Reisestorno ohne Reiserücktrittsversicherung
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Bei TravelSecure verstehen wir, dass jede Reise ein einzigartiges Abenteuer ist und individuellen Schutz erfordert. Unsere breite Palette von Reiseversicherungen wurde sorgfältig entwickelt, um Ihre Bedürfnisse zu erfüllen und Ihnen ein sorgenfreies Reiseerlebnis zu ermöglichen.
Warum Reiserücktrittsversicherung? Reisen sind eine aufregende Möglichkeit, neue Orte zu erkunden und unvergessliche Erinnerungen zu sammeln. Doch unvorhergesehene Ereignisse können Ihre Pläne beeinträchtigen. Mit unserer Reiserücktrittsversicherung bieten wir Ihnen den Schutz, den Sie benötigen, um ruhigen Gewissens unterwegs zu sein.
Warum TravelSecure wählen? Wir setzen auf Qualität und Verlässlichkeit. Unsere Reiseversicherungen wurden mit jahrelanger Expertise entwickelt, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu erfüllen. Wir bieten Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch den Komfort, zu wissen, dass Sie im Ernstfall auf uns zählen können. Ihr Wohlbefinden ist unser oberstes Anliegen.
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Ablauf & Kosten
Reisebuchungen sind immer mit Vorfreude verbunden. Doch manchmal können unvorhergesehene Umstände dazu führen, dass die lang ersehnte Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Ob persönliche Gründe oder unvermeidbare Umstände am Urlaubsort - die Gründe für einen Reiserücktritt sind vielfältig. Für viele dieser Fälle gibt es Reiserücktrittsversicherungen. Aber was passiert, wenn man nicht vorgesorgt und keine Versicherung abgeschlossen hat? In diesem Artikel gehen wir der Frage nach, ob man eine Reise ohne Versicherung stornieren kann, ohne sein ganzes Geld zu verlieren.
Bild: Verletzungen oder Krankheiten sind die Hauptgründe für die Stornierung einer Reise.
Verletzungen oder Krankheiten bei sich selbst oder bei Kindern sind die Hauptgründe für die Stornierung einer Reise vor Reiseantritt. Wer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, kann sich glücklich schätzen. Denn private Gründe reichen dem Reiseveranstalter nicht aus, um die Reise kostenlos zu stornieren.
Die Reiserücktrittsversicherung hingegen übernimmt die Stornokosten, wenn beispielsweise folgende Ereignisse den geplanten Urlaub zunichtemachen:
- Unfälle und Erkrankungen,
- der Tod eines nahen Angehörigen,
- die unerwartete Arbeitslosigkeit oder
- Impfunverträglichkeit
Manche Urlauber verzichten jedoch wegen politischer Unruhen oder Naturkatastrophen im Urlaubsland auf die Reise und bleiben lieber zu Hause. Tatsächlich ist es unter bestimmten Umständen möglich, auch ohne Versicherungsschutz ohne Stornokosten davonzukommen. Ohne Reiserücktrittskostenversicherung werden jedoch grundsätzlich immer Stornogebühren fällig.
Reise stornieren ohne Versicherung – Was kostet das?
Bild: Die Kosten für die Stornierung einer Pauschalreise sind im Durchschnitt am niedrigsten.
Natürlich hat jeder das Recht, seinen Urlaub zu stornieren, auch ohne Reiserücktrittsversicherung. Die Frage ist nur, wie teuer das wird. Reisende sollten wissen, dass bei Urlaubsbuchungen - egal ob online oder vor Ort im Reisebüro - das gesetzlich reglementierte zweiwöchige Widerrufsrecht nicht gilt.
Gerade deshalb empfiehlt es sich, im Fall der Fälle nicht gleich zu stornieren, sondern zunächst den Reiseveranstalter zu kontaktieren. Oft kann man auf Kulanz hoffen. Folgende zwei Optionen werden häufig angeboten:
- Umbuchung: Die Zustimmung des Reiseveranstalters zu einer Umbuchung ist der optimale Fall. Ob dafür Gebühren anfallen oder nicht, hängt vom Veranstalter ab.
- Reiseweiterverkauf: Es besteht auch die Möglichkeit, die Reise an andere Personen weiterzuverkaufen. Oft können Flug und Hotel zum Buchungspreis an Dritte verkauft werden. In seltenen Fällen muss jedoch ein niedrigerer Verkaufspreis in Kauf genommen werden. Das ist aber immer noch besser, als auf den gesamten Kosten sitzen zu bleiben.
Wenn all dies nicht möglich ist, bleibt eigentlich nur die Stornierung der Reise. Was das genau kostet, hängt stark vom Zeitpunkt der Stornierung und von der Art der Reise ab.
Rücktritt von Pauschalreisen
- Bei Pauschalreisen fallen im Schnitt die geringsten Stornogebühren an.
- Bei Kreuzfahrten und Weltreisen muss mit deutlich höheren Stornogebühren als bei herkömmlichen Reisen gerechnet werden.
Obwohl dies in der Regel vom Veranstalter abhängt, gelten bei Pauschalreisen in der Regel folgende Gebührenstrukturen:
| Stornierung bis 30 Tage vor Urlaubsbeginn | 20% der gesamten Reisekosten |
| Stornierung bis zum 22. Tag vor Urlaubsbeginn | 30% der gesamten Reisekosten |
| Stornierung bis zum 15. Tag vor Urlaubsbeginn | 35% der gesamten Reisekosten |
| Stornierung bis zum 7. Tag vor Urlaubsbeginn | 45% der gesamten Reisekosten |
| Stornierung bis zum 6. Tag vor Urlaubsbeginn | 55% der gesamten Reisekosten |
| Spätere Stornierung | 75% bis 90% der gesamten Reisekosten |
Tabelle: Durchschnittliche Stornierungsgebühren für Urlaube
Stornierung von Individualreisen
- Bei Einzelbuchungen von Hotel und Flug hängt die Höhe der Stornogebühren vom Anbieter ab.
- Bei Billigfliegern verfallen die Tickets bei Stornierung in der Regel und können nicht mehr verwendet werden. Zumindest muss die Fluggesellschaft aber Steuern und Gebühren erstatten.
- Bei exklusiveren Fluganbietern gilt dies auch, wenn in der günstigsten Preisklasse geflogen wird. Bei Business-Class-Flügen hingegen sind Stornierungen und auch Umbuchungen meist nur gegen hohe Gebühren möglich.
- Konnte die Fluggesellschaft den Sitzplatz weiterverkaufen, fallen keine Stornogebühren an. Die Fluggesellschaft ist immer verpflichtet, zu beweisen, dass der Platz tatsächlich frei geblieben ist, falls Kosten entstehen, die der Reisende zu tragen hat. Deswegen ist es ratsam, Flüge immer sehr früh zu stornieren, um die Chance auf den Weiterverkauf des Flugtickets zu erhöhen.
Stornierung von Bahnreisen
Bei Bahn-Karten hängen Stornierungsgebühren von der Art des Bahn-Tickets ab:
- Normalpreis-Tickets - mit oder ohne Bahncard - können bis zum Beginn des ersten Geltungstages ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Es fallen keine Stornogebühren an und der Fahrpreis wird in voller Höhe erstattet.
- Stornierungen am Reisetag kosten 19 Euro.
