Mit einer Auslandskrankenversicherung von TravelSecure sind Sie während Ihrer Reise optimal abgesichert.
Weltweit gültig
Familie ist
mitversichert
Für alle Reisen
Ausgezeichnet von
Stiftung Warentest 2025
24-Stunden
Notfallservice
Nutzen Sie die vielen Vorteile einer Auslandskrankenversicherung:
- Weltweiter Schutz im Urlaub: Mit der TravelSecure Auslandskrankenversicherung können Sie sich weltweit behandeln lassen.
- Ausgezeichnet: Im Test von Finanztest (11/2025) wurde unsere Auslandsreisekrankenversicherung Testsieger mit „SEHR GUT“ bewertet und hat die Note 0,5 erhalten.
- 24-Stunden Notfall Service: Unser Notruf-Service steht Ihnen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
- Für Urlaubs- und Geschäftsreisen: Unsere Leistungen gelten für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres.
Inhalt
- Welche Absicherung brauche ich?
- Leistungen
- Wichtig zu wissen – wo die Auslandsreisekrankenversicherungen zur Pflicht werden!
- Mehrfach ausgezeichnet von Stiftung Warentest - Finanztest
- Auslandsreisekrankenversicherungen und Corona
- Reisekrankheiten & Kostenübernahmen
- FAQ - Häufige Fragen und Antworten
Welche Absicherung brauche ich?
Jede Reise ist anders. Während der eine einfach nur 14 Tage am Strand liegen möchte, verbringt der nächste ein paar Monate bei seiner Familie im Ausland oder unternimmt eine Weltreise. Wieder andere möchten ein oder mehrere Semester im Ausland studieren.
Wir bieten für Ihren Auslandsaufenthalt den optimalen Versicherungsschutz an.
Unsere Tarife im Einzelnen:
Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen - Weltweiter Schutz im Urlaub
- Von Stiftung Warentest ausgezeichnet
- 24-Stunden Notfall Service
- Mit und ohne Selbstbeteiligung abschließbar
- Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Reisen im Jahr
Auslandskrankenversicherung für langfristige Urlaubsreisen - Weltweiter Schutz, auch für USA und Kanada wählbar
- Versicherungsdauer auf Ihre Reisedauer abgestimmt
- 24-Stunden Notfall Service
- Ohne Selbstbeteiligung
Auslandskrankenversicherung für Schüler & Studenten - Für Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von 36 Monaten
- Für Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten, Doktoranden, Gastwissenschaftler und Praktikanten
- Ohne Selbstbeteiligung
- Entspricht den Anforderungen für ein J1-Visum
Auslandskrankenversicherung für Work & Traveller - Für Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von 36 Monaten
- Für Work & Traveller, Backpacker & Globetrotter, Teilnehmer an Programmen des Freiwilligendienstes, Volunteers und WWOOFer
- Ohne Selbstbeteiligung
Auslandskrankenversicherung Au-Pair - Erleichterung bei der Visum-Erteilung
- Sicherheit für die Gastfamilien
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
Auslandskrankenversicherung für Geschäftsreisen - Weltweiter Schutz auch im Urlaub
- Von Stiftung Warentest ausgezeichnet
- Mit und ohne Selbstbeteiligung abschließbar
- Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Reisen im Jahr
Auslandskrankenversicherung für Gruppen - Für Gruppenreisen bis zu einer Reisedauer von 56 Tagen
- (Optional) mit Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung
- Für Gruppen ab 10 Personen
Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste & Besucher - Versicherungsschutz für Reisen bis zu 365 Tage Reisedauer
- Entspricht den Visum-Anforderungen der Verordnung (EG)
- Versicherungschutz in Deutschland und den EU-Ländern (einschließlich Liechtenstein, Schweiz, Norwegen, Island)
Das ist zunächst davon abhängig, ob Sie aus Ihrem Heimatland Deutschland ins Ausland möchten oder ob Personen aus dem Ausland hier in Deutschland abgesichert sein möchten.
Gerne beraten wir auch telefonisch unter Tel. +49 (0)931 - 2795 270
Die Leistungen
Je nach Art des Aufenthaltes sind die Leistungen entsprechend angepasst. Wir übernehmen jedoch grundsätzlich die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland, egal ob ambulant oder stationär sowie die Kosten für einen dringenden Rücktransport.
Eine ausführliche Beschreibung der Leistungen finden Sie unter den jeweiligen Tarifen.
Finanztest 2025 Testsieger Stiftung Warentest Note: SEHR GUT
Die Auslandskrankenversicherungen von TravelSecure wurden in der Vergangenheit wiederholt vom Finanztest der Stiftung Warentest mit den Noten "SEHR GUT" ausgezeichnet. Damit gehören unsere Versicherungen schon seit Jahren zu den Besten und günstigsten. Im aktuellsten Test 11/2025 sind wir sehr gut mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung für Familien und Einzelpersonen mit der Note 0,5 SEHR GUT ausgezeichnet worden. Weitere Informationen zu den Auszeichnungen sowie Testergebnissen finden Sie unter Finanztest.
Abgesichert auf langen Reisen - Unsere vom Finanztest 2026 geprüften und ausgezeichneten Auslandsreisekrankenversicherungen für lange Reisen
Die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 05/2026) der Stiftung Warentest hat 94 Tarife für Langzeit-Auslandskrankenschutz getestet. Der Tarif TravelSecure Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen mit USA/Kanada und ohne USA/Kanada erhielt jeweils die Schulnote „SEHR GUT“ (1,3)
Mit »SEHR GUT« ausgezeichnet - Auslandsreisekrankenversicherung 365 für lange Reisen inklusive USA und Kanada
Der Tarif Auslandsreisekrankenversicherung 365 mit USA/Kanada von TravelSecure wurde bei Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen mit der Schulnote „SEHR GUT“ (1,3) gekürt.
Mehr Infos zur Langzeit-Auslandskrankenversicherungen.
Mit »SEHR GUT« ausgezeichnet - Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen ohne USA/Kanada
Der Tarif Auslandsreisekrankenversicherung 365 ohne USA/Kanada von TravelSecure wurde bei Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen mit der Schulnote „SEHR GUT“ (1,3) gekürt.
Mehr Infos zur Langzeit-Auslandskrankenversicherungen.
Wichtig zu wissen – wo die Auslandsreisekrankenversicherung zur Pflicht wird!
Mittlerweile gibt es einige Länder, in denen die Auslandsreisekrankenversicherung zur Pflicht geworden ist. Hier müssen Sie eine gültige Versicherung nachweisen können – ansonsten kann Ihnen die Einreise verwehrt werden und Ihre Reise endet, bevor sie überhaupt begonnen hat.
Dies gilt aktuell zum Beispiel für Reisen in die Russische Föderation, die Ukraine oder Kuba.
Für einige Länder wie z.B. China oder Thailand ist ein Touristenvisum erforderlich. Dieses wird üblicherweise nur gewährt, wenn eine Auslandsreisekrankenversicherung nachgewiesen werden kann.
Unser Service für Sie: Wir bieten Ihnen die Versicherungsbestätigungen nicht nur in Deutsch, sondern auch in Englisch, Russisch oder Spanisch an. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Auslandsreisekrankenversicherung und Corona
Mit unseren Tarifen der Auslandsreisekrankenversicherung besteht im Ausland ein umfangreicher Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn Sie sich während Ihres Auslandsaufenthaltes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infizieren, unabhängig davon, ob für Ihr Urlaubsland eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wurde oder nicht. Wir übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen einschließlich der Kosten für einen ärztlich angeordneten PCR-Test.
Selbst bei einer schweren Erkrankung, die zu einem medizinischen Rücktransport führt, kommen wir für die Kosten auf. Dabei spielt es keine Rolle, was für eine Reise Sie unternommen haben. Der Urlaub am Strand ist genauso abgesichert wie die Kreuzfahrt oder das Auslandssemester.
Bitte beachten Sie: In einigen Ländern (z.B. Thailand oder Costa Rica) wird mittlerweile für die Einreise einen Nachweis verlangt, dass die Reisekrankenversicherung auch für die Kosten einer Covid-19-Erkrankung aufkommt! Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne eine solche Bestätigung zur Verfügung!
Sie haben weitere Fragen zum Versicherungsschutz zu Zeiten von Corona? Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Reisekrankheiten & Kostenübernahmen
Leider kann es auch im Ausland zu Unfällen oder Erkrankungen kommen und man ist auf ärztliche Hilfe oder gar einen Rücktransport angewiesen. Gut, wenn man sich im Vorfeld für unsere Auslandsreisekrankenversicherung entschieden hat.
Die 9 häufigsten Reisekrankheiten
- Sonnenbrand
- Erkältung
- Magen-Darm Erkrankungen
- Allergien
- Sonnenstich
- Verstauchungen und Brüche
- Vergiftungen wegen Insektenbissen
- Lebensmittelvergiftung
- Verkehrsunfälle
Kostenübernahme durch unsere Auslandskrankenversicherung - Beispiele
An den folgenden Beispielen lässt sich die Wichtigkeit der Reisekrankenversicherung am besten erläutern.
Die folgenden Leistungsfälle beziehen sich auf echte Urlaubsreisen und sind nicht frei erfunden sondern aus der Arbeit unserer Leistungsabteilung.
