TravelSecure® Reiserücktrittsversicherung Topschutz | RRV & RAV

Testsieger Reiserücktrittsversicherung von TravelSecure® – vor Reisebeginn bestens und günstig abgesichert | Topschutz | RRV & RAV
- Umfassende Absicherung: Erstattung der anfallenden Stornierungskosten bei Erkrankung, schwerem Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum und vielen weiteren Rücktrittsgründen.
- Testsieger:Die Zeitschrift Finanztest | Stiftung Warentest (Ausgabe 01/2021) hat 132 Tarifvarianten für Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung getestet. Der Tarif TravelSecure® Topschutz wurde Testsieger bei Einmalverträgen für Einzelpersonen und auch für Familien!
- Mit oder ohne Selbstbeteiligung: Sie haben die Wahl, ob Sie eine Reiseversicherung mit Selbstbehalt oder ohne abschließen möchten.

Unsere Tarife zur Reiserücktrittsversicherung

- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
Bei unserem Topschutz sind Sie, Ihre Familie und die sogenannten Risikopersonen nicht nur vor Reisebeginn gegen die anfallenden Stornierungskosten abgesichert, sondern auch während der Urlaubsreise gegen anfallende Mehrkosten bei einem Urlaubsabbruch.

- Reiserücktrittsversicherung
Vor Reisebeginn schützt Sie der Grundschutz vor anfallenden Reiserücktrittskosten (Stornierungsgebühr) falls Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können.
Testsieger Finanztest 2021: Unsere günstige Reiserücktrittsversicherung ist wiederholt Testsieger bei Stiftung Warentest
Im Vergleich von 130 Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen belegt unser Tarif Topschutz im Jahr 2022 den ersten Platz für Familien ohne Selbstbehalt (Ausgabe 01/2022) bei Stiftung Warentest - Finanztest. Bereits in den Testjahren 2011, 2013, 2014, 2016, 2018 und 2021 wurde unser Versicherungsschutz von Finanztest zum Testsieger gekürt!
TravelSecure® Reiseversicherungen bietet Ihnen in jedem Falle den optimalen Schutz für Ihre nächste Urlaubs- oder Geschäftsreise. Bei unserem Tarif ist auch die Absicherung einer schweren Coronaerkrankung inklusive. Sollten Sie darüber hinaus auch bei Verdacht oder Infektion auf Corona (COVID-19) und der sich daraus folgenden häuslichen Quarantäne absichern wollen, dann können Sie unserem günstigen Reiseschutzbrief – Corona zusätzlich abschließen. Der Reiseschutzbrief – Corona ist jedoch nur in Verbindung mit einer TravelSecure® Reiserücktrittsversicherung abschließbar.
Alle Inhalte zur Reiserücktrittsversicherung im Überblick | Topschutz | RRV & RAV
- Rahmenbedingungen
- Gründe für einen Reiserücktritt?
- Wer ist versichert?
- Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen
- Was versteht man unter Selbstbehalt?
- Häufige Fragen - FAQ

