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Wanderunfall im Ausland: Diese Kosten kommen auf Sie zu

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Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer für Ihre Behandlungskosten im Ausland aufkommt? Bei Unfällen und bei Krankheit in Deutschland gilt: Die Gesetzliche Krankenversicherung (kurz: GKV) zahlt die Kosten, wenn Sie ärztlich behandelt werden - auch bei einem Wanderunfall oder Bergsportunfall. Ob sich die GKV auch an Ihren Behandlungskosten im Ausland beteiligt, hängt erst einmal davon ab, wo Sie sich befinden:

In diesen Reiseländern beteiligt sich die GKV an den entstandenen Kosten durch Ihren Wanderunfall

Haben Sie einen Wanderunfall in einem der folgenden Länder, dann kann es sein, dass sich die GKV an den Kosten beteiligt:

In allen EU-Ländern - Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern - und zusätzlich in den EWR-Mitgliedsstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Aber zu welchen Anteilen die Kosten von der GKV bezuschusst werden, ist ganz unterschiedlich. 

Wieviel die GKV bei Wanderunfällen im Ausland leistet, hängt von vielen Faktoren ab

 Erkranken Sie oder erleiden Sie einen Unfall in einem der oben genannten Länder, dann werden Ihnen von der GKV Kosten bis zu den Abrechnungssätzen erstattet, die die Krankenkasse in Deutschland zahlen würde, aber zu den Konditionen, die für Versicherte des Gastlands gelten. Welche Leistungen tatsächlich im jeweiligen Land übernommen werden, richtet sich nach den Regelungen der einzelnen Länder, die Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbands DVKA in den Urlaubermerkblättern der jeweiligen Urlaubslands einsehen können.

Das heißt konkret für Sie:

>> Ist die Kostenübernahme einer bestimmten, benötigten Leistung durch die GKV des Aufenthaltslands für seine Bürger nicht vorgesehen, dann wird Ihre Krankenkasse diese Leistung auch nicht übernehmen und Sie müssen diese selbst zahlen. Beispielsweise sind Zahnbehandlungen in den meisten Fällen nicht versichert und müssen von Ihnen privat bezahlt werden. Beachten Sie, dass wir in Deutschland einen sehr hohen Standard und ein breites Leistungsspektrum genießen – das ist im Ausland nicht unbedingt zu erwarten!



>> Das heißt auch, dass die Abrechnungssätze im Ausland sehr viel höher sein können als in Deutschland und Sie teils hohe Zuzahlungen aus eigener Tasche leisten müssen. Ist eine Leistung, zum Beispiel der Transport im Rettungswagen, im Aufenthaltsland also teurer als in Deutschland, dann zahlen Sie den Differenzbetrag.



>> Außerdem gilt: Im Gastland übliche Zuzahlungen oder Behandlungen durch private Leistungserbringer werden nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.



>> Außerhalb der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sind Sie finanziell ungeschützt und zahlen jegliche Leistungen aus Ihrer eigenen Tasche. Schnell kann es passieren, dass Sie einige Tausend Euro für Ihre medizinische Behandlung aufwenden müssen.



>> Unsere Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie vor diesen unberechenbar hohen Zusatzkosten!

Diese Leistungen werden nach einem Wanderunfall im Ausland nicht von der GKV übernommen 

Leider werden im Ausland – auch nicht in einem EU-Land oder EWR-Mitgliedsstaat – niemals die folgenden Leistungen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Dabei sind es gerade diese Leistungen, die bei Unfällen und Notfällen in Wandergebieten sehr häufig in Anspruch genommen werden müssen:

1) Sucheinsatz

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Gerade im Ausland sind Sie auf wenig vertrautem Terrain unterwegs: Ihnen begegnen andere Wegmarkierungen als gewohnt oder Funklöcher, mit denen Sie nicht gerechnet haben. Da muss nur mal Ihr GPS versagen oder es müssen sich die Hinweise von Wegweisern und Schildern als irreführend herausstellen und Sie verlieren die Orientierung. Auch kann es sein, dass die Sicht aufgrund von Dunkelheit oder Nebel immer schwieriger wird und Sie festsitzen. In so einem Fall sind Sie auf fremde Hilfe angewiesen und müssen sich von der ortsansässigen Suchstaffel finden lassen.

