiseberatung durch Tropen- oder Reisemediziner bzw. reisemedizinische Beratungsstellen einholen: DTG.
Sicherheit
Von nicht notwendigen Reisen nach Kuba wird aufgrund der erheblichen Auswirkungen des akuten Treibstoffmangels derzeit abgeraten.
Terrorismus
Die Gefahr terroristischer Anschläge in Kuba wird als sehr niedrig eingeschätzt.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Kuba ist ein sozialistischer Einparteienstaat. Meinungs- und Pressefreiheit sind eingeschränkt.
- Politische Diskussionen, insbesondere zu jüngerer kubanischer Vergangenheit oder Verhältnis zu den USA, vermeiden.
- Demonstrationen und größere Menschenansammlungen meiden.
- Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte folgen.
- Keine Menschenansammlungen, militärische Anlagen oder Uniformierte fotografieren.
Kriminalität
Kriminalitätsrate steigt. Eigentumsdelikte, Körperverletzungen und in seltenen Fällen Gewaltverbrechen möglich.
- Alleinreisende Frauen: erhöhte Vorsicht bzgl. Sexualstraftaten.
- Diebstähle an Stränden (z.B. Playas del Este, Trinidad, Cienfuegos) und in Altstadt Havanna.
- Polizeianzeigen können lange dauern; außerhalb touristischer Zentren oft nur spanischsprachiges Personal.
- Immer Ausweis oder Passkopie mitführen.
- Aufmerksamkeit in Dunkelheit, Menschenmengen und bei Stromausfällen.
- Keine Gegenwehr bei Überfällen.
- Wertsachen sicher aufbewahren, nur benötigtes Bargeld bei sich tragen.
- Taschen nie unbeaufsichtigt lassen.
- Bei Transporten und Hotels besonders vorsichtig sein.
- Nachtfahrten und Überlandfahrten vermeiden.
- Bei unbekannten E-Mails, Anrufen, Gewinnmitteilungen skeptisch bleiben.
Natur und Klima
Kuba liegt in seismisch aktiver Zone (Erdbeben möglich). Hurrikansaison: Mai bis November.
- Hinweise, Verbote und Warnungen der Behörden beachten.
- Wetterberichte regelmäßig verfolgen: Instituto Meteorología de Cuba, National Hurricane Center.
- Verhaltenshinweise bei Erdbeben und Tsunamis beachten: Deutsches GeoForschungsZentrum.
Reiseinfos
Energiekrise und Einschränkungen der Infrastruktur
Seit langem Kapazitätsengpässe bei Strom, Treibstoffmangel, geplante und ungeplante Stromabschaltungen. Einschränkungen bei Wasser, Lebensmittelkühlung, öffentlichem Leben und medizinischer Versorgung.
- Stromversorgung nur in Gebäuden/Hotels mit Generatoren, solange Treibstoff vorhanden.
- Internet, Mobilfunk, Kartenzahlung, Geldautomaten eingeschränkt.
- Öffentliche Einrichtungen oft geschlossen oder ohne Klimatisierung.
- Nach Einbruch der Dunkelheit vorsichtig bewegen.
- Powerbanks, Taschenlampen, Kerzen mitnehmen.
- In Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts registrieren.
Infrastruktur / Verkehr
Energie- und Treibstoffknappheit beeinflusst Verkehr. Flugzeuge seit 9. Februar 2026 nicht mehr betankbar. Regionalverkehr stark eingeschränkt. Tankstellen nur Notbetrieb, Treibstoff teilweise in USD. Überlandfahrten oft nicht möglich.
- Fluggesellschaften zur Durchführung von Inlandsflügen bestätigen lassen.
- Nur staatlich genehmigte Hotels oder private Pensionen (casas particulares) nutzen.
- Fahrten außerhalb der Städte nur bei Tageslicht, defensiv fahren.
- Leihwagen bei Vorschäden kontrollieren, Versicherungsschutz prüfen.
- Erhöhte Unfallgefahr: schlechte Straßen, Beleuchtung, Tiere, unvorhersehbares Fahrverhalten.
- Alkoholverbot am Steuer und im Auto beachten.
- Bei Unfällen mit ausländischen Beteiligten mögliche Haft oder Ausreisesperre.
- Reisende mit unberechtigten Schadensforderungen konfrontiert: Vorsicht bei Rückgabe von Mietwagen.
