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Durchstarten in Deutschland: Visum, Bedingungen & Versicherung für die Einreise aus Drittstaaten

Durchstarten in Deutschland: Visum, Bedingungen & Versicherung für die Einreise aus Drittstaaten Arbeiten-in-Deutschland © resumegenius | pexels.com

Deine Wege nach Deutschland zum Arbeiten oder Studieren

Es gibt verschiedene Wege, nach Deutschland zu kommen – sei es zum Arbeiten, für ein Studium oder einen vorbereitenden Sprachkurs. Welche Voraussetzungen du für die Einreise erfüllen musst, hängt unter anderem von deinem Herkunftsland, deiner Berufserfahrung und deinen Qualifikationen ab. In diesem Beitrag erfährst du, welche Punkte du vor der Einreise beachten musst – von Visum und Krankenversicherung bis zu weiteren wichtigen Formalitäten.

Als Fachkraft mit Berufs- oder Hochschulabschluss

Um in Deutschland beruflich durchzustarten, brauchst du erst mal eine anerkannte Qualifikation – entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss, der dem deutschen Standard entspricht. Wichtig ist, dass dein geplanter Job auch wirklich zu deinem Abschluss passt, denn für einfache Hilfstätigkeiten wird in der Regel kein Arbeitsvisum erteilt.

Je nachdem, was du machen möchtest, sind oft auch gute Deutschkenntnisse gefragt – besonders bei einer Berufsausbildung. Und ganz wichtig: Du musst zeigen, dass du deinen Lebensunterhalt während deines Aufenthalts selbst finanzieren kannst.

Wenn du einen anerkannten Hochschulabschluss hast, brauchst du außerdem ein konkretes Jobangebot in deinem Fachbereich. Am besten fängst du schon im Heimatland mit der Jobsuche an und knüpfst Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern.

Bist du über 45 Jahre alt und beantragst erstmals einen Aufenthaltstitel zum Arbeiten, musst du entweder ein bestimmtes Mindestgehalt nachweisen oder über eine ausreichende Altersvorsorge verfügen.

Geht es mit Berufserfahrung auch ohne Ausbildung?

Auch wenn du keine formale Ausbildung hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland arbeiten. Aber nur, wenn du aus einem der Westbalkanländer kommst .


Die sogenannte Westbalkanregelung gilt für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Sie erlaubt es dir, ein Arbeitsvisum für Deutschland zu beantragen – auch ohne anerkannten Berufsabschluss.
Wichtig ist, dass du bereits mehrjährige Berufserfahrung hast und ein konkretes Jobangebot oder einen unterzeichneten Arbeitsvertrag vorweisen kannst.

Jobsuche in Deutschland: Einreise auch ohne festen Arbeitsvertrag möglich

Du hast noch keinen Arbeitsplatz in Deutschland, möchtest aber vor Ort nach einer Stelle suchen? Das geht auch! Du kannst für bis zu sechs Monate zur Jobsuche einreisen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. In dieser Zeit darfst du zwar keiner regulären Beschäftigung nachgehen, aber kurze Probearbeiten von bis zu 10 Stunden pro Woche sind erlaubt – vorausgesetzt, deine Qualifikation passt zur jeweiligen Tätigkeit. So kannst du erste Kontakte knüpfen, potenzielle Arbeitgeber von dir überzeugen und dir direkt vor Ort einen passenden Job sichern.

Nach Deutschland zum Studieren

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Auch als internationale Bewerberin oder Bewerber hast du die Möglichkeit, an einer deutschen Hochschule zu studieren. Wichtig ist zunächst, dass du dich erfolgreich an einer anerkannten Hochschule bewirbst und nachweisen kannst, dass dein Lebensunterhalt für mindestens das erste Studienjahr gesichert ist.


Während des Studiums darfst du in begrenztem Umfang arbeiten. Das kann ein Nebenjob sein, der dein Budget etwas aufbessert und dir gleichzeitig erste Einblicke in die Arbeitswelt gibt. Wenn du noch keine direkte Zulassung zum Studium bekommst, kannst du dich über einen Sprachkurs oder den Besuch eines Studienkollegs darauf vorbereiten.