Übernahme der Kosten für Krankenhausaufenthalt in Höhe von 37.700 EUR
Herzprobleme auf Mallorca: Heinz D. musste während seines Auslandsaufenthalt mit Verdacht auf Herzinfarkt in das örtliche Krankenhaus eingeliefert werden. Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt in Höhe von 37.700 EUR hat unsere Versicherung für das Ausland übernommen.
Übernahme der Kosten für Rücktransport in Höhe von 17.885,50 EUR
Rücktransport mit einem Doppel-Ambulanzflugzeug aus Gran Canaria: Herr T. erlitt einen schweren Schlaganfall während seiner Urlaubsreise auf Gran Canaria. Die Behandlung im örtlichen Krankenhaus sowie der stationäre Aufenthalt brachte keine Verbesserung. Zur weiteren Behandlung und Genesung organisierten wir einen Rücktransport zum nächst gelegenen Krankenhaus im Heimatort. Die Kosten für den Rücktransport wurden durch uns vollständig übernommen.
Häufige Fragen (FAQ) zur Krankenversicherung für Auslandsreisen
Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung immer dann, wenn Ihr Reise- oder Ausflugsziel außerhalb Deutschlands liegt.
Leider bietet der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) keinen ausreichenden Schutz im Urlaubsland. Die GKV leistet grundsätzlich nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Und dann auch nur in dem vor Ort üblichen Umfang. Und dieser unterscheidet sich deutlich von dem, was bei uns Standard ist.
Für alle, die sich noch genauer über den Versicherungsschutz der GKV im Ausland informieren möchten, empfehlen wir folgenden Link zu den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums:
Online-Ratgeber KrankenversicherungIn der Regel werden die Kosten für Behandlungen von den Privaten Krankenkassen übernommen. Sollte allerdings ein medizinischer Rücktransport erforderlich sein, wird dieser von den Privaten Krankenkassen nicht übernommen. Gut, wenn man sich im Vorfeld für unsere Auslandsreisekrankenversicherung entschieden hat.
Sie können die Reisekrankenversicherung bis einen Tag vor Reiseantritt bei uns noch abschließen.
Geben Sie einfach bei der Beantragung Ihre E-Mail-Adresse mit an. Wir senden die Versicherungsunterlagen i.d.R. innerhalb weniger Stunden an Sie.
Sie können den Reiseschutz entweder Online beantragen oder die Absicherung telefonisch bei uns in Auftrag geben.
Schließen Sie den Vertrag für Ihre Auslandsreise möglichst bald nach Planung Ihres Auslandsaufenthaltes ab, da die Bearbeitung des Visums erfahrungsgemäß auch einige Zeit in Anspruch nimmt.
Ja. Wir bieten statt der häufig geforderten Deckungssumme von 30.000 EUR für medizinisch erforderliche Behandlungskosten sogar Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe.
Wir bieten Versicherungsbestätigungen in den Sprachen Englisch, Spanisch und Russisch an. Bei Bedarf senden Sie uns einfach eine kurze
Senden Sie uns einfach eine kurze
Wenn Sie einen Notfall haben, stehen Ihnen unsere Spezialisten rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 931 - 2795 250 zur Verfügung. Hier erhalten Sie Informationen darüber, was als Nächstes zu tun ist und an welche Ärzte Sie sich am besten wenden können.
Kleinere Beträge, z.B. für ein Medikament oder einen Arztbesuch, legen Sie im Ausland aus und reichen uns nach Ihrem Auslandsaufenthalt die Originalrechnung ein. Wir prüfen diese dann und erstatten Ihnen das Geld zurück. Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder gar eine Operation nötig sein, erstellen wir nach Prüfung des Sachverhalts eine Kostenübernahmebestätigung. In diesem Fall zahlen wir direkt an das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt.
Auch hier stehen Ihnen rund um die Uhr unsere Spezialisten unter der Tel.-Nr. +49 (0) 931 - 2795 250 zur Verfügung.
Bei einer stationären Behandlung wird der Patient für die Behandlung in ein Krankenhaus aufgenommen und die planmäßige Aufenthaltsdauer beträgt mindestens einen Tag und eine Nacht.
Dies ist von dem gewählten Versicherungsprodukt abhängig. In jedem Fall besteht Versicherungsschutz, wenn Sie sich wegen akuter Beschwerden während der Schwangerschaft an einen Arzt wenden müssen. Ebenso gelten Früh- oder Fehlgeburten mitversichert.
Hierunter verstehen wir die medizinisch notwendige Heilbehandlung, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland erforderlich ist.
Sie mussten sich im Ausland behandeln lassen und möchten nun die Rechnung bei uns einreichen? Am schnellsten geht das über unsere Online-Schadenmeldung. Gerne können Sie uns die Unterlagen auch per Post einreichen. Hierfür haben Sie Zeit bis nach Ihrer Reise. Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder gar ein Rücktransport anstehen, wenden Sie sich umgehend an unsere Kollegen unter der +49 (0)931 - 2795 250. Wir sind immer rund um die Uhr für Sie erreichbar und zahlen dann – nach Prüfung – direkt an das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt.
Heilmittel sind Stoffe oder Behandlungsverfahren, die zur Heilung des Patienten beitragen. Hierunter fallen zum Beispiel Arzneimittel, Strahlenbehandlungen, Massagen, Krankengymnastik oder Behandlungen durch Wärme und Hydrotherapie.
Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder die eine körperliche Einschränkung ausgleichen, z.B. Gehhilfen, Rollstühle, Prothesen.
Sie haben noch Fragen zur TravelSecure Reiseversicherung?
E-Mail schreiben
Support anrufen
+49 (0)931 - 2795 270
Mit einer Auslandskrankenversicherung von TravelSecure sind Sie während Ihrer Reise optimal abgesichert.
Weltweit gültig
Familie ist
mitversichert
Für alle Reisen
Ausgezeichnet von
Stiftung Warentest 2025
24-Stunden
Notfallservice
Auslandskrankenversicherungen für jede Reise: flexibel,sicher, weltweit
- Weltweiter Schutz im Urlaub: Mit der TravelSecure Auslandskrankenversicherung können Sie sich weltweit behandeln lassen.
- Ausgezeichnet: Im Test von Finanztest (Ausgabe 11/2025) wurde unsere Auslandsreisekrankenversicherung als Testsieger mit „SEHR GUT“ bewertet und hat die Note 0,5 erhalten.
- 24-Stunden Notfall Service: Unser Notruf-Service steht Ihnen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
- Flexible Tarife für jede Reiseart: Urlaubsreisen, Geschäftsreisen, Langzeitaufenthalte, Work & Travel, Gruppen und mehr.
Themenübersicht
- Welche Absicherung passt zu meiner Reise?
- Welche Leistungen bietet die Auslandskrankenversicherung?
- Finanztest bei Stiftung Warentest: Testergebnisse
- Wann ist eine Auslandskrankenversicherung Pflicht?
- Auslandsreisekrankenversicherung: Schutz bei COVID-19 im Ausland
- Häufige Beschwerden auf Reisen, die ärztliche Hilfe erfordern
- Beispiele für Kostenübernahme durch unsere Auslandskrankenversicherung
- FAQ - Häufige Fragen und Antworten
Welche Absicherung passt zu meiner Reise?
Die Übersicht zeigt alle Optionen für Kurztrips, Langzeitaufenthalte und Familienreisen. Klicken Sie auf die Kacheln, um mehr zu den Leistungen und Bedingungen zu erfahren oder berechnen Sie direkt Ihren passenden Tarif.
Unsere Tarife im Einzelnen:
Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen - Reisedauer: bis 56 Tage pro Aufenthalt
- Zielgruppe: Einzelpersonen, Paare, Familien
- Reiseziel: weltweit, USA & Kanada optional
- Anzahl der Reisen: beliebig viele pro Jahr
Auslandskrankenversicherung für langfristige Urlaubsreisen - Reisedauer: bis 365 Tage
- Zielgruppe: Einzelpersonen, Paare, Familien
- Reiseziel: weltweit, USA & Kanada optional
Auslandskrankenversicherung für Schüler & Studenten - Reisedauer: bis 36 Monate
- Zielgruppe: Schüler, Studenten, Stipendiaten, Doktoranden, Gastwissenschafler
- Aufenthaltsart: Auslandssemester, Sprachkurse, Praktika, akademische Aufenthalte
- Geeignet für: Erteilung des J1-Visums
- Reiseziel: weltweit, USA & Kanada optional
Auslandslandenkrankenversicherung für Work & Traveller - Reisedauer: bis 36 Monate
- Zielgruppe: Work & Traveller, Backpacker, Volunteers und WWOOF-Teilnehmer
- Reiseziel: weltweit, USA & Kanada optional
Auslandslandenkrankenversicherung Au-Pair - Reisedauer: bis 365 Tage (verlängerbar)
- Zielgruppe: Incoming Au-Pairs, Outgoing Au-Pairs
- Reiseziel: Incoming: Deutschland & EU (inkl. Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island) / Outgoing: weltweit ohne Deutschland (USA & Kanada optional)
- Geeignet für: Visumerteilung / erfüllt die gesetzlichen Anforderungen
Auslandskrankenversicherung für Geschäftsreisen - Reisedauer: bis 56 Tage pro Aufenthalt
- Zielgruppe: Einzelpersonen, Paare, Familien
- Reiseziel: weltweit, USA & Kanada optional
- Anzahl der Reisen: beliebig viele pro Jahr
- Inklusive: Urlaubsreisen
Auslandskrankenversicherung für Gruppen - Reisedauer: bis 56 Tage pro Aufenthalt
- Für Gruppen: bis 10 Personen
- Reiseziel: weltweit
Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste & Besucher - Reisedauer: bis 365 Tage
- Zielgruppe: Incoming-Gäste
- Reiseziel: Deutschland & EU (inkl. Liechtenstein, Schweiz, Norwegen, Island)
- Gültig für: Firmen- und Messebesuche in Deutschland
- Geeignet für: Visumerteilung / erfüllt die gesetzlichen Anforderungen
Das ist zunächst davon abhängig, ob Sie aus Ihrem Heimatland Deutschland ins Ausland möchten oder ob Personen aus dem Ausland hier in Deutschland abgesichert sein möchten.