- Wurden Tickets zum Sparpreis erworben, ist eine Stornierung nur bis zum ersten Geltungstag des Tickets möglich. 19 Euro fallen auch hier an Gebühren an. Fahrkarten zum Super-Sparpreis sind von Umtausch und Stornierung ausgeschlossen.
- Umbuchungen erworbener Tickets sind nicht möglich. Gekaufte Tickets können jedoch storniert und neu gebucht werden.
Reiserücktritt ohne Stornogebühren: Wann ist das möglich bzw. wie ist der Ablauf?
Bild: Unter bestimmten Umständen ist es möglich, eine Reise auch ohne Versicherung kostenlos zu stornieren - zum Beispiel bei der Sperrung von Urlaubsgebieten aufgrund von Naturkatastrophen.
Ohne Reiserücktrittsversicherung fallen im Regelfall immer Stornogebühren an. Es gibt jedoch einige, wenn auch wenige Ausnahmefälle, in denen Personen, die mehr oder weniger unfreiwillig ihre Reise stornieren (müssen), dies auch ohne Stornokosten tun können.
Diese Fälle sind eher selten, können aber auf Grund der aktuellen Situation in der Welt durchaus vorkommen. Im Allgemeinen sind Reiseveranstalter verpflichtet, Reisen kostenlos zu stornieren, wenn der Grund für die Stornierung höhere Gewalt ist oder wenn der Reiseveranstalter seine Geschäftsbedingungen ändert.
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Preis plötzlich stark ansteigt oder bisher enthaltene Leistungen plötzlich nicht mehr im Preis enthalten sind. Dies muss jedoch im Einzelfall geklärt werden. Im Streitfall kann es notwendig sein, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Zumindest aber was den Reiserücktritt wegen „höherer Gewalt“ angeht, ist die Rechtslage ziemlich eindeutig, was aus vergangenen Gerichtsurteilen abzuleiten ist.
Zur „höheren Gewalt“ zählen:
- Sperrung eines Reisegebiets aufgrund von Naturkatastrophen
- Ein drohender militärischer Konflikt im Zielland / Krieg
- Innenpolitische Unruhen / Bürgerkrieg
- Krankheitsepidemien
Wichtig: Terrorgefahr gilt offiziell nicht als „höhere Gewalt“, die zu einer kostenlosen Reisestornierung berechtigt. Auch unmittelbar nach konkreten Terroranschlägen können Reisen in das betroffene Land nicht kostenlos storniert werden. Bei einer akuten Terrorwarnung sind Reiseveranstalter lediglich verpflichtet, ihre Kunden über die Terrorgefahr zu informieren, mehr aber auch nicht. Dies gilt zudem nur dann, wenn über die Terrorgefahr nicht in den Medien berichtet wurde. Ausnahmen gelten in Deutschland, wenn das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung für das Urlaubsland ausspricht. Nur dann ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
Rücktrittsabsicht immer schriftlich erklären!
Egal aus welchen Gründen eine Reise storniert oder umgebucht werden muss, ist es immer sinnvoll, sich vorab mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen, seine Situation zu schildern und gegebenenfalls eine individuelle Regelung zu treffen.
Steht der Reiserücktritt fest, ist es wichtig, ihn schriftlich zu erklären. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Art und Weise der Rücktritt erklärt wird, ob per Fax, per Post oder per E-Mail. Wichtig ist der Nachweis, daher sollten Briefe auf dem Postweg immer als Einschreiben verschickt werden. Bei Fax sollte der Sendebericht aufbewahrt werden. Die Belege dienen im Streitfall als Beweis für die Absichtsverkündung beim Reiseveranstalter und können unter Umständen rechtlich geltend gemacht werden.
Wenn Sie Ihre Reise stornieren möchten, können Sie folgendermaßen vorgehen:
- Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter und suchen Sie gemeinsam nach einer für beide Parteien zufriedenstellenden Lösung. Überlegen Sie, ob es im Bekannten-, Familien- oder Freundeskreis jemanden gibt, der die Reise übernehmen könnte.
- Stornieren Sie Ihren Urlaub so früh wie möglich, wenn Sie wissen, dass Sie die Reise nicht antreten oder weiterverkaufen können.
- Fragen Sie beim Reiseveranstalter nach, ob er die Reise nach der Stornierung verkaufen konnte. Dies kann die Stornokosten im Nachhinein reduzieren.
Ergibt der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung Sinn?
Eine Reise ohne Versicherung zu stornieren, kostet in den meisten Fällen Geld. Wer kein Risiko eingehen und sich vor den hohen Stornokosten bei einem Reiserücktritt schützen möchte, schließt eine Reiserücktrittsversicherung ab. Eine Reiserücktrittsversicherung erkennt eine Vielzahl von unvorhergesehenen Ereignissen als Reiserücktrittsgründe an und erstattet die entstandenen Kosten.
Darunter fallen z. B. die Kosten für folgende Buchungen vor Reiseantritt:
- Flug- oder Bahntickets
- Hotel-, Appartement- oder andere Übernachtungskosten (einschließlich bereits gebuchter Mahlzeiten)
- Ausflüge oder Eintrittskarten für Veranstaltungen
- Mietwagen oder Transfer
Darüber hinaus können auch Umbuchungskosten, Vermittlungsgebühren, Mehrkosten für Einzelzimmerzuschläge, wenn ein Teil der Familie oder Reisegruppe trotzdem reist, sowie Visagebühren und Impfkosten übernommen werden.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist ein Muss, wenn eine Reise lange im Voraus geplant wird. Dies gilt insbesondere, wenn werdende Mütter, Kinder oder ältere Menschen mit an Bord sind. Aber auch, wenn man Angehörige zu Hause hat, deren plötzliche Erkrankung ein Grund sein könnte, die Reise abzusagen. Dies sind die so genannten Risikopersonen. Würde zum Beispiel die Mutter des Reisenden, die nicht an der Reise teilnimmt, plötzlich schwer erkranken, wäre dies ein versicherter Rücktrittsgrund.
Beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist es immer ratsam, auch an eine Reiseabbruchversicherung zu denken, falls man im Urlaubsland erkrankt und die Hilfe der Reiseapotheke nicht mehr ausreicht.
Ein Reiseabbruch ist nämlich nicht durch eine Reiserücktrittsversicherung abgedeckt, die nur für die Zeit vor Reiseantritt gilt. Sinnvoll sind daher Pakete aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, wie zum Beispiel der Tarif Topschutz von TravelSecure®.
Fazit: Fakten zur Reiserücktrittsversicherung und zum Reiserücktritt
- Lohnt sich, wenn die Reise lange im Voraus geplant ist
- Sollte immer abgeschlossen werden, wenn Kinder und ältere Menschen mitreisen
- Wird optimal durch eine Reiseabbruchsversicherung ergänzt
- Die Höhe anfallender Stornogebühren ohne Reiserücktrittsversicherung hängt von der Art der Reise, dem Zeitpunkt der Stornierung und vom Reiseveranstalter ab
- Nur bei „höherer Gewalt“ ist es möglich, Reisen auch ohne Reiserücktrittsversicherung kostenlos zu stornieren
Hinweis: Dieser Artikel ist ein allgemeiner Ratgeber. Die Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und daher sollten immer die entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen durchgelesen werden. Die Versicherungsbedingungen von TravelSecure finden Sie unter TravelSecure® Versicherungsbedingungen.
