Mit einer Auslandskrankenversicherung von TravelSecure sind Sie während Ihrer Reise optimal abgesichert.
Weltweit gültig
Familie ist
mitversichert
Für alle Reisen
Ausgezeichnet von
Stiftung Warentest 2025
24-Stunden
Notfallservice
Auslandskrankenversicherungen für jede Reise: flexibel,sicher, weltweit
- Weltweiter Schutz im Urlaub: Mit der TravelSecure Auslandskrankenversicherung können Sie sich weltweit behandeln lassen.
- Ausgezeichnet: Im Test von Finanztest (Ausgabe 11/2025) wurde unsere Auslandsreisekrankenversicherung als Testsieger mit „SEHR GUT“ bewertet und hat die Note 0,5 erhalten.
- 24-Stunden Notfall Service: Unser Notruf-Service steht Ihnen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
- Flexible Tarife für jede Reiseart: Urlaubsreisen, Geschäftsreisen, Langzeitaufenthalte, Work & Travel, Gruppen und mehr.
Themenübersicht
- Welche Absicherung passt zu meiner Reise?
- Welche Leistungen bietet die Auslandskrankenversicherung?
- Finanztest bei Stiftung Warentest: Testergebnisse
- Wann ist eine Auslandskrankenversicherung Pflicht?
- Auslandsreisekrankenversicherung: Schutz bei COVID-19 im Ausland
- Häufige Beschwerden auf Reisen, die ärztliche Hilfe erfordern
- Beispiele für Kostenübernahme durch unsere Auslandskrankenversicherung
- FAQ - Häufige Fragen und Antworten
Welche Absicherung passt zu meiner Reise?
Die Übersicht zeigt alle Optionen für Kurztrips, Langzeitaufenthalte und Familienreisen. Klicken Sie auf die Kacheln, um mehr zu den Leistungen und Bedingungen zu erfahren oder berechnen Sie direkt Ihren passenden Tarif.
Unsere Tarife im Einzelnen:
Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen - Reisedauer: bis 56 Tage pro Aufenthalt
- Zielgruppe: Einzelpersonen, Paare, Familien
- Reiseziel: weltweit, USA & Kanada optional
- Anzahl der Reisen: beliebig viele pro Jahr
Auslandskrankenversicherung für langfristige Urlaubsreisen - Reisedauer: bis 365 Tage
- Zielgruppe: Einzelpersonen, Paare, Familien
- Reiseziel: weltweit, USA & Kanada optional
Auslandskrankenversicherung für Schüler & Studenten - Reisedauer: bis 36 Monate
- Zielgruppe: Schüler, Studenten, Stipendiaten, Doktoranden, Gastwissenschafler
- Aufenthaltsart: Auslandssemester, Sprachkurse, Praktika, akademische Aufenthalte
- Geeignet für: Erteilung des J1-Visums
- Reiseziel: weltweit, USA & Kanada optional
Auslandslandenkrankenversicherung für Work & Traveller - Reisedauer: bis 36 Monate
- Zielgruppe: Work & Traveller, Backpacker, Volunteers und WWOOF-Teilnehmer
- Reiseziel: weltweit, USA & Kanada optional
Auslandslandenkrankenversicherung Au-Pair - Reisedauer: bis 365 Tage (verlängerbar)
- Zielgruppe: Incoming Au-Pairs, Outgoing Au-Pairs
- Reiseziel: Incoming: Deutschland & EU (inkl. Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island) / Outgoing: weltweit ohne Deutschland (USA & Kanada optional)
- Geeignet für: Visumerteilung / erfüllt die gesetzlichen Anforderungen
Auslandskrankenversicherung für Geschäftsreisen - Reisedauer: bis 56 Tage pro Aufenthalt
- Zielgruppe: Einzelpersonen, Paare, Familien
- Reiseziel: weltweit, USA & Kanada optional
- Anzahl der Reisen: beliebig viele pro Jahr
- Inklusive: Urlaubsreisen
Auslandskrankenversicherung für Gruppen - Reisedauer: bis 56 Tage pro Aufenthalt
- Für Gruppen: bis 10 Personen
- Reiseziel: weltweit
Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste & Besucher - Reisedauer: bis 365 Tage
- Zielgruppe: Incoming-Gäste
- Reiseziel: Deutschland & EU (inkl. Liechtenstein, Schweiz, Norwegen, Island)
- Gültig für: Firmen- und Messebesuche in Deutschland
- Geeignet für: Visumerteilung / erfüllt die gesetzlichen Anforderungen
Das ist zunächst davon abhängig, ob Sie aus Ihrem Heimatland Deutschland ins Ausland möchten oder ob Personen aus dem Ausland hier in Deutschland abgesichert sein möchten.
Gerne beraten wir auch telefonisch unter Tel. +49 (0)931 - 2795 270
Welche Leistungen bietet die Auslandskrankenversicherung?
Die Leistungen richten sich nach der Art Ihres Aufenthalts. Grundsätzlich übernehmen wir jedoch immer die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland, sowohl ambulant als auch stationär, sowie für einen dringenden Rücktransport.
Detaillierte Informationen zu den Leistungen finden Sie bei den jeweiligen Tarifen.
Finanztest bei Stiftung Warentest: Testergebnisse
Die Auslandskrankenversicherungen von TravelSecure zählen immer wieder zu den am besten bewerteten und günstigsten Tarifen. Finanztest der Stiftung Warentest zeichnet sie regelmäßig mit „SEHR GUT” für ihre Leistungen und transparenten Bedingungen aus.
Finanztest 2025: SEHR GUT für die Auslandsreisekrankenversicherung für Familien und Einzelpersonen
Im aktuellsten Test 11/2025 sind wir wiederum mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung für Familien und Einzelpersonen mit der Note 0,5 SEHR GUT ausgezeichnet worden. Weitere Informationen zu den Auszeichnungen sowie Testergebnissen finden Sie unter Finanztest.
Finanztest 2023: Ausgezeichnet für lange Reisen – mit und ohne USA/Kanada
Die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 05/2023) der Stiftung Warentest hat 82 Tarife für Langzeit-Auslandskrankenschutz getestet. Der Tarif TravelSecure Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen mit USA/Kanada und ohne USA/Kanada erhielt jeweils die Note SEHR GUT (1,5).
Der Tarif Auslandsreisekrankenversicherung 365 mit USA/Kanada von TravelSecure wurde bei Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen mit der Schulnote SEHR GUT (1,5) ausgezeichnet.
Im Test für Langzeitreisen wurde der Tarif Auslandsreisekrankenversicherung 365 ohne USA/Kanada von TravelSecure Note SEHR GUT (1,5) bewertet.
Mehr Infos zu Langzeit-Auslandskrankenversicherungen.
Wann ist eine Auslandskrankenversicherung Pflicht?
In einigen Ländern ist eine Auslandsreisekrankenversicherung mittlerweile verpflichtend. Reisende müssen eine gültige Versicherung nachweisen, sonst kann die Einreise verweigert werden.
Dies gilt aktuell zum Beispiel für Reisen in die Russische Föderation, die Ukraine oder Kuba.
In anderen Ländern, wie China oder Thailand, ist für ein Touristenvisum der Nachweis einer Auslandskrankenversicherung erforderlich. Ohne diesen Nachweis wird das Visum üblicherweise nicht erteilt.
Unser Service für Sie: Wir stellen Versicherungsbestätigungen nicht nur in Deutsch, sondern auch in Englisch, Russisch oder Spanisch aus. Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne.
Auslandsreisekrankenversicherung: Schutz bei COVID-19 im Ausland
Mit unseren Tarifen der Auslandsreisekrankenversicherung besteht im Ausland ein umfangreicher Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn Sie sich während Ihres Auslandsaufenthaltes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infizieren, unabhängig davon, ob für Ihr Urlaubsland eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wurde oder nicht. Wir übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen einschließlich der Kosten für einen ärztlich angeordneten PCR-Test.
Selbst bei einer schweren Erkrankung, die zu einem medizinischen Rücktransport führt, kommen wir für die Kosten auf. Dabei spielt es keine Rolle, was für eine Reise Sie unternommen haben. Der Urlaub am Strand ist genauso abgesichert wie die Kreuzfahrt oder das Auslandssemester.
Bitte beachten Sie: In einigen Ländern (z.B. Thailand oder Costa Rica) wird mittlerweile für die Einreise einen Nachweis verlangt, dass die Reisekrankenversicherung auch für die Kosten einer Covid-19-Erkrankung aufkommt! Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne eine solche Bestätigung zur Verfügung!
