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Auf diesen Kosten bleiben Sie nach Ihrem Wanderunfall in Deutschland sitzen

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Schnell ist es passiert: Sie verunglücken beim Wandern. Sie stolpern, knicken um und stürzen. Weil Sie nicht weitergehen können, sind Sie auf professionelle Hilfe angewiesen. Doch diese Rettung kann je nach Komplexität Ihr Bankkonto nachhaltig erschüttern. 


Sind Sie erst verletzt, wollen Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren – nicht auf die finanzielle Belastung, die Sie durch den Unfall nun zusätzlich tragen. Denn gut möglich, dass Sie die Kosten Ihrer Rettung trotz Ihrer Verletzung großenteils allein tragen müssen.


Zu Recht besteht eine allgemeine Verunsicherung darüber, welche Leistungen nach einem Wanderunfall in Deutschland nun tatsächlich von der Krankenkasse übernommen werden und welche nicht. Tatsächlich bestehen nämlich große Versorgungslücken im Fall eines Unfalls, über die wir hier aufklären.

Welche Leistungen die Gesetzliche Krankenkasse nach Ihrem Wanderunfall übernimmt, hängt von vielen Faktoren ab

Verunglückt - Kostenübernahme: Bei Unfällen und bei Krankheit gilt: Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt Rettungsfahrten und Ihre ärztlichen Behandlungskosten – auch bei einem Wander- oder Bergsportunfall.


Der große Haken an der Sache: In den wenigsten Fällen sind Sie selbst in der Lage noch eigens eine Notaufnahme aufzusuchen und müssen die Hilfe eines Rettungsteams (Wasserwacht, Bergwacht etc.) in Anspruch nehmen, das je nach Fall unterschiedlich aufgestellt ist: Suchtrupps, Suchhunde, Notärzte, Rettungswagen, Helikopter, Piloten, Rettungsassistenten.


Welche dieser Leistungen schließlich von der Krankenkasse übernommen werden, hängt stark von der medizinischen Dringlichkeit und von äußeren Umständen ab: Ist der Grund Ihrer Rettung medizinisch notwendig? Ist Ihr Leben in Gefahr? Wie schnell muss es gehen? Welches Transportmittel ist am besten geeignet bei der Unfallumgebung, der Witterung etc.? Von Fragen wie diesen hängt es schließlich ab, ob und in welcher Höhe sich die Gesetzliche Krankenversicherung an den Kosten beteiligt. 

Wir decken auf: Das sind die großen gesundheitlichen Versorgungslücken in Deutschland – und somit Ihre Privatleistung

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Suchaktionen – Sie könnten sich verlaufen oder im Nebel die Orientierung verlieren. Auch kann es passieren, dass ein Angehöriger Sie zu einer ausgemachten Zeit an einem bestimmten Ort nach Ihrer Wanderung nicht antrifft und annimmt, Ihnen sei unterwegs etwas zugestoßen.

- Kosten für Suchtrupps, deren Transportmittel und Suchhunde, z.B. bei Orientierungsverlust, vermutetem Unfall oder Vermisstenmeldung zahlen Sie immer selbst. 

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Bergung durch Helikoptereinsatz – Brechen Sie sich das Bein und ein Helikopter muss anfliegen, weil ein Krankenwagen es nicht schafft, auf Landwegen zu Ihnen durchzudringen und Sie nicht in Lebensgefahr schweben, so gilt dieser Einsatz, weil er nicht medizinisch notwendig ist, als Bergung und Sie zahlen den Hubschraubertransport selbst.

- Eine Bergung zahlen Sie immer selbst (Unterschied Rettung / Bergung siehe hier).

- Vergleichsweise günstig: Die Bergwacht Bayern, die bei einfachen Fällen für den „Sondereinsatz Berg" mit dem Helikopter 980 Euro berechnet.

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Krankentransport – Ihre Verlegung zur Weiterbehandlung vom Krankenhaus nahe Ihres Unfallorts in eine Klinik nahe Ihrem Heimatort, um näher bei Ihren Angehörigen zu sein, zahlen Sie immer selbst.

- Krankentransporte zur Weiterbehandlung ohne medizinische Notwendigkeit zahlen Sie immer selbst.

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Sachkosten für beim Wanderunfall beschädigte oder verloren gegangene Ausrüstung – bei Rettung oder Bergung beschädigte oder verloren gegangene Ausrüstung / Kleidung zahlen Sie selbst. 

Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt:

Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung die Fahrt und Erstversorgung im Rettungswagen – sofern der Patient in ein Krankenhaus transportiert wird und den Einsatz nicht vorher wieder abbricht – und die medizinische Weiterbehandlung

Beispiele von Wanderunfällen in Deutschland, bei denen Sie die Kosten selbst tragen müssten

Beispiel 1:
Bei einer Talwanderung im Zugspitzland stolpert und stürzt eine Frau. Dabei bricht sie sich ein Bein und kann nicht weitergehen. Der Krankenwagen kommt angefahren und die Verletzte wird in die nächstgelegene chirurgische Notaufnahme gebracht und dort versorgt.

- Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt:
Rettungsfahrt, Behandlungskosten.


Beispiel 2:
Bei einer Bergwanderung im Zugspitzland in unbefahrbarem Gelände Richtung Kuhfluchtwasserfälle stolpert und stürzt eine Urlauberin aus Norddeutschland. Dabei bricht sie sich ein Bein und kann nicht weitergehen. Es muss ein Helikopter anfliegen, die Frau aufnehmen und zum Krankenwagen fliegen, der im Tal auf sie wartet. Dieser bringt die Verletzte in eine naheliegende chirurgische Notaufnahme, wo man sie stationär aufnimmt. Die Frau möchte sich in eine Klinik an ihren Heimatort in Norddeutschland verlegen lassen, um dort in der Nähe ihrer Familie weiterbehandelt zu werden, und ordert einen Krankentransport.

- Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt:

Rettungsfahrt, Behandlungskosten, Bergungskosten mit dem Helikopter, Krankentransport innerhalb Deutschlands .


Beispiel 3:
Bei einer winterlichen Bergwanderung versperrt Nebel einem Wanderer die Sicht. Schließlich verliert er immer mehr die Orientierung und setzt einen Notruf ab. Ein Suchtrupp zieht los, um ihn zu finden und zu bergen.

- Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt:
Suchkosten.


Beispiel 4:
Nach einer Wanderung entlang der Donau kommt ein 70-jähriger Wanderer nicht zur vereinbarten Zeit zu Hause an. Seine Frau befürchtet, ihm könne etwas zugestoßen sein und alarmiert spät abends noch die Rettungskräfte. Ein Suchtrupp macht sich auf den Weg und findet den Mann stark unterkühlt. Ein Rettungswagen eilt an und bringt den Mann in die nächste Notaufnahme, wo er versorgt wird.

- Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt:
Rettungsfahrt, Behandlungskosten, Suchkosten.


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