Nach dem Abschluss hast du die Möglichkeit, bis zu 18 Monate in Deutschland zu bleiben, um einen passenden Job zu finden. Das ist oft der erste Schritt in eine langfristige berufliche Perspektive.

Erstmal Deutschkurs?

Wenn du dich sprachlich noch nicht ganz fit fühlst, kannst du in Deutschland mit einem Deutsch-Intensivkurs starten. Wichtig ist, dass der Kurs täglich stattfindet und mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche umfasst.


Wenn du direkt danach arbeiten willst, solltest du das schon im Visumsantrag angeben. Während des Kurses ist eine Beschäftigung nicht erlaubt, und dein Lebensunterhalt muss für die gesamte Kursdauer gesichert sein – zum Beispiel über ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung.


Visum & Aufenthaltstitel: Voraussetzungen & Besonderheiten

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Wenn du aus einem Land außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz kommst und nach Deutschland möchtest, spielt die geplante Aufenthaltsdauer eine entscheidende Rolle für die Art deines Visums.

Grundsätzlich gibt es zwei Visumarten

  • Schengen-Visum (Typ C):
    Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums – zum Beispiel für touristische Reisen, Geschäftsreisen oder Sprachkurse. Mit diesem Visum darfst du nicht arbeiten oder ein Studium aufnehmen.
  • Nationales Visum (Typ D):
    Wenn du länger als drei Monate in Deutschland bleiben willst – etwa zum Arbeiten, Studieren oder für eine qualifizierte Ausbildung – brauchst du dieses Visum. Es ist in der Regel an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden und wird oft in einen Aufenthaltstitel umgewandelt, sobald du in Deutschland bist.

Mit einem nationalen Visum (Typ D) kannst du:

  • arbeiten (mit Arbeitsplatzangebot oder Vertrag)
  • studieren (mit Hochschulzulassung)
  • einen Sprachkurs besuchen (bis zu 12 Monate)
  • vor Ort nach einem Job suchen (Visum zur Arbeitsplatzsuche)

Kommst du aus Ländern wie Australien, Kanada, Japan oder den USA, kannst du ohne Visum einreisen, musst aber innerhalb von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.


Krankenversicherung in Deutschland: Ein Muss für alle

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht – auch für ausländische Gäste. Wenn du dich länger im Land aufhältst (z. B. zum Arbeiten oder Studieren), musst du durchgehend versichert sein. Aber schon für die Einreise nach Deutschland brauchst du eine gültige Krankenversicherung.

Krankenversicherung als Voraussetzung für das Visum (Einreiseversicherung)

Den Nachweis über eine Krankenversicherung musst du bereits bei der Visumsbeantragung erbringen, und die Versicherung sollte während deines gesamten Aufenthalts gültig sein. Das Problem ist hier, dass viele deutsche Krankenkassen Verträge erst mit Personen abschließen, die bereits in Deutschland leben und ordnungsgemäß registriert sind.

Deshalb ist eine private Incoming-Krankenversicherung eine sinnvolle und gängige Lösung. Diese kannst du noch vor deiner Einreise ganz einfach und ohne zusätzlichen Papierkram abschließen. 


Je nach deinem Aufenthaltszweck und Dauer kann diese Versicherung nur für die ersten Monate gelten oder den gesamten Aufenthalt abdecken. Die Incoming-Versicherung eignet sich besonders gut für Aufenthalte wie Sprachkurse oder die Suche nach Arbeit und reicht für die Visa-Erteilung in der Regel aus, sobald sie allen Anforderungen der deutschen Behörden entspricht.

Anforderungen der Botschaften

Die Anforderungen an die Krankenversicherung können je nach Botschaft etwas unterschiedlich sein. Meist gelten aber diese Mindestkriterien:

  • Zeitraum der Deckung: Deine Versicherung muss mindestens die ersten 3 Monate deines Aufenthalts abdecken. Manchmal werden auch bis zu 6 Monate verlangt.
  • Versicherungsschutz: Es wird eine Mindestdeckung von 30.000 € gefordert, idealerweise ist die Deckung sogar unbegrenzt.
  • Leistungsumfang: Deine Versicherung sollte Notfallversorgung, Krankenhausaufenthalte und unvorhergesehene medizinische Kosten abdecken.
  • Geltungsbereich: Die Versicherung muss für Deutschland und alle Schengen-Staaten gültig sein.