Sie haben weitere Fragen zum Versicherungsschutz zu Zeiten von Corona? Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Häufige Beschwerden auf Reisen, die ärztliche Hilfe erfordern
Auch bei sorgfältiger Reiseplanung können im Ausland unerwartete Erkrankungen oder Unfälle auftreten. Selbst leichte Beschwerden können dabei schnell Kosten verursachen, sei es für Arztbesuche, Medikamente oder zusätzliche Behandlungen. Statistiken zeigen, dass Reisende bei folgenden Beschwerden am häufigsten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen:
Die 9 häufigsten Reisekrankheiten
- Sonnenbrand: Besonders in südlichen Ländern kann starker Sonnenbrand eine ärztliche Behandlung erfordern.
- Erkältungen: Klimawechsel oder lange Flüge erhöhen das Risiko von Infekten.
- Magen-Darm-Erkrankungen: Durch ungewohnte Lebensmittel oder Trinkwasser entstehen oft Durchfall oder Übelkeit.
- Allergien: Pollen, Insekten oder Nahrungsmittel können akute Beschwerden verursachen.
- Sonnenstich / Hitzschlag: Vor allem bei hoher Sonneneinstrahlung und körperlicher Aktivität.
- Verstauchungen und Brüche: Bei sportlichen Aktivitäten, Wanderungen oder Ausflügen im Urlaub.
- Insektenstiche und Vergiftungen: Kleine Stiche oder Kontakt mit unbekannten Substanzen können ärztliche Versorgung nötig machen.
- Lebensmittelvergiftung: Ungewohnte Speisen oder hygienische Unterschiede können zu schwereren Beschwerden führen.
- Verkehrsunfälle: Im Ausland können andere Verkehrsregeln, Fahrweisen oder Straßenverhältnisse das Unfallrisiko erhöhen.
Auch kleinere gesundheitliche Probleme sollten Sie nicht unterschätzen und im Zweifel ärztlich abklären lassen. Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie jederzeit abgesichert – bei leichten wie bei ernsthaften Beschwerden.
Beispiele für Kostenübernahme durch unsere Auslandskrankenversicherung
Die folgenden Beispiele zeigen, wie wichtig eine Reisekrankenversicherung im Ernstfall ist. Die dargestellten Leistungsfälle stammen aus realen Urlaubsreisen und basieren auf tatsächlichen Fällen aus unserer Leistungsabteilung.
Übernahme der Kosten für Krankenhausaufenthalt in Höhe von 37.700 EUR
Herzprobleme auf Mallorca: Heinz D. musste während seines Auslandsaufenthalt mit Verdacht auf Herzinfarkt in das örtliche Krankenhaus eingeliefert werden. Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt in Höhe von 37.700 EUR hat unsere Versicherung für das Ausland übernommen.
Übernahme der Kosten für Rücktransport in Höhe von 17.885,50 EUR
Rücktransport mit einem Doppel-Ambulanzflugzeug aus Gran Canaria: Herr T. erlitt einen schweren Schlaganfall während seiner Urlaubsreise auf Gran Canaria. Die Behandlung im örtlichen Krankenhaus sowie der stationäre Aufenthalt brachte keine Verbesserung. Zur weiteren Behandlung und Genesung organisierten wir einen Rücktransport zum nächst gelegenen Krankenhaus im Heimatort. Die Kosten für den Rücktransport wurden durch uns vollständig übernommen.
Häufige Fragen (FAQ) zur Krankenversicherung für Auslandsreisen
Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung immer dann, wenn Ihr Reise- oder Ausflugsziel außerhalb Deutschlands liegt.
Leider bietet der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) keinen ausreichenden Schutz im Urlaubsland. Die GKV leistet grundsätzlich nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Und dann auch nur in dem vor Ort üblichen Umfang. Und dieser unterscheidet sich deutlich von dem, was bei uns Standard ist.
Für alle, die sich noch genauer über den Versicherungsschutz der GKV im Ausland informieren möchten, empfehlen wir folgenden Link zu den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums:
Online-Ratgeber KrankenversicherungIn der Regel werden die Kosten für Behandlungen von den Privaten Krankenkassen übernommen. Sollte allerdings ein medizinischer Rücktransport erforderlich sein, wird dieser von den Privaten Krankenkassen nicht übernommen. Gut, wenn man sich im Vorfeld für unsere Auslandsreisekrankenversicherung entschieden hat.
Sie können die Reisekrankenversicherung bis einen Tag vor Reiseantritt bei uns noch abschließen.
Geben Sie einfach bei der Beantragung Ihre E-Mail-Adresse mit an. Wir senden die Versicherungsunterlagen i.d.R. innerhalb weniger Stunden an Sie.
Sie können den Reiseschutz entweder Online beantragen oder die Absicherung telefonisch bei uns in Auftrag geben.
Schließen Sie den Vertrag für Ihre Auslandsreise möglichst bald nach Planung Ihres Auslandsaufenthaltes ab, da die Bearbeitung des Visums erfahrungsgemäß auch einige Zeit in Anspruch nimmt.
Ja. Wir bieten statt der häufig geforderten Deckungssumme von 30.000 EUR für medizinisch erforderliche Behandlungskosten sogar Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe.
Wir bieten Versicherungsbestätigungen in den Sprachen Englisch, Spanisch und Russisch an. Bei Bedarf senden Sie uns einfach eine kurze
Senden Sie uns einfach eine kurze
Wenn Sie einen Notfall haben, stehen Ihnen unsere Spezialisten rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 931 - 2795 250 zur Verfügung. Hier erhalten Sie Informationen darüber, was als Nächstes zu tun ist und an welche Ärzte Sie sich am besten wenden können.
Kleinere Beträge, z.B. für ein Medikament oder einen Arztbesuch, legen Sie im Ausland aus und reichen uns nach Ihrem Auslandsaufenthalt die Originalrechnung ein. Wir prüfen diese dann und erstatten Ihnen das Geld zurück. Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder gar eine Operation nötig sein, erstellen wir nach Prüfung des Sachverhalts eine Kostenübernahmebestätigung. In diesem Fall zahlen wir direkt an das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt.
Auch hier stehen Ihnen rund um die Uhr unsere Spezialisten unter der Tel.-Nr. +49 (0) 931 - 2795 250 zur Verfügung.
Bei einer stationären Behandlung wird der Patient für die Behandlung in ein Krankenhaus aufgenommen und die planmäßige Aufenthaltsdauer beträgt mindestens einen Tag und eine Nacht.
Dies ist von dem gewählten Versicherungsprodukt abhängig. In jedem Fall besteht Versicherungsschutz, wenn Sie sich wegen akuter Beschwerden während der Schwangerschaft an einen Arzt wenden müssen. Ebenso gelten Früh- oder Fehlgeburten mitversichert.
Hierunter verstehen wir die medizinisch notwendige Heilbehandlung, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland erforderlich ist.
Sie mussten sich im Ausland behandeln lassen und möchten nun die Rechnung bei uns einreichen? Am schnellsten geht das über unsere Online-Schadenmeldung. Gerne können Sie uns die Unterlagen auch per Post einreichen. Hierfür haben Sie Zeit bis nach Ihrer Reise. Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder gar ein Rücktransport anstehen, wenden Sie sich umgehend an unsere Kollegen unter der +49 (0)931 - 2795 250. Wir sind immer rund um die Uhr für Sie erreichbar und zahlen dann – nach Prüfung – direkt an das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt.
Heilmittel sind Stoffe oder Behandlungsverfahren, die zur Heilung des Patienten beitragen. Hierunter fallen zum Beispiel Arzneimittel, Strahlenbehandlungen, Massagen, Krankengymnastik oder Behandlungen durch Wärme und Hydrotherapie.
Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder die eine körperliche Einschränkung ausgleichen, z.B. Gehhilfen, Rollstühle, Prothesen.
Sie haben noch Fragen zur TravelSecure Reiseversicherung?
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Mit einer Auslandskrankenversicherung von TravelSecure sind Sie während Ihrer Reise optimal abgesichert.
Weltweit gültig
Familie ist
mitversichert
Für alle Reisen
Ausgezeichnet von
Stiftung Warentest 2025
24-Stunden
Notfallservice
Nutzen Sie die vielen Vorteile einer Auslandskrankenversicherung:
- Weltweiter Schutz im Urlaub: Mit der TravelSecure Auslandskrankenversicherung können Sie sich weltweit behandeln lassen.
