Reiseversicherung Corona von TravelSecure®

Reiseversicherung Corona von TravelSecure

Mit dem Reiseversicherung Corona von TravelSecure® sind Sie vor und während der Reise optimal abgesichert:

  • Das i-Tüpfelchen zu Ihrer bereits bestehenden Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
  • Bei Verdacht auf Corona (COVID-19)
  • Bei Infektion auf Corona (COVID-19)
  • Und daraus folgender häuslicher Quarantäne

Trotz Corona auf Reisen

Sorgenfrei dem Urlaub entgegen: Mit unserem Reiseversicherung Corona können Sie sich endlich wieder mit Vorfreude in die Urlaubsplanung stürzen. Durch die Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung sind Sie für Ihre Urlaubsplanung trotz Corona bestens abgesichert.

Was ist der Corona-Schutz Reiserücktritt?

Unsere Corona-Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie die Reise noch nicht angetreten haben und diese Corona-bedingt kurzfristig und unerwartet nicht antreten können. Es wird die Zeit vor dem Beginn der Reise versichert.

Gründe für einen Reiserücktritt
  • Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
  • Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
Wann abschließen?
  • spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
  • Bei Last-Minute Buchungen muss die Versicherung am Tag der Buchung, spätestens einen Tag danach abgeschlossen werden
  • Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht am Buchungs- oder Folgetag ab? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.
Versicherter Fall
  • Reise wird nicht angetreten
  • Reise kann nicht rechtzeitig angetreten werden
  • Reise muss umgebucht werden
Übernommene Kosten
  • Stornokosten bei Rücktritt
  • Mehrkosten der Hinreise und Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen bei Verspätung
  • Umbuchungen
  • Mehrkosten des Zuschlags für ein Einzelzimmer
  • Visa-Gebühren bis 100€
Höhe der Versicherungssumme
  • Der volle ausgeschriebene Reisepreis
Gründe für einen Reiserücktritt
  • Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
  • Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
Wann abschließen?
  • spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
  • Bei Last-Minute Buchungen muss die Versicherung am Tag der Buchung, spätestens einen Tag danach abgeschlossen werden<
  • Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht am Buchungs- oder Folgetag ab? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.
Versicherter Fall
  • Reise wird nicht angetreten
  • Reise kann nicht rechtzeitig angetreten werden
  • Reise muss umgebucht werden
Übernommene Kosten
  • Stornokosten bei Rücktritt
  • Mehrkosten der Hinreise und Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen bei Verspätung
  • Umbuchungen
  • Mehrkosten des Zuschlags für ein Einzelzimmer
  • Visa-Gebühren bis 100€
Höhe der Versicherungssumme
  • Der volle ausgeschriebene Reisepreis

Was ist der Corona-Schutz Reiseabbruch?

Unsere Corona-Reiseabbruchversicherung schützt Sie, wenn die Reise bereits angetreten wurde und der Urlaub Corona-bedingt plötzlich abgebrochen oder ungeplant verlängert werden muss. Es wird die Zeit während der Reise versichert.

Gründe für einen Reiseabbruch
  • Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
  • Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
Wann abschließen?
  • spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
  • Bei Last-Minute Buchungen muss die Versicherung am Tag der Buchung, spätestens einen Tag danach abgeschlossen werden
  • Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht am Buchungs- oder Folgetag ab? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.
Versicherter Fall
  • Reise kann nicht planmäßig fortgesetzt werden
  • Reise muss beendet werden
Übernommene Kosten
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Art und Klasse des Transportmittels
  • Nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen
  • Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
Rückerstattung der Reisekosten bei Reiseabbruch Findet ein Reiseabbruch:
  • … in der ersten Hälfte der Reise (maximal innerhalb der ersten 8 Tage) statt, wird der versicherte Reisebetrag bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme erstattet.
  • … in der zweiten Hälfte der Reise (spätestens ab Tag 9) statt, werden die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen erstattet.
Höhe der Versicherungssumme
  • Der volle ausgeschriebene Reisepreis
Gründe für einen Reiseabbruch
  • Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
  • Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
Wann abschließen?
  • spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
  • Bei Last-Minute Buchungen muss die Versicherung am Tag der Buchung, spätestens einen Tag danach abgeschlossen werden
  • Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht am Buchungs- oder Folgetag ab? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.
Versicherter Fall
  • Reise kann nicht planmäßig fortgesetzt werden
  • Reise muss beendet werden
Übernommene Kosten
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Art und Klasse des Transportmittels
  • Nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen
  • Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
Rückerstattung der Reisekosten bei Reiseabbruch
    Findet ein Reiseabbruch:
  • … in der ersten Hälfte der Reise (maximal innerhalb der ersten 8 Tage) statt, wird der versicherte Reisebetrag bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme erstattet.
  • … in der zweiten Hälfte der Reise (spätestens ab Tag 9) statt, werden die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen erstattet.
Höhe der Versicherungssumme
  • Der volle ausgeschriebene Reisepreis

Was leistet der TravelSecure® Reiseversicherung Corona?