- Kubanische Staatsangehörige für private Geschäfte Genehmigung erforderlich, beachten bei Unterbringung in Privathaushalten.
Führerschein
Deutscher Führerschein für touristische Aufenthalte anerkannt. Ab drei Monaten Aufenthalt muss kubanischer Führerschein beantragt werden.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar, aber Toleranz in der Bevölkerung, insbesondere ländlich, gering.
- Allgemeine Hinweise für LGBTIQ beachten.
Rechtliche Besonderheiten
Besitz geringer Drogenmengen kann streng bestraft werden; bei Ausländern oft als Drogenschmuggel gewertet (Strafmaß 4–30 Jahre, in schweren Fällen Todesstrafe). Verkehrsunfälle und wirtschaftliche Aktivitäten unterliegen vielen Vorschriften.
- Lokale Gesetze beachten, insbesondere Drogen, wirtschaftliche und politische Betätigung.
- Erwerb von Eigentum über kubanische Mittler oder Familienangehörige kann strafrechtliche Folgen haben.
- Politische Betätigung für Ausländer nicht gestattet.
Geld / Kreditkarten
Einschränkungen bei Bargeldversorgung an Geldautomaten, inländische Zahlungen mit CUP, touristische Zahlungen zunehmend in MLC oder mit ausländischen Karten.
- Ausreichend Bargeld in EUR mitbringen.
- Debitkarten deutscher Banken (Girocard, V-Pay, Maestro) meist nicht nutzbar.
- Kreditkarten deutscher Banken werden in größeren Hotels meist akzeptiert, US-amerikanische Institute (z.B. American Express) nicht.
- Prepaidkarten für MLC-Zahlungen am Flughafen oder bei CADECA erhältlich (kein USD), nutzbar in Devisenläden.
- Offizieller Wechselkurs der kubanischen Zentralbank für Bankautomaten und Kreditkarten gilt.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen können sich kurzfristig ändern. Deutsche Staatsangehörige benötigen:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Alle Einreisenden müssen online über D`Viajeros 48 Stunden vor Check-in Angaben zu Einreise und Zoll machen.
Visum
Für touristische Aufenthalte bis 90 Tage Visum erforderlich, online über eVisaCuba. Übergangsweise noch Touristenkarte möglich, Verlängerung um weitere 90 Tage möglich. Längere oder nicht-touristische Aufenthalte erfordern Visum bei kubanischer Auslandsvertretung. Visa werden nicht an der Grenze ausgestellt.
Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit
Deutsche/Kubanische Doppelstaatler werden in Kuba als kubanische Staatsangehörige behandelt, müssen kubanischen Pass nutzen. Konsularische Betreuung durch deutsche Botschaft oft nicht gestattet.
Minderjährige
Keine Probleme bei Ein- und Ausreise, wenn beide Erziehungsberechtigte begleiten. Minderjährige mit kubanischer Staatsangehörigkeit benötigen notarielle Genehmigung, wenn nicht beide Sorgeberechtigten begleiten.
- Hinweise für Einverständniserklärung für Minderjährige beachten.
Erfassung biometrischer Daten
Bei Einreise Gesichtsfotografien im Rahmen von Visum- oder Touristenkartenkontrolle.
Krankenversicherungspflicht
Bei Einreise muss gültiger Krankenversicherungsschutz für Kuba nachgewiesen werden. Ohne gültige Versicherung keine Behandlung in Ausländerkliniken. Rücktransport nach Deutschland nicht sichergestellt. Details unter Gesundheit – Medizinische Versorgung.
Ein- und Ausreise über die USA
Reisende, die sich seit dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, können nicht mit ESTA einreisen, Visum erforderlich. Direkte touristische Reisen aus den USA nach Kuba verboten (inklusive Kreuzfahrten). Deutsche Reisende beachten US-Vorgaben, insbesondere Dokumentation von Reiseaktivitäten und Einhaltung US-Sanktionen.
- Informationen: US Customs and Border Protection (CBP), OFAC, US-Botschaft Havanna, American Airlines Hinweise
Einfuhrbestimmungen
- Fremdwährung unbegrenzt, ab 5.000 USD deklarieren. Ausfuhr >5.000 USD Genehmigung kubanische Zentralbank.
- Einfuhr nur persönliche Gegenstände; Übermengen können beschlagnahmt werden.
- Elektrogeräte nur für persönlichen Bedarf, Genehmigung für Drohnen, Satellitentelefone, Funkgeräte erforderlich.