Gerne beraten wir auch telefonisch unter Tel. +49 (0)931 - 2795 270
Welche Leistungen bietet die Auslandskrankenversicherung?
Die Leistungen richten sich nach der Art Ihres Aufenthalts. Grundsätzlich übernehmen wir jedoch immer die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland, sowohl ambulant als auch stationär, sowie für einen dringenden Rücktransport.
Detaillierte Informationen zu den Leistungen finden Sie bei den jeweiligen Tarifen.
Finanztest 2025 Testsieger Stiftung Warentest Note: SEHR GUT
Die Auslandskrankenversicherungen von TravelSecure wurden in der Vergangenheit wiederholt vom Finanztest der Stiftung Warentest mit den Noten "SEHR GUT" ausgezeichnet. Damit gehören unsere Versicherungen schon seit Jahren zu den Besten und günstigsten. Im aktuellsten Test 11/2025 sind wir sehr gut mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung für Familien und Einzelpersonen mit der Note 0,5 SEHR GUT ausgezeichnet worden. Weitere Informationen zu den Auszeichnungen sowie Testergebnissen finden Sie unter Finanztest.
Abgesichert auf langen Reisen - Unsere vom Finanztest 2026 geprüften und ausgezeichneten Auslandsreisekrankenversicherungen für lange Reisen
Die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 05/2026) der Stiftung Warentest hat 94 Tarife für Langzeit-Auslandskrankenschutz getestet. Der Tarif TravelSecure Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen mit USA/Kanada und ohne USA/Kanada erhielt jeweils die Schulnote „SEHR GUT“ (1,3)
Mit »SEHR GUT« ausgezeichnet - Auslandsreisekrankenversicherung 365 für lange Reisen inklusive USA und Kanada
Der Tarif Auslandsreisekrankenversicherung 365 mit USA/Kanada von TravelSecure wurde bei Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen mit der Schulnote „SEHR GUT“ (1,3) gekürt.
Mehr Infos zur Langzeit-Auslandskrankenversicherungen.
Mit »SEHR GUT« ausgezeichnet - Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen ohne USA/Kanada
Der Tarif Auslandsreisekrankenversicherung 365 ohne USA/Kanada von TravelSecure wurde bei Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen mit der Schulnote „SEHR GUT“ (1,3) gekürt.
Mehr Infos zur Langzeit-Auslandskrankenversicherungen.
Wann ist eine Auslandskrankenversicherung Pflicht?
In einigen Ländern ist eine Auslandsreisekrankenversicherung mittlerweile verpflichtend. Reisende müssen eine gültige Versicherung nachweisen, sonst kann die Einreise verweigert werden.
Dies gilt aktuell zum Beispiel für Reisen in die Russische Föderation, die Ukraine oder Kuba.
In anderen Ländern, wie China oder Thailand, ist für ein Touristenvisum der Nachweis einer Auslandskrankenversicherung erforderlich. Ohne diesen Nachweis wird das Visum üblicherweise nicht erteilt.
Unser Service für Sie: Wir stellen Versicherungsbestätigungen nicht nur in Deutsch, sondern auch in Englisch, Russisch oder Spanisch aus. Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne.
Auslandsreisekrankenversicherung: Schutz bei COVID-19 im Ausland
Mit unseren Tarifen der Auslandsreisekrankenversicherung besteht im Ausland ein umfangreicher Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn Sie sich während Ihres Auslandsaufenthaltes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infizieren, unabhängig davon, ob für Ihr Urlaubsland eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wurde oder nicht. Wir übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen einschließlich der Kosten für einen ärztlich angeordneten PCR-Test.
Selbst bei einer schweren Erkrankung, die zu einem medizinischen Rücktransport führt, kommen wir für die Kosten auf. Dabei spielt es keine Rolle, was für eine Reise Sie unternommen haben. Der Urlaub am Strand ist genauso abgesichert wie die Kreuzfahrt oder das Auslandssemester.
Bitte beachten Sie: In einigen Ländern (z.B. Thailand oder Costa Rica) wird mittlerweile für die Einreise einen Nachweis verlangt, dass die Reisekrankenversicherung auch für die Kosten einer Covid-19-Erkrankung aufkommt! Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne eine solche Bestätigung zur Verfügung!
Sie haben weitere Fragen zum Versicherungsschutz zu Zeiten von Corona? Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Häufige Beschwerden auf Reisen, die ärztliche Hilfe erfordern
Auch bei sorgfältiger Reiseplanung können im Ausland unerwartete Erkrankungen oder Unfälle auftreten. Selbst leichte Beschwerden können dabei schnell Kosten verursachen, sei es für Arztbesuche, Medikamente oder zusätzliche Behandlungen. Statistiken zeigen, dass Reisende bei folgenden Beschwerden am häufigsten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen:
Die 9 häufigsten Reisekrankheiten
- Sonnenbrand: Besonders in südlichen Ländern kann starker Sonnenbrand eine ärztliche Behandlung erfordern.
- Erkältungen: Klimawechsel oder lange Flüge erhöhen das Risiko von Infekten.
- Magen-Darm-Erkrankungen: Durch ungewohnte Lebensmittel oder Trinkwasser entstehen oft Durchfall oder Übelkeit.
- Allergien: Pollen, Insekten oder Nahrungsmittel können akute Beschwerden verursachen.
- Sonnenstich / Hitzschlag: Vor allem bei hoher Sonneneinstrahlung und körperlicher Aktivität.
- Verstauchungen und Brüche: Bei sportlichen Aktivitäten, Wanderungen oder Ausflügen im Urlaub.
- Insektenstiche und Vergiftungen: Kleine Stiche oder Kontakt mit unbekannten Substanzen können ärztliche Versorgung nötig machen.
- Lebensmittelvergiftung: Ungewohnte Speisen oder hygienische Unterschiede können zu schwereren Beschwerden führen.
- Verkehrsunfälle: Im Ausland können andere Verkehrsregeln, Fahrweisen oder Straßenverhältnisse das Unfallrisiko erhöhen.
Auch kleinere gesundheitliche Probleme sollten Sie nicht unterschätzen und im Zweifel ärztlich abklären lassen. Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie jederzeit abgesichert – bei leichten wie bei ernsthaften Beschwerden.
Beispiele für Kostenübernahme durch unsere Auslandskrankenversicherung
Die folgenden Beispiele zeigen, wie wichtig eine Reisekrankenversicherung im Ernstfall ist. Die dargestellten Leistungsfälle stammen aus realen Urlaubsreisen und basieren auf tatsächlichen Fällen aus unserer Leistungsabteilung.
Übernahme der Kosten für Krankenhausaufenthalt in Höhe von 37.700 EUR
Herzprobleme auf Mallorca: Heinz D. musste während seines Auslandsaufenthalt mit Verdacht auf Herzinfarkt in das örtliche Krankenhaus eingeliefert werden. Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt in Höhe von 37.700 EUR hat unsere Versicherung für das Ausland übernommen.
Übernahme der Kosten für Rücktransport in Höhe von 17.885,50 EUR
Rücktransport mit einem Doppel-Ambulanzflugzeug aus Gran Canaria: Herr T. erlitt einen schweren Schlaganfall während seiner Urlaubsreise auf Gran Canaria. Die Behandlung im örtlichen Krankenhaus sowie der stationäre Aufenthalt brachte keine Verbesserung. Zur weiteren Behandlung und Genesung organisierten wir einen Rücktransport zum nächst gelegenen Krankenhaus im Heimatort. Die Kosten für den Rücktransport wurden durch uns vollständig übernommen.
Häufige Fragen (FAQ) zur Krankenversicherung für Auslandsreisen
Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung immer dann, wenn Ihr Reise- oder Ausflugsziel außerhalb Deutschlands liegt.
Leider bietet der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) keinen ausreichenden Schutz im Urlaubsland. Die GKV leistet grundsätzlich nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Und dann auch nur in dem vor Ort üblichen Umfang. Und dieser unterscheidet sich deutlich von dem, was bei uns Standard ist.
Für alle, die sich noch genauer über den Versicherungsschutz der GKV im Ausland informieren möchten, empfehlen wir folgenden Link zu den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums:
Online-Ratgeber KrankenversicherungIn der Regel werden die Kosten für Behandlungen von den Privaten Krankenkassen übernommen. Sollte allerdings ein medizinischer Rücktransport erforderlich sein, wird dieser von den Privaten Krankenkassen nicht übernommen. Gut, wenn man sich im Vorfeld für unsere Auslandsreisekrankenversicherung entschieden hat.
Sie können die Reisekrankenversicherung bis einen Tag vor Reiseantritt bei uns noch abschließen.
Geben Sie einfach bei der Beantragung Ihre E-Mail-Adresse mit an. Wir senden die Versicherungsunterlagen i.d.R. innerhalb weniger Stunden an Sie.
