TravelSecure Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen bis 56 Tage

Finanztest Auslandskrankenversicherung Auslandsreisekrankenversicherung Familie

Mit einer Auslandskrankenversicherung von TravelSecure sind Sie während Ihrer Reise optimal abgesichert

  • Weltweiter Schutz im Urlaub: Mit der TravelSecure Auslandskranken­versicherung können Sie sich weltweit behandeln lassen.
  • Ausgezeichnet: Im aktuellsten Test von Finanztest (Ausgabe 09/2023) wurde unsere Auslandsreisekrankenversicherung mit „SEHR GUT“ bewertet und hat die Note 0,7 erhalten.
  • 24-Stunden Notfall Service: Unser Notruf-Service steht Ihnen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
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Warum ist die Auslandsreisekrankenversicherung wichtig?

Endlich Urlaub! Endlich raus aus dem Alltag! Endlich die ganzen Sorgen der vergangenen Wochen und Monate einfach mal beiseite schieben – und sei es nur für ein paar Tage!

Bei aller Vorfreude auf die nächsten Tage in fremden Ländern und Regionen ist es absolut ratsam, einen Blick in die Versicherungsunterlagen zu werfen. Insbesondere der Auslandsreisekrankenschutz verdient besondere Aufmerksamkeit, sonst kann aus dem wohlverdienten erholsamen Urlaub schnell ein überaus teures Desaster werden!

Sie verbringen nur ein paar Tage im Nachbarland? Und sind gesetzlich krankenversichert? Sie meinen, damit sind Sie ausreichend abgesichert? Hier müssen wir Sie leider enttäuschen. Grundsätzlich leistet die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Und dann auch nicht in dem von uns gewohnten Umfang. Übernommen wird nur das, was auch vor Ort (also in Ihrem Urlaubsland) üblich ist. Und das unterscheidet sich häufig von dem, was wir von zu Hause kennen.

Dazu kommt, dass Sie dann Arztpraxen aufsuchen müssen, die der öffentlichen medizinischen Versorgung angehören. Meist sind diese in städtischen Krankenhäusern (medical center) integriert. Entsprechend hoch sind hier auch die Wartezeiten. Und unter Umständen auch der selbst zu zahlende Anteil. Denn die landesweit üblichen Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen dürfen Sie selbst tragen!

Sie sind privat krankenversichert? Dann sollte hier – je nach dem von Ihnen gewählten Versicherungsschutz – eine eventuelle ärztliche Behandlung im Ausland in den meisten Fällen abgedeckt sein. Anders sieht es jedoch aus, wenn es tatsächlich zu einer schwereren Erkrankung kommt, die einen Rücktransport erforderlich macht. Die Kosten für eine medizinische Rückholung aus dem Ausland sind grundsätzlich nicht in der PKV mit abgedeckt.

Egal, ob Sie nun innerhalb Europas verreisen oder eine Fernreise auf andere Kontinente antreten möchten, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind, wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss unserer Auslandsreisekrankenversicherung für die schönste Zeit im Jahr!



Sie möchten sich noch genauer über den Versicherungsschutz der GKV im Ausland informieren? Dann empfehlen wir Ihnen den folgenden Link zu den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums:

Tarifübersicht

Wir bieten Ihnen für Ihren geplanten Auslandsaufenthalt den entsprechend zugeschnittenen Versicherungsschutz an.

Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen bis zu einer Reisedauer von 56 Tagen

Unsere Auslandsreisekrankenversicherung für Urlaubsreisen bietet Versicherungsschutz für alle Reisen innerhalb eines Jahres, egal wie oft Sie im Ausland sind. Wichtig ist nur, dass die Einzelreise nicht länger als 56 Tage dauert. Unter dem Punkt Leistungen geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick zu den in diesem Tarif enthaltenen Leistungen.

Leistungen

Kurzüberblick

Selbstbehalt
  • Kann wahlweise mit oder ohne Eigenanteil abgeschlossen werden
Deckungssumme
  • Unbegrenzte Übernahme von Behandlungskosten
Reisearten
  • Urlaubs- und Geschäftsreisen
Geltungsbereich
  • Weltweit, außer im Heimatland
Reisedauer
  • Max. 56 Tage pro Reise
Vertragslaufzeit
  • Die Mindestvertragslaufzeit ist 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wurde.
Selbstbehalt
  • Kann wahlweise mit oder ohne Eigenanteil abgeschlossen werden
Deckungssumme
  • Unbegrenzte Übernahme von Behandlungskosten
Reisearten
  • Urlaubs- und Geschäftsreisen
Geltungsbereich
  • Weltweit, außer im Heimatland
Reisedauer
  • Max. 56 Tage pro Reise
Vertragslaufzeit
  • 1 Jahr (verlängert sich automatisch, sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde)