- Frische Lebensmittel aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten.
Ausfuhrbestimmungen
- Bis 20 lose Zigarren ohne Nachweis, bis 50 Zigarren in verschlossener Originalverpackung mit Hologramm.
- Bei größeren Mengen Originalrechnung von lizenziertem Geschäft erforderlich.
- Detaillierte Informationen: kubanischer Zoll.
- Kulturelle Gegenstände: Bienes Culturales, Vedado für Genehmigungen.
Gesundheit
Siehe Aktuelles
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Standardimpfungen gemäß STIKO aktuell halten, insbesondere Masern.
- Reiseimpfungen: Hepatitis A; bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Chikungunya- und Denguefieber empfohlen.
Zika-Virus-Infektion
Übertragung durch tagaktive Aedes-Mücken. Kann in der Schwangerschaft Fehlbildungen verursachen, bei Erwachsenen neurologische Komplikationen.
- Empfehlungen zur Zika-Virus-Infektion beachten.
Denguefieber
Übertragung ganzjährig, verstärkt während Regenzeit durch tagaktive Aedes-Mücken. Fieber, Hautausschlag, Gliederschmerzen. Komplikationen selten.
- Tagsüber konsequent vor Mückenstichen schützen.
- Impfung: siehe Denguefieber
Oropouche-Fieber
Durch das Oropouche-Virus verursacht, Symptome ähnlich Dengue: Fieber, Kopfschmerzen, Übelkeit, Gelenkschmerzen, selten Hirnhautentzündung. Übertragung überwiegend nachts über Stechgnitzen und Stechmücken. Keine Therapie oder Impfung.
- Abends und nachts konsequent vor Mückenstichen schützen.
- Schwangerschaft: nicht notwendige Reisen vermeiden, ärztliche Beratung.
Chikungunya-Fieber
Übertragung durch tagaktive Aedes-Mücken. Hohes Fieber, Gelenk- und Muskelschmerzen, selten langanhaltende Beschwerden. Keine sichere Impfung.
- Tagsüber konsequent vor Mückenstichen schützen.
- Individuelle ärztliche Impfberatung empfohlen.
- Weitere Infos: Chikungunya-Fieber
HIV/AIDS
Übertragungsrisiko hoch bei ungeschütztem Sex, Drogengebrauch (unsaubere Spritzen), Bluttransfusionen.
- Stets Kondome verwenden, besonders bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Häufige Reiseerkrankungen. Durch Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene größtenteils vermeidbar. Cholera ebenfalls möglich.
- Nur Wasser sicheren Ursprungs trinken, Leitungswasser meiden.
- Flaschenwasser mit Kohlensäure bevorzugen.
- Geschirr spülen und Zähneputzen möglichst mit Trinkwasser.
- Lebensmittel kochen oder schälen.
- Fliegen von Verpflegung fernhalten.
- Hände regelmäßig mit Seife waschen, vor Zubereitung und Essen.
- Wenn möglich, Hände desinfizieren.
Cholera
Übertragung über unzureichend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel. Vereinzelt gemeldet in Provinzen Havanna, Guantánamo, Santiago de Cuba, Granma, Camagüey, Cienfuegos. Erkrankungen meist mild, Impfung nur in seltenen Fällen relevant.
- Risikoprofil durch Tropen- oder Reisemediziner prüfen lassen.
Ciguatera
Fischvergiftung durch Verzehr tropischer Meeresfische, v.a. April bis September. Fische zeigen keine Auffälligkeiten.
- Lokale Warnungen beachten.
Tollwut
Übertragung durch Hunde, Katzen, Fledermäuse. Ohne Schutzimpfung/Postexpositionsprophylaxe meist tödlich.
- Kontakt mit streunenden Tieren vermeiden.
- Bei Biss/Kratzer sofort Arzt aufsuchen.
- Langzeitaufenthalte: ärztliche Beratung zu Tollwutimpfung.
- Postexpositionsprophylaxe in Kuba nicht sicher verfügbar.
Medizinische Versorgung
Siehe Aktuelles
Medikamente, Apothekenartikel, medizinisches Material, Hygieneartikel oft nicht verfügbar. Kein verlässliches Rettungssystem. Medizinische Behandlung für Ausländer meist nur in speziellen Ausländerkrankenhäusern. Kosten können über deutschem Niveau liegen.
- Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung abschließen.
- Individuelle Reiseapotheke mitführen, gegen Hitze schützen.
- Reisemedizinische Beratung vor Abreise einholen, Impfstatus prüfen und anpassen: DTG Ärzte
Medizinische Versorgung (Fortsetzung)
Viele Medikamente, Apothekenartikel, medizinisches Material und Hygieneartikel, die in Deutschland leicht erhältlich sind, sind in Kuba nicht verfügbar.
Es gibt kein verlässliches Rettungssystem; die Alarmierungszeiten entsprechen nicht deutschen Standards. Auch auf Rettungsfahrzeugen ist nicht immer ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden.
Die medizinische Behandlung für Ausländer erfolgt in speziellen Ausländerkrankenhäusern bzw. Ausländerabteilungen von Krankenhäusern. Bei akuten Notfällen wird meist eine kostenpflichtige Erstbehandlung in anderen Krankenhäusern durchgeführt. Die Kosten können die in Deutschland üblichen übersteigen.
Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist in vielen ländlichen Gebieten oft nicht mit europäischen Standards vergleichbar.
- Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung abschließen.
- Individuelle Reiseapotheke mitnehmen und gegen hohe Temperaturen schützen.
- Vor der Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner beraten lassen und den Impfschutz anpassen: DTG Ärzte
Notfallkontakte
Für Reisende nach Kuba wichtige Kontakte:
- Deutsche Botschaft Havanna: Calle 5ta No. 501 e/ 10 y 12, Miramar, Playa, Havanna, Tel.: +53 7 204 74 00, Website der Botschaft
- Deutscher Konsularischer Notfallservice: +49 30 5000 2000 (aus dem Ausland erreichbar)
- Rettungsdienste/Krankenwagen in Kuba: 104
- Feuerwehr: 105
- Polizei: 106
Praktische Tipps für Reisende
- Medikamente, Verbandsmaterial, Desinfektionsmittel ausreichend mitnehmen.
- Wasser und Lebensmittel vorsichtig behandeln, Trinkwasser möglichst abgekocht oder aus Flaschen.
- Aufgrund von Stromausfällen Taschenlampen, Powerbanks und ggf. Kerzen mitführen.
- Krankenversicherungspolicen (auch US-amerikanische) prüfen, ob sie in Kuba akzeptiert werden.
- Falls Versicherung im Heimatland nicht abschließbar: vor Ort Versicherungspolicen für Kuba abschließen.
- Beachten: Zuschläge bei Vorerkrankungen, Personen über 70 Jahre, Risikosportarten möglich.
- Rücktransportmöglichkeiten nach Deutschland derzeit nicht garantiert.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich zusätzlich bei den Vertretungen Kubas. Der deutsche Zoll informiert über aktuelle Bestimmungen: Zoll – Kuba
Reisedokumente
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Alle Einreisenden müssen 48 Stunden vor Check-in eine Erklärung über das System D`Viajeros abgeben: D`Viajeros
Visum
Für touristische Aufenthalte bis 90 Tage ist ein Visum erforderlich, online über eVisaCuba. Alternativ kann vorübergehend eine Touristenkarte genutzt werden. Verlängerungen um 90 Tage möglich, längere oder nicht touristische Aufenthalte benötigen zwingend ein Visum über kubanische Auslandsvertretungen.
Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit
Personen mit deutscher und kubanischer Staatsangehörigkeit werden in Kuba ausschließlich als Kubaner behandelt. Konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft wird ggf. nicht gewährt.
Minderjährige
Bei Minderjährigen ohne Begleitung beider Erziehungsberechtigten ist ggf. eine notarielle Genehmigung notwendig. Hinweise siehe: Einverständniserklärung Minderjährige
Krankenversicherungspflicht
Bei Einreise ist ein gültiger Krankenversicherungsschutz für Kuba nachzuweisen. Ohne Nachweis wird keine Behandlung in Ausländerkliniken gewährt. Die Kosten können höher als in Deutschland sein. Nicht alle Rücktransporte werden akzeptiert. Informationen bei der jeweiligen Versicherung prüfen.
Ein- und Ausreise über die USA
Reisende, die am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba waren, benötigen ein Visum für die USA, ESTA ist nicht ausreichend. Direkte touristische Reisen aus den USA nach Kuba sind untersagt, Ausnahmen nur in bestimmten Kategorien. Weitere Infos: CBP, OFAC, US-Botschaft Havanna. Hinweise von Airlines, z. B. American Airlines.