Sie können den Reiseschutz entweder Online beantragen oder die Absicherung telefonisch bei uns in Auftrag geben.
Schließen Sie den Vertrag für Ihre Auslandsreise möglichst bald nach Planung Ihres Auslandsaufenthaltes ab, da die Bearbeitung des Visums erfahrungsgemäß auch einige Zeit in Anspruch nimmt.
Ja. Wir bieten statt der häufig geforderten Deckungssumme von 30.000 EUR für medizinisch erforderliche Behandlungskosten sogar Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe.
Wir bieten Versicherungsbestätigungen in den Sprachen Englisch, Spanisch und Russisch an. Bei Bedarf senden Sie uns einfach eine kurze
Senden Sie uns einfach eine kurze
Wenn Sie einen Notfall haben, stehen Ihnen unsere Spezialisten rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 931 - 2795 250 zur Verfügung. Hier erhalten Sie Informationen darüber, was als Nächstes zu tun ist und an welche Ärzte Sie sich am besten wenden können.
Kleinere Beträge, z.B. für ein Medikament oder einen Arztbesuch, legen Sie im Ausland aus und reichen uns nach Ihrem Auslandsaufenthalt die Originalrechnung ein. Wir prüfen diese dann und erstatten Ihnen das Geld zurück. Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder gar eine Operation nötig sein, erstellen wir nach Prüfung des Sachverhalts eine Kostenübernahmebestätigung. In diesem Fall zahlen wir direkt an das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt.
Auch hier stehen Ihnen rund um die Uhr unsere Spezialisten unter der Tel.-Nr. +49 (0) 931 - 2795 250 zur Verfügung.
Bei einer stationären Behandlung wird der Patient für die Behandlung in ein Krankenhaus aufgenommen und die planmäßige Aufenthaltsdauer beträgt mindestens einen Tag und eine Nacht.
Dies ist von dem gewählten Versicherungsprodukt abhängig. In jedem Fall besteht Versicherungsschutz, wenn Sie sich wegen akuter Beschwerden während der Schwangerschaft an einen Arzt wenden müssen. Ebenso gelten Früh- oder Fehlgeburten mitversichert.
Hierunter verstehen wir die medizinisch notwendige Heilbehandlung, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland erforderlich ist.
Sie mussten sich im Ausland behandeln lassen und möchten nun die Rechnung bei uns einreichen? Am schnellsten geht das über unsere Online-Schadenmeldung. Gerne können Sie uns die Unterlagen auch per Post einreichen. Hierfür haben Sie Zeit bis nach Ihrer Reise. Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder gar ein Rücktransport anstehen, wenden Sie sich umgehend an unsere Kollegen unter der +49 (0)931 - 2795 250. Wir sind immer rund um die Uhr für Sie erreichbar und zahlen dann – nach Prüfung – direkt an das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt.
Heilmittel sind Stoffe oder Behandlungsverfahren, die zur Heilung des Patienten beitragen. Hierunter fallen zum Beispiel Arzneimittel, Strahlenbehandlungen, Massagen, Krankengymnastik oder Behandlungen durch Wärme und Hydrotherapie.
Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder die eine körperliche Einschränkung ausgleichen, z.B. Gehhilfen, Rollstühle, Prothesen.
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Unsere Auslandskrankenversicherungen im Vergleich
Welche Reiseversicherung passt am besten zu Ihnen? Mit unserem Vergleich aller Auslandskrankenversicherungen möchten wir Ihnen die Auswahl erleichtern. Hier können Sie bequem vergleichen, für welche Reisedauer und welche Länder die Auslandsreisekrankenversicherungen gelten – außerdem erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Bestandteile der Versicherung. Weitere Langzeit-Reiseversicherungen für Reisen nach Deutschland finden Sie in unserem Vergleich der Versicherungen für längere Reisen. Einen Preisvergleich können Sie auf den Produktdetailseiten erstellen.
Unsere Auslandskrankenversicherungen in der Vergleichsübersicht
| Auslands-krankenver-sicherung bis 56 Tage | Auslands-krankenver-sicherung bis 365 Tage | Jahresreise-versicherung Reisekarte4you | TravelSecure Young Reise-versicherung bis 1.095 Tage (bis 55 Jahre) | Reisever-sicherung für Au-Pairs bis 365 Tage (bis 35 Jahre) | |
|---|---|---|---|---|---|
![]() | ![]() | ||||
| Auslandskrankenversicherung | () optional | ||||
| Reiserücktrittsversicherung | () optional | ||||
| Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) | ( ) optional | ||||
| Reisegepäck-Versicherung | () optional | () optional | |||
| Reise-Unfallversicherung | () optional | () optional | () optional | () optional | |
| Reise-Haftpflichtversicherung | () optional | () optional | () optional | ||
| Notfall-Versicherung | () optional | ||||
| Details | Details | Details | Details | Details |
Warum eine Auslandskrankenversicherung wichtig ist
Eine Auslandskrankenversicherung schützt Sie nicht nur vor hohen Kosten im Krankheitsfall.
Neben der Übernahme der Kosten gewährleistet die Auslandskrankenversicherung eine ausreichende medizinische Versorgung im Ausland, sorgt für Medikamente aus Deutschland und kommt für die Unterbringung sowie den Transport auf. Das gilt auch für mitversicherte Begleitpersonen.
Müssen Sie länger als 5 Tage im Krankenhaus verbringen, regelt die Versicherung die Anreise einer Ihnen nahestehenden Person und übernimmt die Flugkosten. Im schlimmsten Fall bringt Sie eine Auslandskrankenversicherung zur Behandlung auch zurück ins Heimatland.
Weshalb die gesetzliche Krankenversicherung nicht immer ausreicht
Wer gesetzlich versichert ist, ist im Ausland oft auf sich allein gestellt - zusätzlicher Schutz verhindert teure Überraschungen.
Wer ins europäische Ausland verreist, geht oft davon aus, durch die gesetzliche Krankenkasse ausreichend abgesichert zu sein. Doch dieser Schutz greift nicht überall und nicht in jedem Fall. Der Auslandskrankenschein und die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) gelten leider nicht in allen Ländern und werden im Krankheitsfall für die Behandlung nicht immer akzeptiert. In solchen Fällen müssen Sie die Behandlungskosten häufig selbst tragen.
Nur wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit dem jeweiligen Reiseland besteht, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten – allerdings meist nur in der Höhe, die dort als Standard gilt. Für alle anderen Destinationen ist eine private Auslandskrankenversicherung dringend zu empfehlen, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein.
Warum die Absicherung des Rücktransports wichtig ist
Teurer Heimweg - Rücktransporte sind selten versichert und kosten oft mehrere tausend Euro.
Sie verletzen sich im Ausland schwer oder erkranken ernsthaft – so sehr, dass eine adäquate medizinische Versorgung vor Ort nicht mehr möglich ist? In solchen Fällen bleibt oft nur der Rücktransport nach Deutschland. Doch Vorsicht: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür in der Regel nicht.
Selbst wenn ärztlich bestätigt ist, dass ein Transport medizinisch notwendig ist, bleiben Sie ohne entsprechenden Versicherungsschutz auf den Ausgaben sitzen. Und je nach Entfernung und Aufwand kann das schnell mehrere tausend Euro kosten.
Sofort-Hilfe durch unseren Notruf-Service
Sollten Sie im Urlaub erkranken oder einen Unfall erleiden, steht Ihnen unser Notfall-Service rund um die Uhr zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, eine geeignete medizinische Anlaufstelle zu finden.
Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, koordinieren wir auf Wunsch den Austausch wichtiger medizinischer Informationen zwischen den behandelnden Ärztinnen und Ärzten vor Ort und Ihrem Hausarzt. Auch Ihre Angehörigen informieren wir, wenn Sie das wünschen.
In welchen Ländern ist der Auslandskrankenschutz gültig?
| Deutschland | EU/Schengen-Staaten | Weltweit | ||
|---|---|---|---|---|
| Auslandskrankenversicherung bis 56 Tage | ||||
| Auslandskrankenversicherung bis 365 Tage | * | |||
| Jahresreiseversicherung Reisekarte4you | () optional | () optional | ||
| TravelSecure Young bis 1.095 Tage (bis 55 Jahre) | * | |||
| Reiseversicherung für Au-Pairs bis 365 Tage (bis 35 Jahre) | * | |||
| Reiseversicherungen für ausländische Gäste und Besucher | ||||
| Auslandskrankenversicherung Incoming | ||||
| TravelSecure Young Reiseversicherung bis 1.095 Tage (Incoming) (bis 55 Jahre) | ||||
| Reiseversicherung für Au-Pairs bis 365 Tage (Incoming) (bis 35 Jahre) | ||||
Mit welchem Reiseschutz bin ich wie lange auf einer einzelnen Reise mit der Auslandskrankenversicherung abgesichert?
Reisedauer in Tagen
Die Vorteile der einzelnen Reiseversicherungen im Überblick
Auslandskrankenversicherung bis 56 Tage: Ideal für Urlaubsreisen bis zu 56 Tagen mit optionalem Schutz bei Reiserücktritt, Reiseabbruch, für Gepäck und bei Unfällen.
Auslandskrankenversicherung bis 365 Tage: Perfekt für Langzeitreisen bis zu einem Jahr mit optionalem Reiserücktritts- und Reiseabbruchschutz.