Aufenthaltsversicherung

Planst du in Deutschland zu arbeiten oder zu studieren, benötigst du nach deiner Ankunft eine Krankenversicherung, die deinen gesamten Aufenthalt abdeckt. Das kann entweder eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sein oder eine private Krankenversicherung (PKV), die deinen Aufenthalt langfristig absichert und eine sogenannte bedingungslose Aufnahme bestätigt.


Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Auch als Nicht-EU-Bürger kannst du – unter bestimmten Bedingungen – in die GKV aufgenommen werden. Ob du in der GKV versichert sein musst, hängt von deinem Aufenthalts- und Beschäftigungsstatus ab. Folgende Fälle führen in der Regel zur gesetzlichen Versicherungspflicht:

  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Beginn einer Berufsausbildung
  • oder bei Aufnahme eines Studiums
Krankenversicherung für Teilnehmer an Sprach- oder Vorbereitungskursen

Wenn du in Deutschland an einem Vorbereitungskurs teilnimmst, bist du noch nicht regulär immatrikuliert – und kannst daher (noch) nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden. In dieser Zeit kannst du weiterhin deine Incoming-Versicherung nutzen.

Das Gleiche gilt für Sprachkursteilnehmer: Auch sie müssen vorerst über eine Incoming-Versicherung abgesichert sein und können erst mit Studienbeginn oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in die GKV wechseln.


Private Krankenversicherung (PKV)

Für bestimmte Aufenthaltszwecke und Personengruppen kann eine private Krankenversicherung sinnvoll oder sogar notwendig sein. Private Anbieter haben dafür spezielle Tarife im Angebot – zum Beispiel für Gastwissenschaftler oder Arbeitnehmer mit sehr hohem Einkommen.

Eine private Krankenversicherung ist erforderlich, wenn:

  • du keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung hast
  • dein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2025: 73.800 Euro/Jahr)
  • du studierst, aber nicht mehr in die studentische GKV aufgenommen werden kannst (z. B. über 30 Jahre oder an einer nicht staatlich anerkannten Hochschule)

Zusammenfassung

  • Voraussetzungen für die Einreise
    Je nach Herkunftsland benötigst du in der Regel einen anerkannten Abschluss, ein Jobangebot, deutsche Sprachkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt, um einreisen zu können. Eine Einreise zur Jobsuche oder zum Studium ist ebenfalls möglich.
  • Krankenversicherung ist Pflicht – schon vor der Einreise
    Wer länger in Deutschland bleiben möchte, muss schon bei der Visumsbeantragung eine gültige Krankenversicherung nachweisen. Ohne Versicherung – kein Visum!
  • Incoming-Versicherung: die Lösung für den Start
    Da die gesetzliche Krankenversicherung meist erst nach der Ankunft abgeschlossen werden kann, ist eine private Incoming-Versicherung ideal. Sie lässt sich bequem im Heimatland beantragen und ist für die Einreise in der Regel ausreichend.
  • Welche Versicherung für welchen Aufenthalt?
    Incoming-Versicherungen gelten meist nur für den Anfang (z. B. Sprachkurs, Jobsuche). Für Studium oder Beschäftigung ist später eine gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) nötig – abhängig von Alter, Einkommen und Aufenthaltszweck.

Hinweis: Wir haben alle Informationen nach bestem Wissen recherchiert, können jedoch keine Gewähr für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernehmen. Stand: Juni 2025.



Travel­Secure Incoming-Versicherung: Auslandskrankenschutz für internationale Gäste

  • Entspricht den Visum-Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009
  • Gilt für Sprach- und Vorbereitungskurse sowie Einreise zur Jobsuche
  • Für Aufenthalte bis zu einem Jahr (nach Jobsuche)
  • 24/7-Notfallservice – rund um die Uhr erreichbar
  • Privatpatientenstatus in Deutschland und der EU
  • Organisation und Kostenübernahme eines medizinisch sinnvollen Rücktransports

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