TravelSecure Auslandskrankenversicherung

Finanztest Auslandskrankenversicherung Auslandsreisekrankenversicherung Familie

Mit einer Auslandskrankenversicherung von TravelSecure sind Sie während Ihrer Reise optimal abgesichert

  • Weltweiter Schutz im Urlaub: Mit der TravelSecure Auslandskranken­versicherung können Sie sich weltweit behandeln lassen.
  • Ausgezeichnet: Im Test von Finanztest (Ausgabe 09/2023) wurde unsere Auslandsreisekrankenversicherung mit „SEHR GUT“ bewertet und hat die Note 0,7 erhalten.
  • 24-Stunden Notfall Service: Unser Notruf-Service steht Ihnen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
Auslandskrankenversicherung für Familien Stiftung Warentest Note SEHR GUT

Welche Absicherung brauche ich?

Jede Reise ist anders.

Während der eine einfach nur 14 Tage am Strand liegen möchte, verbringt der nächste ein paar Monate bei seiner Familie im Ausland oder unternimmt eine Weltreise. Wieder andere möchten ein oder mehrere Semester im Ausland studieren.

Wir bieten für Ihren Auslandsaufenthalt den optimalen Versicherungsschutz an. Überzeugen Sie sich selbst:

Unsere Tarife im Einzelnen:

Das ist zunächst davon abhängig, ob Sie aus Ihrem Heimatland Deutschland ins Ausland möchten oder ob Personen aus dem Ausland hier in Deutschland abgesichert sein möchten.

Auslandsreisekrankenversicherung Übersicht von und nach Deutschland reisend

Gerne beraten wir auch telefonisch unter Tel. +49 (0)931 - 2795 270

Leistungen

Je nach Art des Aufenthaltes sind die Leistungen entsprechend angepasst. Wir übernehmen jedoch grundsätzlich die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland, egal ob ambulant oder stationär sowie die Kosten für einen dringenden Rücktransport.

Eine ausführliche Beschreibung der Leistungen finden Sie unter den jeweiligen Tarifen.

Wichtig zu wissen – wo die Auslandsreisekrankenversicherung zur Pflicht wird!

Mittlerweile gibt es einige Länder, in denen die Auslandsreisekrankenversicherung zur Pflicht geworden ist. Hier müssen Sie eine gültige Versicherung nachweisen können – ansonsten kann Ihnen die Einreise verwehrt werden und Ihre Reise endet, bevor sie überhaupt begonnen hat.

Dies gilt aktuell zum Beispiel für Reisen in die Russische Föderation, die Ukraine oder Kuba.

Für einige Länder wie z.B. China oder Thailand ist ein Touristenvisum erforderlich. Dieses wird üblicherweise nur gewährt, wenn eine Auslandsreisekrankenversicherung nachgewiesen werden kann.

Unser Service für Sie: Wir bieten Ihnen die Versicherungsbestätigungen nicht nur in Deutsch, sondern auch in Englisch, Russisch oder Spanisch an. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Abgesichert auf langen Reisen - Unsere vom Finanztest 2023 geprüften und ausgezeichneten Auslandsreisekrankenversicherungen für lange Reisen

Die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 05/2023) der Stiftung Warentest hat 82 Tarife für Langzeit-Auslandskrankenschutz getestet. Der Tarif TravelSecure Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen mit USA/Kanada und ohne USA/Kanada erhielt jeweils die Schulnote „SEHR GUT“ (1,5)

Finanztestsiegel 2023 Langzeit-Auslandskrankenversicherungen mit USA & Kanada Note Sehr gut

Mit »SEHR GUT« ausgezeichnet - Auslandsreisekrankenversicherung 365 für lange Reisen inklusive USA und Kanada

Der Tarif Auslandsreisekrankenversicherung 365 mit USA/Kanada von TravelSecure wurde bei Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen mit der Schulnote „SEHR GUT“ (1,5) gekürt.

Mehr Infos zur Langzeit-Auslandskrankenversicherungen.


Finanztestsiegel 2023 Langzeit-Auslandskrankenversicherungen ohne USA & Kanada Note Sehr gut

Mit »SEHR GUT« ausgezeichnet - Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen ohne USA/Kanada

Der Tarif Auslandsreisekrankenversicherung 365 ohne USA/Kanada von TravelSecure wurde bei Auslandsreisekrankenversicherung für lange Reisen mit der Schulnote „SEHR GUT“ (1,5) gekürt.

Mehr Infos zur Langzeit-Auslandskrankenversicherungen.


Ausgezeichnet von Stiftung Warentest

Die Auslandskrankenversicherungen von TravelSecure wurden in der Vergangenheit wiederholt vom Finanztest der Stiftung Warentest mit den Noten "SEHR GUT" ausgezeichnet. Damit gehören unsere Versicherungen schon seit Jahren zu den Besten und günstigsten. Im aktuellsten Test 05/2022 sind wir mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung für Familien und Einzelpersonen mit der Note 0,8 SEHR GUT ausgezeichnet worden. Weitere Informationen zu den Auszeichnungen sowie Testergebnissen finden Sie unter Finanztest.