Leistungsübersicht

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Inlays und Zahnersatz sowie provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall
  • Leistungen für Schwangere:
    • medizinisch notwendige Behandlungen bei Beschwerden
    • ärztliche Behandlungen bei Komplikationen
    • Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt
    • Medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
    • Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
  • Die Heilbehandlung des Neugeborenen aufgrund einer Frühgeburt im Ausland vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
  • Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Heilbehandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten
  • Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
  • Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss
  • Organisation von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese während der Reise abhandengekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
  • Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten
  • Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären
  • Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer Ihnen nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise
  • Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis max. 10.000,- EUR, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles gerettet oder geborgen werden muss
  • Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt
  • Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss (sofern alle Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann)
  • Kostenübernahme für den medizinisch notwendigen Rücktransport
  • Kostenübernahme für den medizinischen sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
  • Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
  • Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind
  • 24-Stunden-Hotline
  • Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
  • Organisation von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese während der Reise abhandengekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
  • Informationen über Vertretungen der BRD (Bundesrepublik Deutschland) im Urlaubsland
  • Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
  • Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
  • Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland
  • Informationen über Visa- und Zollbestimmungen / Klimaverhältnisse / Devisenbestimmungen
  • Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
  • Vermittlung ärztlicher Betreuung
  • Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Service-Hotline

Mehrfach ausgezeichnet von Stiftung Warentest - Finanztest

In regelmäßigen Abständen nimmt Stiftung Warentest – Finanztest auch verschiedene Reiseversicherungen genauer unter die Lupe. Hier wurden wir in der Vergangenheit wiederholt mit den Noten „SEHR GUT“ ausgezeichnet.

Im aktuellsten Test 09/2023 hat unser Tarif bei den Jahresverträgen für die Auslandsreisekrankenversicherung bis 56 Tage für Familiene den Testsieg mit dem Qualitätsurteil „SEHR GUT“ mit einer Bewertung von 0,7 errungen.

Hier finden Sie Informationen zu unseren weiteren in diesem Jahr von Finanztest geprüften und ausgezeichneten Reiseversicherungen.

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Auslandsreisekrankenversicherung und Corona

Mit unseren Tarifen der Auslandskrankenversicherung besteht im Ausland ein umfangreicher Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn Sie sich während Ihres Auslandsaufenthaltes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infizieren, unabhängig davon, ob für Ihr Urlaubsland eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wurde oder nicht. Wir übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen einschließlich der Kosten für einen ärztlich angeordneten PCR-Test.

Selbst bei einer schweren Erkrankung, die zu einem medizinischen Rücktransport führt, kommen wir für die Kosten auf. Dabei spielt es keine Rolle, was für eine Reise Sie unternommen haben. Der Urlaub am Strand ist genauso abgesichert wie die Kreuzfahrt oder der Individualurlaub.

Bitte beachten Sie: In einigen Ländern (z.B. Thailand oder Costa Rica) wird mittlerweile für die Einreise einen Nachweis verlangt, dass die Reisekrankenversicherung auch für die Kosten einer Covid-19-Erkrankung aufkommt! Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne eine solche Bestätigung zur Verfügung!

Sie haben weitere Fragen zum Versicherungsschutz zu Zeiten von Corona? Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Wichtig zu wissen – wo die Auslandsreisekrankenversicherung zur Pflicht wird!

Mittlerweile gibt es einige Länder, in denen die Reisekrankenversicherung zur Pflicht geworden ist. Hier müssen Sie eine gültige Versicherung nachweisen können – ansonsten kann Ihnen die Einreise verwehrt werden und Ihre Reise endet, bevor sie überhaupt begonnen hat.

Dies gilt aktuell zum Beispiel für Reisen in die Russische Föderation, die Ukraine oder Kuba.

Für einige Länder wie z.B. China oder Thailand ist ein Touristenvisum erforderlich. Dieses wird üblicherweise nur gewährt, wenn eine Auslandsreisekrankenversicherung nachgewiesen werden kann.

Unser Service für Sie: Wir bieten Ihnen die Versicherungsbestätigungen nicht nur in Deutsch, sondern auch in Englisch, Russisch oder Spanisch an. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

FAQ – Jahresversicherung

Nein, Ihre Jahresversicherung sichert Sie automatisch bei einer weiteren Reise ab, ohne dass Sie diese bei uns anmelden müssen.

Die Jahresversicherung gilt sowohl für private als auch für berufliche Reisen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie mit dem Auto unterwegs sind, eine Flugreise machen oder an einer Kreuzfahrt teilnehmen möchten.

Nein, wenn Sie morgen bereits verreisen möchten, können Sie den Versicherungsvertrag heute noch abschließen und haben – Beitragszahlung vorausgesetzt – ab Reiseantritt vollen Versicherungsschutz.

Ja, Versicherungsschutz besteht für alle in der Versicherung angemeldeten Personen, auch wenn diese alleine verreisen. Weiterführende Informationen

Herzlichen Glückwunsch! Bitte schicken Sie uns einfach eine kurze E-Mail mit Vor- und Zunamen und Geburtsdatum Ihres Kindes, wir schließen es dann beitragsfrei in den Familientarif (Familienvertrag) mit ein.

Ja, der Versicherungsschutz gilt auch für Klassenfahrten. Jede im Vertrag namentlich genannte Person ist auch bei Reisen, die sie alleine antritt, abgesichert.