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Im Vergleich von 156 Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung belegt unser Tarif Topschutz für Reiserücktritt und Reiseabbruch im Jahr 2026 wiederholt als Testsieger den ersten Platz für Familien und für Einzelpersonen ohne Selbstbehalt (Ausgabe 01/2026) bei Stiftung Warentest - Finanztest. TravelSecure stellt sowohl bei Einzelreisen als auch bei den Jahresversicherungen den alleinigen Testsieger mit Bestnoten.
Bereits in den Jahren 2011, 2013, 2014, 2016, 2018, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026 wurde unser Versicherungsschutz von Finanztest mit Bestnote zum Testsieger gekürt (2015 wurde nicht getestet)! - Mit oder ohne Selbstbeteiligung: Sie haben die Wahl, ob Sie eine Reiseversicherung mit Selbstbehalt oder ohne abschließen möchten.
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Urlaub mit Kind - Warum eine Reiserücktrittsversicherung so wichtig ist?
In drei Tagen ist es endlich soweit: Auf geht’s in den zweiwöchigen Familienurlaub. Pläne werden geschmiedet, die Koffer stehen bereit und müssen noch gepackt werden. Ob alles hineinpasst, was unbedingt mit soll? An Sonnencreme und Badekleidung ist jedenfalls gedacht. Für Familie Fischer gibt es keinen Grund, sich die Vorfreude nehmen zu lassen. Denn, gut vorbereitet wie immer, haben sie direkt nach der Buchung online eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Die Kinder sind schon ganz aufgeregt. Nur der Jüngste, der nun schon seit zwei Tagen leichten Schnupfen hat, hält seinen Teddy im Arm und ist ungewöhnlich still.
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch bei Krankheit des Kindes?
Gerade Kinder freuen sich auf die Ferienzeit. Werden Sie im Urlaub krank, leidet die gesamte Familie. Bildnachweis: MonkeyBusiness/fotolia.com
Am folgenden Tag bestätigt der Besuch beim Arzt: Das Kleinkind hat Fieber, hustet fürchterlich und kann unmöglich fliegen. Frau Fischer lässt sich neben den Rezepten eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
Daheim überlegt die besorgte Mutter, ob es sinnvoll ist, mit dem Kleinsten allein zu Hause zu bleiben; die Idee, später nachzureisen, sobald das Kind wieder gesund ist, verwirft sie. Sich jetzt noch um eine Umbuchung des Fluges kümmern zu müssen, ist ihr zu stressig. Auf dem Programm stehen nun erst einmal Tee kochen, Tränen trocknen, Nase putzen und Wadenwickel anlegen. Theoretisch könnte Ihr Mann ja auch allein mit den beiden älteren Geschwistern fliegen. Seit Wochen sprechen sie ausschließlich von dem bevorstehenden Strandurlaub. Warum sollte sie ihnen den Spaß nicht gönnen? Herr Fischer lehnt den Vorschlag allerdings entschieden ab. Er ist der Meinung, dass seine Frau die zwei Wochen Erholung viel nötiger hat als er. Sogar die beiden älteren Kinder erklären, dass es nur ein richtiger Familienurlaub sei, wenn alle gemeinsam verreisen. Also wird der Urlaub auf die nächsten Ferien verschoben.
Die Entscheidung die Reise abzusagen, ist gefällt. Bei einem Rücktritt, der nur zwei Tage vor Reisebeginn ausgesprochen wird, ist normalerweise mit etwa 75% Stornierungskosten zu rechnen. Zum Glück brauchen sich die Fischers neben dem geplatzten Urlaub nicht auch noch über das verlorene Geld ärgern; ihre Reiserücktrittsversicherung übernimmt nämlich die kompletten Kosten. Für den verschobenen Urlaub wartet also noch genug Geld in der Reisekasse ungeduldig darauf, endlich ausgegeben zu werden.
Gut zu wissen: Ob nur einzelne Betroffene von der Reise zurücktreten möchten oder alle versicherten Personen gemeinsam vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Kunden von TravelSecure haben die Wahl – nicht umsonst ist die Reiserücktrittsversicherung wiederholt Testsieger der Stiftung Warentest in verschiedenen Tarifvarianten.
Was gilt bei der Rücktrittsversicherung im Falle der Erkrankung der Eltern?
Natürlich greift eine Reiserücktrittsversicherung auch, wenn Eltern im versicherten Zeitraum vor Reisebeginn erkranken. Selbst Personen, die nicht an der Reise teilnehmen, können einen Grund darstellen, um von der Reise zurückzutreten. Schließen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung bei TravelSecure ab, gilt der Versicherungsschutz auch für folgende Risikopersonen:
- Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Außerdem ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder;
- die Angehörigen einer versicherten Person. Dazu zählen:
- Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft;
- Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder;
- Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern;
- Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger;
- Tanten, Onkeln, Neffen und Nichten.
- Angehörige des Lebensgefährten
- diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.
- die Angehörigen einer versicherten Person. Dazu zählen:
Rücktritt nach Antritt? Zahlt die Reiserücktritt bei Fieber des Kindes im Urlaub?
Unfall oder Krankheit sind die häufigsten Gründe für einen Reiserücktritt. Aber selbst, wer als Familie das Reiseziel glücklich erreicht hat, ist vor Grippe, Infektionen oder fiebrigen Erkältungen nicht sicher. Das fremde Klima, eine völlig andere Zeitzone oder der Genuss ungewöhnlicher Speisen kann den Gesundheitszustand des Körpers schonmal durcheinanderbringen.
Gerade Kinder freuen sich auf die Ferienzeit. Werden Sie im Urlaub krank, leidet die gesamte Familie. Bildnachweis: MonkeyBusiness/fotolia.com
Ein kranker Erwachsener kann mal problemlos alleine im Hotel bleiben, während die Mitreisenden einen Tagesausflug machen oder sich am Strand vergnügen. Damit man später die Urlaubsumgebung richtig genießen kann, ist es sinnvoll, sich im Bett auszukurieren. Handelt es sich nur um eine leichte Erkrankung, liest man vielleicht ein Buch und gönnt sich einfach etwas Erholung. Bei einem Kind mit Fieber sieht das anders aus. Wird zum Beispiel das Baby unerwartet krank, muss sich jemand rund um die Uhr um den Nachwuchs kümmern – eine Geduldsprobe. Die Kleinsten sind hilflos, können meist noch nicht sagen, wo es wehtut. Sie leiden zum Beispiel unter der Urlaubshitze oder der fremden Umgebung. Trotz bewährter Medikamente ist keine Verbesserung des Zustandes zu erwarten. Die Urlaubsfreuden rücken in die Hintergrund. Bevor die gesamte Familie gemeinsam mit dem Patienten unter schlaflosen Nächten leidet, ist es ratsam, die Reise abzubrechen. Besonders Kinder fühlen sich in den heimischen vier Wänden wohler und können dort schneller wieder gesund werden.
Für einen derartigen Fall ist der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung wichtig. Diese werden häufig gemeinsam mit einer Reiserücktrittsversicherung, wie zum Beispiel beim Tarif Topschutz von TravelSecure, im Paket angeboten.