- Ausgezeichnet: Im Test von Finanztest (11/2025) wurde unsere Auslandsreisekrankenversicherung Testsieger mit „SEHR GUT“ bewertet und hat die Note 0,5 erhalten.
- 24-Stunden Notfall Service: Unser Notruf-Service steht Ihnen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
- Für Urlaubs- und Geschäftsreisen: Unsere Leistungen gelten für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres.
Inhalt
- Welche Absicherung brauche ich?
- Leistungen
- Wichtig zu wissen – wo die Auslandsreisekrankenversicherungen zur Pflicht werden!
- Mehrfach ausgezeichnet von Stiftung Warentest - Finanztest
- Auslandsreisekrankenversicherungen und Corona
- Reisekrankheiten & Kostenübernahmen
- FAQ - Häufige Fragen und Antworten
Welche Absicherung brauche ich?
Jede Reise ist anders. Während der eine einfach nur 14 Tage am Strand liegen möchte, verbringt der nächste ein paar Monate bei seiner Familie im Ausland oder unternimmt eine Weltreise. Wieder andere möchten ein oder mehrere Semester im Ausland studieren.
Wir bieten für Ihren Auslandsaufenthalt den optimalen Versicherungsschutz an.
Unsere Tarife im Einzelnen:
Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen - Weltweiter Schutz im Urlaub
- Von Stiftung Warentest ausgezeichnet
- 24-Stunden Notfall Service
- Mit und ohne Selbstbeteiligung abschließbar
- Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Reisen im Jahr
Auslandskrankenversicherung für langfristige Urlaubsreisen - Weltweiter Schutz, auch für USA und Kanada wählbar
- Versicherungsdauer auf Ihre Reisedauer abgestimmt
- 24-Stunden Notfall Service
- Ohne Selbstbeteiligung
Auslandskrankenversicherung für Schüler & Studenten - Für Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von 36 Monaten
- Für Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten, Doktoranden, Gastwissenschaftler und Praktikanten
- Ohne Selbstbeteiligung
- Entspricht den Anforderungen für ein J1-Visum
Auslandskrankenversicherung für Work & Traveller - Für Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von 36 Monaten
- Für Work & Traveller, Backpacker & Globetrotter, Teilnehmer an Programmen des Freiwilligendienstes, Volunteers und WWOOFer
- Ohne Selbstbeteiligung
Auslandskrankenversicherung Au-Pair - Erleichterung bei der Visum-Erteilung
- Sicherheit für die Gastfamilien
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
Auslandskrankenversicherung für Geschäftsreisen - Weltweiter Schutz auch im Urlaub
- Von Stiftung Warentest ausgezeichnet
- Mit und ohne Selbstbeteiligung abschließbar
- Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Reisen im Jahr
Auslandskrankenversicherung für Gruppen - Für Gruppenreisen bis zu einer Reisedauer von 56 Tagen
- (Optional) mit Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung
- Für Gruppen ab 10 Personen
Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste & Besucher - Versicherungsschutz für Reisen bis zu 365 Tage Reisedauer
- Entspricht den Visum-Anforderungen der Verordnung (EG)
- Versicherungschutz in Deutschland und den EU-Ländern (einschließlich Liechtenstein, Schweiz, Norwegen, Island)
Das ist zunächst davon abhängig, ob Sie aus Ihrem Heimatland Deutschland ins Ausland möchten oder ob Personen aus dem Ausland hier in Deutschland abgesichert sein möchten.
Gerne beraten wir auch telefonisch unter Tel. +49 (0)931 - 2795 270
Die Leistungen
Je nach Art des Aufenthaltes sind die Leistungen entsprechend angepasst. Wir übernehmen jedoch grundsätzlich die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland, egal ob ambulant oder stationär sowie die Kosten für einen dringenden Rücktransport.
Eine ausführliche Beschreibung der Leistungen finden Sie unter den jeweiligen Tarifen.
Finanztest 2025 Testsieger Stiftung Warentest Note: SEHR GUT
Die Auslandskrankenversicherungen von TravelSecure wurden in der Vergangenheit wiederholt vom Finanztest der Stiftung Warentest mit den Noten "SEHR GUT" ausgezeichnet. Damit gehören unsere Versicherungen schon seit Jahren zu den Besten und günstigsten. Im aktuellsten Test 11/2025 sind wir sehr gut mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung für Familien und Einzelpersonen mit der Note 0,5 SEHR GUT ausgezeichnet worden. Weitere Informationen zu den Auszeichnungen sowie Testergebnissen finden Sie unter Finanztest.
Abgesichert auf langen Reisen: Unsere vom Finanztest 2023 geprüften und ausgezeichneten Auslandsreisekrankenversicherungen für lange Reisen
Mit »SEHR GUT« ausgezeichnet - Auslandsreisekrankenversicherung 365 für lange Reisen inklusive USA und Kanada
Der Tarif Auslandsreisekrankenversicherung 365 mit USA/Kanada von TravelSecure wurde bei Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen mit der Schulnote „SEHR GUT“ (1,5) gekürt.
Mehr Infos zur Langzeit-Auslandskrankenversicherungen.
Mit »SEHR GUT« ausgezeichnet - Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen ohne USA/Kanada
Der Tarif Auslandsreisekrankenversicherung 365 ohne USA/Kanada von TravelSecure wurde bei Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen mit der Schulnote „SEHR GUT“ (1,5) gekürt.
Mehr Infos zur Langzeit-Auslandskrankenversicherungen.
Wichtig zu wissen – wo die Auslandsreisekrankenversicherung zur Pflicht wird!
Mittlerweile gibt es einige Länder, in denen die Auslandsreisekrankenversicherung zur Pflicht geworden ist. Hier müssen Sie eine gültige Versicherung nachweisen können – ansonsten kann Ihnen die Einreise verwehrt werden und Ihre Reise endet, bevor sie überhaupt begonnen hat.
Dies gilt aktuell zum Beispiel für Reisen in die Russische Föderation, die Ukraine oder Kuba.
Für einige Länder wie z.B. China oder Thailand ist ein Touristenvisum erforderlich. Dieses wird üblicherweise nur gewährt, wenn eine Auslandsreisekrankenversicherung nachgewiesen werden kann.
Unser Service für Sie: Wir bieten Ihnen die Versicherungsbestätigungen nicht nur in Deutsch, sondern auch in Englisch, Russisch oder Spanisch an. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Auslandsreisekrankenversicherung und Corona
Mit unseren Tarifen der Auslandsreisekrankenversicherung besteht im Ausland ein umfangreicher Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn Sie sich während Ihres Auslandsaufenthaltes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infizieren, unabhängig davon, ob für Ihr Urlaubsland eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wurde oder nicht. Wir übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen einschließlich der Kosten für einen ärztlich angeordneten PCR-Test.
Selbst bei einer schweren Erkrankung, die zu einem medizinischen Rücktransport führt, kommen wir für die Kosten auf. Dabei spielt es keine Rolle, was für eine Reise Sie unternommen haben. Der Urlaub am Strand ist genauso abgesichert wie die Kreuzfahrt oder das Auslandssemester.
Bitte beachten Sie: In einigen Ländern (z.B. Thailand oder Costa Rica) wird mittlerweile für die Einreise einen Nachweis verlangt, dass die Reisekrankenversicherung auch für die Kosten einer Covid-19-Erkrankung aufkommt! Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne eine solche Bestätigung zur Verfügung!
Sie haben weitere Fragen zum Versicherungsschutz zu Zeiten von Corona? Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Reisekrankheiten & Kostenübernahmen
Leider kann es auch im Ausland zu Unfällen oder Erkrankungen kommen und man ist auf ärztliche Hilfe oder gar einen Rücktransport angewiesen. Gut, wenn man sich im Vorfeld für unsere Auslandsreisekrankenversicherung entschieden hat.
Die 9 häufigsten Reisekrankheiten
- Sonnenbrand
- Erkältung
- Magen-Darm Erkrankungen
- Allergien
- Sonnenstich
- Verstauchungen und Brüche
- Vergiftungen wegen Insektenbissen
- Lebensmittelvergiftung
- Verkehrsunfälle
Kostenübernahme durch unsere Auslandskrankenversicherung - Beispiele
An den folgenden Beispielen lässt sich die Wichtigkeit der Reisekrankenversicherung am besten erläutern.