Was ist in der Corona Versicherung enthalten?
  • Reiserücktrittversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
Wer ist versichert?
  • Einzelpersonen
  • Familien und Paare
  • Risikopersonen
Reisearten
  • Aktuell gebuchte und versicherte Reisen
Welche Kosten erstatten wir?
  • Stornokosten bei Rücktritt
  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise und Kosten der nicht genutzten Reiseleistung bei Verspätung
  • Erstattung bei Umbuchung
  • Erstattung der Mehrkosten des Zuschlags für ein Einzelzimmer
  • Erstattung der Visa-Gebühren bis 100€
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Art und Klasse des Transportmittels
  • Nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen
  • Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
Rahmenbedingungen
  • Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
  • Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
Voraussetzung
Was ist in der Corona Versicherung enthalten?
  • Reiserücktrittversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
Wer ist versichert?
  • Einzelpersonen
  • Familien und Paare
  • Risikopersonen
Reisearten
  • Aktuell gebuchte und versicherte Reisen
Welche Kosten erstatten wir?
  • Stornokosten bei Rücktritt
  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise und Kosten der nicht genutzten Reiseleistung bei Verspätung
  • Erstattung bei Umbuchung
  • Erstattung der Mehrkosten des Zuschlags für ein Einzelzimmer
  • Erstattung der Visa-Gebühren bis 100€
  • Unterkunft
  • Art und Klasse des Transportmittels
  • Nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen
  • Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
Rahmenbedingungen
  • Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
  • Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
Voraussetzung

Wer ist beim Reiseversicherung Corona versichert?

Versicherbar sind sowohl Einzelpersonen als auch Familien und Paare.

Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene (Ehepartner / Lebensgefährten) und mindestens ein, maximal bis zu fünf unterhaltsberechtigte Kinder. Diese sind bis zum Ende der Ausbildung mitversichert. Das gilt längstens bis das Kind 25 Jahre alt ist. Paare (Ehepartner / Lebensgefährten) bezeichnen wir ebenfalls als Familie. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.

Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn für Risikopersonen der Versicherungsfall eintritt.

Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht, gelten die Personen untereinander versichert. Zu den Risikopersonen gehören auch Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Achtung: Es muss eine Reiserücktrittsversicherung bei uns bestehen oder abgeschlossen werden.

FAQ – Häufige Fragen:

  • Der Reiseschutzbrief - Corona muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei Lastminute-Buchungen sollten Sie die Versicherung am Tag der Buchung abschließen, spätestens jedoch einen Tag danach.
  • Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht am Buchungs- oder Folgetag ab? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.
  • Ja!
  • Bitte beachten Sie die Abschlussfristen.
  • Der bestehende Vertrag muss eine Reiserücktrittsversicherung entweder als Einmalschutz oder im Rahmen einer Jahres-Reise-Karte bei der Würzburger Versicherungs-AG sein.
  • Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags nach Eingehen der Zahlung und endet mit dem Reiseantritt.
  • Der Versicherungsschutz beginnt mit Antritt der Reise. Er endet mit Beendigung der Reise.
  • Besteht ein Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus oder wurde eine Infektion diagnostiziert und eine häusliche Quarantäne verordnet, verlängert sich auch der Versicherungsschutz.
  • Der Versicherungsschutz tritt ein,
    • wenn ein Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus besteht und eine häusliche Quarantäne verordnet wurde.
    • wenn eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert und eine häusliche Quarantäne verordnet wurde.
  • Der Versicherungsschutz tritt ein wenn,
    • Sie die Reise nicht antreten können.
    • Sie die Reise nicht rechtzeitig antreten können.
    • Sie die Reise deshalb umbuchen müssen.
    • Sie Ihre Reise nicht planmäßig fortsetzen.
    • Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden.

Sie haben noch Fragen zur TravelSecure Reiseversicherung?

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