Erstattet werden unter anderem die zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten, die aufgrund der nicht planmäßigen Beendigung anfallen. Außerdem enthält die Reiseabbruchversicherung auch einen sogenannten Urlaubsschutz. Das bedeutet, dass die versicherten Personen bei Reiseabbruch in den ersten acht Tagen den vollen Reisepreis erstattet bekommen. Für den Abbruch, bzw. die spätere Schadenmeldung, ist ein Attest eines am Urlaubsort ansässigen Arztes erforderlich.
Unser Tipp: Wenn Sie mit Kindern verreisen, vergewissern Sie sich deshalb vorab, dass Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben; die Arztkosten im Ausland werden nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen und können unter Umständen hoch ausfallen. Außerdem ist anstelle einer gewöhnlichen Rückreise in besonders schweren Krankheitsfällen ein Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar, dessen Kostenübernahme ebenfalls unter die Leistungen der Auslandskrankenversicherung fällt.
Folgende Infografik zeigt den Ablauf der Schadenmeldung – falls Sie eine Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung abgeschlossen haben.
Welche Anzeichen machen einen Arztbesuch erforderlich?
Brütet unser Kind etwas Ernstes aus oder handelt es sich vielleicht nur um ein vorübergehendes Unwohlsein? Unerfahrene Eltern, die gerade den ersten Familienzuwachs bekommen haben, sind häufig unsicher, bei welchen Krankheitszeichen ein Arztbesuch sinnvoll scheint. Hat Ihr Kind Fieber, bekommen Sie mit fiebersenkenden Mitteln zwar die Temperatur unter Kontrolle, die Ursache bekämpfen Sie nicht. Ein Haus- oder Kinderarztbesuch ist dringend notwendig
- für Babys im Alter bis zu drei Monaten bei einer Temperatur ab 38° C;
- für Kinder im Alter bis zu zwei Jahren, deren Fieber länger als einen Tag anhält;
- für Kinder über zwei Jahre, deren Fieber länger als drei Tage anhält;
- für Kinder, deren Fieber trotz senkender Maßnahmen nicht zurückgeht;
- für Kinder, die trotz Temperaturrückgangs teilnahmslos und unnormal reagieren;
- bei Begleiterscheinungen wie Erbrechen, Kopfschmerzen, Durchfall, Bauchschmerzen, Hautausschlägen;
- bei Fieberkrämpfen;
- wenn Sie sich als Erwachsener ernsthaft um Ihr Kind sorgen.
Weitere Informationen für Eltern finden Sie hier.
Wie ist bei einer Reiserücktrittsversicherung der Begriff "schwere Krankheit" definiert?
Was genau haben Urlauber, neben Fieber bei einem Kind, unter einer unerwartet schweren Erkrankung zu verstehen? Versicherungen definieren diesen Begriff folgendermaßen:
„Schwer ist eine Krankheit oder Unfallverletzung nach ständiger Rechtsprechung, wenn in Anbetracht der Krankheitssymptome der Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar ist.“
„Eine unerwartet schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten. Diese müssen dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass zur Stornierung geben.“
Diesen Erklärungen zufolge kommt es darauf an, welche Art der Reise gebucht war. Eine Trekkingtour oder ein Fernflug sind vielleicht aufgrund eines bestimmten Krankheitsbildes nicht möglich. Dennoch kann es bedeuten, dass die Reise zu einer im Mitteleuropäischen Raum gemieteten Ferienwohnung als zumutbar gilt: Denn es handelt sich dabei eher um einen Erholungsurlaub - trotz gleicher Krankheitssymptome. Nachvollziehbar ist ebenfalls, dass auch Schnupfen nach allgemeiner ärztlicher Beurteilung keine schwere Erkrankung darstellt; eine Tauchreise kann bei Schnupfen allerdings unzumutbar werden.
Zu beachten gilt, dass chronische Erkrankungen, wie Asthma, nicht zu den versicherten Gründen zählen, weil sie eben nicht unerwartet auftreten.
Der vom Arzt ausgestellte Nachweis für das Auftreten der Krankheit muss neben den persönlichen Daten des Patienten folgende Angaben enthalten: - ärztlich festgestellte Beschwerden und Symptome, - Diagnose (soweit bereits bekannt), - Behandlungsbeginn und weitere Behandlungsdaten, - Bewertung des Arztes zur Reisefähigkeit. Diesen Attest benötigen Sie für die spätere Schadenmeldung beim Versicherer.
Warum Sie immer einen festen Platz für Ihre Reiseapotheke im Koffer haben sollten
Wie eben festgestellt, ist nicht jedes Unwohlsein ein Grund – erst recht kein versicherter! – um auf den Urlaub zu verzichten. Bei folgenden Symptomen und kleineren „Wehwehchen“ sollten Sie sich nicht den Spaß an der Reise verderben lassen. Meistens können Sie sich selbst helfen: Kopfschmerzen, Insektenstiche, leichte Verletzungen (die vor allem Kinder sich beim Umhertollen zuziehen), Übelkeit und Durchfall um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Nichts ist ärgerlicher als im Urlaub oder auf Reisen krank zu sein. Eine Reiseapotheke macht immer Sinn.
Mit einer kleinen Reiseapotheke kann man Wunder bewirken bzw. Schlimmeres verhindern. Das gehört mit in ihren wohlverdienten Urlaub – ganz besonders, wenn Sie mit Kindern reisen:
- Verschiedene Verbandsmaterialien (Erste-Hilfe-Kasten) und Blasenpflaster
- Fieberthermometer, Desinfektionsmittel
- Mückenschutz
- Nasentropfen und Allergietabletten
- vom Arzt verschriebene Medikamente (z.B. Insulin-Spritzen bei Diabetikern oder Notfall-Spray bei Asthmatikern)
- Schmerztabletten wie Paracetamol oder Ibuprofen
- Salbe gegen Sonnenbrand
- Salbe gegen Verstauchungen
- Magnesium und Calcium gegen Muskelkrämpfe
- Medikamente gegen Durchfall, Husten, Übelkeit, Verstopfung, Blasen- und Bindehautentzündung
Damit Sie vor Ihrem Urlaub auch alle wichtigen Medikamente und Hilfsmittel einpacken, haben wir eine kurze Reise-Checkliste zusammengestellt.
Eine schwere Erkrankung ist übrigens nicht der einzige triftige Grund für einen Reiserücktritt oder -abbruch. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Ereignisse bei der Reiserücktrittsversicherung von TravelSecure ebenfalls versichert sind:
| Gesundheit/ Körperliche Gebrechen | Tod |
|---|---|
| schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung | |
| unerwartete Impfunverträglichkeit | |
| Schwangerschaft | |
| Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenke | |
| Thema Job und Arbeit, Ausbildung | Verlust des Arbeitsplatzes |
| Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses | |
| Arbeitsplatzwechsel | |
| unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) | |
| konjunkturbedingte Kurzarbeit | |
| Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität | |
| Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt | |
| Sonstiges | Einreichung der Scheidungsklage |
| unerwartete gerichtliche Ladung | |
| Schaden am Eigentum | |
| unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark) | |
| unerwartet schwerer Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes |
Wann muss ich meiner Reiserücktrittsversicherung die Krankheit melden und wann zahlt die Versicherung?