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Falls Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen oder anderen Gründen (zum Beispiel Arbeitsplatzwechsel) vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor anfallenden Stornierungskosten (auch bei Teilstornierung).
Was ist eine Reiseabbruchversicherung?
Während der Urlaubsreise können unvorhersehbare Dinge passieren, beispielsweise müssen Sie auf Grund von Krankheit oder einem Unfall die Reise abbrechen. Die hieraus entstehenden Beträge (zum Beispiel Rückreisekosten, Stornierungskosten) übernimmt unsere Reiseabbruchversicherung. Daher empfehlen wir Ihnen unseren Tarif Topschutz.
Reiserücktritt = Ihre gebuchte Urlaubsreise können Sie erst gar nicht beginnen.
Reiseabbruch = Sie müssen während des Aufenthalts die Reise vorzeitig abbrechen.
Übersicht der allgemeinen Leistungen und Hinweise | Topschutz | RRV & RAV
Selbstbehalt / Selbstbeteiligung | Mit oder ohne Selbstbeteiligung |
Reisearten | Pauschalreisen, Individualreisen, Last-Minute-Reisen, Wochend- und Kurztripps, Einzelreisen, Flugreisen, Geschäftsreisen, Auslandsreisen, Schiffsreisen, Badereisen, Rundreisen, Skireisen, Städtereisen, Kreuzfahrten, Aktivreisen, Bildungsreisen uvm. |
Geltungsbereich | Weltweit |
Risikopersonen | Reiseteilnehmer, sowie ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben. |
Versicherungssumme | Bis maximal 20.000,00 EUR |
Abschlussfristen | Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Last-Minute-Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag max. vier Tage nach Buchung abgeschlossen wird. |
- Mit oder ohne Selbstbeteiligung
- Pauschalreisen, Individualreisen, Last-Minute-Reisen, Wochend- und Kurztripps, Einzelreisen, Flugreisen, Geschäftsreisen, Auslandsreisen, Schiffsreisen, Badereisen, Rundreisen, Skireisen, Städtereisen, Kreuzfahrten, Aktivreisen, Bildungsreisen uvm.
- Weltweit
- Reiseteilnehmer, sowie ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben.
- Bis maximal 20.000,00 EUR
- Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Last-Minute-Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag max. vier Tage nach Buchung abgeschlossen wird.
- Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden versicherten Gründen nicht angetreten werden kann:
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Schaden am Eigentum
- Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität Berufsschule, Universität, Fachhochschule/College
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
- Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
- Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes.Dies gilt auch für eine zur Reise angemeldete und mitreisende Katze
- Einreichung der Scheidungsklage
- Gerichtliche Ladung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben
- Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
- Unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes
- Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
- Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
- Erstattung des Vermittlungsentgeltes, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde, bis 100,00 EUR
- Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
- Erstattung von Visa-Gebühren bis 100,00 EUR je versicherter Person
- Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie
(Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen erhalten Sie den kompletten Gesamtreisepreis erstattet. Ab der zweiten Hälfte der gebuchten und versicherten Reise leisten wir noch Entschädigung für gebucht und versicherte Reiseleistungen. Allerdings nur, sofern Sie diese aufgrund des Reiseabbruchs nicht mehr in Anspruch nehmen. Dies gilt spätestens ab dem 9. Reisetag. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
Erstattung:
- von zusätzlicher Rückreisekosten und Mehrkosten
- von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
- von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
- der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/Elementarereignis, bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
- von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen
- der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson
Versicherungsbedingungen Reiserücktrittsversicherung zum Herunterladen
Kundeninformation einschließlich Widerrufsbelehrung
Produktinformationen zur Reiserücktrittsversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittsversicherung / Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV 08/2020)
Alle weiteren Versicherungsbedingungen (PDF) können Sie sich unter Bedingungen herunterladen.
Was bedeutet Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie?
Urlaubsschutz oder auch Urlaubsgarantie bedeutet, dass die versicherten Personen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund innerhalb der ersten Hälfte, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen den vollen Reisepreis erstattet bekommen.
Gründe für eine Reiserücktrittsversicherung
Sie haben Ihren Urlaub gebucht und freuen sich auf eine erholsame Reise. Und dann können Sie diese aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls nicht antreten. Damit sind Sie nicht allein. Wie eine forsa-Umfrage aus dem Jahr 2013 zeigte, musste jeder fünfte deutsche Urlauber eine gebuchte Reise schon einmal stornieren. Reiserücktrittsgründe gibt es viele und bei einem hohen Reisepreis ist hier die Absicherung umso wichtiger.
Die (Haupt-) Gründe für den Reiserücktritt sind:
- Erkrankungen
- Unfälle
Weitere Rücktrittsgründe finden Sie auf unserer Informationsseite "Gründe für den Reiserücktritt".
Wer ist bei einem Reiserücktritt über die Reiserücktrittsversicherung versichert?
Im Versicherungsjargon werden die versicherten Personen als Risikopersonen bezeichnet. Risikopersonen sind die Angehörigen der versicherten Person.
Bei den Reiserücktrittsversicherungen von TravelSecure® Reiseversicherungen gelten als Risikopersonen
- versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Außerdem ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder
- Angehörige einer versicherten Person Dazu zählen:
- Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Gemeinschaft
- Kinder, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder
- Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern
- Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger
- Tanten, Onkeln, Neffen und Nichten
- Angehörige des Lebensgefährten
- diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