Einfuhrbestimmungen
- Fremdwährung unbegrenzt, ab 5.000 USD deklarieren.
- Ausfuhr von mehr als 5.000 USD vorher Genehmigung der kubanischen Zentralbank einholen.
- Ein- und Ausfuhr der Landeswährung verboten.
- Elektrogeräte, Drohnen, Satellitentelefone nur für persönlichen Bedarf und ggf. genehmigungspflichtig.
- Frische Lebensmittel (Wurst, Milchprodukte, Obst, Gemüse) aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten.
- Ausfuhr von Zigarren: bis 20 lose ohne Nachweis, bis 50 nur in Originalverpackung mit Rechnung. Infos: Kubanischer Zoll
- Keine Mitnahme von kubanischem Kulturgut ohne Genehmigung von Bienes Culturales: Calle 17 #1009, Vedado, Tel.: 839658.
Geld und Kreditkarten
- Bargeldversorgung an Automaten oft eingeschränkt, EUR mitbringen.
- Zahlungen im Inland in CUP, zunehmend auch mit lokalen Bezahlkarten.
- Kreditkarten deutscher Banken meist in Hotels akzeptiert, US-amerikanische Institute oft nicht.
- Prepaidkarten (MLC) am Flughafen oder bei CADECA erhältlich, nur Bargeld aufladbar, keine USD.
- Hinweise: CADECA – Casa de Cambio, Kubanisches Tourismus-Portal
Infrastruktur und Verkehr
- Treibhauseinschränkungen: Flüge aus dem Ausland seit 9. Februar 2026 nur eingeschränkt.
- Regionalbusverkehr stark reduziert, Tankstellen Notbetrieb, Treibstoff teilweise in USD.
- Überlandfahrten mit eigenem Fahrzeug/Mietwagen oft nicht möglich.
- Schlechte Straßen, fehlende Beleuchtung, Tiere auf Fahrbahn, technische Mängel – erhöhte Unfallgefahr.
- Alkoholverbot im Auto gilt auch für Mitfahrende.
- Unberechtigte Schadensforderungen bei Mietwagenrückgabe möglich; Versicherungsschutz entspricht nicht EU-Standards.
- Hotels und „casas particulares“ nur mit staatlicher Erlaubnis nutzen.
Gesundheit
Siehe Aktuelles
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie auf aktuelle Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO, insbesondere Masern.
- Empfohlene Reiseimpfungen: Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition: Chikungunya, Dengue, Hepatitis B, Typhus, Tollwut.
Zika-Virus-Infektion
Vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Infektion in der Schwangerschaft kann Fehlbildungen verursachen, beim Erwachsenen neurologische Komplikationen.
- Reiseempfehlungen zur Zika-Virus-Infektion beachten.
Denguefieber
Ganzjährig, verstärkt während Regenzeit, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Symptome: Fieber, Hautausschlag, Gliederschmerzen. Komplikationen selten.
- Schutz durch Expositionsprophylaxe tagsüber: Mückenschutzmittel, lange Kleidung.
- Impfung: siehe Denguefieber
Oropouche-Fieber
Virusinfektion, Symptome ähnlich Dengue: plötzlicher Fieberanstieg, Kopfschmerzen, Übelkeit, Gelenk- und Gliederschmerzen, selten Hirnhautentzündung. Übertragung nachts durch Stechmücken.
- Schutz tagsüber und nachts durch Mückenschutz.
- Schwangerschaft: nicht notwendige Reisen vermeiden, ärztliche Beratung einholen.
Chikungunya-Fieber
Tagaktive Aedes-Mücken übertragen die Viren. Symptome: hohes Fieber, Gelenk- und Muskelschmerzen. Selten langfristige Beschwerden.
- Schutz tagsüber durch Mückenschutz.
- Individuelle ärztliche Impfberatung empfohlen: Chikungunya-Fieber
HIV/AIDS
Hohes Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, Drogengebrauch, Bluttransfusionen.
- Kondome verwenden, besonders bei Gelegenheitskontakten.
Durchfallerkrankungen
Häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Hygiene schützt meist ausreichend.
- Nur Wasser sicheren Ursprungs trinken, Flaschenwasser bevorzugen.
- Gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser nutzen, Nahrungsmittel kochen oder schälen.