Jahresreiseversicherung Reisekarte4you Komfort: Rundumschutz für beliebig viele Reisen pro Jahr (jeweils bis 56 Tage) inklusive Schutz für Reiserücktritt, Reiseabbruch und Gepäck.
TravelSecure Young Reiseversicherung bis 1.095 Tage: Flexible und besonders günstige Langzeitversicherung für junge Reisende bis 35 Jahre mit vielen optionalen Zusatzleistungen.
Reiseversicherung für Au-Pairs bis 12 Monate: Speziell für Au-Pairs im In- und Ausland mit umfassendem Schutz und visumgerechter Absicherung bis zu einem Jahr.
Auslandskrankenversicherung Incoming für ausländische Gäste: Optimaler Krankenversicherungsschutz für ausländische Gäste in Deutschland mit visumkonformer Absicherung bis 365 Tage.
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TravelSecure Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen bis 56 Tage
Mit einer Auslandskrankenversicherung von TravelSecure sind Sie während Ihrer Reise optimal abgesichert
- Weltweiter Schutz im Urlaub: Mit der TravelSecure Auslandskrankenversicherung können Sie sich weltweit behandeln lassen.
- Ausgezeichnet: Im aktuellsten Test von Finanztest (11/2025) wurde unsere Auslandsreisekrankenversicherung mit „SEHR GUT“ bewertet und hat die Note 0,5 erhalten.
- 24-Stunden Notfall Service: Unser Notruf-Service steht Ihnen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
Inhalt
- Warum ist die Auslandskrankenversicherung wichtig?
- Tarifübersicht
- Leistungen
- Testsieger Stiftung Warentest - Finanztest 2026
- Auslandskrankenversicherung und Corona
- Wichtig zu wissen – wo die Auslandskrankenversicherung zur Pflicht wird!
- FAQ - Häufige Fragen und Antworten
- Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt
- Abschlussmöglichkeiten
- Auch interessant
Warum ist die Auslandsreisekrankenversicherung wichtig?
Endlich Urlaub! Endlich raus aus dem Alltag! Endlich die ganzen Sorgen der vergangenen Wochen und Monate einfach mal beiseite schieben – und sei es nur für ein paar Tage!
Bei aller Vorfreude auf die nächsten Tage in fremden Ländern und Regionen ist es absolut ratsam, einen Blick in die Versicherungsunterlagen zu werfen. Insbesondere der Auslandsreisekrankenschutz verdient besondere Aufmerksamkeit, sonst kann aus dem wohlverdienten erholsamen Urlaub schnell ein überaus teures Desaster werden!
Sie verbringen nur ein paar Tage im Nachbarland? Und sind gesetzlich krankenversichert? Sie meinen, damit sind Sie ausreichend abgesichert? Hier müssen wir Sie leider enttäuschen. Grundsätzlich leistet die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Und dann auch nicht in dem von uns gewohnten Umfang. Übernommen wird nur das, was auch vor Ort (also in Ihrem Urlaubsland) üblich ist. Und das unterscheidet sich häufig von dem, was wir von zu Hause kennen.
Dazu kommt, dass Sie dann Arztpraxen aufsuchen müssen, die der öffentlichen medizinischen Versorgung angehören. Meist sind diese in städtischen Krankenhäusern (medical center) integriert. Entsprechend hoch sind hier auch die Wartezeiten. Und unter Umständen auch der selbst zu zahlende Anteil. Denn die landesweit üblichen Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen dürfen Sie selbst tragen!
Sie sind privat krankenversichert? Dann sollte hier – je nach dem von Ihnen gewählten Versicherungsschutz – eine eventuelle ärztliche Behandlung im Ausland in den meisten Fällen abgedeckt sein. Anders sieht es jedoch aus, wenn es tatsächlich zu einer schwereren Erkrankung kommt, die einen Rücktransport erforderlich macht. Die Kosten für eine medizinische Rückholung aus dem Ausland sind grundsätzlich nicht in der PKV mit abgedeckt.
Egal, ob Sie nun innerhalb Europas verreisen oder eine Fernreise auf andere Kontinente antreten möchten, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind, wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss unserer Auslandsreisekrankenversicherung für die schönste Zeit im Jahr!
Sie möchten sich noch genauer über den Versicherungsschutz der GKV im Ausland informieren? Dann empfehlen wir Ihnen den folgenden Link zu den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums:
Tarifübersicht
Wir bieten Ihnen für Ihren geplanten Auslandsaufenthalt den entsprechend zugeschnittenen Versicherungsschutz an.
Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen bis zu einer Reisedauer von 56 Tagen
Unsere Auslandsreisekrankenversicherung für Urlaubsreisen bietet Versicherungsschutz für alle Reisen innerhalb eines Jahres, egal wie oft Sie im Ausland sind. Wichtig ist nur, dass die Einzelreise nicht länger als 56 Tage dauert. Unter dem Punkt Leistungen geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick zu den in diesem Tarif enthaltenen Leistungen.
Leistungen
Kurzüberblick
| Selbstbehalt |
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| Deckungssumme |
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| Reisearten |
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| Geltungsbereich |
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| Reisedauer |
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| Vertragslaufzeit |
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- Kann wahlweise mit oder ohne Eigenanteil abgeschlossen werden
- Unbegrenzte Übernahme von Behandlungskosten
- Urlaubs- und Geschäftsreisen
- Weltweit, außer im Heimatland
- Max. 56 Tage pro Reise
- 1 Jahr (verlängert sich automatisch, sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde)
Leistungsübersicht
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
- Ambulante ärztliche Heilbehandlung
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Inlays und Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall
- Leistungen für Schwangere:
- medizinisch notwendige Behandlungen bei Beschwerden
- ärztliche Behandlungen bei Komplikationen
- Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt
- Medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
- Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
- Die Heilbehandlung des Neugeborenen aufgrund einer Frühgeburt im Ausland vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
- Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik und Behandlung durch Wärme und Hydrotherapie.
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Heilbehandlungen (ambulant und stationär)
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten
- Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
- Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss. Bei versicherten Kindern mit einer anerkannten Behinderung erstatten wir diese Kosten ohne Altersgrenze.
- Organisation von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese während der Reise abhandengekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
- Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten
- Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären
- Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer Ihnen nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise
- Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis max. 15.000,- EUR, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles gerettet oder geborgen werden muss
- Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt
- Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss (sofern alle Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann). Bei versicherten Kindern mit einer anerkannten Behinderung erstatten wir diese Kosten ohne Altersgrenze.
- Kostenübernahme für maximal fünf psychotherapeutische Sitzungen bei Traumata während der Auslandsreise.
- Bei Verzicht auf die Kostenerstattung für stationäre Behandlungen wird ein Tagegeld von 30 EUR pro Tag der vollstationären Behandlung ausgezahlt.
- Kostenübernahme für den medizinisch notwendigen Rücktransport
- Kostenübernahme für den medizinischen sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
- Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
- Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind
- 24-Stunden-Hotline
- Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
- Organisation von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese während der Reise abhandengekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
- Informationen über Vertretungen der BRD (Bundesrepublik Deutschland) im Urlaubsland
- Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
- Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
- Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland
- Informationen über Visa- und Zollbestimmungen / Klimaverhältnisse / Devisenbestimmungen
- Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
- Vermittlung ärztlicher Betreuung
- Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Service-Hotline
Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen - Versicherungsschutz bis 56 Tage
Kundeninformation einschließlich WiderrufsbelehrungProduktinformationen zur Auslandsreisekrankenversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung
Alle weiteren Versicherungsbedingungen (PDF) können Sie sich unter Bedingungen herunterladen.
Testsieger Stiftung Warentest - Finanztest 2025
In regelmäßigen Abständen nimmt Stiftung Warentest – Finanztest auch verschiedene Reiseversicherungen genauer unter die Lupe. Hier wurden wir in der Vergangenheit wiederholt mit den Noten „SEHR GUT“ ausgezeichnet und konnten uns soger nochmals verbessern.
Im aktuellsten Test 11/2025 hat unser Tarif bei den Jahresverträgen für die Auslandsreisekrankenversicherung bis 56 Tage für Familien die Bestnote mit dem Qualitätsurteil „SEHR GUT“ mit einer Bewertung von 0,5 errungen.
Hier finden Sie Informationen zu unseren weiteren in diesem Jahr von Finanztest geprüften und ausgezeichneten Reiseversicherungen.
Auslandsreisekrankenversicherung und Corona
Mit unseren Tarifen der Auslandskrankenversicherung besteht im Ausland ein umfangreicher Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn Sie sich während Ihres Auslandsaufenthaltes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infizieren, unabhängig davon, ob für Ihr Urlaubsland eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wurde oder nicht. Wir übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen einschließlich der Kosten für einen ärztlich angeordneten PCR-Test.
Selbst bei einer schweren Erkrankung, die zu einem medizinischen Rücktransport führt, kommen wir für die Kosten auf. Dabei spielt es keine Rolle, was für eine Reise Sie unternommen haben. Der Urlaub am Strand ist genauso abgesichert wie die Kreuzfahrt oder der Individualurlaub.
Bitte beachten Sie: In einigen Ländern (z.B. Thailand oder Costa Rica) wird mittlerweile für die Einreise einen Nachweis verlangt, dass die Reisekrankenversicherung auch für die Kosten einer Covid-19-Erkrankung aufkommt! Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne eine solche Bestätigung zur Verfügung!
Sie haben weitere Fragen zum Versicherungsschutz zu Zeiten von Corona? Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Wichtig zu wissen – wo die Auslandsreisekrankenversicherung zur Pflicht wird!