Nach Eintritt des Schadenfalls müssen Sie die Reise bei der Buchungsstelle stornieren und die Stornokosten möglichst niedrig halten. Warten Sie nicht zu lange, den Versicherungsfall, das bedeutet den Abbruch bzw. den Rücktritt aufgrund der Erkrankung, Ihrem Versicherer mitzuteilen. Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich, also „ohne schuldhafte Verzögerung“ zu erledigen. Die entsprechenden Kontaktdaten, wie Telefonnummer, E-Mail sowie Ihre Vertragsnummer, finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein. Aus solchen Gründen gehört dieser immer mit ins Gepäck. Für die Schadenmeldung werden später dann noch die Nachweise vom Arzt usw. benötigt. Zu diesem Zweck hat beispielsweise TravelSecure die Möglichkeit einer Online-Schadenmeldung eingerichtet. Sie können ganz einfach alle wichtigen Daten zu Ihrem Versicherungsfall online eingeben und die nötigen Nachweise bequem hochladen. Ihre Schadenmeldung landet dann sofort – inklusiver der kompletten Unterlagen – bei dem zuständigen Mitarbeiter. Komfortabler geht es nicht.
Sie können mit der Zahlung der Entschädigung etwa zwei Wochen nach Feststellung (also nach Anerkennung) des Schadens rechnen.
Hinweis: Dieser Artikel ist ein allgemeiner Ratgeber. Die Leistungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und daher sollten immer die entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen durchgelesen werden. Die Versicherungsbedingungen von TravelSecure finden Sie hier.
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Auslandskrankenversicherung im Auslandssemester – FAQ
Du überlegst, im Ausland zu studieren, und bist unsicher, ob du eine Auslandskrankenversicherung brauchst? Erst wenn dir die Herausforderungen einer unzureichenden Absicherung bewusst sind und du mit den bedeutenden Leistungen einer Auslandskrankenversicherung vertraut gemacht wurdest, kannst du die abschließende Entscheidung treffen. Deshalb zeigen wir dir hier, welche Schwierigkeiten während eines Auslandssemesters ohne zusätzliche Krankenversicherung auftreten können, und stellen dir einen kostengünstigen Tarif mit umfassendem Schutz vor.
Das Wichtigste in Kürze: Auslandssemester-Versicherungen
Wenn du als Student*in in absehbarer Zukunft ein Auslandssemester planst, stehen umfangreiche Vorbereitungen bevor. Neben der Wahl der Universität, der Unterkunft und der Finanzierung stellt sich natürlich auch die Frage nach angemessener Absicherung. Hierbei sind insbesondere folgende Fragen relevant für dich:
Welche Versicherungen brauche ich bei einem Auslandssemester?
Bei einem Auslandssemester gibt es verschiedene Versicherungen, die du in Betracht ziehen solltest, um dich optimal abzusichern. Zu den wichtigsten gehören:
- Auslandskrankenversicherung: Deine Gesundheit steht an erster Stelle. Mit dem Abschluss einer Auslandskrankenversicherung kannst du sicherstellen, dass du im Falle eines medizinischen Bedarfs im Ausland versorgt wirst, ohne dabei stark finanziell belastet zu werden.
- Notfallversicherung: Du befindest dich im Auslandssemester und plötzlich erkrankt ein Familienangehöriger? In solchen Situationen möchtest du sicherlich schnellstmöglich die Rückreise antreten. Mit einer Notfallversicherung ist das problemlos möglich, denn die Kosten werden bis zu einem bestimmten Betrag übernommen. Zusätzlich sind der Rücktransport deines Gepäcks sowie Soforthilfe bei Verlust wichtiger Dokumente oder Kreditkarten im Versicherungsschutz enthalten.
- Reiserücktrittsversicherung: Du kannst aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer nicht bestandenen Prüfung deine Reise ins Auslandssemester nicht antreten? In diesem Fall stellt die Reiserücktrittsversicherung eine sinnvolle Ergänzung dar, da diese von den Kosten eines Reiserücktritts befreit.
- Reiseabbruchversicherung: Du hast die Reise bereits angetreten, musst sie jedoch aus gesundheitlichen Gründen abbrechen? Eine Reiseabbruchversicherung hilft in diesem Fall dabei, die Kosten gering zu halten.
- Haftpflichtversicherung: Die Gefahr von selbst verursachten Schäden ist im Ausland genauso relevant wie daheim. Daher ist es entscheidend, dass du auch in diesem Bereich ausreichend abgesichert bist. Diese Absicherung gestaltet sich oft weniger kompliziert als gedacht, da viele Haftpflichtversicherungen zumindest zeitweise weltweit Gültigkeit besitzen. Es ist empfehlenswert, vorab zu überprüfen, welche Leistungen deine Versicherung umfasst. Bei Unsicherheiten besteht auch die Option, eine spezielle Reisehaftpflichtversicherung abzuschließen.
Auf Wunsch kannst du auch in Erwägung ziehen, eine Reiseunfallversicherung abzuschließen. Diese bietet Leistungen im Fall von Invalidität oder Todesfällen und deckt zudem Bergungskosten ab.
Welche Folgen hat es, wenn ich ohne Reisekrankenversicherung mein Auslandssemester antrete?
Dein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung ist im Ausland oft stark begrenzt. Innerhalb der EU und des europäischen Wirtschaftsraums kannst du zwar medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen, jedoch übernehmen die Krankenkassen nicht immer sämtliche Behandlungskosten. Rücktransporte nach Deutschland werden generell nicht abgedeckt. Hierbei sind unter anderem folgende Einschränkungen denkbar:
- Differenz zu den Behandlungskosten in Deutschland
- Hohe Verwaltungskosten der medizinischen Versorgung im Ausland
Wenn du ein Auslandssemester außerhalb der EU planst, werden die Kosten in vielen Fällen nicht übernommen, und du musst sie selbst tragen. Länder wie die USA oder Neuseeland fordern sogar eine Reisekrankenversicherung für das Auslandsstudium als Einreisevoraussetzung.
Was bringt die Auslandskrankenversicherung für internationale Studenten?
Eine Auslandskrankenversicherung ist für dich als Student*in im Auslandssemester eine große Hilfe, da du damit die Versorgungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung problemlos schließen kannst. Dadurch deckst du ein wichtiges Risiko zu geringen Kosten ab. Hier sind die gegebenen Vorzüge:
- Ein beruhigendes Gefühl während deines Auslandssemesters: Die Auslandskrankenversicherung verleiht dir ein Gefühl der Sicherheit, da du weißt, dass du im Bedarfsfall medizinisch versorgt wirst, ohne hohe Kosten befürchten zu müssen.
- Gute medizinische Versorgung im Ausland: Die Auslandskrankenversicherung gewährleistet, dass du im Ausland eine angemessene medizinische Behandlung erhältst, die deinen Bedürfnissen und Standards entspricht.
- Abdeckung der Kosten für spezielle medizinische Leistungen: In einigen Fällen deckt die Versicherung auch die Kosten für spezialisierte medizinische Leistungen ab, die unter Umständen nicht von der regulären gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt würden.
- Geringe finanzielle Belastung: Dank der Auslandskrankenversicherung kannst du die finanzielle Belastung im Falle von medizinischen Notfällen minimieren und somit dein Budget während deines Studiums entlasten.
- Freie Arztauswahl im Ausland: Du kannst frei entscheiden, welche Ärzte und Kliniken du in Anspruch nimmst, einschließlich der Option für Privatärzte und -kliniken.