- Hände regelmäßig waschen, Fliegen fernhalten.
Cholera
Über Trinkwasser/rohe Lebensmittel. Vereinzelt in Provinzen Havanna, Guantánamo, Santiago de Cuba, Granma, Camagüey, Cienfuegos. Meist milder Verlauf.
- Hygiene beachten, ggf. Tropen- oder Reisemediziner konsultieren: Cholera
Ciguatera
Fischvergiftung durch Verzehr tropischer Fische, v.a. April bis September. Symptome: Vergiftung durch Algen auf Fischen.
- Lokale Warnungen beachten.
Tollwut
Übertragen meist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen. Ohne Schutz oder Postexpositionsprophylaxe fast immer tödlich.
- Kontakt zu streunenden Tieren vermeiden.
- Bei Biss/Kratzer sofort Arzt aufsuchen.
- Langzeitaufenthalt: ärztliche Beratung zu Tollwutimpfung einholen. Postexpositionsprophylaxe vor Ort nicht garantiert.
Medizinische Versorgung
Siehe Aktuelles
- Viele Medikamente, Apothekenartikel und medizinisches Material aus Deutschland vor Ort oft nicht verfügbar.
- Kein verlässliches Rettungssystem wie in Deutschland.
- Behandlung für Ausländer meist in speziellen Krankenhäusern, Kosten oft höher.
- Gesundheits- und Notfallversorgung in ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen Standards vergleichbar.
- Empfehlung: Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung abschließen, individuelle Reiseapotheke mitnehmen, ärztliche Beratung vor Reiseantritt.
- Ärztliche Beratungsstellen: DTG – Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin
Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise
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+49 (0)931 - 2795 270
Reisewarnung und Einreisebestimmungen Spanien
Es ist aktuell keine Reisewarnung für Spanien ausgesprochen.
Aktuelles
Verschiedene Gewerkschaften der Beschäftigten an den spanischen Flughäfen haben für den Zeitraum vom 27. März bis 6. April 2026 zu Streiks aufgerufen. Auswirkungen auf den Flugverkehr, Verschiebungen oder auch Streichungen von Flügen können derzeit nicht ausgeschlossen werden.
- Bitte informieren Sie sich in den Medien und wenden sich bei Fragen an Ihre Fluggesellschaft.
Sicherheit
Terrorismus
Seit den terroristischen Anschlägen 2017 in Barcelona und Cambrils gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis .
Kriminalität
Sowohl in größeren Städten als auch in den touristischen Zentren und Ausflugszielen auf den Balearen, entlang der Mittelmeerküste sowie auf den Kanaren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht. Dies gilt auch für Flughäfen (insbesondere Barcelona), Bahnhöfe und Busterminals.
In Barcelona kommt es des Öfteren auch zu Vorfällen mit Gewaltanwendung. Weiterhin sind Einbrüche in Ferienunterkünfte zu beobachten.
Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate in Tourismuszentren und der Gefahren des Drogenmissbrauchs sollte bei Jugendreisen besonderer Wert auf professionelle Betreuung und Aufsicht gelegt werden.
Entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch im weiteren Verlauf) kommt es öfter zu Überfällen auf Touristen. Die Betroffenen werden dabei von einem oder zwei auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeugen, häufig auch mit einem deutschen oder einem anderen ausländischen Kennzeichen, durch Hupen oder durch Werfen von Steinen auf vermeintliche oder tatsächliche Schäden am Fahrzeug (z. B. absichtlich herbeigeführte Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung“ angeboten.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander auf und fertigen Sie (elektronische) Kopien. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Machen Sie sich mit den Sicherheitshinweisen der spanischen Polizei und für Besuche von Barcelona mit den Sicherheitstipps und Verhaltensregeln der Stadt vertraut.
- Halten Sie nicht auf dem Seitenstreifen an, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle oder belebten Raststätte weiter. Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und schildern Sie den Vorfall.
- Lassen Sie beim Aufsuchen der nächsten Tankstelle, Raststätte oder des nächsten Parkplatzes keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug ab – auch wenn Sie zu zweit sind.
- Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von „Autopistas“ oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt.
- Lassen Sie sich bei Zahlungen von Geldstrafen (z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen) immer eine Quittung geben.
