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Ablauf einer Schadenmeldung

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Sie haben Fragen?

Bei Fragen hilft Ihnen unsere Leistungsabteilung gerne telefonisch oder per Formular weiter:

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FAQ - Häufige Fragen und Antworten zu Schadenfällen

Wie muss ich mich im Schadenfall verhalten?

  • Bitte melden Sie uns jeden Schaden unverzüglich.
  • Unternehmen Sie alles Vertretbare, was eine Vergrößerung des Schadens verhindert.
  • Zeigen Sie Brand-, Diebstahl und Vandalismusschäden der zuständigen Polizeibehörde an und lassen Sie sich Ihre Anzeige bestätigen.
  • Sammeln Sie alle Unterlagen, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen (u.a. Fotos von der unveränderten Schadenstelle, Kostenvoranschläge, Rechnungen, Atteste, Heil-/Hilfsmittelverordnungen, Medikamentenbelege und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen).
  • Um eine genaue Auskunft über den Schadenfall geben zu können, ist die Beantwortung folgender Fragen sehr hilfreich:
  1. WER hat den Schaden verursacht? Wer war daran beteiligt (Zeugen, Geschädigte, Verletzte)?
  2. WAS ist genau passiert?
  3. WANN ist der Schadenfall eingetreten/wann haben Sie das erste Mal von dem Schaden Kenntnis erhalten?
  4. WO ist der Schaden eingetreten?
  5. WIE kam es zu dem Schaden?

Wie können Sie uns einen Schaden melden?

Sie können Ihren Schaden einfach und schnell online melden:

Online-Schadenmeldung

Alternativ auch per Post an:
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Bahnhofstraße 11
97070 Würzburg

Ich habe eine Frage zu einem Schaden. Wo kann ich mich melden?

Sie können sich gerne direkt an unsere Schadenabteilung wenden unter +49 (0)931 - 2795 250
Alternativ können Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. schreiben.

Ich habe einen Notfall. Wie bekomme ich Hilfe?

Unser Notrufservice zur Auslandsreisekrankenversicherung ist weltweit, rund um die Uhr für Sie da, unter: +49 (0)931 - 2795 255

Wann verjähren meine Ansprüche?

Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Versicherungsleistung fällig wird.

Haben Sie einen Anspruch bei uns angemeldet? Dann bleibt der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang unserer schriftlichen Entscheidung bei Berechnung der Frist unberücksichtigt.

Welches Recht gilt für meinen Versicherungsvertrag?

Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus:

  • dem Antrag, auch Onlineantrag;
  • dem Versicherungsschein;
  • den Allgemeinen Versicherungsbedingungen;
  • den Besonderen Bedingungen;
  • besonderen schriftlichen Vereinbarungen.
Außerdem gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Falls internationales Recht nicht entgegensteht. Wir betreiben diese Versicherung in Form der Schadenversicherung gegen feste Prämie.

Hinweis zum Datenschutz: Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Vertrages. Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihre Rechte dazu finden Sie unter: Datenschutz

Welche Pflichten habe ich bei einem Schadenfall?

Zu Ihren Pflichten gehört, dass Sie:

  • korrekte Angaben machen.
  • uns angeforderte Belege vorlegen.
  • sonstige, in diesen Bedingungen formulierte Pflichten erfüllen.

Wie muss ein ärztliches Attest aussehen?

Das Attest muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name des Behandlers;
  • Vor- und Nachname der behandelten Person;
  • Geburtsdatum der behandelten Person;
  • Bezeichnung der Krankheit.

Wann muss ich ein ärztliches Attest vorlegen?

Sie müssen ein ärztliches Attest vorlegen, wenn Sie einen Versicherungsfall aufgrund einer der folgenden Punkte melden wollen:

  • Schwerer Unfallverletzung.
  • Unerwartet schwerer Erkrankung.
  • Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung.
  • Unverträglichkeit von Impfungen.
  • Schwangerschaft.
  • Komplikationen während der Schwangerschaft.
  • Gebrochenen Prothesen, gelockerten implantierten Gelenken.
  • Unerwartetem Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels (z. B. implantierter Herzschrittmacher).
  • Transplantation nach dem Transplantationsgesetz.
  • Spende und Empfang von Geweben.
  • Termin für die Wiederholung einer Prüfung an einer Schule, Berufsschule; Universität, Fachhochschule, Berufsakademie, Dualen Hochschule, College.

Was gilt für die Entbindung der Schweigepflicht?

Sie müssen uns bevollmächtigen, Auskünfte einholen zu dürfen. Und zwar zu früheren, bestehenden und bis zum Ende des Vertrags eintretenden Krankheiten. Gleiches gilt für die Folgen von Unfällen und Gebrechen. Dies gilt auch für beantragte, bestehende und beendete Personenversicherungen. Sie müssen außerdem Behandler und Versicherungsträger von der Schweigepflicht entbinden. Das gilt auch für Gesundheits- und Versorgungsämter.

Wann erhalte ich Entschädigung?

Wir zahlen innerhalb von zwei Wochen, wenn:

  • unsere Pflicht zur Leistung dem Grunde und der Höhe nach feststeht.
  • uns die Rechnungen im Original und die notwendigen Nachweise vorliegen. Diese werden unser Eigentum.

Was passiert mit Rechnungen in ausländischer Währung?

Wir rechnen Ihre Kosten in ausländischer Währung um. Umgerechnet wird zum Euro-Kurs des Tages, an dem wir die Belege erhalten. Es gilt der amtliche Devisenkurs. Außer Sie kauften die Devisen zur Bezahlung der Rechnungen zu einem ungünstigeren Kurs. Dies müssen Sie uns nachweisen. Folgende Kosten können wir vom zu erstattenden Betrag abziehen:

  • Kosten für die Überweisung in das Ausland außerhalb des SEPA-Raums.
  • Kosten für besondere Arten der Überweisungen, die Sie beauftragten.

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