Definition Risikopersonen
Sie sind auf Reisen und eine nahe stehende Person wird beispielsweise schwer krank. Aufgrund dessen müssen Sie die Reise sofort abbrechen. Die anfallenden Stornokosten werden von Ihrer Reiserücktrittsversicherungen übernommen. In diesem Zusammenhang werden Angehörige auch als sogenannte Risikoperson bezeichnet. Bei diesen handelt es sich um Personen, die Anlass für den Reiserücktritt sowie Reiseabbruch von gebuchten Reisen bieten könnten, auch wenn sie selbst nicht mitreisen.
Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner des oben aufgezählten Personenkreises und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die Personen untereinander. Es ist wichtig bei der Reisebuchung immer alle Mitreisenden mit anzugeben.
Experten-Tipp
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene (Ehepartner/ Lebensgefährte) und mindestens ein, maximal jedoch bis zu 5 unterhaltsberechtigte Kinder. Diese sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert. Nach dem 25. Lebensjahr ist ein eigenständiger Versicherungsschutz zu beantragen.
Reise abgesagt und jetzt?
Damit Sie sofort wissen was bei einem Versicherungsfall zu tun ist und es absehbar ist, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können und Sie die Versicherung in Anspruch nehmen möchten, haben wir Ihnen im Folgenden einige wichtige Informationen zusammengestellt, um Sie schnell und unbürokratisch vor hohen Kosten zu bewahren und Ihnen unnötigen Stress zu ersparen.
- Reichen Sie Ihren Leistungsantrag online, per Post, Fax oder Email beim Versicherer ein.
- Hier geht es zur Online-Schadenmeldung
- per Post: drucken Sie das entsprechende Schadenformular (Schadenformular – Reiserücktrittskostenversicherung oder Schadenformular – Reiseabbruchsversicherung) aus und fügen Sie die notwendigen Nachweise gemäß Schadenanzeige bei Senden Sie uns alle Unterlagen an folgende Adresse: Würzburger Versicherungs-AG Bahnhofstr. 11 97070 Würzburg
- per Fax: drucken Sie das entsprechende Schadenformular (Schadenformular – Reiserücktrittskostenversicherung oder Schadenformular – Reiseabbruchsversicherung) aus und fügen Sie die notwendigen Nachweise gemäß Schadenanzeige bei Faxversand an folgende Faxnummer: 0931/2795-293
- per Email: ergänzen Sie das entsprechende Schadenformular (Schadenformular – Reiserücktrittskostenversicherung oder Schadenformular – Reiseabbruchsversicherung) aus und fügen Sie die notwendigen Nachweise gemäß Schadenanzeige in gescannter Form bei (unter Umständen kann eine Übersendung der Rechnung Ihrer Stornokosten im Original notwendig sein; hierzu erhalten Sie jedoch einen gesonderten Bearbeitungshinweis) Emailversand an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
- Beantworten Sie unsere Rückfragen möglichst zeitnah, damit eine zügige Bearbeitung gewährleistet bleibt.
- Falls Sie Fragen haben stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch unter 0931 - 2795 250 zur Verfügung.
Hinweis: Gerne können Sie uns die Unterlagen auch per Email schicken. Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen Sie wir jedoch darauf hinweisen, dass Email kein sicheres Medium ist.
FAQ - Häufige Fragen
Ob Sie diesen Reiseschutz mit oder ohne Selbstbehalt abschließen, hängt von Ihrem persönlichen Empfinden ab.
- Mit Selbstbehalt reduziert sich der Preis (die Prämie), jedoch müssten Sie im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst tragen.
- Ohne Selbstbehalt erhöht sich der Preis (die Prämie), jedoch übernimmt die Versicherung im Schadenfall die gesamten Kosten des erstattungsfähigen Schadens.
Ein solcher Schaden kann entstanden sein durch:
- Feuer
- Explosion
- Sturm
- Blitzschlag
- Leitungswasser
- Elementarschaden
- Vorsätzliche Straftat eines Dritten
Die Reiserücktrittsversicherung deckt nur Schäden ab, die in Ihrer Person liegen (z.B. Krankheit, Unfall ...). Daher besteht in diesem Fall kein Versicherungsschutz über Ihren Reisevertrag. Setzen Sie sich bitte wegen der Reisekosten mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung.
Sie haben noch Fragen zur TravelSecure® Reiseversicherung?
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