Privatpatient-Status im Ausland
Umfassende medizinische Versorgung im Ausland
Schutz vor hohen Medizinkosten
Krankenrücktransport nach Deutschland
Sicheres Gefühl
Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung innerhalb Europas?
Die Versorgung durch die deutschen Krankenkassen ist innerhalb der Europäischen Union (EU) und des europäischen Wirtschaftsraums zwar besser als außerhalb. Trotzdem musst du Einschränkungen hinnehmen. Die Rechtslage dazu gestaltet sich wie folgt:
Grundsätzlich ruht der Leistungsanspruch eines gesetzlich Versicherten, wenn er sich im Ausland aufhält und eine medizinische Behandlung im Ausland begonnen hat.
Der Gesetzgeber hat hierzu jedoch Ausnahmen festgelegt:
- Dringende medizinische Leistungen, die keinen Aufschub dulden (§18 Abs. 3 SGB V – maximal 6 Wochen lang)
- Medizinische Behandlung, die nur im Ausland durchgeführt werden können (§18 Abs. 1 SGB V)
Bei Sozialversicherungsabkommen wie innerhalb der EU und zwischen Deutschland sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Kroatien, Mazedonien und Serbien werden von Behandlungen maximal die Kosten übernommen, die auch in Deutschland gezahlt worden wären. Privatbehandlungen müssen Versicherte jedoch selbst bezahlen. Wenn du solche Einschränkungen umgehen möchtest, ist eine Auslandskrankenversicherung während deines Auslandssemesters auch innerhalb Europas äußerst wichtig.
Wichtig:
Medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransporte aus dem Ausland werden von den Krankenkassen generell nicht übernommen. Die Kosten für einen Rücktransport deckt in der Regel nur eine private Auslandskrankenversicherung!Was wird bei der Auslandskrankenversicherung übernommen?
Je nach Tarif fallen die inkludierten Leistungen einer Auslandskrankenversicherung im Studium leicht unterschiedlich aus. Typische Leistungsmerkmale sind:
Basistarife
- Ambulante und stationäre Behandlung (inkl. Arznei- und Verbandmittel)
- Krankenrücktransport (medizinisch sinnvoll und vertretbar)
- Vermittlung von ärztlicher Betreuung
- Abgabe von Kostenerklärungen
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und -füllungen: max. 250 EUR / Jahr
- Zahnersatz: 80 % des Rechnungsbetrages, max. 500 EUR / Jahr
- Mietgebühr für ärztlich verordnete unfallbedingte Hilfsmittel: max. 250 EUR / Jahr
- Ärztlich verordnete Heilmittel: max. 250 EUR / Jahr
Gehobene Tarife
- Ambulante und stationäre Behandlung (inkl. Arznei- und Verbandmittel
- Krankenrücktransport (medizinisch sinnvoll und vertretbar)
- Vermittlung von ärztlicher Betreuung
- Abgabe von Kostenerklärungen
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und -füllungen: 100 %
- Zahnersatz: 80% des Rechnungsbetrages, max. bis zu 1000 EUR / Jahr
- Mietgebühr für ärztlich verordnete unfallbedingte Hilfsmittel: max. 1000 EUR / Jahr
- Ärztlich verordnete Heilmittel: max. 500 EUR / Jahr
- Versicherungsschutz im Heimatland: bis zu 6 Wochen / Jahr
Obere Leistungsgrenze
- Ambulante und stationäre Behandlung (inkl. Arznei- und Verbandmittel)
- Krankenrücktransport (wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar)
- Vermittlung von ärztlicher Betreuung
- Abgabe von Kostenerklärungen
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und -füllungen: 100 %
- Zahnersatz: 80% des Rechnungsbetrages, max. 1500 EUR / Jahr
- Mietgebühr für ärztlich verordnete Hilfsmittel: 100 %
- Reparaturen an vorhandenen Hilfsmitteln: max. 1.000 EUR / Jahr
- Ärztlich verordnete Heilmittel: 100 %
- Versicherungsschutz im Heimatland: bis zu 8 Wochen / Jahr)
- Psychische Erstbehandlung: max. 1.000 EUR / Jahr
Was sollte bei einer Auslandskrankenversicherung inbegriffen sein?
Die Auslandskrankenversicherungstarife sind oft recht umfangreich. Es ist empfehlenswert, verschiedene Optionen zu vergleichen und den Tarif auszuwählen, der am besten zu dir passt. Besondere Beachtung verdienen dabei vor allem die folgenden Leistungen:
- Akute Behandlungen: Wenn du aufgrund akuter Krankheiten zum Arzt musst, sollten diese Besuche von deiner Studentenversicherung im Ausland abgedeckt werden. Das schließt sowohl ambulante Behandlungen als auch dringende Krankenhausaufenthalte ein.
- Zahnbehandlungen: Im Bereich der Zahnbehandlungen sind vor allem die schmerzstillenden Maßnahmen und Füllungen wichtig. Zahnersatz fällt bei Studenten eher selten an, kann jedoch bei Unfällen relevant sein.
- Hilfs- und Heilmittel: Nach Unfällen können Hilfs- und Heilmittel durchaus wichtig werden. Dein Tarif sollte diese zumindest in einem begrenzten Umfang abdecken.
- Rücktransport: Neben den akuten Behandlungen zählt der Krankenrücktransport zu den bedeutendsten Leistungsmerkmalen. Ein solcher Transport kann schnell hohe Kosten verursachen. Wenn du zurück in Deutschland bist, musst du dir keine Sorgen um die Behandlung machen. In der Regel übernimmt dann deine Krankenkasse hier alle Kosten.
Wie funktioniert eine Auslandskrankenversicherung für Studenten?
Neben den abgedeckten Leistungen gibt es bei einer Auslandskrankenversicherung für dein Auslandssemester noch einige andere bedeutende Aspekte zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind vor allem folgende Punkte von großem Interesse, auf die du unbedingt achten solltest:
Wie lange gilt die Auslandskrankenversicherung?
Damit du dein Auslandssemester ganz bequem abschließen und bei Bedarf auch verlängern kannst, bietet dir die Auslandskrankenversicherung für Studenten eine besonders lange Laufzeit. Du kannst die Police für bis zu 1.095 Tage nutzen, was etwa einer Zeitspanne von 3 Jahren entspricht. Einem längeren Aufenthalt im Ausland steht somit nichts mehr im Weg. Selbstverständlich hast du auch die Möglichkeit, die Versicherung tageweise zu kündigen.
Tipp:
TravelSecure empfiehlt, die Auslandskrankenversicherung stets für den maximalen Zeitraum abzuschließen. Solltest du einmal früher zurückreisen, erhältst du gegen Vorlage eines Nachweises (über die vorzeitige Rückkehr) eine Rückerstattung für die zu viel gezahlten Tage. Der Vertrag endet entweder mit deiner Rückkehr aus dem Auslandssemester oder spätestens mit dem Ende der vereinbarten Vertragsdauer.Wann greift eine Auslandskrankenversicherung nicht?