Die folgenden Leistungsfälle beziehen sich auf echte Urlaubsreisen und sind nicht frei erfunden sondern aus der Arbeit unserer Leistungsabteilung.
Übernahme der Kosten für Krankenhausaufenthalt in Höhe von 37.700 EUR
Herzprobleme auf Mallorca: Heinz D. musste während seines Auslandsaufenthalt mit Verdacht auf Herzinfarkt in das örtliche Krankenhaus eingeliefert werden. Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt in Höhe von 37.700 EUR hat unsere Versicherung für das Ausland übernommen.
Übernahme der Kosten für Rücktransport in Höhe von 17.885,50 EUR
Rücktransport mit einem Doppel-Ambulanzflugzeug aus Gran Canaria: Herr T. erlitt einen schweren Schlaganfall während seiner Urlaubsreise auf Gran Canaria. Die Behandlung im örtlichen Krankenhaus sowie der stationäre Aufenthalt brachte keine Verbesserung. Zur weiteren Behandlung und Genesung organisierten wir einen Rücktransport zum nächst gelegenen Krankenhaus im Heimatort. Die Kosten für den Rücktransport wurden durch uns vollständig übernommen.
Häufige Fragen (FAQ) zur Krankenversicherung für Auslandsreisen
Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung immer dann, wenn Ihr Reise- oder Ausflugsziel außerhalb Deutschlands liegt.
Leider bietet der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) keinen ausreichenden Schutz im Urlaubsland. Die GKV leistet grundsätzlich nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Und dann auch nur in dem vor Ort üblichen Umfang. Und dieser unterscheidet sich deutlich von dem, was bei uns Standard ist.
Für alle, die sich noch genauer über den Versicherungsschutz der GKV im Ausland informieren möchten, empfehlen wir folgenden Link zu den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums:
Online-Ratgeber KrankenversicherungIn der Regel werden die Kosten für Behandlungen von den Privaten Krankenkassen übernommen. Sollte allerdings ein medizinischer Rücktransport erforderlich sein, wird dieser von den Privaten Krankenkassen nicht übernommen. Gut, wenn man sich im Vorfeld für unsere Auslandsreisekrankenversicherung entschieden hat.
Sie können die Reisekrankenversicherung bis einen Tag vor Reiseantritt bei uns noch abschließen.
Geben Sie einfach bei der Beantragung Ihre E-Mail-Adresse mit an. Wir senden die Versicherungsunterlagen i.d.R. innerhalb weniger Stunden an Sie.
Sie können den Reiseschutz entweder Online beantragen oder die Absicherung telefonisch bei uns in Auftrag geben.
Schließen Sie den Vertrag für Ihre Auslandsreise möglichst bald nach Planung Ihres Auslandsaufenthaltes ab, da die Bearbeitung des Visums erfahrungsgemäß auch einige Zeit in Anspruch nimmt.
Ja. Wir bieten statt der häufig geforderten Deckungssumme von 30.000 EUR für medizinisch erforderliche Behandlungskosten sogar Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe.
Wir bieten Versicherungsbestätigungen in den Sprachen Englisch, Spanisch und Russisch an. Bei Bedarf senden Sie uns einfach eine kurze
Senden Sie uns einfach eine kurze
Wenn Sie einen Notfall haben, stehen Ihnen unsere Spezialisten rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 931 - 2795 250 zur Verfügung. Hier erhalten Sie Informationen darüber, was als Nächstes zu tun ist und an welche Ärzte Sie sich am besten wenden können.
Kleinere Beträge, z.B. für ein Medikament oder einen Arztbesuch, legen Sie im Ausland aus und reichen uns nach Ihrem Auslandsaufenthalt die Originalrechnung ein. Wir prüfen diese dann und erstatten Ihnen das Geld zurück. Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder gar eine Operation nötig sein, erstellen wir nach Prüfung des Sachverhalts eine Kostenübernahmebestätigung. In diesem Fall zahlen wir direkt an das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt.
Auch hier stehen Ihnen rund um die Uhr unsere Spezialisten unter der Tel.-Nr. +49 (0) 931 - 2795 250 zur Verfügung.
Bei einer stationären Behandlung wird der Patient für die Behandlung in ein Krankenhaus aufgenommen und die planmäßige Aufenthaltsdauer beträgt mindestens einen Tag und eine Nacht.
Dies ist von dem gewählten Versicherungsprodukt abhängig. In jedem Fall besteht Versicherungsschutz, wenn Sie sich wegen akuter Beschwerden während der Schwangerschaft an einen Arzt wenden müssen. Ebenso gelten Früh- oder Fehlgeburten mitversichert.
Hierunter verstehen wir die medizinisch notwendige Heilbehandlung, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland erforderlich ist.
Sie mussten sich im Ausland behandeln lassen und möchten nun die Rechnung bei uns einreichen? Am schnellsten geht das über unsere Online-Schadenmeldung. Gerne können Sie uns die Unterlagen auch per Post einreichen. Hierfür haben Sie Zeit bis nach Ihrer Reise. Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder gar ein Rücktransport anstehen, wenden Sie sich umgehend an unsere Kollegen unter der +49 (0)931 - 2795 250. Wir sind immer rund um die Uhr für Sie erreichbar und zahlen dann – nach Prüfung – direkt an das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt.
Heilmittel sind Stoffe oder Behandlungsverfahren, die zur Heilung des Patienten beitragen. Hierunter fallen zum Beispiel Arzneimittel, Strahlenbehandlungen, Massagen, Krankengymnastik oder Behandlungen durch Wärme und Hydrotherapie.
Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder die eine körperliche Einschränkung ausgleichen, z.B. Gehhilfen, Rollstühle, Prothesen.
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Reiserücktrittsversicherung für mehrere Reisen im Jahr
Sie verreisen mehrere Male im Jahr?
Sollten Sie mehrere Male über das Jahr verteilt verreisen, dann lohnt sich für Sie eine Jahresreiseversicherung. Die Auslandsreisekrankenversicherung, die Versicherung von Assistance-Leistungen und die Reisegepäckversicherung gelten hierbei für Reisen bis zu einer Dauer von 56 Tagen. Für die Reiserücktrittkosten- und die Reiseabbruchversicherung gilt diese Frist nicht.
Welche Vorteile hat die Jahresreiserücktrittsversicherung und Jahresreiseabbruchversicherung?
- Nur einmal abschließen: Der Jahresschutz gilt 365 Tage im Jahr
- Absicherung für Familien, Paare oder Einzelpersonen: Egal ob Sie als Einzelperson, als Paar oder Familie verreisen. Auch wenn die Familienmitglieder einzeln verreisen sind alle abgesichert und es greift unser Jahresreiseschutz.
- Günstiger: Im Vergleich zum Einzelabschluss bei mehreren Reisen im Jahr ist unser Jahresreiseschutz günstiger.
- Jede Reise ab 50 km ist versichert: Egal ob Sie privat (auch Wochenendausflüge sowie Städtereisen) oder geschäftlich reisen.
Unsere Jahrespolice besteht aus zwei verschiedenen Paketen. Sie können das Basispaket mit der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung, sowie das Komfortpaket inklusive Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Auslandskrankenversicherung inklusive Assistance-Leistungen und Reisegepäckversicherung online abschließen. Eine Auslandskrankenversicherung oder auch Reisekrankenversicherung genannt, erstattet Ihnen die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland, beispielsweise für Medikamente und bietet Ihnen somit eine sinnvolle Ergänzung zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Unsere Tarife der Jahres-Versicherungen finden Sie in detaillierter Form auf der Jahresreiseversicherung Produktseite.
Jahresreiserücktrittsversicherung: Testsieger 2026 Bestnote (1,2)
Stiftung Warentest:Bei den Jahresverträgen für Familien und Einzelpersonen sind wir wiederholt mit dem Qualitätsurteil SEHR GUT (1,2) zum Testsieger gekürt worden!
Sie vereisen mehrfach im Jahr? Der TravelSecure Jahresschutz bietet Ihnen für das ganze Jahr einen zuverlässigen und sicheren Schutz für alle Reisen und das weltweit! Mit unseren Jahrespolicen bieten wir Ihnen einen Komplettschutz für Ihre Urlaubs- und Geschäftsreisen mit denen Sie von vielen Vorteilen gegenüber einer Einmalversicherung profitieren können.
Wichtig: Wenn Sie mit Ihrer Familie verreisen oder mehrmals im Jahr auf Reisen sind, ist eine Jahresreiseversicherung sinnvoll.