Auslandskrankenversicherung Finanztest Familie Note sehr gut

Auslandsreisekrankenversicherung und Corona

Mit unseren Tarifen der Auslandsreisekrankenversicherung besteht im Ausland ein umfangreicher Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn Sie sich während Ihres Auslandsaufenthaltes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infizieren, unabhängig davon, ob für Ihr Urlaubsland eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wurde oder nicht. Wir übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen einschließlich der Kosten für einen ärztlich angeordneten PCR-Test.

Selbst bei einer schweren Erkrankung, die zu einem medizinischen Rücktransport führt, kommen wir für die Kosten auf. Dabei spielt es keine Rolle, was für eine Reise Sie unternommen haben. Der Urlaub am Strand ist genauso abgesichert wie die Kreuzfahrt oder das Auslandssemester.

Bitte beachten Sie: In einigen Ländern (z.B. Thailand oder Costa Rica) wird mittlerweile für die Einreise einen Nachweis verlangt, dass die Reisekrankenversicherung auch für die Kosten einer Covid-19-Erkrankung aufkommt! Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne eine solche Bestätigung zur Verfügung!

Sie haben weitere Fragen zum Versicherungsschutz zu Zeiten von Corona? Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Reisekrankheiten & Kostenübernahmen

Leider kann es auch im Ausland zu Unfällen oder Erkrankungen kommen und man ist auf ärztliche Hilfe oder gar einen Rücktransport angewiesen. Gut, wenn man sich im Vorfeld für unsere Auslandsreisekrankenversicherung entschieden hat.

Die 9 häufigsten Reisekrankheiten

  1. Sonnenbrand
  2. Erkältung
  3. Magen-Darm Erkrankungen
  4. Allergien
  5. Sonnenstich
  6. Verstauchungen und Brüche
  7. Vergiftungen wegen Insektenbissen
  8. Lebensmittelvergiftung
  9. Verkehrsunfälle

Kostenübernahme durch unsere Auslandskranken­versicherung - Beispiele

An den folgenden Beispielen lässt sich die Wichtigkeit der Reisekrankenversicherung am besten erläutern.
Die folgenden Leistungsfälle beziehen sich auf echte Urlaubsreisen und sind nicht frei erfunden sondern aus der Arbeit unserer Leistungsabteilung.

Herzprobleme auf Mallorca Heinz D. musste während seines Auslandsaufenthalt mit Verdacht auf Herzinfarkt in das örtliche Krankenhaus eingeliefert werden. Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt in Höhe von 37.700 EUR hat unsere Versicherung für das Ausland übernommen.

Rücktransport mit einem Doppel-Ambulanzflugzeug aus Gran Canaria Herr T. erlitt einen schweren Schlaganfall während seiner Urlaubsreise auf Gran Canaria. Die Behandlung im örtlichen Krankenhaus sowie der stationäre Aufenthalt brachte keine Verbesserung. Zur weiteren Behandlung und Genesung organisierten wir einen Rücktransport zum nächst gelegenen Krankenhaus im Heimatort. Die Kosten für den Rücktransport wurden durch uns vollständig übernommen.

Häufige Fragen (FAQ) zur Kranken­versicherung für Auslandsreisen

Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskranken­versicherung immer dann, wenn Ihr Reise- oder Ausflugsziel außerhalb Deutschlands liegt.

Leider bietet der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) keinen ausreichenden Schutz im Urlaubsland. Die GKV leistet grundsätzlich nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Und dann auch nur in dem vor Ort üblichen Umfang. Und dieser unterscheidet sich deutlich von dem, was bei uns Standard ist.

Für alle, die sich noch genauer über den Versicherungsschutz der GKV im Ausland informieren möchten, empfehlen wir folgenden Link zu den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums:

Online-Ratgeber Krankenversicherung

In der Regel werden die Kosten für Behandlungen von den Privaten Krankenkassen übernommen. Sollte allerdings ein medizinischer Rücktransport erforderlich sein, wird dieser von den Privaten Krankenkassen nicht übernommen. Gut, wenn man sich im Vorfeld für unsere Auslandsreisekrankenversicherung entschieden hat.

Sie können die Reisekrankenversicherung bis einen Tag vor Reiseantritt bei uns noch abschließen.

Geben Sie einfach bei der Beantragung Ihre E-Mail-Adresse mit an. Wir senden die Versicherungsunterlagen i.d.R. innerhalb weniger Stunden an Sie.

Sie können den Reiseschutz entweder Online beantragen oder die Absicherung telefonisch bei uns in Auftrag geben.

Schließen Sie den Vertrag für Ihre Auslandsreise möglichst bald nach Planung Ihres Auslandsaufenthaltes ab, da die Bearbeitung des Visums erfahrungsgemäß auch einige Zeit in Anspruch nimmt.