Mittlerweile gibt es einige Länder, in denen die Reisekrankenversicherung zur Pflicht geworden ist. Hier müssen Sie eine gültige Versicherung nachweisen können – ansonsten kann Ihnen die Einreise verwehrt werden und Ihre Reise endet, bevor sie überhaupt begonnen hat.
Dies gilt aktuell zum Beispiel für Reisen in die Russische Föderation, die Ukraine oder Kuba.
Für einige Länder wie z.B. China oder Thailand ist ein Touristenvisum erforderlich. Dieses wird üblicherweise nur gewährt, wenn eine Auslandsreisekrankenversicherung nachgewiesen werden kann.
Unser Service für Sie: Wir bieten Ihnen die Versicherungsbestätigungen nicht nur in Deutsch, sondern auch in Englisch, Russisch oder Spanisch an. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
FAQ – Jahresversicherung
Nein, Ihre Jahresversicherung sichert Sie automatisch bei einer weiteren Reise ab, ohne dass Sie diese bei uns anmelden müssen.
Die Jahresversicherung gilt sowohl für private als auch für berufliche Reisen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie mit dem Auto unterwegs sind, eine Flugreise machen oder an einer Kreuzfahrt teilnehmen möchten.
Nein, wenn Sie morgen bereits verreisen möchten, können Sie den Versicherungsvertrag heute noch abschließen und haben – Beitragszahlung vorausgesetzt – ab Reiseantritt vollen Versicherungsschutz.
Ja, Versicherungsschutz besteht für alle in der Versicherung angemeldeten Personen, auch wenn diese alleine verreisen. Weiterführende Informationen
Herzlichen Glückwunsch! Bitte schicken Sie uns einfach eine kurze E-Mail mit Vor- und Zunamen und Geburtsdatum Ihres Kindes, wir schließen es dann beitragsfrei in den Familientarif (Familienvertrag) mit ein.
Ja, der Versicherungsschutz gilt auch für Klassenfahrten. Jede im Vertrag namentlich genannte Person ist auch bei Reisen, die sie alleine antritt, abgesichert.
Ja. Über dem Familientarif sind Kinder bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei mitversichert. Ausnahme: Kinder mit anerkannten Behinderungen sind ohne Altersgrenze mitversichert.
Suchen Sie zunächst einen Arzt oder ein Krankenhaus Ihrer Wahl auf und lassen sich behandeln. Die Rechnung bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie dann entweder über unsere Online-Schadenmeldung oder per Post bei uns ein. Hierfür haben Sie Zeit bis nach Ihrer Reise. Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder gar ein Rücktransport anstehen, wenden Sie sich umgehend an unsere Kollegen unter der Tel.-Nr. +49 (0)931 - 2795 250. Wir sind immer rund um die Uhr für Sie erreichbar und zahlen dann – nach Prüfung – direkt an das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt.
Gerade in vielen älteren Versicherungsbedingungen ist häufig noch vom medizinisch notwendigen Rücktransport die Rede. Sollte dies in Ihren Unterlagen noch zu finden sein, wird ein Rücktransport von der Versicherung nur dann bezahlt, wenn Sie im Ausland nicht ausreichend medizinisch versorgt werden können. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der medizinische Standard im Reiseland niedriger als hier in Deutschland ist. Dies ist heute aber in immer weniger Ländern der Fall.
Die von uns hier vorgestellten Tarife sehen einen deutlich weitergehenden Deckungsumfang vor – den medizinisch sinnvollen Rücktransport. Natürlich übernehmen wir die Kosten für den Rücktransport auch, wenn die Behandlung im Ausland nicht in ausreichendem Maße erfolgen kann. Darüber hinaus haben Sie aber auch Versicherungsschutz, wenn absehbar ist, dass die Behandlung im Krankenhaus mehr als 14 Tage in Anspruch nehmen wird – unabhängig vom Versorgungsstandard vor Ort. Dabei muss natürlich immer mit berücksichtigt werden, inwieweit Transportfähigkeit vorliegt. Dies erfolgt immer in Zusammenarbeit mit den Ärzten der Notrufzentrale.
Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt
| Geltungsbereich |
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| Selbstbeteiligung / Selbstbehalt |
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| Freie Arzt- und Krankenhauswahl |
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| Heilbehandlung |
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| Heilmittel |
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| Hilfsmittel |
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| Kostenübernahmeerklärung |
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| Überführung |
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| Notrufnummer |
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- Der Geltungsbereich legt fest, wo Sie Versicherungsschutz haben, also in welchen Ländern die Versicherung greift.
- Im Schadenfall zahlen Sie die Kosten bis zu dem vereinbarten Betrag selbst. Wir übernehmen – nach Prüfung – alles, was über diesen Betrag hinausgeht. Der Eigenanteil fällt pro Schadenfall an. Sie können unsere Versicherungen mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.
- Sie können selbst wählen, an welchen zugelassenen Arzt Sie sich am Urlaubsort wenden möchten. Ebenso können Sie sich für ein Krankenhaus Ihrer Wahl entscheiden. Wichtig ist nur, dass dieses unter ständiger ärztlicher Leitung steht.
- Bei einer Heilbehandlung handelt es sich um eine ärztliche Behandlung einer Krankheit oder Unfallverletzung.
- Hierunter fallen zum Beispiel Strahlenbehandlungen, Massagen oder Krankengymnastik.
- Wir bestätigen dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus, dass wir die anfallenden Behandlungskosten übernehmen und direkt ausgleichen. Vorteil für Sie: Sie brauchen sich über die Bezahlung der Behandlung keine Sorgen mehr machen.
- Kosten für die Rückholung nach Deutschland im Todesfall
- Hier sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar: +49 (0)931 - 2795 250
- Nicht dabei, was Sie gesucht haben? Dann empfehlen wir einen Blick in unser Reiseversicherungs-Wiki.
Abschlussmöglichkeiten
Sie haben sich bereits für einen Tarif entschieden und möchten Ihren Vertrag gleich abschließen?Dann hier entlang:
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TravelSecure Reiserücktrittsversicherung - Stornoschutz: Bewahrt Sie vor hohen Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht wie geplant antreten können.
Erstattung von Stornokosten
Erstattung von Umbuchungskosten
Erstattung von Mehrkosten bei Verspätung
Finanztest 6x Testsieger 2026
Einfache digitale Schadenabwicklung
Nutzen Sie die Vorteile der Reiserücktrittversicherung:
- Umfassende Absicherung: Erstattung der anfallenden Stornierungskosten bei Erkrankung, schwerem Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum, Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug und vielen weiteren Rücktrittsgründen.
- Testsieger: Finanztest 2026: Die Zeitschrift Finanztest | Stiftung Warentest (Ausgabe 01/2026) hat 156 Tarifvarianten für Reiserücktrittversicherung und Reiseabbruchversicherung getestet. Unsere Reiserücktrittversicherung wurde jeweils als Testsieger für Familien und Einzelpersonen gekürt und unsere Jahresreisekarte Basis wurde jeweils für Einzelpersonen und für Familien als Testsieger mit der Bestnote SEHR GUT (1,2) ausgezeichnet!
- Mit oder ohne Selbstbeteiligung: Sie haben die Wahl, ob Sie eine Reiseversicherung mit Selbstbehalt oder ohne abschließen möchten.
Unsere Tarife bei der Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung bieten wir in zwei Tarifvarianten an, als Grundschutz und als Topschutz. Wenn Sie sich auch während der Reise optimal vor den Kosten eines Reiseabbruchs wegen beispielsweise einer unerwarteten Erkrankung absichern möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Topschutz-Tarif. Vergleichen lohnt sich:
Grundschutz
- Reiserücktrittsversicherung
Schützt Sie vor hohen Kosten für Stornierung oder Umbuchung einer Reise.
Vor Reisebeginn schützt Sie der Grundschutz vor anfallenden Reiserücktrittskosten (Stornierungsgebühr) falls Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können.
Topschutz inkl. Urlaubsschutz
(Urlaubsgarantie)
- Reiserücktrittsversicherung
Schützt Sie vor hohen Kosten für Stornierung oder Umbuchung einer Reise.
- Reiseabbruchversicherung
Übernimmt die Kosten, sollten Sie Ihre bereits angetretene Reise bspw. aufgrund von Krankheit abbrechen müssen.
Bei unserem Topschutz sind Sie nicht nur vor Reisebeginn gegen die anfallenden Stornierungskosten abgesichert, sondern auch während der Urlaubsreise gegen anfallende Mehrkosten bei einem Urlaubsabbruch.
Was bedeutet Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie?
Urlaubsschutz oder auch Urlaubsgarantie bedeutet, dass die versicherten Personen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund innerhalb der ersten Hälfte, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen den vollen Reisepreis erstattet bekommen.
Umfassend geschützt – die Leistungen des Reiserücktrittsversicherung im Überblick:
Selbstbehalt / Selbstbeteiligung
Mit oder ohne Selbstbeteiligung buchbar
Reisearten
Pauschalreisen, Individualreisen, Last-Minute-Reisen, Wochend- und Kurztripps, Einzelreisen, Flugreisen, Geschäftsreisen, Auslandsreisen, Schiffsreisen, Badereisen, Rundreisen, Skireisen, Städtereisen, Kreuzfahrten, Aktivreisen, Bildungsreisen uvm.