- Seien Sie bei ungewöhnlichen Anrufen, E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
- Die spanischen Polizeibehörden stellen Apps zur Verfügung, mit denen u.a. Notrufe getätigt oder die Polizei kontaktiert werden kann. Zudem werden Warnhinweise der Polizei über diese Apps für die einzelnen Landesteile mitgeteilt: Katalonien Baskenland andere Provinzen Spaniens
Natur und Klima
Das staatliche meteorologische Institut AMET und MeteoAlarm bieten Warnungen sowie aktuelle Informationen zu wetterbedingten Einschränkungen.
Busch- und Waldbrände
An der Küste herrscht Mittelmeer- bzw. Atlantikklima, im Landesinneren meist Hochlandklima mit trockenen, kalten Wintern und heißen Sommern.
Vor allem in den Sommer- und Herbstmonaten kommt es auf dem Festland wie auf den Inseln immer wieder zu zum Teil auch großflächigen Busch- und Waldbränden. Die Infrastruktur (auch in Tourismusgebieten) kann in diesen Fällen erheblich beeinträchtigt werden.
Überschwemmungen und Stürme
Insbesondere am Ende des Sommers kommt es in vielen Landesteilen häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas“ (Flussbetten) können sich dann unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln. Starkregenperioden können auch in Spanien in allen Landesteilen häufiger auftreten.
Am Mittelmeer kann es zu vereinzelten schweren Herbst- und Winterstürmen bis hin zu sogenannten „Medicanes“ kommen. Die Kanarischen Inseln können insbesondere im Frühjahr und Herbst von schweren Stürmen getroffen werden.
Auf den Kanarischen Inseln kommt es mehrfach im Jahr zu Sandstürmen, sog. „Calimas“. Diese können bei Risikogruppen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Erdbeben und Vulkanausbrüche
Die Kanarischen Inseln sind Vulkaninseln. Zwar wird die vulkanische Aktivität intensiv wissenschaftlich überwacht, Naturkatastrophen aufgrund von Erd- bzw. Seebeben oder gar Vulkanausbrüche sind jedoch nicht verlässlich vorhersagbar. Neben den Kanaren liegen auch die Pyrenäen und der Süden Spaniens in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es in diesen Regionen zu leichteren Erdbeben kommen kann.
- Informieren Sie sich über die Medien. Aktuelle Wetterwarnungen bietet MeteoAlarm .
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Auf der Webseite des spanischen Katastrophenschutzes finden Sie allgemeine Hinweise zu Verhaltensweisen bei Waldbränden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland im Fall einer Sturmwarnung.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Fährverkehr zu den Inseln, Eisenbahnen mit gut ausgebauten Hochgeschwindigkeitsverbindungen und Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,3.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen in Spanien zugelassene Fahrzeuge ein Notfalllicht V-16 mitführen; das Warndreieck darf dann nicht mehr verwendet werden. Fahrzeuge mit Zulassungen aus anderen Staaten können übergangsweise noch das Warndreieck führen und verwenden. Bei der Anmietung von Fahrzeugen in Spanien sollte darauf geachtet werden, dass diese über das Notfalllicht verfügen.
Nur auf wenigen, noch privat betriebenen Autopistas, die mit „AP“ gekennzeichnet sind, wird eine Maut erhoben. An Mautstationen kann in bar oder mit Kreditkarte, jedoch nicht mit einer Bankkarte (Girocard), bezahlt werden. Auf bestimmten mit „Telepeaje“, „VIA-T“ oder „T“ gekennzeichneten Fahrspuren kann die Maut auch mit der VIA-T Box automatisch entrichtet und damit Wartezeit an Mautstellen vermieden werden.
In spanischen Städten gilt ein Tempolimit abhängig von der Anzahl der Fahrstreifen: Auf Straßen mit einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung gilt ein Tempolimit von 30 km/h, auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen ohne Fahrbahnmarkierung und ohne Gehsteig sogar nur 20 km/h. Nur auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Richtung gilt innerorts weiterhin ein Tempolimit von 50 km/h. Weitere Informationen bietet die spanische Kraftfahrzeugbehörde .
In mehreren Städten, darunter Madrid, Barcelona und seit Januar 2025 auch Palma, gibt es Umweltzonen mit permanenten, temporären oder wetterabhängigen Fahrverboten, die zu beachten sind. Weitere Informationen, auch zum Erwerb einer spanischen Umweltplakette oder der Registrierung ausländischer Fahrzeuge bieten die zuständigen spanischen Behörden (z.B. Madrid , Barcelona , Palma ).