Die Auslandskrankenversicherung deckt viele Leistungsbereiche ab. Trotzdem gibt es natürlich auch Leistungsausschlüsse, die du als versicherte Person beachten solltest:
- Heilbehandlungen, deren Bedarf bereits vor Antritt der Reise feststand
- Krankheiten und Unfallfolgen, wegen derer die Auslandsreise überhaupt angetreten wurde
- Heilbehandlungen aufgrund von Vorsatz, Drogen, Alkohol und Sucht
Darüber hinaus greift eine Auslandskrankenversicherung normalerweise auch nicht, wenn du dich wieder im Inland aufhältst. Sollte dies nur vorübergehend der Fall sein, bieten besonders leistungsfähige Tarife hier einen zeitlich begrenzten Schutz.
Was kostet eine Auslandskrankenversicherung für Studenten?
Die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung liegen auf einem niedrigen Niveau. Je nach Leistungsumfang musst du lediglich 0,82 EUR bis 1,39 EUR pro Tag für die Police bezahlen. Für einen geringen Aufschlag kannst du außerdem Zusatzpolicen wie eine Reiseunfallversicherung, eine Reisehaftpflichtversicherung oder eine Notfallversicherung hinzufügen. Wie bereits erwähnt, ermöglicht dir dies, ein großes finanzielles Risiko im Auslandsstudium zu sehr niedrigen Kosten abzudecken.
Gilt die Versicherung auch für einen Aufenthalt in den USA oder Kanada?
Eine Auslandskrankenversicherung für einen Aufenthalt in den USA muss gewisse Bedingungen erfüllen, da diese mit dem J1-Visum verknüpft sind. Dazu gehören vor allem folgende Mindestleistungen:
- Mindestens 100.000 $ pro Unfall oder Krankheit als Versicherungsschutz
- Mindestens 25.000 $ Übernahme an Überführungskosten im Todesfall
- Mindestens 50.000 $ Kostenübernahme für einen medizinischen Rücktransport ins Heimatland
- Maximal 500 $ Selbstbehalt pro Krankheitsfall
Du solltest vor der Entscheidung für eine Auslandskrankenversicherung für die USA sorgfältig überprüfen, ob die Police diese Anforderungen erfüllt. Leistungsfähige Tarife decken diese Aspekte jedoch problemlos ab.
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Hinweis:
Bei diesem Artikel handelt es sich um einen allgemeinen Ratgeber. Die Leistungen variieren von Versicherer zu Versicherer. Es ist ratsam, stets die entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens zu lesen. TravelSecure Versicherungsbedingungen.Ratgeber Schüler und Studenten - Auslands-BAföG
Wenn du ein Auslandssemester oder ein Studium im Ausland planst und dabei in Deutschland BAföG-Förderung erhältst, gibt es gute Nachrichten für dich. Studierende, die in Deutschland BAföG beziehen, haben automatisch auch Anspruch auf Auslands-BAföG. Doch was nicht allgemein bekannt ist: Auch Studierende, die im Inland nicht BAföG-berechtigt sind, können eine staatliche Förderung für einen Auslandsaufenthalt beantragen. Dies liegt daran, dass die Lebenshaltungskosten im Ausland oft höher sind als in Deutschland.
Dein Guide zum Auslands-BAföG: Voraussetzungen und Antragstellung
Das Auslands-BAföG basiert hauptsächlich auf deinem eigenen Einkommen und dem Einkommen deiner Eltern. Im Gegensatz zu Stipendien, bei denen herausragende akademische Leistungen oder soziales Engagement gefordert werden, ist das Auslands-BAföG unabhängig von solchen Faktoren. Allerdings solltest du beachten, dass die Hälfte des gewährten Betrags als Darlehen vergeben wird und somit zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden muss.
Voraussetzungen für die Auslands-BAföG Förderung
Um das Auslands-BAföG zu erhalten, führt natürlich kein Weg an bürokratischen Hürden und bestimmten Voraussetzungen vorbei. Wenn du die erforderlichen Kriterien für eine Auslandsförderung nicht erfüllst, steht dir kein Auslands-BAföG zu, selbst wenn du in Deutschland Anspruch auf BAföG hast.
- Du musst deinen Wohnsitz in Deutschland haben oder eine anderweitige Verbundenheit zu Deutschland nachweisen können, zum Beispiel durch:
- Zugangsberechtigung für die zu fördernde Ausbildung oder ein beruflicher Abschluss in Deutschland
- Mindestens 4 Jahre Schulzeit in Deutschland
- Nachweis über mindestens 2 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland in den letzten 10 Jahren
- Erwerbstätigkeit in Deutschland von dir selbst (oder von einem unterhaltsverpflichteten Elternteil bzw. Ehegatten oder Lebenspartner) für die Dauer von mindestens 3 der letzten 6 Jahre
- Die ausländische Ausbildungsstätte muss den deutschen Anforderungen an eine Hochschule, Höhere Fachschule oder Akademie entsprechen, um als gleichwertig anerkannt zu werden.
- Die Ausbildung muss eine bestimmte Mindestdauer haben (mindestens sechs Monate oder ein Semester im Ausland).
Bei solchen Programmen bewirbst du dich gleichzeitig um einen Studienplatz und ein Stipendium. Die Gasthochschulen sind dabei bereits im Voraus festgelegt. Neben der finanziellen Unterstützung und der Zeitersparnis liegt der große Vorteil von Austauschprogrammen darin, dass häufig auch Studiengebühren entfallen. Zudem erhältst du oft Unterstützung bei der Unterkunftssuche, und die Kosten für die Unterkunft können für Austauschstudierende ebenfalls reduziert werden.
Antragstellung
Auch wenn du nur einen Teil deines Studiums oder ein Praktikum im Ausland absolvieren möchtest, musst du einen Sonderantrag beim Auslandsförderungsamt stellen. Dies betrifft auch alle, die bereits im Inland BAföG erhalten.
Der Antrag sollte sechs Monate vor Beginn der Auslandszeit beim zuständigen BAföG-Amt gestellt werden. Die Zuständigkeit ist zentral geregelt und vom jeweiligen Zielland abhängig, in welchem das Auslandsstudium oder Praktikum absolviert werden soll.
Benötigte Dokumente:
- Formblätter 1 bis 9
- schulischer und beruflicher Werdegang (Anlage zu Formblatt 1)
- letzter BAföG-Bescheid (wenn es schon einen gab) in Kopie
- Immatrikulationsbescheinigung
- Einkommensnachweise
Um Gewissheit über deine Fördermöglichkeiten zu haben, kannst du zunächst einen Antrag auf einen Vorabentscheid stellen. Dadurch erhältst du vorab eine Einschätzung, ob du grundsätzlich Anspruch auf Auslands-BAföG hast.
Alle Formblätter stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung zum Download zur Verfügung. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung findest du detaillierte Informationen über die Regelungen und den Umfang des Auslands-BAföG.
Welche Zuschläge zahlt Auslands-Bafög
Stand Juli 2022
- für Studiengebühren bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr
- für Reisekosten zum Ausbildungsort: innerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 250 Euro, außerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 500 Euro
- für eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung (monatlich bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlags nach § 13a Abs. 1 BAföG i. V. m. § 5 Auslandszuschlagsverordnung)
- Auslandszuschläge für höhere Lebenshaltungskosten außerhalb der EU und der Schweiz (abhängig vom jeweiligen Land)
Wissenswertes
- Die Zuschläge für Ausland sind, wie das Inlands-BAföG auch, zur Hälfte Zuschuss und zur anderen Hälfte Staatsdarlehen. Das heißt 50% der Einnahmen müssen zurückgezahlt werden. Ausnahme sind hier die Studiengebühren, die als Vollzuschuss geleistet werden.