Sie haben noch Fragen zur TravelSecure Reiseversicherung?
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Ihre Vorteile mit der Wander- und Bergsportversicherung von TravelSecure?
Sofortschutz bei Wanderunfällen & Notfällen in Deutschland und im Ausland
- Bergung im In- und Ausland auch ohne medizinische Notwendigkeit
- Transport im Inland zu einem Krankenhaus in Wohnortnähe
- Ohne Selbstbeteiligung
- Als Option hinzubuchen: Die TravelSecure Auslandskrankenversicherung
Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz und decken Sie Erkrankungen im Ausland ab!
Wie funktioniert die TravelSecure Wander- und Bergsportversicherung?
Erfahren Sie, welche Leistungen in der Wander- und Bergsportversicherung von TravelSecure® enthalten sind.
Was leistet die TravelSecure Wander- und Bergsportversicherung?
Welche Risiken sind versichert?
- Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten infolge eines Unfalls, Berg-, See- und Wassernot
Welche Kosten erstatten wir?
- Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten
- Medizinischer Transport im Inland zur Weiterbehandlung in Nähe Ihres Wohnorts
- Transport in das nächste Krankenhaus bzw. Spezialklinik
- Überführung bei Tod zum Heimatort
- Transport nach einer Bergung, auch wenn Sie nicht direkt ins Krankenhaus müssen
- Sachkosten für Kleidung/Ausrüstung, die durch Rettung oder Bergung verloren gegangen ist oder beschädigt wurde
Höchstentschädigungsgrenze
- Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten bis 20.000,- EUR
- Medizinischer Transport im Inland bis 10.000,- EUR
- Sachkosten bis 1.000,- EUR
Selbstbeteiligung
- keine
Rahmenbedingungen
- Geltungsbereich: weltweit
- Dauer: max. 21 Tage
- Höchstalter: 75 Jahre
Optional zubuchbar:
Auslandskrankenversicherung
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und -füllungen
- Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland
- Vielfältige Service-Leistungen
Die TravelSecure Wander- und Bergsportversicherung zahlt sich aus. Prüfen Sie selbst!
Wir haben zwei Fallbeispiele für Sie herausgesucht, die Ihnen aufzeigen, wie schnell Sie sich bei Ihrer Wanderung in eine Notlage bringen können und vor welchen horrenden Geldsummen Sie sich mit dem Abschluss der Wander- und Bergsportversicherung schützen können:
Beispiel 1:
Beim Abstieg von einem Berg in den Hohen Tauern in Österreich kam ein Ehepaar vom Weg ab und befand sich schließlich in schwer begehbarem Schrofengelände, in dem die Frau an einer herausstehenden Wurzel hängenblieb, mit dem Fuß umknickte und nicht mehr weitergehen konnte. Nach Absetzen des Notrufs war der Handyakku des Ehepaars leer, was die Suche deutlich erschwerte. Mehrere Gruppen von Bergrettern waren schließlich am Einsatz beteiligt, wobei Dunkelheit, Wind und Dickicht den Einsatz deutlich erschwerten. Bei Tageslicht konnten die beiden per Rettungshubschrauber geholt und in ein nahe liegendes Krankenhaus gebracht werden.
Beispiel 2:
Ein Mann war im Allgäu bei Regen Bergwandern. Beim Abstieg rutschte er auf dem steinigen Untergrund aus, knickte dabei mit einem Fuß um und zog sich einen Bänderriss zu. Da er nicht mehr weitergehen konnte und sich in unbefahrbarem Gelände befand, musste er von einem Helikopter geborgen und in ein naheliegendes Krankenhaus gebracht werden.
Bergunfälle: Sturz beim Wandern Ursache Nummer 1
Die meisten Bergunfälle passieren beim Wandern und Bergsteigen, gefolgt von Mountainbiken und Skitourengehen. Das zeigt die Unfallstatistik des Deutschen Alpenvereins. Vermutlich wird es in Zukunft noch mehr Unglücke geben.
Was kostet die Wander- und Bergsportversicherung von TravelSecure?
Die Wander- und Bergsportversicherung kann für maximal 21 Tage abgeschlossen werden. Nutzen Sie unsere Tabelle und vergleichen und kalkulieren Sie Ihren individuellen Beitrag.
| bis 3 Tage | bis 7 Tage | bis 14 Tage | bis 21 Tage | |
| Einzelperson | 9,- EUR | 14,- EUR | 23,- EUR | 33,- EUR |
| Paare & Familien mit Kindern | 18,- EUR | 28,- EUR | 46,- EUR | 66,- EUR |
Einzelperson
bis 3 Tage- 9,- EUR
- 14,- EUR
- 23,- EUR
- 33,- EUR
Paare & Familien mit Kindern
bis 3 Tage- 18,- EUR
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Starkes Doppel bei Ihren Wandertouren:
Wander- und Bergsportversicherung und Auslandskrankenversicherung!
Schützen Sie sich auch bei Erkrankungen weltweit vor hohen Behandlungskosten und ergänzen Sie die Wander- und Bergsportversicherung mit unserer Auslandskrankenversicherung (Testsieger mit der Bestnote SEHR GUT (0,5) beim Finanztest 11/2025 der Stiftung Warentest). Ein Krankenrücktransport ins Heimatland ist damit gleichermaßen abgedeckt und Sie genießen hinzukommend eine Menge anderer Leistungen auf dem Niveau eines Privatpatienten.
Mit der Wander- und Bergsportversicherung sind weltweite Bergungen, Rettungen und Suchaktionen bei Wanderunfällen und Notfällen selbst ohne medizinische Notwendigkeit abgedeckt. Auch, wenn Sie sich vom Krankenhaus am Unfallort innerhalb Deutschlands zur Weiterbehandlung in ein Krankenhaus nahe Ihrem Heimatort versetzen lassen möchten, sind Sie abgesichert.
Versicherungsbedingungen der Wander- und Bergsportversicherung zum Herunterladen:
Produktinformationen Wander- und Bergsportversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Wander- und Bergsportversicherung
Produktinformationen (optional zubuchbare) Auslandsreisekrankenversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die (optional zubuchbare) Auslandsreisekrankenversicherung
Kundeninformation einschließlich Widerrufsbelehrung
Alle weiteren Versicherungsbedingungen (PDF) können Sie sich unter Bedingungen herunterladen.
Sie verreisen mehr als ein mal im Jahr? Dann lohnt sich oft unsere Jahresreiseversicherung Reisekarte4you mit Rundum-Sorglos-Schutz!
Unsere Jahresreiseversicherung erhalten Sie in verschiedenen Tarifen – Reiseversicherungspaket für einzelne Personen, Familien und als Senior. Im Jahresschutz nach Abschluss und je nach Wunsch der Absicherung enthalten: die Leistungen der Auslandskrankenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reiserücktrittsversicherung und Reisegepäckversicherung.
Nutzen Sie die Vorteile der Jahresreiseversicherung - Reisekarte4you:
- Günstiger im Paket
- Die Familie ist mitversichert
- Für alle Reisen
- Für Urlaubs- und Geschäftsreisen
- Finanztest 2026 empfiehlt uns als alleiniger Testsieger mit der Bestnote SEHR GUT (1,2) bei der Jahresreiseversicherung
- Im Komfortpaket oder Basispaket buchbar
FAQ - Häufige Fragen
Die Wander- und Bergsportversicherung deckt Such-, Rettungs- und Bergungskosten ab, die Ihnen infolge eines Unfalls oder Notfalls beim Wandern im In- oder Ausland entstanden sind.
Damit Sie bei einer Erkrankung im Ausland die teils sehr hohen Kosten von ärztlichen Behandlungen, Medikamenten, Krankenhausaufenthalten oder eines Rücktransports nicht selbst tragen zu müssen. Des Weiteren leistet die Auslandsreisekrankenversicherung auch bei Unfällen hervorragenden Schutz. Wir raten Ihnen dringend zum Abschluss unserer Auslandsreisekrankenversicherung, die Sie ganz einfach im Tarifrechner der Wander- und Bergsportversicherung als günstiges Zusatzprodukt hinzufügen können.
- Unabhängig von der Wander- und Bergsportversicherung einsetzbar
- Weltweit im Ausland gültig
- Perfekte Ergänzung zum Unfallschutz der Wander- und Bergsportversicherung, bei dem auch die Kosten durch Erkrankungen erstattet werden
- Für Reisezeitraum von bis zu 56 Tagen
Wander- und Bergsportversicherung: Der Vertrag endet automatisch zum Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Eine Kündigung ist somit nicht erforderlich.
