Was ist der Reiseschutzbrief - Corona?

Der Reiseschutzbrief – Corona ist eine Zusatzversicherung zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Können Sie Ihre Reise wegen einer Infektion oder dem Verdacht einer Infektion mit dem Coronavirus nicht antreten, erstatten wir Ihnen die Kosten des Reiserücktritts.

Müssen Sie Ihre Reise wegen einer Infektion oder dem Verdacht einer Infektion mit dem Coronavirus abbrechen, erstatten wir Ihnen die Kosten des Abbruchs der Reise. Auch im Reiseschutzbrief – Corona enthalten ist eine Absicherung bei Quarantäne. Müssen Sie sich während Ihrer Reise in Quarantäne begeben, erstatten wir Ihnen die Mehrkosten hierfür.

Erkranken Sie schwer am Coronavirus ist dies über Ihre Reiserücktritts- und abbruchversicherung gedeckt. Mehr Informationen hierzu

Wie funktioniert das mit der Abschlussfrist beim Reiseschutzbrief-Corona?

Der Reiseschutzbrief – Corona muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.

  • Beispiel: Beginnt die Reise am 01.10., muss die Versicherung spätestens am 31.08. abgeschlossen werden.

Liegt zwischen der Buchung und dem Beginn der Reise weniger als 30 Tage (Last-Minute-Buchung) muss der Reiseschutzbrief – Corona am Tag der Buchung oder maximal 4 Tage nach Buchung abgeschlossen werden.

  • Sie haben Ihre Reise am Montag gebucht und wollen bereits am Sonntag losfahren? Dann können Sie die Versicherung bis maximal Freitag abschließen

Liegen zwischen dem Reisebeginn und dem Abschluss weniger als 30 Tage und haben Sie den Vertrag nicht am Buchungstag oder maximal 4 Tage nach Buchung abgeschlossen? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.

  • Haben Sie Ihre Reise am Monatsersten gebucht und wollen bereits am 20. des Monats verreisen? Buchen Sie Ihre Reise später als 4 Tage nach Buchung zum Beispiel erst am 11. des Monats. Dann haben Sie erst ab dem 21. des Monats Versicherungsschutz.

Was bedeutet Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus?

Laut dem Robert-Koch-Institut gilt folgendes:

Der Verdacht auf COVID-19 ist begründet, wenn bei Personen mindestens eine der beiden folgenden Konstellationen vorliegt:

  • Personen mit jeglichen mit COVID-19 vereinbaren Symptomen UND Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19
  • Auftreten von zwei oder mehr Lungenentzündungen (Pneumonien) in einer medizinischen Einrichtung, einem Pflege- oder Altenheim, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, auch ohne Vorliegen eines Erregernachweises.

Bei diesen Personen sollte eine diagnostische Abklärung erfolgen.

Was gehört alles zum Reisepreis?

Zum Reisepreis zählen:

  • Kosten für die Unterkunft
  • Kosten für die An- und Abreise
  • Vermittlungsentgelte
  • Kosten für gebuchte Reiseleistungen
  • Kosten für Visa

Wen kann ich im Familientarif absichern?

Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährten) und mindestens ein, maximal bis zu fünf unterhaltsberechtigte Kinder bzw. Enkelkinder. Diese sind bis zum Ende der Ausbildung mitversichert. Das gilt längstens bis das Kind 25 Jahre alt ist. Kinder mit einer anerkannten Behinderung können unabhängig vom Alter als Kind versichert werden. Paare (Ehepartner/Lebensgefährten) bezeichnen wir ebenfalls als Familie. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.

Wer gilt als Risikoperson beim Reiseschutzbrief – Corona?

Als Risikopersonen bezeichnen wir:

  • Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nur:
    • wenn maximal sechs Personen die Reise gemeinsam gebucht haben;
    • wenn bei Produkten für Familien maximal sieben Personen die Reise gemeinsam gebucht haben;
    • wenn maximal zwei Familien die Reise gemeinsam gebucht haben;
    • wenn bei Produkten für Familien maximal zwei weitere minderjährige Kinder mitreisen.
  • Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben

Was versteht man unter Antritt der Reise?

Eine Reise gilt als angetreten, wenn Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten.

Haben Sie nur die Übernachtung in einem Hotel gebucht und versichert und reisen Sie mit dem eigenen Auto an Betreten des Hotels
Haben Sie eine Pauschalreise mit Zug-zum-Flug gebucht Betreten des Zugs
Haben Sie eine Flugreise gebucht und reisen sie mit dem eigenen Auto zum Flughafen Check-in am Flughafen
Haben Sie eine Rundreise mit einem Mietwagen gebucht Abholung des Mietwagens
Haben Sie nur die Übernachtung in einem Hotel gebucht und versichert und reisen Sie mit dem eigenen Auto an
  • Betreten des Hotels
Haben Sie eine Pauschalreise mit Zug-zum-Flug gebucht
  • Betreten des Zugs
Haben Sie eine Flugreise gebucht und reisen sie mit dem eigenen Auto zum Flughafen
  • Check-in am Flughafen
Haben Sie eine Städtereise mit Übernachtungen gebucht und fahren mit dem Zug dorthin, haben aber nur die Übernachtungen abgesichert
  • Betreten des Hotels

Was ist häusliche Quarantäne?