>> Je nach Situation erfolgt dann eine Suchaktion von unterschiedlich hoher Komplexität – und diesen Sucheinsatz zahlen Sie immer selbst. 

2) Helikoptereinsatz

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Hier unterscheiden wir zwischen einer Rettung und einer Bergung. Den Unterschied zwischen Rettung und Bergung können Sie hier nachlesen.  

Nehmen wir einmal an Sie stürzen, brechen sich einen Arm und müssen Ihre Verletzung versorgen lassen. In den seltensten Fällen jedoch ist ein Wanderweg für Rettungswägen zugänglich, weshalb ein Helikopter Sie abholen muss. Dieses Beispiel stellt eine Bergung und schon allein deshalb keine Rettung dar, weil Sie sich mit einem gebrochenen Arm wahrscheinlich nicht in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden.

>> Eine Bergung allerdings zahlen Sie immer selbst – weltweit.

Helikoptereinsatz bei Rettung – anhand der Beispiele Österreich und Schweiz

In Österreich gilt: In Österreich kostet ein Helikoptereinsatz im Schnitt 3.500,- Euro, je nach Komplexität aber zwischen 2.000,- und 8.000,- Euro. Bei Rettung wegen einer lebensbedrohlichen Verletzung/ in medizinisch gerechtfertigtem Fall übernimmt die GKV zwar einen Pauschalbetrag in Höhe von 849,93- Euro. Den Großteil der Kosten für den Einsatz tragen Sie aber selbst.

In der Schweiz gilt: In der Schweiz kostet allein der Helikopterflug ohne Fachspezialisten rund 3.500,- Franken. Das entspricht einem Betrag von 3.260,- Euro. In der Realität ist eine Helikopterrettung (mit Rettungspersonal) aber viel teurer als 3.500,- Franken und die Kosten, die darüber hinausgehen, zahlen Sie schließlich selbst.


Für eine Rettung wegen lebensbedrohlicher Verletzung werden dagegen maximal 5.000,- Schweizer Franken gezahlt, was schließlich die GKV übernimmt.

Außerhalb der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz beteiligt sich Ihre Krankenkasse allerdings nicht finanziell an Ihrer Rettung und Sie zahlen diese komplett selbst.

3) Krankenrücktransport ins Heimatland

Nicht überall herrschen Standards wie hierzulande. Viele Länder haben nur schlechte medizinische Versorgungsmöglichkeiten oder Heilbehandlungen können nur ungenügend durchgeführt werden. Haben Sie in einem solchen Land einen Wanderunfall und müssen stationär behandelt werden, dann mag es sinnvoll sein, dass Sie sich an Ihren Heimatort fliegen lassen.

Egal in welchem Land: Ihr Krankenrücktransport ist immer Privatleistung. Ein Krankentransport kann allerdings weit mehr als 100.000,- Euro kosten – je nachdem ob Sie auf der Normalstation versorgt werden oder Intensivpatient sind.  

Welche Kosten werden von der GKV nicht übernommen?

Außerhalb der EU und Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz:

>> Rettungskosten, medizinische Behandlungskosten und die Kosten für einen Krankenrücktransport können überraschend hoch ausfallen. Diese Kosten müssen Sie in den obenstehenden Ländern immer selbst tragen.
Diese Kostenfallen können Sie mit dem Abschluss unserer Auslandsreisekrankenversicherung locker umgehen!

>> Such- und Bergungskosten müssen Sie stets selbst tragen.

Mit unserer Wander- und Bergsportversicherung sind Sie dagegen bis zu 20.000,- Euro abgesichert! 


Innerhalb der EU und Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz:

>>Rettungskosten und medizinische Behandlungskosten, werden, sofern sie im Gastland Kassenleistung sind, zu deutschen Sätzen von der GKV übernommen. Kosten, die darüber hinausgehen, sind Privatleistung und müssen von Ihnen selbst getragen werden.


Einen Krankenrücktransport zahlt Ihnen die GKV auch nicht. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung genießen Sie dagegen vollen Schutz vor Zuzahlungen in unberechenbarer Höhe und erhalten einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport nach Deutschland.

>> Such- und Bergungskosten müssen Sie stets selbst tragen.

Mit unserer Wander- und Bergsportversicherung sind Sie dagegen bis zu 20.000,- Euro abgesichert! 


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Tipp: Lesen Sie auch unseren Beitrag über die Leistungen der GKV bei Wanderunfällen in Deutschland


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