Optional hinzubuchbare Auslandskrankenversicherung: Der Vertrag endet automatisch zum Ablauf des Versicherungsjahres. Eine Kündigung ist somit nicht erforderlich.
Der Versicherungsschutz der Wander- und Bergsportversicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und läuft während des individuell gewählten Zeitraums.
Falls Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung dazugebucht haben, so sind Sie vor den (Folge-)Kosten einer Erkrankung im Ausland während der gesamten Dauer Ihrer Wanderung geschützt, welche maximal 21 Tage betragen kann. Mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung dagegen sind Sie sogar für eine Auslandsreise von bis zu 56 Tagen am Stück geschützt - unabhängig von der Wander- und Bergsportversicherung.
- Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
- Den Versicherungsbeitrag müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
- Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
- Sie müssen die Kosten des Schadens möglichst geringhalten (Schadenminderungspflicht).
- Versicherungsfälle, die Sie oder eine versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt haben
- Versicherungsfälle, die bei Abschluss der Versicherung vorhersehbar waren
- Unfälle beim Bergsteigen/Klettern mit außergewöhnlichem Risiko
Ein versicherter Fall liegt vor, wenn die versicherte Person während des versicherten Zeitraums beim Wandern oder beim Bergsport in eine akute Zwangs- oder Notlage gerät, die eine Fortführung der geplanten Aktivität unmöglich macht und externe Hilfe erforderlich macht, um eine Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens abzuwenden.
Bergnot bezeichnet eine akute Notlage während einer Wanderung oder beim Bergsport, in der die versicherte Person aufgrund unvorhergesehener Gefahren oder zwingender Sicherheitsvorkehrungen nicht mehr in der Lage ist, die Aktivität fortzusetzen und daher auf externe Hilfe angewiesen ist, um eine Gefährdung ihrer Gesundheit oder ihres Lebens abzuwenden. Typische Ursachen für eine Bergnot sind unter anderem:
- Unfälle,
- akute Erkrankungen,
- extreme Witterungsverhältnisse (z. B. plötzlicher Wetterumschwung, Gewitter),
- Steinschlag oder Lawinengefahr,
- Orientierungslosigkeit,
- körperliche Erschöpfung
See- oder Wassernot im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn sich die versicherte Person während des Aufenthalts auf Wasserflächen in einer akuten Notlage befindet, in der außergewöhnliche Wasserverhältnisse oder extreme Wetterbedingungen eine Fortsetzung der Aktivität unmöglich machen und daher auf externe Hilfe angewiesen ist, um eine Gefährdung ihrer Gesundheit oder ihres Lebens abzuwenden. Zu den auslösenden Faktoren zählen insbesondere:
- außergewöhnliche Wassermassen (z. B. Überschwemmung, Sturmflut),
- unvorhergesehene extreme Wetterereignisse (z. B. Sturm, Unwetter)
Sie haben noch Fragen zur TravelSecure Reiseversicherung?
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+49 (0)931 - 2795 270
TravelSecure Reiserücktrittsversicherung - Bewahrt Sie vor hohen Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht wie geplant antreten können.
Erstattung von Stornokosten
Erstattung von Umbuchungskosten
Erstattung von Mehrkosten bei Verspätung
Finanztest 6x Testsieger 2026
Einfache digitale Schadenabwicklung
Nutzen Sie die Vorteile der Reiserücktrittversicherung:
- Umfassende Absicherung: Erstattung der anfallenden Stornierungskosten bei Erkrankung, schwerem Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum, Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug und vielen weiteren Rücktrittsgründen.
- Testsieger: Finanztest 2026: Die Zeitschrift Finanztest | Stiftung Warentest (Ausgabe 01/2026) hat 156 Tarifvarianten für Reiserücktrittversicherung und Reiseabbruchversicherung getestet. Unsere Reiserücktrittversicherung wurde jeweils als Testsieger für Familien und Einzelpersonen gekürt und unsere Jahresreisekarte Basis wurde jeweils für Einzelpersonen und für Familien als Testsieger mit der Bestnote SEHR GUT (1,2) ausgezeichnet!
- Mit oder ohne Selbstbeteiligung: Sie haben die Wahl, ob Sie eine Reiseversicherung mit Selbstbehalt oder ohne abschließen möchten.
Unsere Tarife bei der Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung bieten wir in zwei Tarifvarianten an, als Grundschutz und als Topschutz. Wenn Sie sich auch während der Reise optimal vor den Kosten eines Reiseabbruchs wegen beispielsweise einer unerwarteten Erkrankung absichern möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Topschutz-Tarif. Vergleichen lohnt sich:
Grundschutz
- Reiserücktrittsversicherung
Schützt Sie vor hohen Kosten für Stornierung oder Umbuchung einer Reise.
Vor Reisebeginn schützt Sie der Grundschutz vor anfallenden Reiserücktrittskosten (Stornierungsgebühr) falls Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können.
Topschutz inkl. Urlaubsschutz
(Urlaubsgarantie)
- Reiserücktrittsversicherung
Schützt Sie vor hohen Kosten für Stornierung oder Umbuchung einer Reise.
- Reiseabbruchversicherung
Übernimmt die Kosten, sollten Sie Ihre bereits angetretene Reise bspw. aufgrund von Krankheit abbrechen müssen.
Bei unserem Topschutz sind Sie nicht nur vor Reisebeginn gegen die anfallenden Stornierungskosten abgesichert, sondern auch während der Urlaubsreise gegen anfallende Mehrkosten bei einem Urlaubsabbruch.
Was bedeutet Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie?
Urlaubsschutz oder auch Urlaubsgarantie bedeutet, dass die versicherten Personen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund innerhalb der ersten Hälfte, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen den vollen Reisepreis erstattet bekommen.
Umfassend geschützt – die Leistungen des Reiserücktrittsversicherung im Überblick:
Selbstbehalt / Selbstbeteiligung
Mit oder ohne Selbstbeteiligung buchbar
Reisearten
Pauschalreisen, Individualreisen, Last-Minute-Reisen, Wochend- und Kurztripps, Einzelreisen, Flugreisen, Geschäftsreisen, Auslandsreisen, Schiffsreisen, Badereisen, Rundreisen, Skireisen, Städtereisen, Kreuzfahrten, Aktivreisen, Bildungsreisen uvm.
Risikopersonen
Versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Angehörige einer versicherten Person sowie Diejenigen, die nicht mitreisende Minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Geltungsbereich
Weltweit
Abschlussfristen
Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Last-Minute-Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag max. vier Tage nach Buchung abgeschlossen wird.
Versicherungssumme
Bis maximal 15.000 EUR für Einzelpersonen und 20.000 EUR für Familien
- Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden versicherten Gründen nicht angetreten werden kann:
- Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete Erkrankung oder unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Schwangerschaft und Komplikationen während der Schwangerschaft
- Unverträglichkeit von Impfungen
- Schaden am Eigentum
- Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ)
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder einer aus einem medizinischen Grund nicht angetretenen Prüfung an einer Schule / Berufsschule / Universität / Fachhochschule / College
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
- Bruch von Prothesen, bzw. Lockerung von implantierten Gelenken
- Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Dies gilt auch für eine zur Reise angemeldete und mitreisende Katze
- Einreichung der Scheidungsklage
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Spende oder Empfang von Organen oder Geweben
- Unerwarteter Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels (z. B. implantierter Herzschrittmacher)
- Adoption eines minderjährigen Kindes oder Aufnahme eines minderjährigen Pflegekindes
- Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise
- Einsatz als Ersthelfer
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Selbstständigen
- Zuweisung eines zeitlich nicht befristeten Platzes in einer Pflegeeinrichtung
- Unerwartete Ablehnung der Erteilung eines Visums durch die zuständige Vertretung (Botschaft / Konsulat) Ihres Reiseziellandes
- Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
- Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten bei Eintritt der genannten Gründe (ohne Eintritt eines versicherten Ereignisses max. 50 EUR pro versicherte Person)
- Erstattung des Vermittlungsentgeltes, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
- Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
- Erstattung der Kosten für Visum bis max. 100 EUR pro versicherte Person
- Erstattung der Kosten für Impfungen bis max. 100 EUR pro versicherte Person
- Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
- Erstattung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis max. 150 EUR pro versicherte Person, wenn die Reise aufgrund Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise, aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder aufgrund eines Einsatzes als Ersthelfer nicht wie geplant angetreten werden kann.