Risikopersonen
Versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Angehörige einer versicherten Person sowie Diejenigen, die nicht mitreisende Minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Geltungsbereich
Weltweit
Abschlussfristen
Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Last-Minute-Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag max. vier Tage nach Buchung abgeschlossen wird.
Versicherungssumme
Bis maximal 15.000 EUR für Einzelpersonen und 20.000 EUR für Familien
- Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden versicherten Gründen nicht angetreten werden kann:
- Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete Erkrankung oder unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Schwangerschaft und Komplikationen während der Schwangerschaft
- Unverträglichkeit von Impfungen
- Schaden am Eigentum
- Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ)
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder einer aus einem medizinischen Grund nicht angetretenen Prüfung an einer Schule / Berufsschule / Universität / Fachhochschule / College
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
- Bruch von Prothesen, bzw. Lockerung von implantierten Gelenken
- Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Dies gilt auch für eine zur Reise angemeldete und mitreisende Katze
- Einreichung der Scheidungsklage
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Spende oder Empfang von Organen oder Geweben
- Unerwarteter Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels (z. B. implantierter Herzschrittmacher)
- Adoption eines minderjährigen Kindes oder Aufnahme eines minderjährigen Pflegekindes
- Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise
- Einsatz als Ersthelfer
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Selbstständigen
- Zuweisung eines zeitlich nicht befristeten Platzes in einer Pflegeeinrichtung
- Unerwartete Ablehnung der Erteilung eines Visums durch die zuständige Vertretung (Botschaft / Konsulat) Ihres Reiseziellandes
- Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
- Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten bei Eintritt der genannten Gründe (ohne Eintritt eines versicherten Ereignisses max. 50 EUR pro versicherte Person)
- Erstattung des Vermittlungsentgeltes, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
- Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
- Erstattung der Kosten für Visum bis max. 100 EUR pro versicherte Person
- Erstattung der Kosten für Impfungen bis max. 100 EUR pro versicherte Person
- Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
- Erstattung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis max. 150 EUR pro versicherte Person, wenn die Reise aufgrund Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise, aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder aufgrund eines Einsatzes als Ersthelfer nicht wie geplant angetreten werden kann.
- Erstattung der Kosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten bei Nachreise zum nächsten Zustiegshafen, falls eine Schiffsreise aufgrund verspäteter öffentlicher Verkehrsmittel nicht rechtzeitig angetreten werden konnte
- Erstattung des Anteils des Reisepreises, falls bei Anmietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses mit anderen versicherten Personen eine davon erkrankt und die Reise nicht antreten kann
- Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten bei Eintritt eines versicherten Ereignisses, sowie die hierdurch direkt verursachten sonstigen höheren Kosten (z. B. Unterkunft und Verpflegung)
- Erstattung von zusätzlichen Weiter- und Rückreisekosten bei Versäumen des Anschlussverkehrsmittels infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels
- Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
- Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
- Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
- Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson
- Erstattung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei nicht planmäßiger Durchführung der Rückreise wegen Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf der Rückreise, bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels auf Ihrer Weiter- oder Rückreise oder bei Einsatz als Ersthelfer auf der Rückreise bis max. 150 EUR pro versicherte Person
- Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen Feuer oder Naturkatastrophe / Elementarereignis am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung, sowie die zusätzlichen Rückreisekosten bis max. zur Höhe der Versicherungssumme
- Erstattung Krankentagegeld bei stationärem Aufenthalt während einer Kreuzfahrt in Höhe von 50 EUR pro Tag
- Erstattung des Anteils des Reisepreises, falls bei Anmietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses mit anderen versicherten Personen eine davon erkrankt und die Reise abbrechen muss
Versicherungsbedingungen Reiserücktrittsversicherung zum Herunterladen
Kundeninformation einschließlich Widerrufsbelehrung
Produktinformationen zur Reiserücktrittsversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittsversicherung / Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV 09/2025)
Alle weiteren Versicherungsbedingungen (PDF) können Sie sich unter Bedingungen herunterladen.
Die Unterschiede zwischen einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung kurz erklärt:
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Falls Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen oder anderen Gründen (zum Beispiel Arbeitsplatzwechsel) vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor anfallenden Stornierungskosten (auch bei Teilstornierung).
Was ist eine Reiseabbruchversicherung?
Während der Urlaubsreise können unvorhersehbare Dinge passieren und Sie können die Reise beispielsweise auf Grund von Krankheit oder einem Unfall nicht wie geplant beenden.
Unsere Reiseabbruchversicherung übernimmt die dadurch entstehenden Kosten (zum Beispiel zusätzliche Rückreisekosten, Mehrkosten bei Verlängerung des Aufenthalts). Daher empfehlen wir Ihnen unseren Tarif Topschutz.
Wann greift welche Versicherung?

Reiserücktritt = Ihre gebuchte Urlaubsreise können Sie erst gar nicht beginnen.
Reiseabbruch = Sie müssen während des Aufenthalts die Reise vorzeitig abbrechen.
Welche Gründe gibt es für einen Reiserücktritt?
Sie haben Ihren Urlaub gebucht und freuen sich auf eine erholsame Reise. Und dann können Sie diese aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls nicht antreten. Damit sind Sie nicht allein. Aus aktuellen Erhebungen geht hervor das mittlerweile jeder vierte deutsche Urlauber eine gebuchte Reise schon einmal stornieren musste; im Jahr 2020 waren es Corona-bedingt sogar fast 30% (Laut einer Statistik von Statista). Reiserücktrittsgründe gibt es viele und bei einem hohen Reisepreis ist hier die Absicherung umso wichtiger.
Die (Haupt-) Gründe für den Reiserücktritt sind:
- Erkrankungen
- Unfälle
- Tod
- Arbeitsplatzwechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes
- Betriebsbedingte Kündigung
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Impfunverträglichkeiten
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
Unsere Reiserücktrittkostenversicherung schützt Sie bei:
- Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft und Komplikationen während der Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ)
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder einer aus einem medizinischen Grund nicht angetretenen Prüfung an einer Schule / Universität
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule / Universität
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
- Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
- Einreichung der Scheidungsklage
- Unerwarteter Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels (z. B. implantierter Herzschrittmacher)
- Adoption eines minderjährigen Kindes und Aufnahme eines minderjährigen Pflegekindes
- Panne oder Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug zum Ausgangspunkt der Reise
- Einsatz als Ersthelfer
- Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder Katze
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Spende und Empfang von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- Zuweisung eines zeitlich nicht befristeten Platzes in einer Pflegeeinrichtung
- Unerwartete Ablehnung der Erteilung eines Visums durch die zuständige Vertretung (Botschaft / Konsulat) ihres Reiseziellandes
Wir erstatten Ihnen folgende Kosten:
- Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten (inkl. Vermittlungsentgelt, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde)
- Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
- Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird.
- Erstattung der Umbuchungskosten bei Eintritt eines versicherten Ereignisses bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten (ohne Eintritt eines versicherten Ereignisses max. 50 EUR pro versicherte Person)
- Erstattung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis max. 150 EUR pro versicherte Person, wenn die Reise aufgrund Panne /Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise, aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder aufgrund eines Einsatzes als Ersthelfer nicht wie geplant angetreten werden kann
- Erstattung der Kosten für Visum bis max. 100 EUR pro versicherte Person
- Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
- Erstattung der Kosten für Impfungen bis max. 100 EUR pro versicherte Person
- Erstattung der Kosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten bei Nachreise zum nächsten Zustiegshafen, falls eine Schiffsreise aufgrund verspäteter öffentlicher Verkehrsmittel nicht rechtzeitig angetreten werden konnte
- Erstattung des Anteils des Reisepreises, falls bei Anmietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses mit anderen versicherten Personen eine davon erkrankt und die Reise nicht antreten kann
Interessantes Urteil: Erkrankung des Blindenhundes als Rücktrittsgrund
Ein Urteil des Amtsgerichts München sorgt aktuell für Diskussion. Ein blinder Mann hatte eine Reise nach Fuerteventura gebucht und konnte diese dann aufgrund der Erkrankung seines Blindenhundes nicht antreten. Der Reiseveranstalter stellte die Stornokosten in Höhe von 990 € in Rechnung. Die Versicherung verweigerte die Zahlung. Der Reiseversicherer berief sich darauf, dass dieses Ereignis kein versichertes Ereignis war und bekam Recht. Die Klage wurde abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Pressemitteilung zum Urteil
Erkrankung des Hundes ist bei TravelSecure mit versichert
Bei ähnlich gelagerten Fällen hat TravelSecure die Kostenerstattung übernommen. Die Erkrankung des Hundes (unabhängig davon ob Haustier oder Blindenhund) ist ein versichertes Ereignis. Voraussetzung hierfür ist, dass der Hund mit auf der Buchungsbestätigung des versicherten Urlaubs aufgenommen ist.
Experten-Tipp: Eine Jahresreiseversicherung lohnt sich schon ab 2 Reisen!
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung in Verbindung mit der Reiseabbruchversicherung. Diese sind auch als Jahresreiseversicherung - Reisekarte4you Basispaket abschließbar. So sind alle Ihre Reisen innerhalb eines ganzen Jahres top abgesichert!
Wer ist bei einem Reiserücktritt über die Reiserücktrittsversicherung versichert?
Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen. Versicherte Personen sind die im Versicherungsschein namentlich genannten Personen. Wir leisten Entschädigung bei Eintritt eines versicherten Ereignisses, wenn dieses Sie oder eine Risikoperson betrifft.