Ja. Über den Familientarif sind Kinder, die sich noch in der Schule, der Berufsausbildung oder im Studium befinden, weiterhin beitragsfrei versichert. Dieser Versicherungsschutz endet mit Abschluss der Ausbildung oder des Studiums, spätestens jedoch am 25. Geburtstag.

Suchen Sie zunächst einen Arzt oder ein Krankenhaus Ihrer Wahl auf und lassen sich behandeln. Die Rechnung bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie dann entweder über unsere Online-Schadenmeldung oder per Post bei uns ein. Hierfür haben Sie Zeit bis nach Ihrer Reise. Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder gar ein Rücktransport anstehen, wenden Sie sich umgehend an unsere Kollegen unter der Tel.-Nr. +49 (0)931 - 2795 250. Wir sind immer rund um die Uhr für Sie erreichbar und zahlen dann – nach Prüfung – direkt an das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt.

Gerade in vielen älteren Versicherungsbedingungen ist häufig noch vom medizinisch notwendigen Rücktransport die Rede. Sollte dies in Ihren Unterlagen noch zu finden sein, wird ein Rücktransport von der Versicherung nur dann bezahlt, wenn Sie im Ausland nicht ausreichend medizinisch versorgt werden können. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der medizinische Standard im Reiseland niedriger als hier in Deutschland ist. Dies ist heute aber in immer weniger Ländern der Fall.

Die von uns hier vorgestellten Tarife sehen einen deutlich weitergehenden Deckungsumfang vor – den medizinisch sinnvollen Rücktransport. Natürlich übernehmen wir die Kosten für den Rücktransport auch, wenn die Behandlung im Ausland nicht in ausreichendem Maße erfolgen kann. Darüber hinaus haben Sie aber auch Versicherungsschutz, wenn absehbar ist, dass die Behandlung im Krankenhaus mehr als 14 Tage in Anspruch nehmen wird – unabhängig vom Versorgungsstandard vor Ort. Dabei muss natürlich immer mit berücksichtigt werden, inwieweit Transportfähigkeit vorliegt. Dies erfolgt immer in Zusammenarbeit mit den Ärzten der Notrufzentrale.

Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt

Geltungsbereich
  • Der Geltungsbereich legt fest, wo Sie Versicherungsschutz haben, also in welchen Ländern die Versicherung greift.
Selbstbeteiligung / Selbstbehalt
  • Im Schadenfall zahlen Sie die Kosten bis zu dem vereinbarten Betrag selbst. Wir übernehmen – nach Prüfung – alles, was über diesen Betrag hinausgeht. Der Eigenanteil fällt pro Schadenfall an. Sie können unsere Versicherungen mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Sie können selbst wählen, an welchen zugelassenen Arzt Sie sich am Urlaubsort wenden möchten. Ebenso können Sie sich für ein Krankenhaus Ihrer Wahl entscheiden. Wichtig ist nur, dass dieses unter ständiger ärztlicher Leitung steht.
Heilbehandlung
  • Bei einer Heilbehandlung handelt es sich um eine ärztliche Behandlung einer Krankheit oder Unfallverletzung.
Heilmittel
  • Hierunter fallen zum Beispiel Strahlenbehandlungen, Massagen oder Krankengymnastik.
Kostenüber­nahmeerklärung
  • Wir bestätigen dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus, dass wir die anfallenden Behandlungskosten übernehmen und direkt ausgleichen. Vorteil für Sie: Sie brauchen sich über die Bezahlung der Behandlung keine Sorgen mehr machen.
Überführung
  • Kosten für die Rückholung nach Deutschland im Todesfall
Notrufnummer
Geltungsbereich
  • Der Geltungsbereich legt fest, wo Sie Versicherungsschutz haben, also in welchen Ländern die Versicherung greift.
Selbstbeteiligung / Selbstbehalt
  • Im Schadenfall zahlen Sie die Kosten bis zu dem vereinbarten Betrag selbst. Wir übernehmen – nach Prüfung – alles, was über diesen Betrag hinausgeht. Der Eigenanteil fällt pro Schadenfall an. Sie können unsere Versicherungen mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Sie können selbst wählen, an welchen zugelassenen Arzt Sie sich am Urlaubsort wenden möchten. Ebenso können Sie sich für ein Krankenhaus Ihrer Wahl entscheiden. Wichtig ist nur, dass dieses unter ständiger ärztlicher Leitung steht.
Heilbehandlung
  • Bei einer Heilbehandlung handelt es sich um eine ärztliche Behandlung einer Krankheit oder Unfallverletzung.
Heilmittel
  • Hierunter fallen zum Beispiel Strahlenbehandlungen, Massagen oder Krankengymnastik.
Kostenübernahme-erklärung
  • Wir bestätigen dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus, dass wir die anfallenden Behandlungskosten übernehmen und direkt ausgleichen. Vorteil für Sie: Sie brauchen sich über die Bezahlung der Behandlung keine Sorgen mehr machen.
Überführung
  • Kosten für die Rückholung nach Deutschland im Todesfall
Notrufnummer

Abschlussmöglichkeiten

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