- Erstattung der Kosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten bei Nachreise zum nächsten Zustiegshafen, falls eine Schiffsreise aufgrund verspäteter öffentlicher Verkehrsmittel nicht rechtzeitig angetreten werden konnte
- Erstattung des Anteils des Reisepreises, falls bei Anmietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses mit anderen versicherten Personen eine davon erkrankt und die Reise nicht antreten kann
- Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten bei Eintritt eines versicherten Ereignisses, sowie die hierdurch direkt verursachten sonstigen höheren Kosten (z. B. Unterkunft und Verpflegung)
- Erstattung von zusätzlichen Weiter- und Rückreisekosten bei Versäumen des Anschlussverkehrsmittels infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels
- Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
- Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
- Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
- Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson
- Erstattung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei nicht planmäßiger Durchführung der Rückreise wegen Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf der Rückreise, bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels auf Ihrer Weiter- oder Rückreise oder bei Einsatz als Ersthelfer auf der Rückreise bis max. 150 EUR pro versicherte Person
- Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen Feuer oder Naturkatastrophe / Elementarereignis am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung, sowie die zusätzlichen Rückreisekosten bis max. zur Höhe der Versicherungssumme
- Erstattung Krankentagegeld bei stationärem Aufenthalt während einer Kreuzfahrt in Höhe von 50 EUR pro Tag
- Erstattung des Anteils des Reisepreises, falls bei Anmietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses mit anderen versicherten Personen eine davon erkrankt und die Reise abbrechen muss
Versicherungsbedingungen Reiserücktrittsversicherung zum Herunterladen
Kundeninformation einschließlich Widerrufsbelehrung
Produktinformationen zur Reiserücktrittsversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittsversicherung / Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV 09/2025)
Alle weiteren Versicherungsbedingungen (PDF) können Sie sich unter Bedingungen herunterladen.
Die Unterschiede zwischen einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung kurz erklärt:
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Falls Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen oder anderen Gründen (zum Beispiel Arbeitsplatzwechsel) vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor anfallenden Stornierungskosten (auch bei Teilstornierung).
Was ist eine Reiseabbruchversicherung?
Während der Urlaubsreise können unvorhersehbare Dinge passieren und Sie können die Reise beispielsweise auf Grund von Krankheit oder einem Unfall nicht wie geplant beenden.
Unsere Reiseabbruchversicherung übernimmt die dadurch entstehenden Kosten (zum Beispiel zusätzliche Rückreisekosten, Mehrkosten bei Verlängerung des Aufenthalts). Daher empfehlen wir Ihnen unseren Tarif Topschutz.
Wann greift welche Versicherung?

Reiserücktritt = Ihre gebuchte Urlaubsreise können Sie erst gar nicht beginnen.
Reiseabbruch = Sie müssen während des Aufenthalts die Reise vorzeitig abbrechen.
Welche Gründe gibt es für einen Reiserücktritt?
Sie haben Ihren Urlaub gebucht und freuen sich auf eine erholsame Reise. Und dann können Sie diese aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls nicht antreten. Damit sind Sie nicht allein. Aus aktuellen Erhebungen geht hervor das mittlerweile jeder vierte deutsche Urlauber eine gebuchte Reise schon einmal stornieren musste; im Jahr 2020 waren es Corona-bedingt sogar fast 30% (Laut einer Statistik von Statista). Reiserücktrittsgründe gibt es viele und bei einem hohen Reisepreis ist hier die Absicherung umso wichtiger.
Die (Haupt-) Gründe für den Reiserücktritt sind:
- Erkrankungen
- Unfälle
- Tod
- Arbeitsplatzwechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes
- Betriebsbedingte Kündigung
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Impfunverträglichkeiten
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
Unsere Reiserücktrittkostenversicherung schützt Sie bei:
- Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft und Komplikationen während der Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ)
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder einer aus einem medizinischen Grund nicht angetretenen Prüfung an einer Schule / Universität
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule / Universität
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
- Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
- Einreichung der Scheidungsklage
- Unerwarteter Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels (z. B. implantierter Herzschrittmacher)
- Adoption eines minderjährigen Kindes und Aufnahme eines minderjährigen Pflegekindes
- Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug zum Ausgangspunkt der Reise
- Einsatz als Ersthelfer
- Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder Katze
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Spende und Empfang von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- Zuweisung eines zeitlich nicht befristeten Platzes in einer Pflegeeinrichtung
- Unerwartete Ablehnung der Erteilung eines Visums durch die zuständige Vertretung (Botschaft / Konsulat) ihres Reiseziellandes
Wir erstatten Ihnen folgende Kosten:
- Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten (inkl. Vermittlungsentgelt, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde)
- Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
- Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird.
- Erstattung der Umbuchungskosten bei Eintritt eines versicherten Ereignisses bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten (ohne Eintritt eines versicherten Ereignisses max. 50 EUR pro versicherte Person)
- Erstattung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis max. 150 EUR pro versicherte Person, wenn die Reise aufgrund Panne /Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise, aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder aufgrund eines Einsatzes als Ersthelfer nicht wie geplant angetreten werden kann
- Erstattung der Kosten für Visum bis max. 100 EUR pro versicherte Person
- Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
- Erstattung der Kosten für Impfungen bis max. 100 EUR pro versicherte Person
- Erstattung der Kosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten bei Nachreise zum nächsten Zustiegshafen, falls eine Schiffsreise aufgrund verspäteter öffentlicher Verkehrsmittel nicht rechtzeitig angetreten werden konnte
- Erstattung des Anteils des Reisepreises, falls bei Anmietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses mit anderen versicherten Personen eine davon erkrankt und die Reise nicht antreten kann
Interessantes Urteil: Erkrankung des Blindenhundes als Rücktrittsgrund
Ein Urteil des Amtsgerichts München sorgt aktuell für Diskussion. Ein blinder Mann hatte eine Reise nach Fuerteventura gebucht und konnte diese dann aufgrund der Erkrankung seines Blindenhundes nicht antreten. Der Reiseveranstalter stellte die Stornokosten in Höhe von 990 € in Rechnung. Die Versicherung verweigerte die Zahlung. Der Reiseversicherer berief sich darauf, dass dieses Ereignis kein versichertes Ereignis war und bekam Recht. Die Klage wurde abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Pressemitteilung zum Urteil
Erkrankung des Hundes ist bei TravelSecure mit versichert
Bei ähnlich gelagerten Fällen hat TravelSecure die Kostenerstattung übernommen. Die Erkrankung des Hundes (unabhängig davon ob Haustier oder Blindenhund) ist ein versichertes Ereignis. Voraussetzung hierfür ist, dass der Hund mit auf der Buchungsbestätigung des versicherten Urlaubs aufgenommen ist.
Experten-Tipp: Eine Jahresreiseversicherung lohnt sich schon ab 2 Reisen!
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung in Verbindung mit der Reiseabbruchversicherung. Diese sind auch als Jahresreiseversicherung - Reisekarte4you Basispaket abschließbar. So sind alle Ihre Reisen innerhalb eines ganzen Jahres top abgesichert!
Wer ist bei einem Reiserücktritt über die Reiserücktrittsversicherung versichert?
Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen. Versicherte Personen sind die im Versicherungsschein namentlich genannten Personen. Wir leisten Entschädigung bei Eintritt eines versicherten Ereignisses, wenn dieses Sie oder eine Risikoperson betrifft.
Beispiel Risikopersonen
Sie möchten verreisen und eine nahestehende Person wird beispielsweise schwer krank. Aufgrund dessen müssen Sie die Reise sofort stornieren. Die anfallenden Stornokosten werden von Ihrer Reiserücktrittsversicherung übernommen. Bei den sogenannten Risikopersonen handelt es sich um Personen, die Anlass für den Reiserücktritt von der gebuchten Reise bieten könnten, auch wenn sie selbst nicht mitreisen.
Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner oder Lebensgefährte des oben aufgezählten Personenkreises und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die Personen untereinander. Es ist wichtig bei der Reisebuchung immer alle Mitreisenden mit anzugeben.