- Die Förderung für Aufenthalte außerhalb der EU und der Schweiz ist auf maximal ein Jahr begrenzt.
- Bei einer Ausbildung innerhalb der EU oder Schweiz besteht die Förderungsmöglichkeit vom ersten Semester bis zum Studienabschluss. Hier gilt es jedoch einige Einschränkungen zu beachten.
- Der Inlandsbedarf wird beim Auslands-BAföG aufgestockt, die Zuschläge sind abhängig vom gewählten Land (außerhalb der EU)
- Auch ein Pflichtpraktikum wird gefördert, unabhängig davon ob innerhalb oder außerhalb der EU. Das Praktikum im Ausland außerhalb der EU muss dabei mindestens 12 Wochen dauern. Die maximale Förderungsdauer für ein Pflichtpraktikum im Ausland beträgt ein Jahr.
- Wer eine Abschlussarbeit im Ausland schreibt, dabei aber keine Voraussetzungen für Auslands-BAföG erfüllt, kann unter bestimmten Bedingungen Inlands-Bafög erhalten.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung: Gibt es BAföG auch im Ausland?, Stand September 2024
Anerkennung von Leistungen nach einem Auslandsaufenthalt
Die Anerkennung der Leistungen nach einem Auslandsstudium oder Praktikum ist ein großes Thema. Wer im Ausland an den Gastuniversitäten hart lernt und Prüfungen schreibt, möchte diese Ergebnisse nach seiner Rückkehr auch anerkannt bekommen und nicht sich erneut prüfen lassen, weil die Inhalte nicht übereinstimmten und keine Notenanerkennung möglich ist.
Notenanerkennung nach einem Auslandssemester
Damit du Prüfungen nach deinem Auslandssemester nicht wiederholen musst, ist es wichtig, einiges zu beachten:
- Die Anerkennung von Studienleistungen sollte im Idealfall bereits vor dem Auslandsaufenthalt abgesprochen werden. Um später großen Ärger zu vermeiden, kontaktiere die Fachstudienberatung und lass dich bezüglich der Anerkennung von Kursen, die du im Auslandsstudium planst, beraten.
- Am sichersten, dass deine Leistungen anerkannt werden, kannst du sein, wenn du an einer Partnerhochschule studierst. In diesem Fall wird im Learning Agreement festgehalten, welche Veranstaltungen, die im Ausland belegt werden, für dein Studium anerkannt werden.
- Nimm auch Kontakt zu einem deiner Professoren auf, für dessen Fach du planst, eine Leistung im Ausland zu erbringen. Oft hat er einen guten Überblick darüber, welche Studiengänge im Ausland ähnliche Fachinhalte haben, sodass du sicherstellen kannst, dass deine erbrachten Leistungen anerkannt werden.
- Die Prüfungsleistungen, die du im Einzelnen im Ausland erbracht hast, kannst du dann nach deiner Rückkehr über einen Antrag anerkennen lassen. Allerdings ist das am einfachsten, wenn du vor deinem Auslandsaufenthalt über die Notenanerkennung verhandelt hast. Denke daran, während des Auslandssemesters am besten alle Unterlagen (wie Zeugnisse, Transcript of Records, Scheine, Kursbeschreibungen, Seminararbeiten, Essays etc.) zu den Lehrveranstaltungen zu sammeln, die du anerkennen lassen möchtest.
Learning Agreement - Was ist das?
Ein Learning Agreement fungiert als eine Art Studienvertrag zwischen dir als Studierendem, deiner Heimathochschule in Deutschland und der Gasthochschule im Ausland. Es ist eine Vereinbarung zwischen allen Parteien, welche Lehrveranstaltungen du an der Gasthochschule belegen wirst und welche später an deiner heimischen Hochschule anerkannt werden können.
Wenn du über Erasmus+ ins Ausland gehst, ist ein Learning Agreement obligatorisch. Doch auch wenn du dein Auslandssemester als Freemover oder im Rahmen eines anderen Austauschprogramms planst, ist es ratsam, dich mit der vorläufigen Kurswahl auseinanderzusetzen und die Anerkennbarkeit der Module im Vorfeld zu klären. Einige Universitäten haben möglicherweise keine einheitliche Form des Learning Agreements, jedoch ähnliche Vorlagen, und verlangen einen Antrag auf Anerkennung vor dem Auslandsaufenthalt. Unabhängig davon, ob dies verpflichtend ist oder nicht, bietet dir die vorläufige Kurswahl und die Anerkennbarkeitsprüfung eine gewisse Planungssicherheit für dein bevorstehendes Auslandssemester.
Anerkennung eines Auslandspraktikums
In der Regel kann ein Auslandspraktikum unter bestimmten Voraussetzungen, die je nach Studienfach und Hochschule variieren können, als Teil des Studiums anerkannt oder im Prüfungszeugnis vermerkt werden. Dabei kann nicht nur ein Pflichtpraktikum, sondern auch ein Praktikum, das nicht obligatorisch ist, aber für das Studium förderlich ist, in Zeugnisunterlagen erwähnt werden.
Wenn du ein Pflichtpraktikum absolvieren musst und dieses im Ausland machen möchtest, bespreche die Anerkennung vor deinem Auslandsaufenthalt mit den entsprechenden Fachvertreter*innen. Wenn du ein Praktikum im Rahmen des Erasmus+ Programms absolvierst, ist die Anerkennungsfähigkeit im Learning Agreement for Traineeships festzuhalten. Stelle sicher, dass du in allen Fällen eine umfassende Praktikumsdokumentation führst und eine aussagekräftige Praktikumsbestätigung erhältst. Um das Praktikum anerkennen zu lassen, musst du nach deiner Rückkehr einen Antrag auf Anerkennung des absolvierten Praktikums stellen.
Anerkennung eines Vollstudiums
Wenn du nicht nur einige Semester, sondern ein Vollstudium im Ausland absolvieren möchtest, musst du dich über die Anerkennung von Abschlüssen gut informieren. Das betrifft insbesondere Studiengänge, die in Deutschland mit einem Staatsexamen abgeschlossen werden: Jura, Human-, Tier- und Zahnmedizin, Lebensmittelchemie und Pharmazie.
Ansonsten wird es letztlich von deinem zukünftigen Arbeitgeber abhängen, ob die erbrachten Leistungen für deine berufliche Tätigkeit ausreichen und anerkannt werden. Besonders im öffentlichen Sektor spielt dieser Aspekt eine Rolle. Bei international ausgerichteten Unternehmen und Organisationen sollte es hier normalerweise nicht zu Problemen kommen.
Genehmigung ausländischer Hochschulgrade
Besonders für Absolventen, die im Ausland einen Hochschulgrad erworben haben, ist dieser Punkt interessant. Da die Führung akademischer Grade in Deutschland rechtlich geschützt ist, unterliegt auch die Führung im Ausland erworbener Hochschulgrade einer gesetzlichen Regelung. Um einen ausländischen Hochschulgrad in Deutschland führen zu dürfen, ist die Genehmigung der Ministerien der Bundesländer erforderlich.
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