Ja. Wir bieten statt der häufig geforderten Deckungssumme von 30.000 EUR für medizinisch erforderliche Behandlungskosten sogar Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe.

Wir bieten Versicherungsbestätigungen in den Sprachen Englisch, Spanisch und Russisch an. Bei Bedarf senden Sie uns einfach eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. unter Angabe der Versicherungsscheinnummer oder rufen uns kurz an, wir veranlassen dann alles Weitere für Sie.

Senden Sie uns einfach eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit den neuen Reisedaten. Geben Sie hierbei bitte Ihre Versicherungsscheinnummer mit an. Wir prüfen Ihre Absicherung und passen diese bei Bedarf gerne an.

Wenn Sie einen Notfall haben, stehen Ihnen unsere Spezialisten rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 931 - 2795 250 zur Verfügung. Hier erhalten Sie Informationen darüber, was als Nächstes zu tun ist und an welche Ärzte Sie sich am besten wenden können.

Kleinere Beträge, z.B. für ein Medikament oder einen Arztbesuch, legen Sie im Ausland aus und reichen uns nach Ihrem Auslandsaufenthalt die Originalrechnung ein. Wir prüfen diese dann und erstatten Ihnen das Geld zurück. Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder gar eine Operation nötig sein, erstellen wir nach Prüfung des Sachverhalts eine Kostenübernahmebestätigung. In diesem Fall zahlen wir direkt an das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt.

Auch hier stehen Ihnen rund um die Uhr unsere Spezialisten unter der Tel.-Nr. +49 (0) 931 - 2795 250 zur Verfügung.

Bei einer stationären Behandlung wird der Patient für die Behandlung in ein Krankenhaus aufgenommen und die planmäßige Aufenthaltsdauer beträgt mindestens einen Tag und eine Nacht.

Dies ist von dem gewählten Versicherungsprodukt abhängig. In jedem Fall besteht Versicherungsschutz, wenn Sie sich wegen akuter Beschwerden während der Schwangerschaft an einen Arzt wenden müssen. Ebenso gelten Früh- oder Fehlgeburten mitversichert.

Hierunter verstehen wir die medizinisch notwendige Heilbehandlung, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland erforderlich ist.

Sie mussten sich im Ausland behandeln lassen und möchten nun die Rechnung bei uns einreichen? Am schnellsten geht das über unsere Online-Schadenmeldung. Gerne können Sie uns die Unterlagen auch per Post einreichen. Hierfür haben Sie Zeit bis nach Ihrer Reise. Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder gar ein Rücktransport anstehen, wenden Sie sich umgehend an unsere Kollegen unter der +49 (0)931 - 2795 250. Wir sind immer rund um die Uhr für Sie erreichbar und zahlen dann – nach Prüfung – direkt an das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt.

Heilmittel sind Stoffe oder Behandlungsverfahren, die zur Heilung des Patienten beitragen. Hierunter fallen zum Beispiel Arzneimittel, Strahlenbehandlungen, Massagen oder Krankengymnastik.

Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder die eine körperliche Einschränkung ausgleichen, z.B. Gehhilfen, Rollstühle, Prothesen.

Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt

Selbstbehalt / Selbstbeteiligung
  • Im Schadenfall zahlen Sie die Kosten bis zu dem vereinbarten Betrag selbst. Wir übernehmen – nach Prüfung – alles, was über diesen Betrag hinausgeht. Der Eigenanteil fällt pro Schadenfall an. Sie können unsere Versicherungen mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Heilbehandlung
  • Bei einer Heilbehandlung handelt es sich um eine ärztliche Behandlung einer Krankheit oder Unfallverletzung.
Visa- und Zollbestimmungen
Medizinisch sinnvoll
  • Ein Rücktransport ist dann medizinisch sinnvoll, wenn ein besserer Heilungsverlauf im Heimatland zu erwarten ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Krankenhaus im Heimatland besser ausgestattet ist als im Urlaubsland.
Medizinisch notwendig
  • Eine effektive Behandlung im Urlaubsland kann nicht erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die Transportfähigkeit, die von Ärzten der Notrufzentrale getroffen wird.
Mehraufwendungen
  • Wenn Ihnen zusätzliche Kosten entstehen z.B. für die Überführung bei Tod einer versicherten Person.
Ambulante Behandlung
  • Die ärztliche Behandlung in einer Praxis des niedergelassenen Arztes / Zahnarztes.
Stationäre Behandlung
  • Unter stationäre Behandlung versteht man die medizinische Behandlung und Pflege in einem Krankenhaus.
Leistungsfall
  • Bei einem im Ausland eintretenden Schadenfall gewähren wir den Ersatz von Kosten für erforderliche Heilbehandlungen und sonstige versicherte Leistungen.

Sie haben noch Fragen zur TravelSecure Reiseversicherung?

E-Mail schreiben
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Support Chat starten
Support Chat

Support anrufen
+49 (0)931 - 2795 270