Bei der Reiserücktrittsversicherung von TravelSecure gelten als Risikopersonen:
- Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nur:
- wenn maximal sechs Personen die Reise gemeinsam gebucht haben;
- wenn bei Produkten für Familien max. sieben Personen die Reise gemeinsam gebucht haben;
- wenn maximal zwei Familien die Reise gemeinsam gebucht haben;
- die Angehörige einer versicherten Person. Dazu zählen:
- Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährte;
- Kinder, Adoptivkinder;
- Stiefkinder, Pflegekinder;
- Eltern, Adoptiveltern;
- Stiefeltern, Pflegeeltern;
- Großeltern, angeheiratete Großeltern, Schwiegereltern;
- Gewischter, Adoptiv-, Pflege-, oder / und Stiefgeschwister;
- Enkel, angeheiratete Enkel;
- Schwiegertöchter, Schwiegersöhne;
- Schwägerinnen, Schwäger;
- Tanten, Onkel;
- Neffen, Nichten;
- Cousins, Cousinen;
- Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
- die Angehörigen des Lebenspartners oder Lebensgefährten einer versicherten Person. Dazu zählen die in der vorstehenden Aufzählung genannten Personen.
- Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige entsprechend der vorstehenden Aufzählung einer versicherten Person betreuen.
Stiftung Warentest - Finanztest 2026: Testsieger
Beim Finanztest der Stiftung Warentest wurde unsere günstige Reiserücktrittsversicherung wiederholt mit "SEHR GUT" bewertet.
Im Vergleich von 156 Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen belegt unser Tarif Topschutz im Jahr 2026 wiederholt als Testsieger den ersten Platz für Familien und für Einzelpersonen ohne Selbstbehalt (Ausgabe 01/2026) bei Stiftung Warentest - Finanztest. Bereits in den Jahren 2011, 2013, 2014, 2016, 2018, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026 wurde unser Versicherungsschutz von Finanztest mit Bestnote zum Testsieger gekürt (2015 wurde nicht getestet)! Aktuell ist TravelSecure mit sechs Testsiegen beim Finanztest der Stiftung Warentest mit Abstand die höchst dekorierte Reiseversicherung 2026
TravelSecure Reiseversicherungen bietet Ihnen in jedem Falle den optimalen Schutz für Ihre nächste Urlaubs- oder Geschäftsreise. Bei unserem Tarif gilt auch die unerwartet schwere Erkrankung an Corona versichert/als versichertes Ereignis. Sollten Sie darüber hinaus auch bei Verdacht oder Infektion auf Corona (COVID-19) und der sich daraus folgenden häuslichen Quarantäne absichern wollen, dann können Sie unserem günstigen Reiseschutzbrief – Corona zusätzlich abschließen. Der Reiseschutzbrief – Corona ist jedoch nur in Verbindung mit einer TravelSecure Reiserücktrittsversicherung abschließbar.
Reise abgesagt und jetzt?
Damit Sie im Versicherungsfall sofort wissen, was zu tun ist, wenn abzusehen ist, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können und Sie die Versicherung in Anspruch nehmen müssen, haben wir im Folgenden einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt, um Sie schnell und unbürokratisch vor hohen Kosten zu bewahren und Ihnen unnötigen Stress zu ersparen.
- Reichen Sie Ihren Leistungsantrag online, per Post, Fax oder Email beim Versicherer ein.
- Hier geht es zur Online-Schadenmeldung
- Schadenmeldung per Post: Senden Sie uns bitte zu dem Leistungsfall die Belege (Rechnungen usw.) mit ergänzenden Angaben wie Versicherungsnummer oder Kopie Ihres Versicherungsscheines an folgende Adresse: Würzburger Versicherungs-AG | Bahnhofstr. 11 | 97070 Würzburg
- Schadenmeldung per Fax: Senden Sie uns bitte zu dem Leistungsfall die Belege (Rechnungen usw.) mit ergänzenden Angaben wie Versicherungsnummer oder Kopie Ihres Versicherungsscheines an folgende Faxnummer: 0931/2795-293
- Schadenmeldung per Email: Senden Sie uns bitte zu dem Leistungsfall die Belege (Rechnungen usw.) mit ergänzenden Angaben wie Versicherungsnummer oder Kopie Ihres Versicherungsscheines an folgende Email:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
- Beantworten Sie unsere Rückfragen möglichst zeitnah, damit eine zügige Bearbeitung gewährleistet bleibt.
- Falls Sie Fragen haben stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch unter +49 (0)931 - 2795 270 zur Verfügung.
Hinweis: Gerne können Sie uns die Unterlagen auch per Email schicken. Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen Sie wir jedoch darauf hinweisen, dass Email kein sicheres Medium ist.
Sie möchten keine Abschlussfrist mehr verpassen und 12 Monate Rund-um-Sorglos Schutz genießen? Dann ist unsere Jahresreiseversicherung - Reisekarte4you. genau das richtige für Sie.
Nutzen Sie die vielen Vorteile der Jahresreiseversicherung - Reisekarte4you.
Ein Jahr Rundum-Sorglos-Schutz mit:
- Günstiger im Paket: Im Vergleich zum Einzelabschluss sparen Sie mit der Jahresreiseversicherung, wenn Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen.
- Familie ist mitversichert: Ob Kinder und Eltern oder Enkelkinder und Großeltern – ein Vorteil liegt in der Absicherung aller Familienmitglieder. Als Familie gelten 2 Erwachsene und max. 7 Kinder längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Als Paar gelten zwei Personen. Die versicherten Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Ein gemeinsamer Wohnsitz muss nicht vorliegen.
- Für alle Reisen: Die Tarife gelten für Reisen ab einer Übernachtung, z. B. Wochenendausflüge oder Städtereisen, ebenso wie für Schiffsreisen.
- Für Urlaubs- und Geschäftsreisen: Unsere Leistungen gelten für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres.
- Finanztest 2026 Testsieger: Finanztest empfiehlt uns als Testsieger mit Bestnote SEHR GUT (1,2) auch bei der Jahresabsicherung für Einzelpersonen und Familien
FAQ - Häufige Fragen
Ob Sie diesen Reiseschutz mit oder ohne Selbstbehalt abschließen, hängt von Ihrem persönlichen Empfinden ab.
- Mit Selbstbehalt reduziert sich der Preis (die Prämie), jedoch müssten Sie im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst tragen.
- Ohne Selbstbehalt erhöht sich der Preis (die Prämie), jedoch übernimmt die Versicherung im Schadenfall die gesamten Kosten des erstattungsfähigen Schadens.
Ein solcher Schaden kann entstanden sein durch:
- Feuer
- Explosion
- Sturm
- Blitzschlag
- Leitungswasser
- Elementarschaden
- Vorsätzliche Straftat eines Dritten
Die Reiserücktrittsversicherung deckt nur Schäden ab, die in Ihrer Person liegen (z.B. Krankheit, Unfall ...). Daher besteht in diesem Fall kein Versicherungsschutz über Ihren Reisevertrag. Setzen Sie sich bitte wegen der Reisekosten mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung.
Wie hoch darf mein Reisepreis bei einer Reiserücktrittsversicherung als Familie / Einzelperson sein?
Benötigen Sie eine höhere Absicherung? Dann zögern Sie nicht, sich mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns
Spätestens abgeschlossen werden, muss die Reiserücktrittsversicherung 30 Tage vor Antritt der Reise. Haben Sie die Reise weniger als 30 Tage vor dem Beginn der Reise gebucht, besteht Versicherungsschutz, wenn Sie die Versicherung am Buchungstag oder spätestens 4 Tage nach Buchung abgeschlossen haben.
Denn je näher der Reisetermin, desto höher sind in der Regel die Stornierungskosten. Bei einem hohen Reisepreis kann dies richtig teuer werden da hohe Stornogebühren zu zahlen sind.Daher lohnt sich der Abschluss einer Reise Rücktrittskostenversicherung, die Sie vor diesen hohen Rücktrittskosten schützt und Ihnen die Kosten erstattet − unter Berücksichtigung eines evtl. anfallenden Selbstbehaltes.
Ein Beispiel, warum sich eine Reiserücktrittsversicherung auch bei günstigen Reisen lohnt: Sie haben einen Kurzurlaub an der Nordsee für 300 Euro gebucht. Zwei Tage vor Reiseantritt müssen Sie die Reise aus triftigen (versicherten) Gründen stornieren. Die Stornierungsgebühr (90% vom Reisepreis) beläuft sich hier auf 270 Euro. Falls Sie jetzt eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen haben, erstatten wir Ihnen die 270 Euro.
Sie haben noch Fragen zur TravelSecure Reiseversicherung?
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+49 (0)931 - 2795 270