Die Quarantäne ist eine zeitlich befristete Absonderung von Personen, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht oder von Personen, die möglicherweise das Virus verbreiten können. Dabei handelt es sich meist um Kontaktpersonen von Erkrankten sowie um Einreisende aus Risikogebieten. Die Quarantäne kann sowohl behördlich angeordnet sein als auch freiwillig erfolgen. Im Reiseschutzbrief – Corona ist die behördlich angeordnete häusliche Quarantäne abgesichert.

Was sind Mehrkosten der Hinreise?

Mehrkosten der Hinreise entstehen, wenn Sie Ihre Reise später als geplant antreten. Müssen Sie beispielsweise einen späteren Flug buchen, um zum Urlaubsort zu gelangen, sind die Mehrkosten hierfür versichert.

Was sind entgangene Reiseleistungen?

Entgangene Reiseleistungen sind alle Leistungen, die Sie nicht in Anspruch genommen haben, weil Sie später als geplant den Urlaub antreten konnten oder die Reise abbrechen mussten.

Das kann beispielsweise die Übernachtung im Hotel sein, die Sie nicht in Anspruch genommen haben, weil Sie einen Tag später angereist sind. Oder Sie haben einen Ausflug gebucht und die Kosten hierfür im abgesicherten Reisepreis mit berücksichtigt. Aufgrund des verspäteten Reiseantritts können Sie nicht an dem Ausflug teilnehmen. In diesem Fall übernehmen wir diese Kosten für Sie.

Was sind Umbuchungskosten?

Umbuchungskosten können anfallen, wenn Sie Ihre Reise nachträglich auf einen anderen Termin umbuchen. Die Höhe der Umbuchungskosten variiert von Reiseveranstalter zu Reiseveranstalter. Wie hoch die Umbuchungskosten bei Ihrem Reiseveranstalter sind, können Sie in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nachlesen.

Was sind nicht genutzte Reiseleistungen?

Nicht genutzte Reiseleistungen sind Leistungen, die Sie wegen einem verspäteten Antritt der Reise oder einem Abbruch der Reise nicht in Anspruch nehmen konnten.

Das kann beispielsweise die Übernachtung im Hotel sein, die Sie nicht in Anspruch genommen haben, weil Sie einen Tag später angereist sind. Haben Sie zum Beispiel einen Ausflug gebucht und diesem beim Reisepreis mit angegeben und konnten Sie an diesem nicht teilnehmen, werden die Kosten hierfür ebenfalls erstattet.

Was sind Stornokosten?

Stornogebühren fallen an, wenn Sie von einer gebuchten Reise zurücktreten. Diese Gebühren dienen dazu, die bereits entstandenen Kosten des Veranstalters abzudecken. In der Regel sind die Stornierungskosten ein festgelegter Prozentsatz des Reisepreises. Die meisten Veranstalter arbeiten hier mit einer Staffelung. Das bedeutet, der Prozentsatz ist umso höher, je näher die Abreise rückt. Die Höhe der Stornogebühren Ihres Reiseveranstalters können Sie in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen.

Allerdings fallen nicht bei jedem Reiserücktritt Stornogebühren an. Hier ist zwischen persönlichen und offiziellen Gründen zu unterscheiden.

Können Sie aus persönlichen Gründen, beispielsweise Krankheit, die Reise nicht antreten, ist der Veranstalter berechtigt, Stornogebühren zu erheben.

Können Sie die Reise aus sogenannten offiziellen Gründen nicht antreten und wird diese vom Veranstalter abgesagt, beispielsweise weil eine Reisewarnung oder ein Beherbergungsverbot besteht, darf der Reiseveranstalter keine Stornogebühren erheben.

Was bedeutet Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme ist der Betrag, den Sie höchstens erstattet bekommen. Im Fall der Reiseversicherung soll die Versicherungssumme dem vollen Reisepreis entsprechen. Zum Reisepreis zählen neben der Unterkunft und dem Transport auch Vermittlungsentgelte oder die Gebühren für die Erstellung des Visums. Mehr dazu hier

Wer kann den Tarif für Paare abschließen?

Unter Paare verstehen wir Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten. Ein gemeinsamer Wohnsitz muss nicht vorliegen.

Nicht als Paare zählen wir beispielsweise zwei Freunde, die miteinander verreisen.

Wann ist die Reise beendet?

Die Reise ist beendet, nachdem Sie die letzte gebuchte Reiseleistung in Anspruch genommen haben. Haben Sie beispielsweise nur die Übernachtungen im Hotel gebucht, ist die Reise nach unseren Bedingungen mit dem Check-out aus dem Hotel beendet. Haben Sie eine Pauschalreise mit Zug zum Flug gebucht, ist die Reise mit dem Aussteigen aus dem Zug beendet.

Was ist eine Selbstbeteiligung?

Eine Selbstbeteiligung ist der Teil des Schadens, den Sie selbst zahlen. Haben Sie beispielsweise einen Reisepreis von 1.000 € abgesichert und einen Selbstbehalt von 20% mindestens jedoch 25 € vereinbart, zahlen Sie bei einem Schaden in voller Höhe 200 € des Schadens selbst. Beträgt die Schadenhöhe 80 €, tragen Sie 25 € des Schadens selbst.

Wann endet der Reiseschutzbrief - Corona?

Der Reiseschutzbrief - Corona endet mit dem Versicherungsablauf (zum Reiseende).

Verlängert sich der Reiseschutzbrief - Corona automatisch?

Nein, der Reiseschutzbrief - Corona verlängert sich nicht automatisch und muss für jede Reise neu abgeschlossen werden.

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