Auf Formentera wird vom 1. Juli bis 31. August die Anzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor begrenzt. Besucher mit Fahrzeug oder Motorrad benötigen dann eine kostenpflichtige Bewilligung, die beim Consell Insular de Formentera beantragt werden kann.
An Kreuzungen gibt es häufig eigene, zusätzliche Ampeln vor Zebrastreifen, die ein zweites Halten erforderlich machen. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, blaue eine Gebührenpflicht, grüne sind für Anwohner oder mit Parkschein.
Im Winter und Frühling sind in Nord- und Zentralspanien Verkehrsbehinderungen durch Schneefall und Überschwemmungen möglich. Mietwagen verfügen in aller Regel nur über Sommerreifen.
Folgende Grenzübergangsstellen zwischen Frankreich und Spanien sind in Guipuzcoa im Baskenland und in Navarra auf unbestimmte Zeit geschlossen:
- die Grenzübergangsstellen in Izpegi, Alduide und Iturzaeta.
Die Fußgängerbrücke zwischen Irun und Hendaye ist wieder geöffnet.
Vom 1. November bis 31. März ist der Zutritt zur „Napoleonroute“ des Jakobswegs „Camino de Santiago Francés“ von der französischen Ortschaft Jean-Pied-de-Port nach Orreaga/Roncesvalles in Navarra, Spanien, witterungsbedingt und aus Sicherheitsgründen untersagt. Verstöße werden mit hohen Bußgeldstrafen geahndet. Die alternative Strecke über Lucaide/Valcarlos nach Orreaga/Roncesvalles ist nicht betroffen. Nähere Informationen in englischer Sprache bietet Turismo Navarra .
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ .
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz auch geringer Mengen von Drogen kann zur Verhaftung, der Besitz größerer Mengen zur Strafverfolgung und Verurteilung zu Haftstrafen führen.
In einigen Städten und Gemeinden wurde der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten und der Verstoß kann zu sofort zahlbaren Geldstrafen führen.
Seit 2020 gelten auf den Balearen für die Touristenzentren (Playa de Palma, Arenal, Magaluf/Mallorca und San Antoni/Ibiza) weitreichende Regelungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Zuwiderhandlungen sind mit empfindlichen Strafen bewehrt. Dies beinhaltet z.B. die Einschränkung des All-Inclusive-Angebots bei alkoholischen Getränken in Hotels und das Verbot von Reiseangeboten, die den Alkoholkonsum fördern. Ferner wurde das in manchen Zentren praktizierte Balkonklettern und -springen verboten.
Hotels und andere Unterkünfte sind in Spanien verpflichtet, zahlreiche Daten ihrer Gäste zu erheben. Nähere Informationen sind auf der Webseite des spanischen Innenministeriums zu finden.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
---Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes . Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Flugreisen, auch von Minderjährigen, können nur mit einem gültigen Reisedokument bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien.
Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen geben die Veranstalter die vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht bekannt.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reiseveranstalter.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Spanische Minderjährige und somit auch deutsch-spanische Doppelstaater, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, benötigen für die Ausreise aus Spanien eine Ausreisegenehmigung. Deutsche Staatsangehörige, die nicht auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, sind nach Auskunft des Ministerio del Interior hiervon nicht betroffen.
- Beachten Sie ggf. die allgemeinen Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige .
Einfuhrbestimmungen
Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Das Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vom 28.04.2010 sieht in Art. 34 Abs. 1 a eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise aus Spanien vor. Dies gilt auch für Ein- und Ausreisen aus EU-Mitgliedsstaaten.
Bei einem Barmitteltransport in Höhe von 100.000 EUR oder mehr innerhalb des spanischen Hoheitsgebietes muss eine vorherige Anmeldung bei den zuständigen örtlichen Zollbehörden erfolgen.
In Spanien sind Barkäufe nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 EUR möglich. Nähere Informationen bieten die spanischen Behörden .
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Grundsätzlich erfolgen keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Ceuta und Melilla gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU für Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund unterliegt die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten nach Deutschland den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft .
---Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Spanien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfung ist eine Hepatitis A-Impfung empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten in Spanien in Einzelfällen durch tagaktive *Aedes*-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber . Für Spanien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Spanien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber .
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Medizinische Versorgung
Soweit dringend erforderlich besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Es gibt aktuell keine besonderen Bestimmungen für die Ausreise
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