Beispiel Risikopersonen
Sie möchten verreisen und eine nahestehende Person wird beispielsweise schwer krank. Aufgrund dessen müssen Sie die Reise sofort stornieren. Die anfallenden Stornokosten werden von Ihrer Reiserücktrittsversicherung übernommen. Bei den sogenannten Risikopersonen handelt es sich um Personen, die Anlass für den Reiserücktritt von der gebuchten Reise bieten könnten, auch wenn sie selbst nicht mitreisen.
Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner oder Lebensgefährte des oben aufgezählten Personenkreises und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die Personen untereinander. Es ist wichtig bei der Reisebuchung immer alle Mitreisenden mit anzugeben.
Bei der Reiserücktrittsversicherung von TravelSecure gelten als Risikopersonen:
- Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nur:
- wenn maximal sechs Personen die Reise gemeinsam gebucht haben;
- wenn bei Produkten für Familien max. sieben Personen die Reise gemeinsam gebucht haben;
- wenn maximal zwei Familien die Reise gemeinsam gebucht haben;
- die Angehörige einer versicherten Person. Dazu zählen:
- Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährte;
- Kinder, Adoptivkinder;
- Stiefkinder, Pflegekinder;
- Eltern, Adoptiveltern;
- Stiefeltern, Pflegeeltern;
- Großeltern, angeheiratete Großeltern, Schwiegereltern;
- Gewischter, Adoptiv-, Pflege-, oder / und Stiefgeschwister;
- Enkel, angeheiratete Enkel;
- Schwiegertöchter, Schwiegersöhne;
- Schwägerinnen, Schwäger;
- Tanten, Onkel;
- Neffen, Nichten;
- Cousins, Cousinen;
- Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
- die Angehörigen des Lebenspartners oder Lebensgefährten einer versicherten Person. Dazu zählen die in der vorstehenden Aufzählung genannten Personen.
- Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige entsprechend der vorstehenden Aufzählung einer versicherten Person betreuen.
Stiftung Warentest - Finanztest 2026: Testsieger
Beim Finanztest der Stiftung Warentest wurde unsere günstige Reiserücktrittsversicherung wiederholt mit "SEHR GUT" bewertet.
Im Vergleich von 156 Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen belegt unser Tarif Topschutz im Jahr 2026 wiederholt als Testsieger den ersten Platz für Familien und für Einzelpersonen ohne Selbstbehalt (Ausgabe 01/2026) bei Stiftung Warentest - Finanztest. Bereits in den Jahren 2011, 2013, 2014, 2016, 2018, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026 wurde unser Versicherungsschutz von Finanztest mit Bestnote zum Testsieger gekürt (2015 wurde nicht getestet)! Aktuell ist TravelSecure mit sechs Testsiegen beim Finanztest der Stiftung Warentest mit Abstand die höchst dekorierte Reiseversicherung 2026
TravelSecure Reiseversicherungen bietet Ihnen in jedem Falle den optimalen Schutz für Ihre nächste Urlaubs- oder Geschäftsreise. Bei unserem Tarif gilt auch die unerwartet schwere Erkrankung an Corona versichert/als versichertes Ereignis. Sollten Sie darüber hinaus auch bei Verdacht oder Infektion auf Corona (COVID-19) und der sich daraus folgenden häuslichen Quarantäne absichern wollen, dann können Sie unserem günstigen Reiseschutzbrief – Corona zusätzlich abschließen. Der Reiseschutzbrief – Corona ist jedoch nur in Verbindung mit einer TravelSecure Reiserücktrittsversicherung abschließbar.
Reise abgesagt und jetzt?
Damit Sie im Versicherungsfall sofort wissen, was zu tun ist, wenn abzusehen ist, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können und Sie die Versicherung in Anspruch nehmen müssen, haben wir im Folgenden einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt, um Sie schnell und unbürokratisch vor hohen Kosten zu bewahren und Ihnen unnötigen Stress zu ersparen.
- Reichen Sie Ihren Leistungsantrag online, per Post, Fax oder Email beim Versicherer ein.
- Hier geht es zur Online-Schadenmeldung
- Schadenmeldung per Post: Senden Sie uns bitte zu dem Leistungsfall die Belege (Rechnungen usw.) mit ergänzenden Angaben wie Versicherungsnummer oder Kopie Ihres Versicherungsscheines an folgende Adresse: Würzburger Versicherungs-AG | Bahnhofstr. 11 | 97070 Würzburg
- Schadenmeldung per Fax: Senden Sie uns bitte zu dem Leistungsfall die Belege (Rechnungen usw.) mit ergänzenden Angaben wie Versicherungsnummer oder Kopie Ihres Versicherungsscheines an folgende Faxnummer: 0931/2795-293
- Schadenmeldung per Email: Senden Sie uns bitte zu dem Leistungsfall die Belege (Rechnungen usw.) mit ergänzenden Angaben wie Versicherungsnummer oder Kopie Ihres Versicherungsscheines an folgende Email:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
- Beantworten Sie unsere Rückfragen möglichst zeitnah, damit eine zügige Bearbeitung gewährleistet bleibt.
- Falls Sie Fragen haben stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch unter +49 (0)931 - 2795 270 zur Verfügung.
Hinweis: Gerne können Sie uns die Unterlagen auch per Email schicken. Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen Sie wir jedoch darauf hinweisen, dass Email kein sicheres Medium ist.
Sie möchten keine Abschlussfrist mehr verpassen und 12 Monate Rund-um-Sorglos Schutz genießen? Dann ist unsere Jahresreiseversicherung - Reisekarte4you. genau das richtige für Sie.
Nutzen Sie die vielen Vorteile der Jahresreiseversicherung - Reisekarte4you.
Ein Jahr Rundum-Sorglos-Schutz mit:
- Günstiger im Paket: Im Vergleich zum Einzelabschluss sparen Sie mit der Jahresreiseversicherung, wenn Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen.
- Familie ist mitversichert: Ob Kinder und Eltern oder Enkelkinder und Großeltern – ein Vorteil liegt in der Absicherung aller Familienmitglieder. Als Familie gelten 2 Erwachsene und max. 7 Kinder längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Als Paar gelten zwei Personen. Die versicherten Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Ein gemeinsamer Wohnsitz muss nicht vorliegen.
- Für alle Reisen: Die Tarife gelten für Reisen ab einer Übernachtung, z. B. Wochenendausflüge oder Städtereisen, ebenso wie für Schiffsreisen.
- Für Urlaubs- und Geschäftsreisen: Unsere Leistungen gelten für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres.
- Finanztest 2026 Testsieger: Finanztest empfiehlt uns als Testsieger mit Bestnote SEHR GUT (1,2) auch bei der Jahresabsicherung für Einzelpersonen und Familien
FAQ - Häufige Fragen
Ob Sie diesen Reiseschutz mit oder ohne Selbstbehalt abschließen, hängt von Ihrem persönlichen Empfinden ab.
- Mit Selbstbehalt reduziert sich der Preis (die Prämie), jedoch müssten Sie im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst tragen.
- Ohne Selbstbehalt erhöht sich der Preis (die Prämie), jedoch übernimmt die Versicherung im Schadenfall die gesamten Kosten des erstattungsfähigen Schadens.
Ein solcher Schaden kann entstanden sein durch:
- Feuer
- Explosion
- Sturm
- Blitzschlag
- Leitungswasser
- Elementarschaden
- Vorsätzliche Straftat eines Dritten
Die Reiserücktrittsversicherung deckt nur Schäden ab, die in Ihrer Person liegen (z.B. Krankheit, Unfall ...). Daher besteht in diesem Fall kein Versicherungsschutz über Ihren Reisevertrag. Setzen Sie sich bitte wegen der Reisekosten mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung.
Wie hoch darf mein Reisepreis bei einer Reiserücktrittsversicherung als Familie / Einzelperson sein?
Benötigen Sie eine höhere Absicherung? Dann zögern Sie nicht, sich mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns
Spätestens abgeschlossen werden, muss die Reiserücktrittsversicherung 30 Tage vor Antritt der Reise. Haben Sie die Reise weniger als 30 Tage vor dem Beginn der Reise gebucht, besteht Versicherungsschutz, wenn Sie die Versicherung am Buchungstag oder spätestens 4 Tage nach Buchung abgeschlossen haben.
Denn je näher der Reisetermin, desto höher sind in der Regel die Stornierungskosten. Bei einem hohen Reisepreis kann dies richtig teuer werden da hohe Stornogebühren zu zahlen sind.Daher lohnt sich der Abschluss einer Reise Rücktrittskostenversicherung, die Sie vor diesen hohen Rücktrittskosten schützt und Ihnen die Kosten erstattet − unter Berücksichtigung eines evtl. anfallenden Selbstbehaltes.
Ein Beispiel, warum sich eine Reiserücktrittsversicherung auch bei günstigen Reisen lohnt: Sie haben einen Kurzurlaub an der Nordsee für 300 Euro gebucht. Zwei Tage vor Reiseantritt müssen Sie die Reise aus triftigen (versicherten) Gründen stornieren. Die Stornierungsgebühr (90% vom Reisepreis) beläuft sich hier auf 270 Euro. Falls Sie jetzt eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen haben, erstatten wir Ihnen die 270 Euro.
Sie haben noch Fragen zur TravelSecure Reiseversicherung?
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Support anrufen
+49 (0)931 - 2795 270


